Beiträge von CDL

    Hallo CDL,

    du hast es richtig ausgelegt, ich habe das 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe 1 erfolgreich abgeschlossen und das 1. Staatsexamen fürs gymnasiale Lehramt erfolgreich bestanden. Habe auch mittlerweile 10 Jahre Erfahrung als verbeamteter Lehrer in der Mittelstufe des Gymnasialzweigs meiner Schule, deshalb ist es für mich interessant über eine Ausnahmegenehmigung die Lehrbefähigung für die SEK II zu erhalten. Wie komme ich an die Ausnahmegenehmigung? Meine Schulleitung ist auch bereit, mir ein Gutachten über die zehnjährige Bewährung im Gymnasialzweig auszustellen. Das Schulamt war zu diesem Thema ziemlich ahnungslos.

    Ich weiß nicht ob es für deine Fächer in Hessen aktuell einen ausreichend großen Mangel einerseits gibt am Gymnasium und andererseits einen passenden Aufstiegslehrgang, falls ja, könntest du aber einen solchen absolvieren, um die fehlende Lehrbefähigung für die SEK.II nachzuholen. Nachfrage beim KM oder deiner Gewerkschaft, ob es aktuell in Hessen entsprechende Lehrgänge gibt.

    Eine Ausnahmegenehmigung, um mit SEK.I - Lehrbefähigung in der Oberstufe unterrichten zu dürfen kann dir wenn, dann nur dein KM erteilen. Dieses wird das sicherlich aber nur dann machen, wenn du Mangelfächer im Angebot ist hast, die aktuell überhaupt nicht ausreichend versorgt werden könnten durch Lehrkräfte mit regulärer Lehrbefähigung für die SEK.II, denn nur dann braucht man dich dort dringend genug. Das ist also der sehr seltene Weg, aber vielleicht hast du ja passende Fächer im Angebot, bei denen die Not groß genug ist, so dass das KM den Bedarf und Nutzen erkennt.

    Gut zu wissen. Ich würde diesen Deal nie eingehen. Entweder vollwertige Lehrkraft oder eben gar nicht.

    Für manche ist das eben ganz offensichtlich dennoch ein akzeptabler Deal, weil sie so sogar besser verdienen, als außerhalb des Schuldienstes. Ich rate zumindest meinen jungen KuK, die als Fachlehrkräfte recht neu bei uns tätig sind aber auch dringend, die vom Land angebotene berufsbegleitende Nachqualifikation zu absolvieren, damit sie sich nicht irgendwann doch ärgern, dass sie für die gleiche Arbeit weniger Geld erhalten, bei höherer Deputatsverpflichtung. Das ist kein Deal, den man lebenslang als fair erachtet.

    Soviel traue ich ihm schon zu, dass er nur das nimmt, was für ihn relevant ist. Vielleicht waren es aber auch mehrere Personen, die geschrieben haben und nicht nur eine.
    Wer spricht hier von gut heißen und abnicken? Ich heiße es nicht gut. Habe ich ihm ja all meine "Hassmails" weitergeleitet die ich hier über mein Gesundheitszustand und Aiwanger erhalten habe.

    Wenn du tatsächlich Hassnachrichten via PN bekommen hast und das nicht selbst klären kannst (das hatte ich auch schon in der Vergangenheit), dann melde diese dem Moderatorenteam. Das erscheint mir zumindest im Hinblick darauf, wie es dir hier im Forum ergeht zielführender, als diese jemandem weiterzuleiten, der sowieso nur auf der Durchreise ist in diesem Forum.

    Du heißt offenbar aber den Auftritt des TE hier gut. Das ist für mich ein innerer Widerspruch und wirkt auf mich, als würdest du, weil du das Anliegen, dass er zumindest deines Erachtens vertritt, gut heißt, deshalb auch seine Vorgehensweise in diesem Forum unkritisch gutheißen. Möglicherweise täusche ich mich, so wirken deine bisherigen Einlassungen in diesem Thread aber auf mich.

