Beiträge von CDL

    das ist natürlich sehr ärgerlich. falls dir die beiträge in der freiwilligen doch mal zu teuer werden kannst du auf eine sonderöffnungsaktion der pkv warten. ich habe davon hier im forum erfahren und bin so nach 8 jahren freiwilliger kv mit aufschlag in die pkv gekommen und bereue es nicht

    ps der aufschlag kommt von vorerkrankungen nicht durch die öffnungsaktion

    Der/ die TE will offenbar nicht in die PKV, wenn ich den Eingangsbeitrag korrekt interpretiere.

    Heißt das jetzt, dass A14 jetzt doch 200€ bekommt und nicht 3,6%? Und dadurch die Gehaltsgruppen näher aneinander rücken?

    Da mir der letzte Part ziemlich schnuppe war und ist, musste ich das jetzt noch einmal nachlesen:

    Laut Infomail der GEW wird der Tarifabschluss der Länder 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten des Landes under Kommunen übertragen. Anders als geplant wird damit auch der Sockelbetrag von 200€ im November umgesetzt. Der Sockelbetrag bringt bis A13 Stufe 7 eine höhere Steigerung als die ursprünglich geplante lineare Anhebung von 3,6%.

    Die 3,6% scheinen damit also komplett vom Tisch zu sein für alle Besoldungsgruppen.

    Hä, wieso? Bei 110kg Körpergewicht halte ich es immer für sinnvoll, dieses um eine gewisse Prozentzahl zu reduzieren, egal, ob man jetzt Frau oder Mann ist oder TKKGesk "Dickmann" heißt oder nicht.

    Der Name ist eine Form von Bodyshaming. Ich rate mal, dass es Ruhe darum gegangen ist, nicht um die Prozentrechnung und dein Unverständnis darüber Susannea irritiert haben könnte. Die Frau könnte schließlich auch einfach Frau Müller heißen oder Frau Yilderim oder was auch immer. Dann hätte man immer noch die Prozentrechnung gehabt, aber den völlig unnötigen Bodyshaming- Part einfach weggelassen. Von einem Schulbuch darf man das heutzutage nämlich durchaus erwarten.

    Du bekommst alleine schon vier Stunden für die Arbeit im schulischen PR? Ich muss gestehen, ich bin ein wenig neidisch. Ich habe eine einzelne! Die anderen Mitglieder unseres PRs jeweils auch nur eine.

    MrsPace ist, wenn ich es richtig im Kopf habe, im Bezirkspersonalrat, sonst wären das keine vier Entlastungsstunden.

    Ich habe jedenfalls vor ihn trotzdem um ein Gutachten zu beten, aber auch noch zu einem externen Psychiater zu gehen und ihm die Situation zu schildern, so habe ich dann ein zweites (bzw. mit dem Gutachten der Therapeutin ein drittes) Gutachten, das die „Heilung“ bzw. Fehldiagnose bestätigt. Ich hab auch im Internet viele wissenschaftliche Artikel darüber gefunden, dass Borderline eigentlich keine stabile Diagnose ist, besonders wenn sie so früh im Leben gestellt wird. Die könnte ich auch noch ausdrucken und mitnehmen.

    Eine Heilung ist etwas völlig anderes als eine Fehldiagnose.

    Ich bin mir nicht sicher ob eine Borderlinestörung tatsächlich heilbar sein kann, eine Angststörung kann dagegen durchaus heilen infolge entsprechender Behandlung, wozu immer eine Gesprächstherapie gehören dürfte, nicht nur die Gabe von Medikamenten.

    Wenn du also weißt, dass du eine Angststörung hast, dann lern aus der Vergangenheit und geh regelmäßig zu einer passenden Behandlung (Gesprächstherapie, sowie ggf. einem Psychiater, um medikamentös eingestellt zu werden), damit am Ende, vor dem Ref, deine behandelnden Ärzte dir auch tatsächlich ein fundiertes fachärztliches Gutachten erstellen, sowie glaubwürdig attestieren können, dass keine Einschränkung für den Zielberuf besteht, weil Ei sie dich dafür gut genug als Patientin kennen. Fachärztliche Atteste von Fachärzten, bei denen man gar nicht in Behandlung ist sind höchstens bedingt hilfreich.

    Wenn dein früherer Psychiater dich weder umfassend behandelt hat, noch dir eine akkurate Diagnose erstellt hat: Was genau soll er dann deines Erachtens attestieren, außer der von ihm diagnostizierten Borderlinestörung?

