Beiträge von CDL

    Das weiß ehrlich gesagt nicht so genau.

    Ich weiß, dass es - zumindest früher - möglich war, einen bestimmten Kandidaten anzufordern.

    Das wurde damals immer andächtig und beeindruckt weitererzählt: "Der und der SL hat den und den an-ge-fordert!"

    Auf gut Deutsch: Oh mann, DAS muss ja ein/e Knallerkolleg*in sein, wenn der-/diejenige namentlich angefordert wird!

    Vielleicht ist es das, was du meinst. :weissnicht:

    Nein, ich meine die Art, wie generell Planstellen vergeben werden. In manchen Bundesländern können Stellen nur von Schulen direkt ausgeschrieben werden. Sprich schulscharfe Ausschreibung und auch Bewerbung (in NRW läuft das meine ich nur so).

    In anderen Bundesländern gibt es nur die Einstellung nach Liste. Wer sich bewirbt bekommt in jedem seiner Fächer basierend auf seinen Noten einen bestimmten Listenplatz zugewiesen. Je nachdem, wie viele Lehrkräfte mit Fach A, B,… benötigt werden kann es dann sein, dass man lediglich Bus Listenplatz 2 berücksichtigt wird und ein Einstellungsangebot erhält oder ggf. auch bis Listenplatz 40. (Ist das in Bayern so?)

    Schließlich gibt es noch Bundesländer- wie BW- in denen es beide Verfahren nebeneinander gibt.

    Darüber hinaus gibt es dann in allen Bundesländern noch Sonderverfahren für schwerbehinderte Lehrkräfte und ihnen Gleichgestellte. Sollte das für dich relevant sein, dann könntest du dich mit deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung zusammensetzen und beraten lassen, da das auch ein relevanter Grund wäre für eine möglichst wohnortnahe Stellenzuweisung.

    Gute Idee, die wir auch schon vorgeschlagen haben. Dieser wurde aber nicht zugestimmt!

    Das ist natürlich ärgerlich. Vielleicht wäre das aber ein guter Ansatzpunkt, um gemeinsam mit anderen KuK eine Weiterentwicklung eures bisherigen Teilzeitkonzeptes zu initiieren und in eine GLK einzubringen zur Debatte und Abstimmung, das unter gewissen Voraussetzungen eine Online- Konferenzteilnahme ausnahmsweise vorsieht und gestattet.

    Bei mir an der Schule gilt für GLK (sowie manche DB) zwar generell Präsenzpflicht (alle anderen Arten von Konferenzen und DB dürfen komplett online stattfinden, solange bestimmte Bedingungen von den Teilnehmenden erfüllt werden), dennoch gibt es immer mal wieder Ausnahmefälle, in denen KuK, die sonst gar nicht teilnehmen könnten für wichtige Debatten und Abstimmungen online zugeschaltet werden. Das ist für KuK mit und ohne Kinder, in Teilzeit oder Vollzeit eine willkommene Entlastung.

    Kann dir in Thüringen die Schule eine Planstelle anbieten?

    Wow.

    Zumindest hier in BW gibt es (wenn Schulamt/ RP das gestatten) die Möglichkeit Stellen schulscharf auszuschreiben. Wenn man dann zufällig einen Top- Kandidaten oder die perfekte Kandidatin schon als Vertretungskraft an der Schule hat, den(/ die man gerne halten wollen würde, dann kann man natürlich als Schule die Entscheidung treffen, bestimmte Qualitäten/ Qualifikationen/ Fächer dieser Person im Ausschreibungstext als Einstellungsbedingung einzubauen, damit man eine reelle Chance hat, ihn/ sie dauerhaft an der Schule halten zu können.

    Gibt es in Bayern keine schulscharf Ausschreibungen oder darf deine Schule Stellen nicht schulscharf ausschreiben oder hat sie abgesehen von Vertretungen keinen dauerhaften Personalbedarf aktuell?

    Man sollte an dieser Stelle vielleicht wissen, dass Dienstreisen, Fortbildungen, Klassenfahrten, eintägige Ausflüge, schulinterne Fortbildungen (und mehr) in Niedersachsen allesamt aus ein und demselben Budget bezahlt werden / es dafür insgesamt einen Betrag gibt. Wenn Tom123 und CDL hier uneinig sind, könnte es daran liegen, dass das in anderen Bundesländern aus verschiedenen Töpfen kommt. (In NDS wird das zudem an den Schulen abgerechnet, in anderen BL offensichtlich zentral in einer anderen Behörde.)
    Bevor wir uns hier im Forum gegenseitig Vorwürfe machen, sollten wir prüfen, ob das evtl. an unterschiedlichen (vielleicht allesamt ungenügenden) Systemen liegt.

