Beiträge von CDL

    Immer wieder erschreckend für mich, wie viele Arbeitnehmer: innen selbst die einfachsten arbeitsrechtlichen Grundlagen trotz Abiturs und erfolgreichen Studiums nicht zu kennen scheinen. Aber: Ein guter Reminder für mich, was ich, wenn ich im Schuljahr 2023/2024 wie gewünscht 8er bekommen sollte in Wirtschaft im Bereich des Arbeitsrechts auf jeden Fall noch deutlicher hervorheben muss, wenn es um befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse geht, damit auch meine Haupt- und Realschüler: innen hoffentlich künftig kein Arbeitgeber bei diesem Thema über den Tisch ziehen kann, weil sie ihre Rechte kennen. Danke für diesen wertvollen Hinweis liebes Forum.:top:

    Musikwissenschaftlern fehlen alle praktischen Anteile und dürfen trotzdem OBAS als Einfach-Lehrkräfte machen ...

    Das wird vielleicht damit begründet, dass man an den meisten Schulen im Rahmen des Musikunterrichtes so wenig fachpraktische Anteile den SuS vermittelt, dass man davon ausgeht, dass Musikwissenschaftler das wenige gut genug abdecken können dürften (nicht meine Ansicht, nur eine Mutmaßung meinerseits), wohingegen der Kunstunterricht ja fast ausschließlich aus Fachpraxis besteht, zumindest bis zum Abschluss der SEK.I.

    Angesichts dessen, dass Kunstlehrkräfte aber fast genauso gesucht sind, wie Musiklehrkräfte, könnten Erfahrungen aus der Vergangenheit, wo in diesem Forum Kunstgeschichtler keine ausreichende Fachkenntnis für den Seiteneinstieg vorweisen konnten, womöglich schon längst wieder obsolet sein, weil die Anforderungen an die formale Eignung von Bewerbern und Bewerberinnen in allen Schulformen und Bundesländern kontinuierlich sinken. Insofern einfach bewerben Miri23 und abwarten, was daraus wird.

    Mir fällt gerade noch ein, dass ich ja auch gaaanz böse bin (und nicht nur ich ;) ), wenn ich während meiner Unterrichtszeit Klausuren schreiben lasse oder Prüfungsaufsicht habe und währenddessen Klausuren oder sonstwas korrigiere oder - noch viel böser! - Unterricht vorbereite :teufel:. Ui ui ui!!!

    Das ist bei uns tatsächlich explizit nicht erlaubt. Wird vor zentralen Prüfungen auch immer noch einmal erwähnt. Während einer Arbeitsphase im Unterricht ist das aber kein Problem, seine Zeit effektiv zu nutzen.

    Jetzt, wo Du es explizit erwähnst, ist es mir auch aufgefallen, wobei ich das semantisch für mich so "korrigiert" hatte. Die Problematik riecht danach, dass der TE nur eine LA-Befähigung für die Sek I hat, nicht für die Sek II. Ansonsten ginge es hier ja nur um einen Schulformwechsel innerhalb desselben Lehramts - und das wäre dann eine ganz andere Thematik - Stichwort Versetzung.

    Ja, das wäre sicherlich logisch. Aber nachdem nicht jede Anfrage ein diesem Forum sich als zwingend inhaltlich logisch herausstellt, wollte ich sicherheitshalber noch einmal nachfragen.

    Titel und Eingangspost widersprechen sich inhaltlich, deshalb erst einmal zur Klärung: Du hast ein 1. Staatsexamen für gymnasiales Lehramt erfolgreich bestanden UND das dazugehörige Referendariat für gymnasiales Lehramt oder hast du das 2. Staatsexamen lediglich für die Sekundarstufe 1 erfolgreich abgeschlossen, weshalb du auch nur für die SEK.I eine Lehrbefähigung erlangt hast?

    In letzterem Fall würde ich mich Bolzbolds Interpretation anschließen. Dir würde in dem Fall das Staatsexamen für die SEK.II fehlen, um dafür eine Lehrbefähigung zu erlangen. Deine Gewerkschaft kann dich aber in jedem Fall dazu ebenso beraten. Wie zu hessischen Optionen vielleicht doch noch über eine Ausnahmegenehmigung (Mangefachpassus vielleicht o.ä.) oder einen Aufstiegslehrgang eine Lehrbefähigung für die SEK.II zu erhalten.

