Beiträge von CDL

    Ganz unabhängig von den rechtlichen Vorgaben für Niedersachsen zu denen ich mich nicht äußern kann scheint mir das doch zuallererst eine Frage zu sein, die ihr schulintern besprechen solltet gemeinsam mit eurer Schulleitung, sowie vor dem Hintergrund, welche Klassengrößen in eurem Bereich üblich oder zulässig sind, aber auch den tatsächlichen Gründen für die Rückstellung und der Frage, ob diese sich schulrechtlich halten lassen.

    Weder das Argument der Kollegin, dass die beiden emotional noch sehr kindlich seien scheint mir isoliert betrachtet ein Grund für eine Rückstellung zu sein, noch umgekehrt der Umstand, dass du bereits neun emotional sehr bedürftige Kinder in der Klasse haben wirst ein absoluter Ausschlussgrund zu sein. Auch da kenne ich mich aber natürlich zu wenig aus mit eurer Schülerschaft bzw. euren rechtlichen Vorgaben.

    Ich wage aber zu behaupten, das Rückstellungen niemals abhängig sind von der Zustimmung potentiell aufnehmender Lehrkräfte, da es bei der Frage von Rückstellungen um das davon betroffene Kind geht und was diesem potentiell dienlich ist in der Entwicklung.


    Was dir weiterhelfen könnte, um das Gespräch mit SL und Kollegin vorzubereiten:

    - Welche Gründe sieht eurer Schulgesetz denn vor für Rückstellungen im sonderpädagogischen Bereich der Klasse 5?

    - Welche Klassengrößen sind in eurem Bereich schulrechtlich gesehen das Maximum? Wie sieht das schulintern bei euch aus, was ist üblich bei Gruppen wie deiner?

    - Welche alternativen Lösungen könnte es geben, die die Bedürfnisse und Interessen nicht nur deiner Klasse, sondern auch der zwei SuS um die es geht berücksichtigen würden?

    Hier in BW ist es ausdrücklich untersagt während Klassenarbeiten/ Prüfungen anderen Tätigkeiten nachzugehen. Das hat zwar den einen oder anderen meiner früherer Lehrer (ja, das waren wirklich nur Männer, bei denen das davon abgehalten Zeitung zu lesen während einer KA, zumindest in Prüfungsaufsichten, wo man immer zu zweit ist gibt es das dann aber nicht. Das einzige Mal, wo wir da das Handy zum Einsatz bringen ist, wenn wir kurz um einen Springer bitten für eine Toilettenpause oder um weitere Reinschriftbögen oder auch darum, dass einer der Springer einen Kaffee bringen möge (vor allem die Deutschprüfungen hält man ohne nicht durch, wenn man durchgehend Aufsicht hat, weshalb ich ja immer einen Thermobecher randvoll mit extrastarkem Espresso dabei habe dafür).

    Während Gruppenarbeiten kann ich aber zumindest in manchen Klassen auch mal schnell nebenbei etwas anderes machen. Das geht aber längst nicht in allen Klassen. Ich habe eine Hauptschulzugklasse, bei der ist es noch nicht einmal möglich kurz vor die Türe zu gehen für ein 4- Augen- Gespräch, während die anderen arbeiten, weil sonst sprichwörtlich Dinge durch den Raum fliegen. Eine unserer anderen Hauptschulzugklassen tickt ähnlich. In solchen Klassen kann man dann auch nichts nebenbei erledigen, weil man konstant Dompteur spielen muss (was meinem persönlichen pädagogischen Ideal so gar nicht entspricht…).

    Echt? Bei der Einschulung war ich bisher nur einmal dabei. Wüsste nicht was ich da sollte, wenn ich keine neue Klasse als Klassenlehrer bekomme.