    Ich danke dir für den Hinweis Djino. Das liest sich für mich höchst überraschend und könnte tatsächlich erklären, warum Tom und ich schlichtweg nicht zusammenfinden inhaltlich, da das in BW wie von dir vermutet nicht alles ein Topf ist und auch längst nicht alles direkt an den Schulen abgerechnet wird.

    Sollte das die Wurzel des Misstones gewesen sein, kann ich das dann damit auch als dem Föderalismus geschuldetes Missverständnis abhaken, was sich für mich nach einer Unterstellung gelesen hat. Solltest du noch Klärungsbedarf diesbezüglich sehen Tom123 schlage ich vor, dass wir den Teil dann per PN klären.

    Ich dachte mir schon, dass du dich auf mich beziehen willst mit deiner sogenannten „Interpretation“ und der respektlosen Bezeichnung als „Person“, statt mich einfach direkt anzusprechen und nachzufragen, ob sich das auch auf Materialen und Fortbildungen beziehe,

    Ich habe NICHTS über Fortbildungen oder Materialien geschrieben, also hör auf mir solchen Unfug zu unterstellen.

    Ich müsste selbst erst nachlesen, wie die Vorgabe für Fortbildungen, sprich andere Dienstreisen ist, ehe ich dazu gesichert etwas äußern könnte, insofern kann ich hier auch weder dazu Stellung nehmen, noch dir mal eben spontan eine Quelle verlinken zu etwas, was ich so nicht geäußert habe. Ich bin so gar nicht motiviert dir Quellen herauszusuchen, nachdem du meinst, mir erst etwas unterschieben zu müssen, was ich so nie geäußert habe, nur um dann von mir zu fordern, ich müsste für deine Aussagen Quellen finden und verlinken. Ich bin nicht dein Lakai!

    Warum sollt euch etwas heraussuchen, was ich nicht behauptet habe und so auch in anderen Beiträgen nicht herausgelesen habe?

    Du stellst Behauptungen auf, was andere Leute deines Erachtens meinen würden mit ihren Aussagen, bist aber noch nicht einmal dazu bereit anzugeben auf wen und wessen Beiträge du dich dabei beziehst. Gibt es abgesehen von deinen Aussagen dazu überhaupt Beiträge, die tatsächlich, wie von dir behauptet auch über Materialien und Fortbildungen schreiben und dass diese untersagt wären, nicht nur über Klassenfahrten oder hast du dir das einfach nur selbst wild zusammengereimt?

    Und Abiturjahrgänge - so war es zumindest bei meinem Jahrgang - verkaufen zB auch mal Waffeln in der Pause oder Milkshakes oder sonst was, um was in ihre Abikasse zu bekommen. Und das ist heute auch noch so. Und Du willst jetzt ernsthaft behaupten, diese SchülerInnen setzen sich vorher mit dem Gesundheitsamt auseinander? Es wird Teig mitgebracht, das Waffeleisen angeschlossen und fertig. Und mit sämtlichen anderen Essenverkäufen, wo SchülerInnen und/oder Eltern beteiligt sind, habe ich das auch so erlebt. So lange bis jemand das anzeigt. Und einen Grund, dass da was nicht mit OK ist, den wird es schnell geben, wenn der Essens-Anbietende in die Nachweispflicht genommen wird. Und selbst wenn eigentlich alles in Ordnung ist - die Angst davor, dass man doch etwas falsch macht, reicht, dass man sich nicht traut, das weiter zu machen. Und deshalb braucht es Menschen, die auch mal grünes Licht geben. Eine Sache verantworten. Dieser Job ist zweifelsfrei anstrengender, als der verbietende.

    Das ganze da hominem hättest du dir zugunsten von mehr Sachlichkeit durchaus schenken können.

    Zur Sache: Ich bin an einer SEK.I- Schule tätig. Unsere SuS- gleich ob im Hautpschul- oder Realschulzug- bieten immer wieder Kuchen- oder Waffelverkäufe an, um ihre Klassenkasse aufzubessern. Darüber hinaus wird 2x wöchentlich bei uns im Schülercafé Essen von SuS zubereitet und verkauft. Damit das hygienisch unproblematisch ist, haben wir z.B. Spuckschutzwände aus Plexiglas, hinter denen die Lebensmittel liegen oder eben auch zubereitet werden.

