Beiträge von CDL

    Ich habe den Artikel nach einem Laptopwechsel nicht mehr greifbar. Ich schaue in meinen Mails, sollte ich ihn noch haben, kriegst du eine Mail, aber ich mache erstmal keine Hoffnung, zumal ich eine Woche gerade gar keinen Zugang zu meinen Dateien habe, sondern nur Mails.

    Solltest du ihn je wiederfinden, brauchen wir auf jeden Fall eine kurze Zusammenfassung, damit wir alle endlich ebenfalls von der Weisheit dieses einen, absolut unersetzlichen Artikels erleuchtet werden können.

    ßIch bezweifle, dass es dafür spezialisierte Anwälte gibt, nachdem das eine überschaubare Fallzahl sein dürfte, die nach Prüfung durch die entsprechenden Landesbehörden noch klagewillig wären. Dies geschrieben hat deine Gewerkschaft möglicherweise einen Hinweis für dich, welche Fachanwalt für Verwaltungsrecht in diesem Bereich bereits Erfahrung hat. Alternativ kannst du diese Anwaltsgruppe auch einfach abtelefonieren und dich durchfragen oder die Kammer fragen, ob sie einen Hinweis für dich haben, wer derartige Fälle bereits bearbeitet hat.

    mjisw : Dass Mein Beitrag #1289 als Reaktion ein Lachen auslöst bei dir erzählt mir etwas über deinen Charakter, was dich in meinen Augen für ernsthafte Debatten über sensible Themen disqualifiziert.

    Sorry. Die Methodenkarte "Stummer Impuls" werde ich in Zukunft hier im Forum nicht mehr nutzen.
    Für deinen Kollegen und alle Betroffenen tut mir das schrecklich leid.

    Mit so einer Aktion wie in dem Video hatte ich nicht gerechnet. Da Frage ich mich dann, ob der letzte Vorschlag von fachinformatiker (siehe Beitrag #50) genau solche Konsequenzen haben könnte.

    Wir sind nicht deine SuS, sondern deine Peers und das Forum keine Schulstunde, sondern das hier eine Debatte, in dem davon ausgegangen werden kann, dass erwachsene Menschen einfach artikulieren, was sie meinen, statt unsinnige Lehrerspielchen betreiben zu wollen.

    Das von dir verlinkte Video ist in einem bestimmten rechtlichen Kontext, den es, wie du sehr genau weißt, so in Deutschland nicht gibt, entstanden. Ich verstehe wirklich nicht, was du damit bezweckst, dieses unkommentiert hier einzustellen,

    Bei Geschäftsführern dürfte Steuerklasse 3 wahrscheinlich eher der Regelfall sein.

    Wie kommst du auf diese Idee? Ich kenne einige Geschäftsführerinnen. Meinst du, die haben Steuerklasse 3?

    Was genau hat eures Erachtens die Tätigkeit als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin mit Ehestatus bzw. Steuerklasse zu tun?

    Du gewichtest eben die Notwendigkeit nach eigenem Wunsch ohne psychologische Begutachtung (wobei man sicher auch den Gutachter wechseln kann) das Geschlecht auswählen zu können als höhler, als den Schutz potentieller Opfer von Sexualstraftaten, die sich aus dieser Gesetzgebung ergeben könnten.

    Als reales Opfer realer Sexualstraftaten realer Männer darf ich dir versichern, dass für mich, wie auch andere Opfer von Sexualstraftaten das Problem nicht in queeren Personen besteht, die man unter vorgezogenen Gründen des angeblichen Schutzes von Frauen diskriminiert, sondern darin, wie in unserer Gesellschaft Opfern von Sexualstraftaten im Zweifelsfall eine Mitschuld gegeben wird und als wie normal sexuelle Übergriffe- angefangen mit sexistischen Witzen und Sprüchen über den angeblich harmlosen Klapser auf den Hintern oder den Griff an die Brust, bis hin zu weitergehenden Übergriffen- noch immer hingenommen werden und wie schwer es als Opfer ist, eine Verurteilung von Tätern herbeizuführen.

    Wenn du etwas für tatsächliche, wie auch potentielle Opfer von Sexualstraftaten machen möchtest, dann bitte such dir eine realistische Spielwiese, aber instrumentalisiere uns nicht als Argument für deine Ausgrenzung queerer Menschen. Das ist einfach nur widerwärtig.

    Die zwei Minuten "Arbeit" nehme ich in Kauf, weil ich dafür selber in Vertretungsstunden ganz entspannt korrigieren kann.

