Weil die Uni in der Regel keinen Erziehungsauftrag hat...
Beiträge von Flupp
-
-
So, das KM hat mal was veröffentlicht:
Hilfestellung des KM
Das beantwortet die meisten Fragen. -
Was ist das für eine unseriöse, schlechte Seite?
Wenn man dort auf "Datenschutz" klickt, wird eine exe-Datei geladen... -
Man gibt sich halt wie bei anderen Dingen auch allerbeste Mühe - die ganzen Verfahrensverzeichnisse zu erstellen ist allerdings ein selten lästiges Ding. Mittlerweile haben aber gute, auf Schulen als Kunden spezialisierte Anbieter diese als Vorlage.
Ob allerdings tatsächlich alle (!) Erfordernisse erfüllt sind, ist für einen normalsterblichen Schulleiter eigentlich nicht mit 100%iger Sicherheit festlegbar. -
Privatvergnügen.
-
Das ist ja nicht die Frage, sondern das „wie“.
-
oh, ihr dürft euch in BaWü quer bewerben? Also schon auf einer Planstelle sitzen und sich auf eine Stelle bewerben, die "neu" ausgeschrieben wird? Spannend... (geht in NRW nicht)
Eigentlich nicht. Das Verfahren ist für Laufbahnbewerber gedacht - für die anderen gibt es die sogenannten stellenwirksamen Änderungswünsche.
Ergänzung:
Ansonsten würde ja das ganze Versetzungsverfahren unterlaufen.
Die einzige mir bekannte Ausnahme ist die Bewerbung auf eine Beförderungsstelle.
-
Also bei uns läuft das ganz grob so:
Bewerbungen trudeln ein.
Gespräche werden geführt.
Es wird eine Reihenfolge festgelegt, wen man gerne hätte.
Dann wird abtelefoniert, ob die Kandidaten die Stelle annehmen. Falls einer absagt, wird der nächste auf der Liste angerufen und vorgefühlt.
Der Kandidat bestätigt per Fax seine Zusage/Absage.
Danach wird den anderen Kandidaten zu- oder abgesagt.
Da die Bewerbungsfrist bis zum Sonntag inklusive war, erfolgen bei Schulen, die ausschreiben durften, vermutlich jetzt und nächste Woche die Gespräche.
Die Zusagen versuchen wir immer möglichst schnell rauszugeben, damit keine andere Schule den Kandidaten vorher schnappt... -
Naja, wenn man das Gesetz ernstnimmt, dann gibt es die Übergangsfrist nur für bislang betreute/beschäftigte Personen. Alle, die nach dem 1.3.2020 anfangen, müssen vor Aufnahme den Nachweis vorlegen.
Bei uns beginnen bald Schulanmeldungen für das nächste Schuljahr, da wäre es schon praktisch, alles in einem Anlauf zu erledigen. -
Ab 1.3.2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft.
Habt Ihr von Euren vorgesetzten Dienststellen schon Infos bekommen, wie das zu händeln ist?
Impfstatus bei Kollegen in die Personalakte?Impfstatus bei Schülerinnen und Schülern in die Schülerakte?
Wer prüft den Impfstatus? Muss die Person geschult werden, verschiedene Impfpässe und Gesundheitszeugnisse zu lesen? Kommt da jemand vom B.A.D.?
LG Flupp -
Leider aus Erfahrung nicht völlig wurscht, da einzelne Kollegen erstens eine geringere Dokumentationshürde haben, wenn das Klassenbuch eintragebereit auf dem Pult liegt, und zweitens Lücken nicht für vergleichbar große Folgeprobleme mit Abszenzen etc führen.
-
Das Hauptproblem bei digitalen Klassenbüchern ist die Disziplin der Kolleginnen und Kollegen.
Wenn nicht alle halbwegs zeitnah eintragen, dann ist es eine Katastrophe.
Wenn also ein Kollegium einen gewissen Prozentsatz an Schnarchnasen hat, dann würde ich es lassen. -
Das ist keine besonders freundliche Ansprache, aber doch keine Beleidigung.
-
Warum forderst Du das nicht einfach selbst ein und lässt die KL machen, was sie will?
Du kannst Du doch selbst pädagogisch Wirken.
Da ich Dein Bundesland nicht kenne, ohne konkrete Rechtsgrundlage: Irgendwo werden in Deinem Schulgesetz die Möglichkeiten für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen aufgelistet sein. Da kannst Du reinschauen und dann pickst Dir was passendes raus. Und danach ziehst Du das durch. Und wenn das Dein SL oder Kollegen doof finden, dann ist das deren Problem.