    Es geht bei Susannea um eine Grundschule, sprich um sehr junge und kleine Kinder, die teilweise nicht einmal im Kindergarten waren und sich unter Umständen- anders als deine Klientel- noch sehr schwer damit tun mit so vielen fremden Erwachsenen umzugehen. Da hilft es im Rahmen der Einschulung, wo die Eltern mit dabei sind und man sich im Idelafall dadurch etwas sicherer fühlt, auch Lehrpersonen kennenlernen zu können, die man vielleicht erst im Jahr darauf im Unterricht hat oder mal als Vertretung. (Wobei Suanneas Kollegium/ Team mit um die 90 Personen wirklich seh groß ist für eine Grundschule und durchaus auch eine gewisse erschlagende Wirkung haben könnte auf die Kleinen.)

    Bei uns in der SEK.I sind bei der Einschulung nicht sämtliche KuK anwesend, das wären viel zu viele und eher erschlagend für die 5er. Es sind aber prinzipiell alle Lehrpersonen anwesend, die in Klassenstufe 5 Fächer unterrichten in dem Jahr, also nicht nur die Klassenlehrpersonen. Ich ziehe mir immer etwas an, was einprägsam ist für die Kleinen (auffälliges Muster und Farben, lustiger Print,…). Daran erinnern sich erfahrungsgemäß viele, wenn ich dann zum ersten Mal in der Klasse stehe. Das bricht dann bei manchen zumindest das Eis, weil sie sich direkt trauen etwas zu sagen oder zu fragen.

    Ein ganz klein wenig zu berücksichtigen, um welche Schularten und vor allem Altersstufen es den anderen Schreibenden geht wäre hilfreich für das wechselseitige Verständnis.

    Wobei wir in der Inklusionsvereinbarung der Bezreg Düsseldorf auch GdB 20 bis 40 mit erfasst haben, jedoch mit deutlich weniger verbindlichen Nachteilsausgleichend.Das wichtigste Recht ist für die Menschen bis GdB 40 bei uns der Anspruch auf Jahresgesprächemit der SL und eben auch der Möglichkeit zwischen den Teminen uns zu beauftragen auch erneut mit der SL die Situation zu erörtern. Das hilft schon weiter.

    Bei uns an der Schule weiß ich, dass es auch mit KuK mit GdB unter 50 einmal jährlich ein Gespräch gibt, denn selbstredend habenauch diese KuK ein Anrecht auf Fürsorge und schlicht darauf Gehör zu finden bei einer SL. Auch die Schwerbehindertenvertretungen haben die zahlreichen KuK mit GdB 20-40 immer mit auf dem Schirm, wie man an den Jahresversammlungen merkt, wo diese Gruppe regelmäßig den größten Teil der behinderten KuK ausmacht, weshalb viele Informationen ganz gezielt bezogen auf diese Gruppierung erklärt werden. Mit GdB 70 bin ich dann eher eine seltene Pflanze.

    Falls sich niemand melden sollte könntest du beispielsweise bei deiner Gewerkschaft/ deinem Berufsverband oder alternativ dem Ausbildungsseminar anfragen, in welchem Zeitraum üblicherweise die Zu- und Absagen verschickt werden.

    Zumindest hier in BW findet man die Information zu diese. Zeitraum allerdings auch in den Informstionsunterlagen zum Vorbereitungsdienst. Vielleicht steht das für HH ebenfalls in derartigen Unterlagen, die du insofern noch einmal sichten könntest.

    (Hervorhebung durch mich)

    chemikus08 Was heißt da "voll"? Vollzeit? oder auch volle Dienstfähigkeit aber auch eher in Teilzeit?

    Volle Dienstfähigkeit bedeutet nicht in Vollzeit tätig werden zu können, sondern gesundheitlich dazu imstande zu sein das eigene Deputat zuverlässig und weitestgehend gesund/ stabil ausüben zu können ohne erneute erhebliche Fehlzeiten. Es geht also lediglich um die volle Dienstfähigkeit/ Teildienstfähigkeit, gleich ob in Vollzeit oder Teilzeit.