    Woher kommt dein großes Vertrauen in die Seriosität des TE? Kennst du diesen bereits länger, dass du diese besser einzuschätzen vermagst?

    Für die aktuell im Herbst anstehenden Fahrten haben wir auch einige Eltern, die nicht wollen, dsas ihre Kinder mitfahren.

    Wie das ausgehen wird, weiß ich nicht, wir haben unser Informationsformular aber dahingehend geändert, dass eine Weigerung, an der Klassenfahrt teilzunehmen, zum Schulausschluss führen kann. Argumentation: Schulprogramm, bewusste Anmeldung zur Schule

    Die praktische Umsetzung steht dann noch auf einem ganz anderen Blatt.

    Habt ihr diese Vorgehensweise zumindest intern mal schulrechtlich abklären lassen? Ich halte die Vorgehensweise insofern für falsch, als sie im Zweifelsfall darauf abzielt die SuS abzustrafen für das Verhalten ihrer Eltern. Ganz unabhängig von den rechtlichen Probleme die ich sehe bei der Vorgehensweise ist Sippenhaft nichts, was ich meine SuS sinnvollerweise lehren möchte.

    Wenn die Eltern ihr Kind nicht auf Klassenfahrt mitschicken wollen kann man sie letztlich nicht dazu zwingen. Wenn sie also vorab nichts unterschrieben haben, was sie dazu verpflichteten würde dennoch zu zahlen, dann habt ihr ihnen gegenüber keinen finanziellen Anspruch und auch keine Möglichkeit eine Teilnahme auf diesem Wege herbeizuführen. Der Schüler muss dann halt in der Zeit als Gast in einer anderen Klasse sitzen und wahlweise Aufgaben bearbeiten seiner Lehrkräfte oder am Unterricht seiner Gastklasse teilnehmen.

    Was du/ ihr aber versuchen könntet ist, ein klärendes Gespräch mit dem Vater zu suchen, was die Ursache für die Verweigerung ist. Vielleicht lässt sich das auf diesem Wege ja doch noch lösen im Gespräch.

    Magst du erläutern, warum du das anders siehst? Ich habe keine Ahnung, wie Polizei und Feuerwehr in der Ukraine und Syrien organisiert sind, aber sollte, aus welchem Grund auch immer, etwas passieren, finde ich es wichtig, dass die Schüler wissen, wie das System in Deutschland abläuft, um im Zweifelsfall schnell Hilfe holen zu können.

    Stell dir vor, du ziehst nach Syrien oder in die Ukraine, sprichst die Sprache nicht, kannst sie nicht lesen/ schreiben, etc. Was denkst du, brauchst du sprachlich zuerst in der fremden Sprache und im fremden Land, um möglichst schnell auch ohneGoogle Übersetzer überlebensfähig zu sein in diesem Land oder dich gar integrieren zu können? Irgendetwas sagt mir, dass die Funktionsweise von Polizei und Feuerwehr erst einmal noch warten können zu Beginn, egal wie relevant sie im Notfall sein mögen, weil Alltagserfordernisse Ausnahme- und Notfälle auch bei dir erst einmal schlagen.

    Hört sich übel an. Viel mehr Arbeit für bedeutend weniger Geld?

    So läuft das nun einmal im Schuldienst, wenn man die erforderliche formale Qualifikation nicht mitbringt, aber dennoch ohne entsprechende Nachqualifikation Lehrer: in werden möchte. Ich habe mehrere KuK im Kollegium, die als Fachlehrkräfte eingestellt wurden. Einer studiert gerade beispielsweise an der PH berufsbegleitend nach, um nach mehr als 7 Jahre. Im Schuldienst doch noch eine volle Lehrbefähigung zu erlangen samt Option auf A13/ E13. Wer das nicht möchte, weiß vorher, welchen Deal er bekommt und entscheidet sich bewusst dafür diesen anzunehmen und auch beizubehalten.

    Ich würde meinen, dass du als Planstelleninhaber ja eine Planstelle an deiner Ersatzschule hast und ansonsten halt genau kein Beamter bist, sondern angestellt mit nahezu beamtenähnlichen Konditionen.