    Ist es schlauer für die AA dann direkt zu einem Psychiater zu gehen? In der AA Liste sind nämlich einige Amtsärzte, die auch Psychiater sind. So könnte ich die Situation ja bei einem „Profi“ schildern, wohingegen ein „normaler“ Allgemeinmediziner vllt. nicht so viel Verständnis vom Krankheitsbild hat und beim Wort „Borderline“ direkt eine Schublade aufmacht.

    Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus (habe eine PTBS, womit sich bedauerlicherweise auch nicht alle Psychiater, von anderen Ärzten ganz zu schweigen wirklich auskennen): Ja, es hilft, einen Profi für die eigene Achillesferse als Amtsarzt zu wählen, der diese dann aber eben auch genau zu beurteilen vermag.

    Mein Amtsarztbesuch war sicherlich deutlich ausführlicher als bei den meisten anderen, weil die Ärztin, bei der ich war dann eben sehr genau abgeklopft hat, wo ich in meine Traumabehandlung stehe und ob der Schuldienst nicht weder für mich noch für die mir anvertrauten SuS aufgrund meiner Geschichte zum Problem werden könnte. Das konnte sie dafür aber eben auch wirklich beurteilen, genauso, wie sie die Gutachten, die ich eingereicht habe beurteilen konnte. Ein anderer Arzt, ohne diese Sachkenntnis, hätte angesichts der Schwere meines Traumas- das ja auch die Schwerbehinderung zur Folge hat- sicher erst einmal mindestens die Verbeamtung verweigert, möglicherweise auch mehr.

    Danke für die Antwort! Das Problem ist ja, dass die Diagnose Borderline nicht mehr zutreffend ist. Wenn ich eine GbB beantrage, dann würde ich ja sagen, dass ich noch drunter leide - was ich ja nicht tue.

    Muss das Facharztgutachten vom behandelten Psychiater sein oder kann es auch wer anderes sein? Mein behandelnder Psychiater lebt in Österreich (so wie ich aktuell auch noch) und ich werde dementsprechend in 5 Jahren einen anderen Psychiater haben.

    Das Facharztgutachten für den Amtsarzt erstellt dann der Psychiater, der dich zumindest einmal in den letzten 2-3 Jahren vor dem Ref behandelt hat.

    Lass dich, wenn es soweit ist, auf jeden Fall vorab von deiner Schwerbehindertenvertretung (sei es der am staatlichen Schulamt oder deiner Gewerkschaft- Mitgliedschfat Mitgliedschaft im Studium ist meist kostenfrei in den Bildungsgewerkschaften) beraten, was du beachten solltest.

    Den GdB könntest du ja auch versuchen wegen der Angststörung zu beantragen, denn auch das kann unter Umständen Basis für einen GdB sein, der dann im Hinblick auf den Schuldienst auch wenn er niedrig wäre relevant sein kann, weil du dann eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen könntest. An der Angststörung leidest du ja offenbar tatsächlich, insofern wäre es sinnvoll, zu versuchen dich über einen GdB zusätzlich zu schützen.

    Mir hat vor mehr als 10 Jahren mein damaliger Psychiater dringend geraten einen GdB zu beantragen, gerade weil ich in den Schuldienst wollte. War ein schwieriger Schritt, den ich aber letztlich nie bereut habe, weil er mir viele dringend erforderliche Entlastungen gebracht, aber eben auch beispielsweise die Verbeamtung überhaupt erst ermöglicht hat.

    Frag vielleicht noch einmal bei einer Schwerbehindertenvertretung nach, wie die das einschätzen, aber ich würde vermuten, dass beide Diagnosen nur dann zum kompletten Ausschluss führen würden, wenn davon ausgegangen werden müsste, dass beispielsweise SuS in der Folge gefährdet wären. Das dürfte sich wohl aufgrund deiner Tätigkeit als Sozialarbeiterin, aber auch durch ein entsprechendes Facharztgutachten vor dem Ref für den Amtsarztbesuch ausräumen lassen.

    Beide Diagnosen könnten aber einer Verbeamtung hinderlich sein, so dass du mitbedenken solltest unter Umständen den Beruf dann im Angestelltenverhältnis antreten zu müssen.

    Ich kenne Lehrkräfte mit Angststörung, die diese Diagnose bereits vor Berufsantritt hatten. Das ist also kein genereller Ausschlussgrund für den Beruf und bei vorliegender Schwerbehinderung auch nicht für eine Verbeamtung.

    Ich habe in meinem kompletten 1. Staatsexamen zwei Einsen geschafft, jeweils in Deutsch und Englisch Literatur. Beide Arbeiten umfassend ca. 8 Seiten, und in beiden lobten die Korrektoren die "angenehme Kürze". 'Nuff said.