In BW zB. sind 2 Stunden Nachsitzen durch den Fachlehrer verhängbar, eine Entschuldigung kannst Du eh einfordern. Hast ja immerhin einen Erziehungsauftrag. -
..., dass Lehrkräfte ihre privaten Endgeräte nicht in der Schule aufladen dürfen. Und dennoch ist das im Arbeitsrecht abmahnungswürdig und kann zur Kündigung führen, im Beamtenrecht zur Einleitung von Disziplinarmaßnahmen.
Dies hat aber einen tatsächlichen Sachgrund, da alle Elektrogeräte geprüft sein müssen (DGUV V3) und der Dienststellenleiter die Unternehmerhaftung hat.
-
Wisst ihr, wie der Fall aussieht, wenn meine Frau beispielsweise in 10 Jahren arbeitslos wird? Muss sie dann in die PKV und halt ggf. bei negativer Gesundheitsprüfung in den Basistarif? Oder wird sie dann über das Jobcenter versichert sein?Derzeit - Prognosen sind schwierig, sofern sie die Zukunft betreffen - ist man in Zeiten von "ALG 1" weiterhin in seiner Krankenkasse und dann bleiben die Kinder solange auch in der Familienversicherung.
-
Ehrlich gesagt ist das bei mir aber Jammern auf hohem Niveau, wenn man nach Abzug von 2/3 der Kinderbetreuungskosten und Werbungskosten und allem anderen Gedöns die magische Grenze reißt.
Ich wollte nur auf das Prüfen der Anrechnung der Versicherungskosten hinweisen, man kann dann nämlich evtl. ein gesundes Kind in der PKV versichern und ein Kind, das aus Gründen in der PKV sehr teuer würde, in der GKV familienversichern...
-
Mir liegt es fern, irgendwie Werbung zu machen: Aber bei der Techniker haben wir noch nie irgendein Problem bekommen. Einmal im Jahr reiche ich meine Unterlagen nach Aufforderung online ein und fertig ist die Laube. Deshalb nochmal nachdrücklich meine Empfehlung: Kurz checken, ob die eigene GKV irgendeine Zusatzleistung bietet, die einem die Mehrkosten für die private Versicherung der Kinder wert ist (ich behaupte, dass das in den allerwenigsten Fällen so sein wird), danach wechseln. Der Aufwand dafür ist minimal.
Lass mich raten: Du bist nicht über 5300 Euro brutto?
-
Es wird sogar noch spannender, ist aber vermutlich ein Sonderfall.
Die Krankenkasse meiner Frau berücksichtigt Krankenkassenkosten (wie die Steuer ja auch). Das heißt, wenn meine Kinder bei der Familienversicherung drin sind, dann muss ich sie privat versichern (oder freiwillig gesetzlich). Wenn ich sie aber privat versichere, dann komme ich unter die Grenze und kann sie kostenlos familienversichern. Aber dann geht der Kreislauf von vorne los...
Das Problem an der ganzen Geschichte ist folgende - die Regeln sind nicht wirklich transparent, sondern hängen wohl ziemlich stark am Sachbearbeiter, der das Kreuz setzt oder halt nicht. Meine Frau hat trotz mehrfacher Anfrage bisher keine schriftliche Auskunft von der GKV erhalten, was jetzt eigentlich berücksichtigungsfähig ist oder nicht.
-
Hinweis: Relevant ist nur der Betrag ohne Familienzuschlag, sprich dein Grundgehalt und eventuelle Zulagen, die sich aus Sonderaufgaben oder ähnlichem ergeben.
Ergänzung - berücksichtigt werden aber:
- Werbungskosten
- 2/3 der Betreuungskosten der Kinder (evtl. bei der nächsten Steuerangaben vollständig demjenigen zurechnen lassen, dessen Gehalt nicht zu hoch werden darf)
- Ein Kollege hat seine haushaltsnahen Dienstleistungen einbringen können (da weiß ich nicht, ob das nur Glück oder tatsächlich Rechtslage ist)Also frühzeitig mit der GKV Kontakt aufnehmen und alles klären.
Wir haben Kollegen, die schaffen es mit 5800 Euro Grundgehalt sich noch unter die Grenze rechnen zu lassen.
Erst die A15er reißt es meistens tatsächlich.
Werbung