    Ist das so in NRW? Denn hier in BW werden solche Leute dann erst verbeamtet vom Land, um dann in den Privatschuldienst beurlaubt zu werden, was eine Rückkehr jederzeit erlaubt. Faszinierend!

    Vielleicht einfach als Beispiel für die nächste Fortbildung? Fangen doch in Bayern die Schulen in einer Woche wieder an.

    Du meinst, der TE wollte gerne im Rahmen seiner nächsten Fortbildung zeigen, wie unsachlich und undifferenziert er selbst sich in den sozialen Medien gerne einführt, wenn er es anonym betreiben kann und wie viele Lehrkräfte sich erstaunlicherweise dennoch nicht davon provozieren lassen, sondern tatsächlich versuchen einen vernünftigen Austausch zu betreiben? Dann war das auf jeden Fall ein gelungenes Beispiel. Was das für eine Fortbildung bringen könnte sei dahingestellt, aber dieses Ansinnen ist zumindest gelungen. :top:

    Und bevor jetzt direkt das nächste große „aber“ kommt, weil er es doch bestimmt nur gut gemeint hätte: Ich gehöre zu denen, denen er in seinem Eingangspost undifferenziert ans Bein gepinkelt hat, in dem er eine Nachfrage meinerseits zu und Reaktion auf einen Beitrag einer Userin in den letzten Tagen falsch wiedergegeben hat, einfach weil es so wohl besser in die eigene Agenda passt. Dennoch habe ich nicht auf dem selben Niveau geantwortet. Gut heißen muss ich den Auftritt des TE deshalb aber noch lange nicht. Gerade wenn es dir tatsächlich um das Thema Mobbing/ Hass im Internet gehen sollte, solltest du nicht den Fehler machen das undifferenziert abzunicken, wie der TE sich hier gebärdet.

    Nein, es wurde sich in zwei unterschiedlichen Kollegien darüber lustig gemacht, dass ich dass und das nicht richtig verwende und das ich oftmals falsche Satzzeichen verwende. In einem Kollegium wurde dies sogar in der Konferenz thematisiert. Fand ich semigut. .

    Du persönlich und dein persönlicher Gebrauch von Satzzeichen waren explizites Thema einer Konferenz? Warum? Hattet ihr zu viel Freizeit in dem Kollegium, dass ihr eure GLKs noch künstlich in die Länge ziehen musstet oder war das einfach ein Kollegium, in dem generell ein ungutes Betriebsklima geherrscht hat, in dem vor allem übereinander, statt miteinander und auf Augenhöhe gesprochen wurde?

    Na, also wer schonmal promoviert hat und an einer Arbeit schreibt wie meine, der weiß, dass das überhaupt nicht im entferntesten eine Grundlage für eine Arbeit wäre. Es hilft mir nur sehr weiter.

    Was genau war denn die Intention deines pauschalisierenden, undifferenzierten Einstiegs und was genau trägt dieser eher zu deiner Arbeit bei, als das ein konstruktiverer Einstieg vermögen würde?

    Ah okay, wusste ich tatsächlich nicht, dass das nur auf Bayern begrenzt war.

    Föderalismus: Jedes Bundesland kocht sein eigenes Bildungssüppchen, insofern kannst du gerade wenn du aus Bayern kommst davon ausgehen, dass eine Vielzahl bayrischer Selbstverständlichkeiten in den Bildungssystemen der anderen Bundesländer weitestgehend unbekannt sind (ich werfe mal die bayrische Respizienz in den Raum als Beispiel für einen Vorgang, der außerhalb Bayerns mindestens fremd, bis möglicherweise absurd wirkt).

    Wenn du als Beamtin (ob beurlaubt in den Ersatzschuldienst oder nicht spielt dabei keine Rolle) unter Beibehaltung deines aktuellen Status das BL wechseln möchtest, dann betrifft dich das Ländertauschsystem, ja. Alternativ könntest du dich natürlich in NRW entlassen lassen, um in NDS erneut auf Probe verbeamtet zu werden. Bis du den einen oder anderen Weg gehst/ gehen kannst, wirst du in NRW nach erfolgreichem Ende der Probezeit auf Lebenszeit verbeamtet.