    Das Problem dabei ist, dass das nicht nur niemand verlangen darf, sondern euer sogenanntes agreement de facto Druck aufbaut auf KuK, die das berechtigt anders handhaben wollen und medizinisch bedingt auch zwingend sollten. Dass du entspannt korrigieren kannst darf nicht der Preis sein für die Gesundheit und Genesung deiner KuK, deshalb nein, auch nur zwei Minuten Arbeit darf da niemand verlangen während einer Krankmeldung.

    Natürlich gibt es Gründe für medizinisch bedingte Fehlzeiten, bei denen das unproblematisch möglich ist, z.B. wenn man wegen eins gebrochenen Beins nicht ins Schulhaus kann, weil das nicht barrierefrei ist, dann kann man unproblematisch Vertretungsaufgaben senden. Wer umgekehrt mit einer Grippe oder Lungenentzündung flach liegt sollte aber gar nichts für die Schule machen, egal wie lange oder kurz das dauern könnte.

    CDL

    Okay, du sprichst also indirekt den Psychologen ab, so eine Sachlage professionell beurteilen zu können, oder wie?

    Verstehe, du hast dich als noch nie mit Betroffenen unterhalten, weißt also nicht, welche Erfahrungen diese machen mussten mit beispielsweise Psychologen, die grundsätzlich der Auffassung waren, dass es transgender gar nicht gebe, weshalb die vor ihnen sitzenden Menschen irgendeine psychische Störung haben müssten, die zu ihrer Fehlwahrnehmung ihrer selbst führe, welche es therapeutisch auszumerzen gelte. Ich habe so einen Fall sogar in der eigenen Familie.

    Psychologen haben wie jeder andere Mensch auch persönliche Haltungen und Meinungen, die bedauerlicherweise ihre Professionalität massiv beeinträchtigen können, genauso wie ein rechtsradikaler Faschist wie Björn Höcke als Geschichtslehrer seine Werte und Haltungen nicht einfach in der Schule weggeschoben haben dürfte zugunsten einer grundgesetzkonformen Haltung, sondern seine Haltungen seine Professionalität beeinträchtigt haben werden.

    Es gibt bis heute „Ärzte“, die Behandlungen gegen Homosexualität unter der Hand anbieten und vornehmen, sogenannte Konversionstherapien. Es ist nichts Neues, dass queere Menschen nicht nur rechtliche Ausgrenzung und Diskriminierung erfahren, sondern die Vorurteile ihrer Mitmenschen sich in den Vorgehensweisen zahlreicher Professionen widerspiegeln, wie Ärzten, Psychologinnen, Lehrkräften. Vorurteile die im Zweifelsfall über genau solche Argumente wie du sie vorgebracht hast (Umkleidekabine, mal eben das Geschlecht ändern, um irgendeine Form von Missbrauch praktizieren zu können) versteckt eingeführt werden, statt sich mit der Realität diskriminierender Haltungen, Vorgehensweisen und rechtlicher Vorgaben tatsächlich Betroffener auseinanderzusetzen.

    Das mag ja sein. Das ist aber nicht das Problem der Lehrkraft. Wenn die Fahrt genehmigt wurde, dann sind die Kosten zu erstatten. Punkt aus fertig. Vor Gericht wird das genau so ausgehen.

    Ich habe an keiner Stelle etwas anderes behauptet. Natürlich muss eine von einer SL bewilligte Fahrt bezahlt werden. Genau deshalb beginnt das Problem nicht bei den einzelnen Lehrkräften, die dann Anträge einreichen oder halt auch nicht, sondern bei der SL, die sicherstellen muss, dass bewilligte Fahrten durch den Etat gedeckt sind, weil sonst im Zweifelsfall die SL in Regress genommen werden könnte oder an anderer Stelle Geld fehlt an der Schule

    Vielen Dank für den unterhaltsamen Austausch.

    Allerdings ist es nicht wirklich das, was ich mir vorstelle…

    Bin leider etwas unkreativ und kann auch nicht so dolle singen. Daher dachte ich an nen kurzen, knackigen Spruch oder etwas mit Bodypercussion.

    Bin zwar in der SEK.I, ich führe in der Fremdsprache aber zumindest bei den Kleinen immer einen Klatschrhythmus ein als Begrüßungsrital. Das funktioniert auch ohne gesangliche Talente.

    Das ganze Thema ist sehr kompliziert. Ich halte es jedoch für grundfalsch, dass die Hürden in Form psychologischer Begutachtung und richterlicher Entscheidung wegfallen.


