Beiträge von CDL

    Nachsitzen

    Was war dein schönstes Geburtstagsgeschenk?

    Ich nehme das mal auf, damit wir das Thema nicht ganz vergessen.

    Da kommen zwei Geschenke infrage: Mit 5 Jahren habe ich von meinem Uropa, meinem Großonkel und vom Cousin meiner Mutter ein Ketcar geschenkt bekommen. Das haben sie aus drei defekten Ketcars zusammengebaut extra für mich, weil ich mir das so sehr gewünscht habe, ein Neues aber unbezahlbar gewesen wäre. Das war echt sensationell und wurde gefahren bis es nach ein paar Jahren sprichwörtlich irreparabel auseinandergefallen ist.

    Nummer zwei im Rennen bekam ich zum selben Geburtstag von meinen Eltern geschenkt: Einen eigenen kleinen Werkzeugkasten, mit echtem Hammer und echter Holzsägen samt Sägeblättern und Holz, sowie weiterem Werkzeug. Den Werkzeugkasten habe ich samt des Hammers, der Säge und der Zange, die ich damals dazu bekommen habe immer noch und verwende die Sachen auch weiterhin sehr gerne (obwohl ein größerer Hammer manchmal praktischer wäre, liebe ich meinen Minihammer so sehr, dass ich diesen nie ersetzt habe, sondern mir bei Bedarf einen großen Hammer ausleihen gehe).

    Welche genderunstereotypen Geschenke konnten dich ganz besonders begeistern, weil sie einfach genau richtig waren für dich und dafür wer und wie du bist?

    Ich kenne absolut niemanden der verstorben oder ernsthaft schwer erkrankt ist ( sprich Krankenhaus) …

    Liegt wohl auch hier alles am Blickwinkel…

    Ich kenne auch niemanden persönlich, der an COVID verstorben wäre, habe aber beispielsweise eine Kollegin, deren Vater an COVID verstorben ist. Welcher Blickwinkel ist das jetzt genau, den ich da habe? Der auf die Realität, dass Menschen auch dann an dieser Erkrankung verstorben sind, wenn diese mir nicht persönlich bekannt sind?

    Das kommt wohl vor allem in der Bubble der Dauermaskenträgern vor, dass sie, entgegen jeder statistischen Wahrscheinlichkeit, übermäßig oft von schweren Verläufen getroffen werden .. natürlich inklusive Long Covid…

    Ja, genau, weil die lieben Viren schließlich bekanntermaßen differenzieren, wer wie oft Maske getragen hat und wer von den häufigeren Maskenträger: innen bereits Teil der „Bubble der Dauermaskenträger“ ist, was wohl eher eine ideologische Differenzierung ist, als eine, die sich nach Häufigkeit oder medizinischen Fakten richten würde. Auch das ist aber für das hochintelligente COVID einsteinium null problemo herauszufinden, weshalb es latürnich dann nur passende Opfer mit besonders hoher Virenlast trifft!!!!!1!!!!!11!!!!!!

    Spoiler anzeigen

    Das von Humblebee angesprochene hohe Fieber, dass auch mich beispielsweise bei meiner letzten Covidinfektion getroffen hat oder KuK mit Covid, ist nebenbei bemerkt noch kein Zeichen eines „schweren Verlaufs“. Schwere Covidverläufe sind auch weiterhin per definitionem solche, die hospitaliser werden müssen, nicht solche, die eine Woche lang hohes Fieber haben.

    Meine KuK, die gerade zum zweiten Mal seit den Sommerferien COVID mit hohem Fieber haben haben übrigens so bald wie möglich ihre Masken nicht mehr getragen, sind ergo keine Dauermaskenträger- hat nix geändert. Ich dagegen habe wegen meiner Vorerkrankungen deutlich länger Maske getragen bzw. diese auch bei eigenen Infekten oder zahlreichen Infekten im Klassenraum als Schutzmaßnahme wieder punktuell getragen im letzten Herbst/ Winter, trotzdem ist meine erneute Covidinfektion momentan deutlich milder als beim letzten Mal- kein Fieber- und vor allem auch deutlich milder als bei meinen KuK gerade, die sich wohl eher so verhalten haben, wie sie das deines Erachtens machen sollten, damit ihr Immunsystem fit und stark reagieren kann auf eine Infektion.

    Mobbing/ Bossing klingt schrecklich, wenn du aber eh weißt, dass ihr schließen werdet, dann ist in dem Fall das Ende des Schreckens vielleicht ganz gut. Hol dir, wenn in eurem PR solche Nulpen sitzen, den übergeordneten PR mit ins Boot, sowie deine Gewerkschaft, um das vernünftig für dich beenden und woanders besser Wiedereinsteigen zu können.

    Deshalb… am Ende guckt der ein oder andere ganz schön doof aus der Wäsche, wenn die Pension ansteht … nicht ohne Grund arbeite ich Vollzeit.