    Was heißt denn „Gleichstellung“ in diesem Zusammenhang?

    An die/den TE: alles Gute für dich. Kann nicht viel beitragen außer: achte auf deine Gesundheit!

    Gleichstellung bedeutet, dass man auch bei einem GdB unter 50 Schwerbehinderten gleichgestellt ist und damit unter den besonders starken Schutz des Schwerbehindertenrechts fällt. Das erhöht die Verpflichtung einer SL zur Fürsorge, es ist also deutlich stärker im Rahmen der Integrationsvereinbarung auf medizinisch begründbare Entlastungswünsche von Lehrpersonen einzugehen, wie beispielsweise zur Stundenverteilung im Wochenverlauf.

    Eine Inklusionsvereinbarung zu erstellen ist nur bei Schwerbehinderten (also ab GdB 50) verpflichtend. Schwerbehinderte können dann auch nur noch nach Absprache zur Vertretung herangezogen werden oder können Dinge wie eine Klassenleitung oder auch Begleitung bei Klassenfahrten komplett ausschließen, wenn das nötig sein sollte.

    Ich benutze aktuell Klassenmappe (einmal 8€), aber es ist für mich eine ziemliche Sucherei Kleinigkeiten wie fehlende Hausaufgaben einzutragen. Lehrmeister soll ja kostenlos bleiben, das gucke ich mir mal an im neuen Schuljahr.

    Was benutzt ihr da?

    Ich war zwar nicht gefragt, aber wir nutzen das digitale Klassenbuch von Webuntis. Darüber lassen sich auch Dinge wie fehlendes Material, fehlende HA oder auch Noten eintragen oder Eltern/ einzelne SuS/ ganze Klassen anschreiben bzw. informieren. Dank Schullizenz entstehen keine privaten Kosten und es ist datenschutzkonform einsetzbar, sowie in allen Bundesländern zulässig.

    Na denn, lässt man sich am besten krankschreiben, bis der fragwürdige Kollege gesund ist! :aufgepasst:

    Ernsthaft? Jemand, der sich an die geltende Gesetzeslage hält, beim Arzt war, symptomfrei ist, eine FFP 2- Maske trägt ist für dich ein „fragwürdiger Kollege“, obgleich andere KuK sich einfach nicht testen lassen, keine Maske tragen, tagelang rumgeistern (das sollte vor Autofill „rumhusten“ heißen, „rumgeistern“ passt aber irgendwie auch 👻 ) und rumrotzen (ob mit einer simplen Erkältung, oder doch Covid/ einem anderen, schweren Atemwegsinfekt weiß niemand) und dann einfach tatsächlich ein Ansteckungsrisiko darstellen?

    Ich finde sowohl deine Ausdrucksweise fragwürdig, als auch deine Argumentation bzw. Haltung in der Frage. Wenn du dir Sorgen um dein Ansteckungsrisiko machst- was legitim ist- ist nicht prophylaktisches Blaumachen die Lösung, sondern selbst Maske zu tragen.

    Es ist kaum vermittelbar, alle Lehrkräfte einen ganzen Unterrichtstag freizustellen, nur weil sie einmal im Jahr mal 3 Stunden in der Schule Dienst an einem Samstag - immerhin auch ein Werktag - geleistet haben.

    Ich verstehe deine Argumentation, aber einerseits sind das zumindest bei uns dann mit Auf- und Abbau immer 6 Stunden und andererseits fehlt einem damit schlicht ein wichtiger Erholungstag, um runterfahren und sich erholen zu können. Bei uns steigt etwa eine Woche nach dem TdoT insofern auch wenig überraschend alljährlich der Krankenstand deutlich.

    Zumindest hier rein BW ist es so, dass zwar die SuS einen Anspruch auf einen Ausgleichstag haben, nicht aber die Lehrkräfte, die aber zumindest mehrheitlich dennoch von solch einem Ausgleichstag profitieren. Vor allem Vollzeitler haben dadurch immer einen Ausgleich. Mit Teilzeit ist man unter Umständen auch an der Stelle mal wieder gekniffen, falls der Ausgleichstag sowieso unterrichtsfrei wäre.