    Meiner Schulleitung ist es äußerst wichtig rechtskonform zu handeln, insofern wurden schlichtweg Informationen eingeholt, was zu beachten ist seitens von Schulen bei derartigen Verkäufen, damit das Gesundheitsamt gar nicht erst Probleme sehen könnte. Wenn die Schulleitung deiner Schule ebensowenig wie dein Kollegium und du die Bereitschaft sich ausreichend zu informieren ebensowenig aufbringt, wie die, erforderliches Material zum hygienischen Nachrüsten zu besorgen für die Schule, dann ist das sehr schade. Das hat aber nichts damit zu tun, welche Schullaufbahn wer hier durchlaufen haben könnte, denn letztlich haben wir alle, die wir als Lehrkräfte tätig sind, eine dementsprechende berufliche Qualifikation durchlaufen (mit oder ohne Abitur oder auch Studium) und könnten insofern souverän agieren als mündige Erwachsene, die wir sind.

    Wenn ihr bezogen auf die Situation mit dem Praktikanten als Schule sichergehen wollt, was dieser machen darf und was nicht, dann wäre der saubere Weg, wenn ihr alle derart rechtsunsicher seid, nicht etwa in einem Internetforum Rat zu suchen, sondern dass eure Schulleitung sich mit den Juristen in eurem RP/ eurer Bezirksregierung oder ggf. direkt in eurem KM in Verbindung setzt und schlichtweg nachfragt, was zulässig ist, welche Grenzen zu beachten wären, was keinesfalls erlaubt ist. So erlangt ihr tatsächlich umfängliche Rechtssicherheit, genauso wie eure Praktikantinnen und Praktikanten. Vor allem aber weiß eure SL, die so eine Vertretung durch Praktikanten im Zweifelsfall zu verantworten hat dann auch, ob und wenn ja in welchen Fällen sie das bewilligen möchte oder wann ihr das zu heikel ist angesichts der Verantwortung, die nicht an Praktikanten abgegeben werden kann.

    Nein

    Der User unter mir hat schon Frühlingsblumen/zwiebeln zu Hause ....

    Heute im Garten eingepflanzt (vorgezogen), nachdem einerseits der Biden Boden gut durchweicht war, so dass ich tief genug buddeln konnte und andererseits die Sonne freundliche Strahlen geschickt hat.

    DUUM hat heute ebenfalls im Garten gewerkelt, um das Wetter zu nutzen.

    OK, ich finde viele Argumente, dass die Verantwortlichkeit nicht beim Praktikanten liegt, wenn er in die Lage "allein in der Klasse" geraten ist.
    Dann wäre noch zu klären - wie soll sich der Praktikant verhalten, damit er keine Probleme kriegt?

    Ist die Antwort darauf "egal, denn er ist ja nicht schuld daran, dass er dort allein steht und eventuell nicht korrekt handelt". Dann sollte es generell nicht schlimm sein, wenn er einfach Vertretungsunterricht macht. Denn auch zu dieser Entscheidung war nicht mündig/er sollte sie gar nicht fällen müssen. Warum wird dann empfohlen "mache keinen Vertretungsunterricht"?

    Ich vermute, dass es doch ein paar Dinge gibt, die der Praktikant nicht sollte. Eben sich nicht als Lehrkraft ausgeben.

    Praktikantinnen und Praktikanten an Schulen sind üblicherweise volljährig und nicht unter rechtlicher Vormundschaft, ergo mündig. Das ist also der falsche Ansatzpunkt.

    Selbst wenn am Ende die Verantwortung für die Klasse bei Lehrkraft X lag, hat es ganz schlichtweg auch etwas mit Selbstschutz/ eigener Gesunderhaltung zu tun, sich nicht sehenden Auges in Situationen zu begeben, denen man mangels Ausbildung noch nicht gewachsen ist, sondern eigene Grenzen deutlich zu machen nach außen. Denn wenn sonst etwas passiert, dann ist es zumindest im Hinblick auf die eigene psychische Gesundheit ggf. nur nachrangig relevant, wer rein rechtlich gesehen die Aufsichtspflicht hatte.

    Sich nicht verheizen zu lassen ist insofern etwas, was man durchaus bereits im Rahmen eines Praktikums erlernen darf, auf dass man den Beruf dann möglichst lange möglichst gesund ausüben wird können.

    Im Regelfall ja. Aber es gibt halt Möglichkeiten für den Praktikanten in eine Situation "alleine mit der Klasse" hinein zu geraten. Auch wenn Dir diese Fälle zu kompliziert sind, kommen sie leider vor. Das Beispiel "LehrerIn muss plötzlich aus der Klasse" ist doch realistisch?! Und deshalb sollte es auch hier Klarheit geben, was der Praktikant dann machen bzw. nicht machen sollte.