    Oh, dazu ein Lifehack, den unsere inzwischen im Katzenhimmel wohnenden Katzen kannten: sie waren absolut stubenrein, konnten eigentlich auch immer raus, wann sie wollten. Aber einmal, bei Diarrhoe, ging es nicht schnell genug und dann sind sie in die Badewanne gesprungen, um sich zu entleeren und man konnte hinterher alles einfach wegduschen!

    Das hat mein Hund auch mal so ähnlich gelöst: Einfach kurzerhand in die bodentiefe Dusche gegangen und sich direkt auf dem Abguss erleichtert. Fand ich eine äußerst höfliche Notlösung.

    Meine Frage bezieht sich auf die Besoldung, da ich ja nicht zum Monatsende aufhöre bzw. zum Monatsanfang beginne. Überwiesen wurden mir aber die vollen Bezüge für den Monat September.

    Kann ja nicht sein, dass ich das komplett behalten kann.

    Das war natürlich eine nette Geste des Landes NRW, dich quasi mit güldenem Handschlag zu verabschieden und von Bayern, dir diesen besonderen Umzugsbonus zu gewähren. Leider wirst du lediglich anteilig besoldet bis zum einschließlich 10.09 von NRW, welches die Überzahlung zurückfordern liegt und von Bayern ab dem 11.09, welches eine Überzahlung, so ebenfalls erfolgt, ebenfalls zurückfordern wird. Einfach ausrechnen, wie viel das in etwa sein müsste anteilig (brutto) und beiseite legen, damit du das parat hast, wenn das LBV sich meldet (und die melden sich auf jeden Fall bei dir, keine Chance, dass das vergessen wird).

    Ich habe dir nichts in den Mund gelegt, sondern deinen Ratschlag so interpretiert, wie ich diesen auffasse und nachgefragt, weil mir in deinem Ratschlag gefehlt hat, dass das etwas ist, was dir gut tut. Mir würde die Umsetzung deines Ratschlages eben nicht gut tun. Hätte dieser einfach nur gelautet regelmäßig spazieren zu gehen ohne deshalb auf Nachrichten zu verzichten hätte ich dir einfach zugestimmt. Das gehört auch bei mir nämlich mehrmals täglich zu meiner Routine.

    Kritik an Beiträgen ist ein normaler Vorgang in einem Diskussionsforum. Wenn du diese nicht wünschst bleibt nur, nicht zu posten, andernfalls muss man lernen in so einem Forum auch mit unerwünschter oder unangenehmer Kritik zu leben, solange diese bestimmte Spielregeln im Miteinander nicht verletzt.

    Kommt drauf an, was ich brauche. Weiß ich gesichert, dass ein Facharzt benötigt wird, dann direkt dorthin, ansonsten soll die Hausärztin draufschauen und behandeln oder überweisen bei Bedarf.

    Hausarztprogramm oder Hausapotheke?

    CDL

    Wobei vier aber auch die absolute Ausnahme ist. Wenn Du nur einen GdB von 50 hast, wird man Die neben den zwei Regelstunden noch zwei Zusatzerklärungsstunden genehmigen, wenn Dein Arzt dies bestätigt. Willst Du in dem Fall die volle Zusatzermässigung ausschöpfen kommst Du um den Amtsarzt nicht herum.

    Joah, wobei der Termin beim Amtsarzt auch kein Schreckgespenst sein muss. Da muss man auch für die Feststellung der beschränkten Dienstfähigkeit hin und die Welt geht nicht unter. (Falls das „Du“ bei dir nicht als allgemeine Formulierung gedacht wäre, sondern sich an mich richtet: Ich habe einen GdB von 70, würde also wohl in NRW auch mehr als zwei zusätzliche Ermäßigungsstunden bekommen können.)

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