    Wenn dann auf einmal mehrere Top-Manager das Geschlecht wechseln, um doch noch einen Platz im Aufsichtsrat zu ergattern, ist das eher unterhaltsam.

    Wenn jedoch ein Sexualstraftäter so Zugang zu Schutzräumen für Frauen erhält, ist das eine andere Sache. Mir ist klar, dass so etwas einen absoluten Extrem fall bzw. eine absolute Ausnahme darstellt. Aber eine kann da schon zu viel sein.

    Schon mal mit ernsthaft betroffenen Menschen darüber gesprochen, was das für sie bedeutet hat, jahrelang darum kämpfen zu müssen als sie selbst leben zu dürfen, sich beständig in höchst intimer Weise zwangsweise erklären zu müssen sei es vor einem Therapeuten oder Richter, die womöglich die Grundhaltung vertreten, mit ihnen sei etwas nicht normal oder aber Transgender gebe es gar nicht, das sei nur eingebildet?

    Die hypothetischen Extrembeispiele rechtfertigen nicht das reale Leid und die reale Diskriminierung echter Betroffener.

    Ganz einfach - den Antrag auf Erstattung der Reisekosten erst nach frühestens 6 Monaten einreichen. Dann wird IMHO nichts mehr erstattet.

    Das ändert aber nichts daran, dass SLen ein Fahrtenkonzept, welches das dafür gegebene Budget überschreiten würde bei vollständiger Einreichung, gar nicht erst bewilligen dürfen.

    Kinder lieben dieses langgezogene Chorsingen, aus welchem Grund auch immer :D.

    Du arbeitest inzwischen mit SuS aus dem Primarbereich, statt wie bislang angegeben in der SEK.I/ SEK.II, dass du das zu beurteilen vermagst was Grundschulkinder lieben? Zumindest wenn sie in Klasse 5 bei uns an der Schule landen „lieben“ sie dann nämlich nicht (mehr), auch wenn sie es aus Gewohnheit/ Langeweile/ Müdigkeit durchaus machen.

    Kann man sicher alles machen, aber ob das sinnvoll ist. Ich denke das sind einfach auch Summen, die alles übersteigen, denn in vielen Bundesländern opfert man dafür eh einen Teil seiner Freizeit usw.

    Selbst wenn es nur um 10€ Eigenbeteiligung gehen würde wäre das nicht sinnvoll. Diese Frage stellt sich meines Erachtens einfach nicht. Egal mit wie viel Freude und Engagement ich meinen Beruf ausüben mag (und Freude wie Engagement sind bei mir stark ausgeprägt) ist es mein Beruf, nicht mein Freizeitvergnügen, für welches ich privat zahlen würde bzw. müsste. So viel Professionalität bin ich mir selbst wert und habe zum Glück eine SL, die potentielle Selbstzahler- KuK auch unmissverständlich ausbremst und auf die gültige Rechtslage (danke stellvertretend an dieser Stelle an chemikus08 für den diesbezüglichen Einsatz der Gewerkschaften) verweist.

    Es sind zum Glück Einzelfälle, diese zeigen aber auch, dass einzelne Eltern mit dem Thema Mediennutzung ihrer Kinder entweder völlig überfordert sind oder es ihnen völlig egal ist, was leider beides äußerst ungünstige Fällen wären.

    Du weißt woher genau, dass SuS der Grundschulen nur in Einzelfällen Squid- Game kennen?

    Anders als du, der du trotz deiner angeblichen Tätigkeit an einer Gesamtschule offenbar einen repräsentativen Einblick in Grundschulen hat, kann ich nur basierend auf unseren 5ern und 6ern urteilen, was denen bereits geläufig ist. Letztes Schuljahr habe ich beispielsweise mit 6ern gearbeitet zu Gaming und Cybermobbing. Wenig überraschend für mich waren in jeder 6. Klasse wenigstens der Hälfte der SuS Spiele mit einer Altersfreigabe ab 16 bzw. ab 18 vertraut, ein Drittel der SuS gab an, derartige Spiele ohne passende Altersfreigabe regelmäßig zu spielen, die sie teilweise von älteren Geschwistern, oft aber auch von den eigenen Eltern zur Verfügung gestellt bekommen. Diese Kinder kennen dann natürlich auch zahlreiche Sendungen aus TV und Streaming, für sie sie ebenfalls noch deutlich zu jung sind.