    Wenn eine Lehrkraft plötzlich eine her Klasse verlässt, ist sie dennoch weiterhin aufsichtspflichtig. Praktikantinnen und Praktikanten dürfen zwar unterstützen, die Aufsichtspflicht kann aber nicht an diese delegiert werden.

    Möglicherweise gibt es Bundesländern, in denen es andere rechtliche Vorgaben dazu gibt, hier in BW dürfen Studierende, die als solche an die Schule kommen (keine Vertretungskräfte) aber eindeutig nicht alleine vor einer Klasse stehen, weil sie eben nicht die Aufsichtspflicht übernehmen können. Wo dann dennoch einmal Studierende in einzelnen Stunden alleine vor einer Klasse stehen, ist das üblicherweise so geregelt, dass eine Lehrkraft in einem Nebenraum eine Nebenaufsicht hat (rechtlich ebenfalls nicht sauber, aber so sieht dann das Konstrukt aus, um Studierende ggf. auch einmal in einer besonderen Situation alleine einsetzen zu können, die Arschkarte wenn etwas passieren sollte hat dann nämlich im Zweifelsfall die Lehrkraft, die die Nebenaufsicht versehen musste).

    Als Praktikant oder Praktikantin sollte man insofern mit den Vorgaben des eigenen Bundeslandes vertraut sein (dazu kann man sich von seiner Gewerkschaft kostenfrei beraten lassen), um dann bei Bedarf auch Grenzen ziehen zu können, wenn man für Aufgaben eingesetzt werden soll, die man einerseits rechtlich betrachtet gar nicht übernehmen darf und von denen man sich andererseits mangels vollständiger Ausbildung auch noch überfordert fühlt.

    Wie meinst du das, mit den Anrechnungszeiten? Bekommt meine seine früheren beruflichen Tätigkeiten, auch wenn diese nicht als Lekrkraft abgeleistet wurden etwas angerechnet? Ich bin davon aus gegangen, dass ich in Stufe 1 anfange. (Hessen)

    Selbst wenn diese Zeiten für die Erfahrungsstufen nicht zählen, können sie für die Pensionsansprüche eine Rolle spielen. (So bei mir der Fall in BW.)

    EDIT: Aus dem Blick verloren, worum es geht und worum nicht. Entschuldigung.

    Ja, werde ich als nächstes machen.

    Vielen Dank für deine Mühe! :rose:

    Das klingt nach einem guten Plan, vor allem, weil Bayern ja ebenfalls erheblichen Lehrkräftemangel in der SEK.I hat und Leute mit voller Lehrbefähigung und jahrzehntelanger Berufserfahrung wie du ja nicht einfach en masse von den Bäumen fallen. Die üblichen Gründe nicht zu entfristen, die häufig mit einer unzureichenden Qualifikation zu tun haben, dürften insofern bei dir keine Rolle spielen. Zumindest hier in BW wärst du damit die ideale Kandidatin für eine reguläre Entfristung auf Antrag, die es inzwischen gibt.

    Ich wünsche dir sehr, dass das klappt.

    Abgesehen davon: Wie schön, dich endlich einmal wieder zu lesen. ( Humblebee , Grünfink is back!) Ich habe mir ehrlich gesagt Sorgen gemacht, als du in der Pandemie plötzlich weg warst, ob du diese Zeit gesundheitlich gut überstanden hast. :bussi:

    Wenn weder GEW noch LBV dir sagen konnten, ob die Angleichung auch für deine Frau gelten wird, dann würde ich vermuten, dass das daran liegt, dass der genaue Gesetzestext, aus dem das hervorgeht, noch nicht bekannt ist. chemikus08 könnte aber mehr wissen.

    Nachdem du allerdings offenbar nicht schreibberechtigt bist, wird dein Account gesperrt werden. Wenn ihr also weitere Fragen stellen möchtet, dann soll deine Frau sich einfach selbst anmelden hier im Forum. (Antworten mitlesen wirst du aber natürlich noch können.)

    F**K

    Bevor einer fragt, ich sitze am Stundenplan. Könnt ihr mir bitte irgendwas Schönes erzählen.