    Würde ich auch, wenn ich gesundheitlich könnte. Andere würden das auch machen, wenn ihre familiären Verpflichtungen es ihnen ( m/w/d) erlauben würden , geht aber halt nicht für jede: n, auch wenn man sich der Auswirkungen auf die Pensionsansprüche sehr bewusst ist.

    Wer muss nun für die Fördis differenziertes Material zur Verfügung stellen? Der Förderlehrer oder ich?

    Oftmals heißt es nämlich vonseiten der oben genannten Personen: "Der Fachlehrer habe dies tun".

    Dies behaupten die Förderkollegen auch, wenn es um die Erstellung von Kursarbeiten geht: "Der Fachlehrer..."

    Zumindest in BW wäre sowohl die Erstellung differenzierenden Unterrichtsmaterials, als auch die Erstellung der Klassenarbeiten immer dann allein deine Aufgabe als Fachlehrkraft, wenn keine Förderlehrkraft regelmäßig mit im Unterricht sitzt bei dir und klar abgesprochen ist, dass diese bestimmte Teilaufgaben komplett übernimmt. Ich habe zahlreiche Förderschüler: innen mit im Unterricht sitzen, für die ich genau das leisten muss. Das gehört zum Job.

    Vielen Dank für die Antworten. Ich will mich versetzen lassen, werde aber nicht freigegeben und dachte eine Beurlaubung ohne Bezahlung könnte eine Lösung sein. Für ein Sabbatjahr ist mir die Wartezeit zu lang, da ich schon 3 1/2 Jahre warte.

    Eine Freigabe erzwingen kann man so aber auch nicht, wenn dienstliche Gründe gegen eine Versetzung sprechen und du keine Gründe hast, die (zwingend) für die Versetzung sprechen. Ich würde dir eher raten, dich mal von deiner Gewerkschaft ganz ausführlich beraten zu lassen zu deinen Versetzungsmöglichkeiten, was es dazu in deinem Fall braucht, was du beitragen kannst aktiv, etc. Geh mit denen deine persönlichen Versetzungsgründe genau durch, vielleicht ergibt sich, gerade durch die Wartezeit, daraus etwas für dich, wo die Gewerkschaft bzw. dein PR ansetzen können, um dich zu unterstützen in deinem Anliegen.

    Ich habe übrigens inzwischen zwei KuK, die in den Sommerferien bereits Corona hatten (mit über 40 Fieber, wie bei mir) und jetzt schon wieder an Corona erkrankt sind mit erneut hohem Fieber. Die Immunität nach Infektion ist also nicht mal sechs Wochen haltbar offenbar aktuell. Meint ihr, mit der Auffrischungsimpfung hält das zumindest ein klein wenig länger oder dass damit zumindest dieses ganz hohe Fieber ausgeschlossen ist? Das möchte ich nämlich ungern auch gleich wieder durchmachen müssen (wobei ich heute früh schon mit Halsschmerzen aufgewacht bin, seit heute Mittag Kopfschmerzen begonnen haben, so dass ich gerade ehrlich gesagt nur darauf warte, dass wahlweise das Thermometer aufjuchzt im Laufe des Abends oder der Coronatest aufleuchtet morgen früh *seufz*).

    Lehrer kann sich jeder nennen, also auch jemand mit 1. Staatsexamen

    Jein, zumindest im formalen Sinn des Beamtenrechts erfordert das eine volle Lehrbefähigung, da „Lehrer“ bzw. „Lehrerin“ Amtsbezeichnungen sind, keine reinen Berufsbezeichnungen. Meine Amtsbezeichnung in der SEK.I ist „Lehrerin“, steht genau so auch in meiner Ernennungsurkunde.

    Ausgehend von der PO BW: Nein, ein Widerspruch bringt an der Stelle nichts, genauso wenig wie ein Härtefallantrag. Zumindest hier in BW muss man vor Prüfungsantritt erklären fit für diese zu sein, das schließt einen späteren Widerspruch aus gesundheitlichen Gründen abschließend aus. Zumindest in BW gibt es dann auch keine vorgesehene Härtefalloption im Staatsexamen. Lies dir nochmal die PO des Bundeslandes durch, in dem du gerade durchgefallen bist. Wenn es dort ebenfalls keine angeführte Härtefallloption gibt, kannst du noch versuchen, dich von deiner Gewerkschaft beraten zu lassen, solltest aber davon ausgehen, dass es es für einen derartigen Antrag damit keine Rechtsgrundlage gibt. Ein Bundeslandwechsel löst das Problem eines abschließenden Nichtbestehens nicht auf.

    Wenn du dennoch nach erfolgter und erfolgreicher Behandlung, sowie nach Rücksprache mit deinen behandelnden Ärzten den Weg in den Schuldienst gehen möchtest, dann kannst du entweder prüfen, ob du dein 1.Staatsexamen anerkennen lassen kannst für eine andere Schulart, um das Ref in dieser Schulart nach Genesung und Problembehebung erfolgreich anzugehen oder nachstudieren.