    Unsere Schulleitung fragt tatsächlich jedes Jahr aufs Neue beim Schulamt/ RP nach, ob es nicht möglich wäre allen Lehrkräften einen Ausgleichstag zuzugestehen, weil die Frage alle Jahre wieder neu hochkocht. Bislang hat sich daran aber nichts geändert.

    Man kann berechtigterweise einwenden, dass der Umgang speziell mit den First Nations das Gesamtbild komplett relativiert und negiert. Was es allerdings nicht negiert, sind die Maßnahmen, die Kanada im Allgemeinen ergreift. Ganztagsschulen, längeres gemeinsames Lernen, verbindliche Einzugsgebiete. Stattdessen diskutieren wir hier über mehr Selektion und damit so ziemlich dem Gegenteil.

    Kanada selektiert aber eben auch, nur weniger offensichtlich als das hierzulande zumindest für uns, die wir das System kennen, stattfindet. Der Umfang mit den First Nations IST eine systemimmanente Form der Selektion und Diskriminierung.

    Noch mal: Für manche Gruppen, die hier in Deutschland schlechter integriert sind stellt das kanadische System ein besseres Angebot dar. Das sind dann eben zufällig genau die Gruppen, die dir besonders am Herzen liegen, weshalb dir das vermutlich besonders positiv auffällt. Für die First Nations ist das kanadische Bildungssystem und zwar ganz gleich ob für Mitglieder mit oder ohne Behinderung keine bessere Alternative. Dass über die Hälfte einer relevanten Bevölkerungsgruppe infolge systematischer Diskriminierung gar keinen Schulabschluss schafft wäre hier in Deutschland nicht so lange tragbar. Möglicherweise hätten wir also am Ende zumindest im Rahmen unseres Bildungssystems das bessere Angebot für diese Bevölkerungsgruppe.

    Doch wird man schon. Die sagen, man soll halt sagen, was einem wichtig ist und dann muss man schauen ob man das umsetzen kann.

    Gleichstellung ist nur für Arbeitnehmer zum Schutz des Arbeitsplatzes. Bei Beamten wird das wohl grundsätzlich abgelehnt. 🤷‍♀️

    Das stimmt nicht. Ich kenne auch verbeamtete KuK mit Gleichstellung. In welchem RP bist du denn tätig? (PN, falls dir das forumsöffentlich zu persönlich ist)

    Ich habe eine Behinderung mit 30%. Aber das hat auch niemand interessiert. Wie ich erfahren habe, wurde das noch nicht einmal weiter gegeben. Die Behindertenvertretung wusste nichts davon.

    Ich würde dir empfehlen zu versuchen eine Gleichstellung zu beantragen. Damit würdest du unter das Schwerbehindertenrecht fallen, was dir eine deutlich stärkere Unterstützung sichert, aber dich auch zusätzlich entlasten kann. Angesichts der besonderen Belastungen, die gerade psychische Erkrankungen in unserem Beruf mit sich bringen ist es durchaus möglich, dass diesem Antrag stattgegeben wird. Darüber hinaus würde ich dir empfehlen, dich von der Schwerbehindertenvertretung beraten zu lassen zu den zusätzlichen Entlastungsstunden (1-2 en top zu den anderen Entlastungsstunden qua GdB), die gerade bei psychischen Erkrankungen äußerst hilfreich sind und auch meist gewährt werden.

