Noch eine Nachfrage: Was passiert, wenn man leider keine Zusage von den schulscharfen Bewerbungen erhält? Kann man dann einfach ein Semester / ein Jahr als angestellte Lehrperson überbrücken und es dann beim nächsten Durchlauf nochmal versuchen? Oder muss man dann einfach den angebotenen Platz aus dem Listenverfahren annehmen?
Und falls die schulscharfe Bewerbung erfolgreich war: Wie gut kann man dann später noch wechseln, wenn sich die Schule doch anders herausstellt, als man sich das vorgestellt hatte?
Wenn man am Ende keinerlei Zusagen aus den schulscharfen Bewerbungen erhält kann man wahlweise:
- einen angeboten Platz aus dem Listenverfahren annehmen oder auch ablehnen (vorausgesetzt, man bekommt über das Listenverfahren überhaupt einen Platz angeboten; bei Primarlehramt wird man allerdings nur dann keinen Platz angeboten bekommen, wenn man sich festgelegt hat auf komplett überversorgte Bereiche in BW wie Freiburg oder Heidelberg, für Gymnasiallehrkräfte sieht das aktuell noch deutlich anders aus)
- sich im Nachrückverfahren noch einmal bewerben für spät ausgeschriebene, schulscharfe Stellen, die man dann ebenfalls annehmen oder ablehnen kann, so man diese erhält
- eine beliebige Zeit als KV- Lehrkraft (KV= Krankheitsvertretung) überbrücken, ehe man sich z.B. in der nächsten
Ausschreibungsrunde- ein Jahr später- erneut in einem der Bewerbungsverfahren oder auch allen (schulscharf, Listenverfahren, Sonderverfahren ländlicher Raum, Sonderverfahren besondere Zusatzqualifikationen, Sonderverfahren für schwerbehinderte Lehrkräfte, Nachrückverfahren aller Art) bewirbt
Niemand muss einen angebotenen Platz annehmen. Die Bewerbung stellt noch keine Einwilligung in einen Arbeitsvertrag dar, schließlich können sich Lebensumstände verändern in den Monaten zwischen Bewerbung und der Zusage seitens eines RPs für eine Stelle. Bei mir hat so eine Veränderung dazu geführt, dass ich sämtliche schulscharfe Stellen, die mir zugesagt wurden ablehnen musste, weil diese bestimmte Rahmenbedingungen nicht erfüllt haben, die unerwartet zentral geworden waren.
Wechseln kann je nach Schule, Schulart, Fächern, persönlichen Lebensumständen eher einfacher sein oder auch quasi unmöglich, wenn man nicht bereit ist zu kündigen/den Beamtenstatus aufzugeben und sich im Angestelltenverhältnis komplett neu zu bewerben oder aber sich auf eine Beförderungsstelle erfolgreich bewirbt am neuen Wunschort. Als Primar- Sek.I- Lehrkraft an einer Schule des ländlichen Raums kann es schnell quasi unmöglich werden zu wechseln. Auch als Mangelfachlehrkraft gleich welcher Schulart kann es ohne schwerwiegende Gründe (z.B. Pflege naher Angehöriger inkl. eigener Kleinkinder oder gesundheitliche Gründe) ohne Tauschpartner unmöglich werden zu wechseln je nach tatsächlicher Versorgung der eigenen Schule in diesem Fach. Das sind insofern Faktoren, die man bei der Annahme einer Stelle mit bedenken sollte.
Wer beispielsweise im Schwarzwald irgendwo eine Stelle im ländlichen Raum annimmt, weil Freiburg nicht geklappt hat, um in der Stadt wohnen und pendeln zu können in der Hoffnung auf einen späteren Wechsel nach Freiburg oder in den Freiburger Speckgürtel wird eher früher als später feststellen, dass das nicht einfach funktionieren wird.
Dafür bekommt man aber eine verdammt sichere Stelle im öffentlichen Dienst und profitiert vor allem als Beamter/Beamtin von deutlich höheren Nettobezügen, weil bestimmte Sozialabgaben entfallen für Beamte.