Ich habe jedenfalls vor ihn trotzdem um ein Gutachten zu beten, aber auch noch zu einem externen Psychiater zu gehen und ihm die Situation zu schildern, so habe ich dann ein zweites (bzw. mit dem Gutachten der Therapeutin ein drittes) Gutachten, das die „Heilung“ bzw. Fehldiagnose bestätigt. Ich hab auch im Internet viele wissenschaftliche Artikel darüber gefunden, dass Borderline eigentlich keine stabile Diagnose ist, besonders wenn sie so früh im Leben gestellt wird. Die könnte ich auch noch ausdrucken und mitnehmen.
Eine Heilung ist etwas völlig anderes als eine Fehldiagnose.
Ich bin mir nicht sicher ob eine Borderlinestörung tatsächlich heilbar sein kann, eine Angststörung kann dagegen durchaus heilen infolge entsprechender Behandlung, wozu immer eine Gesprächstherapie gehören dürfte, nicht nur die Gabe von Medikamenten.
Wenn du also weißt, dass du eine Angststörung hast, dann lern aus der Vergangenheit und geh regelmäßig zu einer passenden Behandlung (Gesprächstherapie, sowie ggf. einem Psychiater, um medikamentös eingestellt zu werden), damit am Ende, vor dem Ref, deine behandelnden Ärzte dir auch tatsächlich ein fundiertes fachärztliches Gutachten erstellen, sowie glaubwürdig attestieren können, dass keine Einschränkung für den Zielberuf besteht, weil Ei sie dich dafür gut genug als Patientin kennen. Fachärztliche Atteste von Fachärzten, bei denen man gar nicht in Behandlung ist sind höchstens bedingt hilfreich.
Wenn dein früherer Psychiater dich weder umfassend behandelt hat, noch dir eine akkurate Diagnose erstellt hat: Was genau soll er dann deines Erachtens attestieren, außer der von ihm diagnostizierten Borderlinestörung?