    Ach, das ist doch völlig nebensächlich neben der neuen Hauptfrage: Wie lang war dein Inhaltsverzeichnis? ^^

    Ich vermute Sephora88 meinte nicht ein Inhaltsverzeichnis, sondern eine Gliederung.

    Und das kenne ich schon von Deutschaufsätzen ab ca Klasse 9.

    Eine vorangestellte Gliederung eines Aufsatzes mit Seitenangaben in Klasse 9:

    Einleitung S. 1

    Hauptteil S. 1

    Schluss S. 4

    (Der Mehrwert einer solchen Gliederung vor einem Schulaufsatz erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Aber ich komme ja auch aus BW, nicht aus Bayern und kenne Gliederungen insofern nur von Präsentationen oder auch wissenschaftlichen Hausarbeiten. Bei einer universitären Arbeit kann das dazugehören - wobei ich selbst in zwei Studiengängen nur in einer einzigen Abschlussklausur im Studium jemals eine Gliederung voranstellen musste. )

    Ihr müsst in einer Staatsexamensklausur ein Inhaltsverzeichnis anlegen in Bayern? :staun: Wie viele Tage Zeit habt ihr noch gleich für diese Klausuren und wie dick werden die in der Zeit verfassten Romane üblicherweise, dass das nötig wird?

    fossi74 , falls du mal wieder irgendwann einen irrwitzigen Fakt aus Bayern ins Lexikon aufnehmen möchtest, das wäre für mich definitiv ein heißer Kandidat. :rofl:

    Um das noch einmal hochzuholen und zu aktualisieren:

    Heute kam eine Information der GEW, dass BW jetzt den Tarifabschluss 2024 doch vollumfänglich auch für die Beamtinnen und Beamten im Landesdienst umsetzen wird. Der Sockelbetrag soll im November kommen. Die Gewerkschaften/ Verbände haben offenbar nicht lockergelassen und weiter verhandelt mit der Landesregierung, um die volle Umsetzung zu erreichen und waren letztlich erfolgreich.

    Das wäre nicht möglich plattyplus , wenn alle Lehrkräfte wie du denken und keiner Lehrergewerkschaft bzw. keinem Lehrerverband angehören, sich aber beständig beschweren würden, was die alles nicht machen würden für ihre Klientel.

    Daran sollte jede Lehrkraft arbeiten, unabhängig von der Schulform.

    Absolut. Ändert aber nichts daran, dass in dem Beitrag von dir, um den es eigentlich gegangen war, du offenbar vergessen hast, dass du von dir selbst schreibst, nicht von allen anderen Lehrkräften und deinen Beitrag sprachlich depersonalisiert hast mittels eines unpersönlichen „man“, anstelle des eigentlich sinnigen „ich“.

    Sich sprachlich adäquat auszudrücken, sowie ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, warum es problematisch ist „man“ anstelle von „ich“ zu sagen oder zu schreiben- daran sollte auch jede Lehrkraft arbeiten- unabhängig von der Schulform.:P

    Bei dem Workload, den du bei dieser Kombination hast, ist es kein Wunder, dass du dich nach den Ferien sehnst. Im Alltag ohne UBs (und dann noch ohne Kind und Kegel) empfindet man das anders.

    Nein, nicht „man“ empfindet das anders, sondern du empfindest das anders.

    Ich kenne in meinem Kollegium niemanden, der sich nicht nach Ferien sehnt momentan, weil einfach so unfassbar viel zusätzlich gerade zu tun ist beispielsweise an Elterngesprächen. Das ist halt einfach eine Arbeitskategorie, die bei euch am WBK keine Rolle spielt. Dazu habt ihr ein deutlich kleineres Deputat als die meisten anderen Lehrkräfte, was ebenfalls entlastet, während ihr anders als viele dieser Lehrkräfte mit den höheren Deputaten dann aber auch deutlich mehr Beförderungsmöglichkeiten und damit mutmaßlich im Vergleich auch mehr Entlastungsstunden habt als z.B.Primarlehrkräfte.

    Also bitte, schreib „ich“ wenn es genau genommen einfach nur um deine ganz persönliche Gefühlslage geht, statt zu meinen, das ließe sich generalisieren, nur weil es für dich ganz persönlich stimmt.

    Ich weiß, dass ich ferienreif bin, wenn ich krank werde. :spritze::(:(

    Gute Besserung! :rose:

    Ich habe meine Ferienreife heute daran gemerkt, dass ich wiederholt mit einem Schlüssel versucht habe das Haustürschloss zu schließen, der nicht einmal hineingepasst hat ins Schloss (war natürlich der Schulschlüssel), ehe mir bewusst geworden ist, dass das natürlich nicht klappen kann.

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