    Die Fahrtkosten müssen erstattet werden. Die Schulleitung könnte bei der zuständigen Stelle der BR zu Kreuze kriechen und erläutern, warum ausgerechnet in diesem Jahr der ein Jahr im Voraus benannte Maximalbetrag, der weiter oben bereits genannt wurde, überschritten werden musste. Die BR kann einem solchen Antrag dann ausnahmsweise zustimmen und die Gelder auszahlen. Wie in einem anderen Thread geschrieben wurde, wird der SL der Kopf gewaschen, und zwar nicht mit Seife; ob es Kürzungen für die Schule in anderen Bereichen gibt, ist dann Sache der BR, damit muss sich die SL dann herumschlagen.

    Zukunftsperspektivisch sollte muss in der Lehrer- und Schulkonferenz ein Fahrtenprogramm festgelegt werden, bei dem sichergestellt ist, dass die Lehrkräfte 100% zurückerhalten. Im Übrigen hat die BR Münster bei ihren entsprechenden Verfügungen zu den Reisekosten zuletzt wieder darauf hingewiesen, dass die SL die Verfügungsgewalt über etwaige Freiplätze hat. Um ein Fahrtenprogramm zu erhalten, kann man diese für Lehrkräfte nutzen (nur die LK selbst dürfen diese beim Veranstalter nicht einfordern).

    Ich habe das in meinen Augen inhaltlich unzutreffende Verb ersetzt. Damit dann volle Zustimmung. :top: Auch bei uns an der Schule wurde bei entsprechenden Debatten rund um Fahrtkosten und Erstattungen von der SL auf Freiplätze hingewiesen. Persönlich halte ich diese für problematisch, weil das versteckte Kosten sind, die auf die SuS umgelegt worden sind durch Veranstalter. Damit arbeiten darf man aber auch hier in BW ausdrücklich seitens des Dienstherrn.

    Ich war in meinem Abijahrgang damals Teil des Abizeitungsteams. Ich erinnere mich an zumindest zwei Kursberichte, die derart diffamierend gestaltet war, dass wir als Abizeitungsteam uns geweigert haben diesen so aufzunehmen in die Zeitung, sondern auf wahlweise umschreiben oder weglassen gepocht haben. In einem Fall gab es dann eben keinen Kursbericht, weil die Gruppe, die den Bericht verfasst hat Probleme oder Konflikte generell lieber über Nachtreten klären wollte, als über einen offenen Diskurs, im anderen Fall - wo ursprünglich dieselben Leuten den Bericht verfasst hatten- wurde ein neuer Bericht von anderen SuS aus dem Kurs verfasst. Nachdem wir als Redaktion mitverantwortlich gewesen wären im Falle eines Abdrucks für die Verleumdungen konnten wir unseren zensorischen Eingriff an der Stelle gut vertreten.

    Kaugummi verstehe ich total, aber es ist doch kein Wunder. Ich würde den Schülern doch nicht das Mütze tragen verbieten, wo sind wir denn. Auf den Beschluss würde ich also pfeifen.

    Ich verbiete das meinen SuS nicht, weise aber freundlich auf den entsprechenden Passus der Hausordnung hin (sowie bei Diskussionen darauf, dass die SuS als Mitglieder und gleichberechtigte Partner der Schulkonferenz genau wie Lehrkräfte oder Eltern eine Änderung der Hausordnung jederzeit anstoßen dürfen) und bitte darum, die Kappe abzunehmen. Normalerweise reicht es, wenn ich einfach kurz nonverbal auf meinen Kopf zeige, während ich SuS mit Kappe ansehe und eine Geste mache, als würde ich meine fiktive Kappe abziehen. Das ist, nachdem ich das freundlich, aber konsequent mache, kein Problem.

    Ruhe : Natürlich sind Konferenzbeschlüsse verbindlich für alle KuK. Wer eine Änderung derselben möchte, darf diese ja anstoßen, indem eine entsprechende, ergebnisoffene Debatte bei einer GLK (sowie ggf. weiteren betroffenen Gremien, wie im Fall der Kappe in BW der Schulkonferenz) geführt wird. Einfach nicht beachten geht nicht. Diesbezüglich scheine ich auch etwas altmodisch zu sein, zumindest beobachte ich an meiner Schule, dass KuK, die 10-15 Jahre jünger sind als ich solche Beschlüsse eher (natürlich nicht ausnahmslos) für ergebnisoffene Handlungsempfehlungen halten, als KuK in meinem Alter (natürlich nicht ausnahmslos). Das sind an meiner Schule zumindest dann aber auch dieselben KuK, die andere Vorgaben, wie beispielsweise rechtliche Vorgaben des Dienstherrn oder Anweisungen der SL eher als grobe Handlungsempfehlung ohne abschließenden Verpflichtungscharakter für sich interpretieren.

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