    Ehe dann das neue Schuljahr beginnt führst du zusätzlich zu einem erneuten BEM-Gespräch (mit der Schwerbehindertenvertretung vorbereiten, diese aber auch unbedingt mitnehmen zum Gespräch) auch noch ein Integretionsgespräch mit deiner SL, um zu besprechen, was wichtig ist, damit du ungeachtet deiner Behinderung /Erkrankung deine Arbeit zuverlässig erledigen kannst. Kein Nachmittagsunterricht könnte durchaus ein Teil davon sein, wen dieser dich prinzipiell über die Maßen belastet. Zusätzlich keine erste Stunde wird zumindest bei einem vollen Deputat schwierig, aber möglicherweise kann das eine entweder - oder-Regelung sein, also entweder kein Nachmittags Unterricht oder die erste Stunde aussparen. Auch das erst in Ruhe durchdenken, was du wirklich brauchst, dann mit der Schwerbehindertenvertretung besprechen, ob das realistisch ist. Du darfst dich gerne auch bei mir per PN melden mit Fragen. Ich bin ebenfalls in BW tätig, kenne also zumindest unsere Wege und Vorgaben als Behinderte recht gut.

    Lass dir Zeit für deine weitere Genesung und setz dich nicht unter Druck. Das hilft auf jeden Fall für die erforderlichen Gespräche.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob und wie ich dir weiterhelfen könnte. Zumindest möchte ich dir aber den Hinweis geben, dass du auch ohne Behinderung als erkrankte Kollegin die Beratung und Unterstützung der Schwerbehindertenvertretung nutzen darfst. Diese können dir für deine weitere Wiedereingliederung sicherlich hilfreiche Hinweise geben, sowie dich ggf. im Umgang mit dem Schulamt beraten und unterstützen.

    Ehe du aber einen erneuten Versuch zu Wiedereingliederung angehst, solltest du für dich selbst gemeinsam mit deinen behandelnden Ärzten/ Therapeuten prüfen, ob du tatsächlich wieder völlig stabil bist, um auch den Belastungen, die schwierige KuK mit sich bringen- die es überall gibt- gewachsen zu sein, genauso wie problematischen SuS.

    Drei Monate sind bei einer akuten depressiven Episode unter Umständen gerade der Zeitraum, um wieder geradeaus sehen zu können, reichen aber möglicherweise noch nicht aus, damit du eine Wiedereingliederung erfolgreich schaffen kannst und den Beruf wieder ausreichend belastbar auszuüben vermagst.

    Angesichts der Ängste, Sorgen und auch ein Stück weit Verzweiflung, die ich aus deinem Beitrag herauslese, frage ich mich, ob du dir nicht einen größeren Gefallen damit tun würdest, dir bis zum Schuljahresende weiter Zeit für die Genesung, aber auch erforderliche vorbereitende, entlastende Gespräche nicht zuletzt auch mit deiner SL zu lassen, um dann im neuen Schuljahr mit neuer Kraft und vielleicht auch einfach einer anderen Klasse, der du unbelasteter begegnen kannst, wieder einsteigen zu können.

    Wäre es möglich, dass deine Unsicherheit, wie du in das Gespräch gehen sollst auch daher kommt, dass du dir zwar „Normalität“ in Form einer gesunden Berufsausübung wünschst, dieser aber letztlich noch nicht ganz gewachsen bist, was zumindest einem Teil von dir klar ist?

    Ich kenne das jedenfalls persönlich sehr gut, dass man sich manchmal einfach nur wünscht gesund, „normal“ zu sein oder zumindest schon wieder dazu imstande zu sein, den Beruf auszuüben. Zu akzeptieren, dass man das (noch) nicht wieder vermag ist extrem belastend finde ich, vor allem, wenn man aus psychischen Gründen fehlt, die zumindest mich gerne dazu verleiten, meine physischen Grenzen außer Acht zu lassen.

    Äh, ja.

    Zumindest dürfen die Schüler das Smartphone im Unterricht nicht benutzen. Da gehe ich davon aus, dass der Lehrer vorne das Smartphone auch nicht privat benutzt. Und Diensthandys für dienstliche Belange haben wir (noch) nicht.

