Hallo CDL,
du hast es richtig ausgelegt, ich habe das 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe 1 erfolgreich abgeschlossen und das 1. Staatsexamen fürs gymnasiale Lehramt erfolgreich bestanden. Habe auch mittlerweile 10 Jahre Erfahrung als verbeamteter Lehrer in der Mittelstufe des Gymnasialzweigs meiner Schule, deshalb ist es für mich interessant über eine Ausnahmegenehmigung die Lehrbefähigung für die SEK II zu erhalten. Wie komme ich an die Ausnahmegenehmigung? Meine Schulleitung ist auch bereit, mir ein Gutachten über die zehnjährige Bewährung im Gymnasialzweig auszustellen. Das Schulamt war zu diesem Thema ziemlich ahnungslos.
Ich weiß nicht ob es für deine Fächer in Hessen aktuell einen ausreichend großen Mangel einerseits gibt am Gymnasium und andererseits einen passenden Aufstiegslehrgang, falls ja, könntest du aber einen solchen absolvieren, um die fehlende Lehrbefähigung für die SEK.II nachzuholen. Nachfrage beim KM oder deiner Gewerkschaft, ob es aktuell in Hessen entsprechende Lehrgänge gibt.
Eine Ausnahmegenehmigung, um mit SEK.I - Lehrbefähigung in der Oberstufe unterrichten zu dürfen kann dir wenn, dann nur dein KM erteilen. Dieses wird das sicherlich aber nur dann machen, wenn du Mangelfächer im Angebot ist hast, die aktuell überhaupt nicht ausreichend versorgt werden könnten durch Lehrkräfte mit regulärer Lehrbefähigung für die SEK.II, denn nur dann braucht man dich dort dringend genug. Das ist also der sehr seltene Weg, aber vielleicht hast du ja passende Fächer im Angebot, bei denen die Not groß genug ist, so dass das KM den Bedarf und Nutzen erkennt.