    Frau Arbeitshund hat zu ihrer großen Freude heute nicht um Punkt 18 Uhr den drohenden Hungertod andeuten müssen, weil sie bereits um 17:36 Uhr von mir ihr Abendessen erhalten hat, so dass sie jetzt glücklich und entspannt an mich gekuschelt schlafen kann, was mich ebenfalls glücklich macht und mein Bein wärmt. Außerdem habe ich heute jede Menge vorgezogener Frühblüher (Narzissen, Tulpen, Hyazinthen, Traubenhyazinthen) gekauft, die ich morgen in mein letztes Jahr neu angelegtes Blumenbeet pflanzen werde, damit dort direkt und bunt der Frühling einziehen kann zusammen mit den steigenden Temperaturen.

    Das kenne ich als Teilzeitkraft aber halt auch nicht und das, obgleich hier in BW Konferenzen als unteilbare Aufgaben gelten, ergo ebenfalls im vollen Umfang wahrgenommen werden müssen.

    Ich habe dieses Schuljahr null Nachmittagsunterricht. Wenn ich den habe, habe ich dafür später Schule, weil ich nun einmal mit meinem kleinen Deputat entsprechend weniger Stunden zu erteilen habe und aufgrund der Teilzeit auch nicht x Hohlstunden eingeplant bekomme.

    Konferenzen/ DBs gibt es bei uns natürlich nicht jede Woche, das würde ja niemand aushalten. Für Vollzeitkräfte erachte ich wöchentliche Zusatztermine nebenbei bemerkt für mindestens eine ebenso große Zumutung, wie für Teilzeitkräfte.

    Teilzeit bedeutet nicht keinen Nachmittagsunterricht zu haben, aber, weil man ja gute Gründe für die Teilzeit hat, dass man

    normalerweise gute Argumente dafür hat, dass man eben einen kompakten Stundenplan bekommt. Ich gehe davon aus, dass du an den Tagen, an denen du Nachmittagsunterricht hast dafür entweder später anfängst oder zahlreiche Hohlstunden hast. Wenn du später anfängst erübrigt sich dein Vergleich mit anderen Berufen von vornherein, bei vielen Hohlstunden wäre die relevantere Frage als ein Vergleich mit anderen Berufen, die dafür andere Belastungen haben, die wir nicht kennen, ob du diese wahlweise durch ein Gespräch mit dem Stundenplanungsteam reduziert bekämst oder alternativ auch einfach konsequent für deine Unterrichtsvorbereitung und Korrekturen nutzen könntest- womit die Zeit dann ja effektiv genutzt wäre.

    Ich halte nichts davon, einfach mal pauschal zu behaupten, man hätte es so viel schlechter als Arbeitnehmer in TZ aus anderen Berufsgruppen, ohne alle erforderlichen Details zu nennen oder möglicherweise auch zu kennen. Dafür kenne ich aber vielleicht auch ganz einfach zu viele Menschen aus anderen Berufen, deren Teilzeitregelungen auch schlichtweg für mich nicht leistbar wären und die ich im Vergleich als Zumutung empfinden würde. Nicht zuletzt auch, weil deren Teilzeit von vornherein erheblich mehr Präsenzstunden oder auch Schichtdienste bei weniger freier Zeiteinteilung beinhaltet, als das im Schuldienst der Fall ist.

    Bei allem, was man legitimerweise an Verbesserungen fordern kann im Schuldienst im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sollte man zumindest bei Vergleichen mit anderen Berufsgruppen nicht vergessen, dass in diesen häufig Frauen- die noch immer die Hauptcarearbeit innerhalb und außerhalb der eigenen Familie leisten- schlechter verdienen als Männer, in einem bestimmten Alter bei Bewerbungen Nachteile haben, weil ihnen qua Geschlecht unterstellt wird, sie würden bestimmt demnächst schwanger und dann ausfallen für Mutterschutz und Elternzeit, um danach sowieso nur noch in Teilzeit arbeiten zu wollen und auch noch immer in vielen Firmen bei Beförderungen in Führungspositionen erhebliche Nachteile haben (Lidl ist dafür ein bekanntes Beispiel).

    Das habe ich nicht so erlebt. Im Umfeld unseres KiGas gab es außer mir keinen einzigen Elternteil, der trotz 50 % Teilzeit mehrmals die Woche sowohl vormittags als auch nachmittags arbeiten musste (in Präsenz, also nicht Homeoffice).

    Dafür hattest du dann aber zusätzlich zum WE auch drei Wochentage frei, denn weniger können das ja nicht gewesen sein, wenn du bei 50% Teilzeit an jedem Präsenztag Vormittags- UND Nachmittagsunterricht hattest. (Ich habe aktuell 55%, keinerlei Nachmittagsunterricht und komme deshalb auf drei Präsenztage mit sehr wenigen Arbeitsstunden, die auch sehr kompakt liegen.)

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