    Ja, davon bin ich auch ausgegangen, bis ich im Laufe des Refs durch Erzählungen von Mitrefis eines Besseren belehrt wurde, wo bei manchen Mentorinnen und Mentoren das Telefon generell nicht lautlos gestellt war und Privatanrufe regelmäßig während des Unterrichts entgegengenommen wurden. (Eine ehemalige Kommilitonin von mir hat als Folge davon dasselbe praktiziert und ist allen Ernstes während einer Lehrprobe ans Telefon gegangen..).

    Ich weiß von zumindest einem Kollegen an meiner aktuellen Schule ebenfalls, dass dieser während der Unterrichtszeit kontinuierlich am Handy ist. Das war schon so, lange bevor wir das digitale Klassenbuch hatten. Diverse andere KuK schreiben gerne mal WhatsApp während sie im Unterricht sind in die Lehrergruppe rein (nur dadurch weiß ich das, weil ich das dann am Nachmittag lesen kann samt Zeitangaben).

    Ich wage also zu behaupten, dass du an dieser Stelle so naiv und gutgläubig oder auch schlicht anständig bist, wie ich selbst das war bzw. bin. Ich bin mir sehr sicher, dass es auch an deiner Schule KuK geben wird, die das ganz anders handhaben als du dir das vorstellst. Nachdem du Teil der Schulleitung bist, wird dir das aber sicherlich niemand auf die Nase binden.

    Finde ich absolut auch einen wichtigen Aspekt für das Gesamtbild. (Post-)Kolonialismus der First Nations in Kanada ist gleichzeitig ein bedeutsames wie sehr spezifisches Problem. Es negiert für mich nicht komplett die positiven und wirksamen Ansätze des Bildungssystems, die eben von der vergleichenden Bildungsforschung auch als solche herausgestellt werden und Vorbild für Deutschland sein können.

    Die PISA-Studie entspringt keiner kanadischen PR-Abteilung. Die Bundeszentrale für politische Bildung sicher auch nicht. Wie divers man dort jeweils aufgestellt ist, kann ich nicht beurteilen.

    Die Pisa- Studie wird letztlich von Herrschenden entwickelt, gemacht und umgesetzt. Wo diesen ein ausreichendes, kritisches Bewusstsein für den eigenen Umgang mit Minderheiten fehlt, wird das im Zweifelsfall auch nur unzureichend abgebildet.

    Auch eine Bundeszentrale für politische Bildung ist im Zweifelsfall nicht unfehlbar- würde diese auch nie von sich selbst behaupten. Die Position die du zitierst ist genau das: Eine persönliche Position und Meinung, die deshalb längst nicht das komplette Meinungsspektrum innerhalb der bpb abbildet. Das darf man dann aber auch einfach selbst kritisch einordnen, wenn man es schon zitiert.

    Für mich werden die scheinbar positiven Aspekte des kandischen Bildungssystems erheblich relativiert und negiert, wenn ich mit bedenke, dass ganze Bevölkerungsgruppen darüber völlig unzureichend wahrgenommen oder gar gefördert und ausgebildet werden. Am Ende des Tages ist deren Bildungssystem nicht besser als unseres. Wie bei uns sind bedauerlicherweise für bestimmte Bevölkerungsgruppen Herkunft und Leistung untrennbar verbunden, wie bei uns zielt das Bildungssystem vorrangig darauf ab bestimmte Bevölkerungsgruppen abzuholen und zu fördern, nicht aber darauf tatsächliche Bildungsgerechtigkeit für sämtliche SuS zumindest anzustreben.

    Für manche Gruppierungen ist das kanadische System vielleicht wirksamer, bei denen wir Nachholbedarf haben. Wenn ich mir den Umgang mit den First Nations in Kanada vergegenwärtige meine ich aber, dass wir zumindest niemandem in dem Maß entrechten hierzulande, wie das in Kanada völlig selbstverständlich bis heute einem relevanten Teil der eigenen Bevölkerung angetan wird.

Werbung