    Ob dieser Weg gesundheitlich gesehen sinnvoll ist für dich, solltest du aber kritisch prüfen und ggf. vorab, basierend auf deiner Diagnose, einen GdB beantragen, damit dir dringend erforderliche Entlastung zusteht, um gesund bleiben zu können.

    Viel Kraft erst einmal für deinen Genesungsweg, sowie die Verarbeitung des Nichtbestehens.

    Die eigentliche Frage ist: Gibt es Erfolgsaussichten für einen solchen Antrag? Und hat jemand Tipps?

    Deine Gewerkschaft kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen und kann dich dementsprechend beraten. Ohne Sachgrund wie die Pflege naher Angehöriger würde ich die Chance auf Bewilligung aber vor allem in einer Schulart mit hohem Lehrkräftemangel oder bei einem Mangelfach für vernachlässigbar erachten. Was spricht gegen ein Sabbatjahr?

    Irgendwie haben heutzutage viele gesundheitliche Probleme verschiedener Art, mittlerweile kenne ich super viele die in Therapie waren und sich nun Gedanken über ihre Verbeamtung machen.

    Habt ihr Erfahrung?

    Ja, und nun? "Habt ihr Erfahrung?" ist eine wirklich nichtssagende, unspezifische Frage. Wenn du zu einem konkreten Thema eine konkrete Frage hast, dann stell diese genaue Frage, damit du auch passende Antworten bekommen kannst. Das brauchst du auch später im Beruf ganz dringend.

    Wenn irgendwelche Kommilitonen von dir irgendwelche pauschalen Gerüchte über Verbeamtung im Kontext mit Erkrankungen austauschen wollen, dann lass sie doch. Wer Fakten erfahren möchte kann a) hier im Forum in dutzenden Threads zur Verbeamtung einfach mal selbst nachlesen, was gilt und was nur Fama ist, b) selbst einen Thread erstellen zu einer weiteren Nachfrage oder sich - ganz heiße Empfehlung - einfach mal von einer Schwerbehindertenvertretung der eigenen Gewerkschaft kostenfrei beraten lassen in der Frage.

    Nachfragen über Dritte zu nicht genauer bekannten gesundheitlichen Problemen können nicht präzise beantwortet werden. Also spar dir das, lies nach in den alten Threads, was passen könnte, wenn es dich interessiert und informiert dich wenn, dann zu deinen dich betreffenden Fragen, die du dann präzise formulierst, um zielscharfe Antworten bekommen zu können.

    Um dich aber dennoch nicht komplett in der Luft hängen zu lassen: Längst nicht alles, was laut Gerüchteküche die Verbeamtung verhindert, tut dies tatsächlich. Übergewicht/Untergewicht ist isoliert kein Ausschlussgrund, kann dies aber im Kontext mit Folgeerkrankungen werden. Bei Skoliose könnte bei schwerer Betroffenheit ein GdB vorliegen oder sinnvoll sein (was hilfreich sein könnte). Schilddrüsenerkrankungen sind zumindest in allen mir bekannten Fällen völlig unschädlich, wer etwas ganz ganz Seltenes hat, was extrem schwerwiegende Auswirkungen hat, möge sich von der Schwerbehindertenvertretung beraten lassen und auch einen GdB prüfen, Depressionen sind tatsächlich kniffeliger, weil Rezidive vorkommen können, die langfristig die Dienstfähigkeit beeinträchtigen können. Wichtig ist in solchen Fällen eine erfolgreich abgeschlossene Therapie ohne Rückfälle seit einem längeren Zeitraum. Davon Betroffene sollten sich auf jeden Fall persönlich beraten lassen, wie sie den Amtsarztbesuch vorbereiten und vorentlasten können. Auch bei Depressionen kann ein GdB beantragt werden.

    Warum, weil du dir nicht vorstellen kannst, das man Aussagen über die Schwimmfähigkeiten der Klasse ohne Abfrage treffen kann?!?

    Tja, soll es aber geben, dass man die Schüler so gut kennt.

    Wenn nichts schriftlich von den Erziehungsberechtigten dokumentiert ist, landest du genau so beim Vorwurf grober Fahrlässigkeit sollte tatsächlich etwas passieren trotz all deiner Kenntnis der SuS.

    Aber man schließt daraus es gibt Nichtschwimmer, interessante Logik.

    Also wieder bestätigt, dass Aussagen und Wertungen hier über Sachen gemacht wurden, die gar nicht bekannt sind.

    Die Schwimmfähigkeit wurde offenbar nicht komplett erhoben, damit muss man sicherheitshalber davon ausgehen, auch Nichtschwimmer in der Gruppe zu haben, statt sich blind darauf zu verlassen, dass schon alle schwimmen könnten. Das kann und muss man also als Lehrkraft bewerten, wenn man keine entgegen lautenden Informationen hat. Ich verstehe nicht, warum gerade du als Schwimmlehrerin dich gerade so sperrst.

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