    Vielleicht verabschieden die sich ja einfach nur deshalb, weil im Fragebogen lediglich gefragt wird, ob man „Klassenlehrerin“ sei. Auch ein generisches Femininum muss ja nicht sein, vor allem nicht, wenn das im Berufsbereich unterrepräsentierte männliche Geschlecht so dringend gesucht wird.

    Könnte mir jemand, der Untis nutzt, rückmelden, ob es möglich ist,

    den Stundenplan mit gesetzten Lehrkräften pro Klasse als Wochenübersicht einzusehen?

    Es war ein kurzfristiges Ausweichen auf das Programm notwendig, ein Stundenplan steht, aber der Abgleich (für eine kleine Schule) erscheint schwierig, wenn man jeweils nur einen Plan für eine Lehrkraft oder eine Klasse sehen kann.

    Ich bin nicht sicher, ob ich das Problem richtig verstehe, aber ich kann bei Untis sämtliche Stundenpläne sämtlicher Klassen bzw. KuK Tages- oder eben wochenweise anzeigen lassen.

    Ja, aber man kann doch nicht sein Leben lang darauf festgenagelt werden, was man mit Anfang 20 mal entschieden hat?!

    Doch natürlich kann dein Arbeitgeber darauf bestehen, dass du die Arbeit, für die du deine Planstelle erhalten hastend ausgebildet worden bist, nämlich GymGes, auch bis zur Pensionierung ausübst. Wenn du das nicht mehr möchtest, dann kannst du natürlich versuchen, dich innerhalb des Systems umzuorientieren, musst aber auch akzeptieren, dass du keinen Anspruch darauf hast, sondern eben im Zweifelsfall deine Beamtenstelle aufzugeben bereit sein. Rosinenpickerei klappt eben nicht ad infinitum.

    Offensichtlich will deine SL dich nicht mehr zurückhaben, offensichtlich hat diese eine Lösung gefunden, gegen die du keine Mittel vorbringen kannst. Mach deinen Frieden damit und fang endlich an, deinen Job professionell auszuüben, wenn du dann an deiner neuen Abordnungsschule angekommen bist. Dann wird man dich auch mal wieder irgendwo behalten wollen, wo du bleiben wollen würdest..

    denkst du oder weißt du es?
    eine Konfirmation kann auch in einem anderen Rahmen gestaltet werden als mit großem (gemeindlichen) Publikum. Obwohl damit schon der Aspekt der Gemeindezugehörigkeit weniger stark betont wird-

    Meine Mutter war so eine erwachsene Konvertitin, die als Opfer schweren Missbrauchs durch Priester und Nonnen der katholischen Kirche als Erwachsene den Rücken gekehrt hat und der evangelischen Kirche beigetreten ist. Das erforderte ein ausführliches Gespräch mit der Gemeindepfarrerin (aus dem sich zahlreiche weitere, freiwillige Gespräche ergaben, weil das meiner Mutter gut getan hat, sich dieser anständigen Pfarrerin anvertrauen zu können). Eine weitere Konfirmation war nicht erforderlich und gab es insofern auch nicht.

    Es gibt nicht die eine richtige Lösung Volker, die immer für jeden und jede passend seine wird. Wenn du es also tatsächlich richtig machen möchtest, dann bleibt nur, dich mit Menschen direkt auszutauschen, was sie gerne möchten und im Zweifelsfall davon auszugehen, dass Frauen mit einer weiblichen Form angesprochen werden wollen, wohingegen Männer eine männliche Form wünschen (und wenn du es nicht besser weißt, die üblichen Formen, keine von dir erdachten). Das ist nun wirklich nicht so schwer umzusetzen.

    Was deine Frage zu Geschlechtsangaben im Internet anbelangt, solltest du dich als mutmaßlicher Mann vielleicht einfach einmal damit auseinandersetzen, was Frauen sowohl im realen Leben als auch im Internet immer wieder an Belästigung, Nachstellung oder - gerade im Internet- auch geschlechtsspezifischem Hass erfahren. Ich habe schon mehr als einmal auch in diesem Forum die Erfahrung gemacht, dass gewisse Trolltypen nur darauf warten, eine Person, die sich als weiblich identifiziert und ihnen inhaltlich Kontra gegeben hat als Schlampe (etc.) zu bezeichnen. Das muss man sich in seiner Freizeit nicht antun. Ich würde insofern auch längst nicht in jedem Internetforum mein Geschlecht offenlegen. Dazu habe ich in der Vergangenheit als Moderatorin eines großen Forums zu viel Einblick in diese Art geschlechtsspezifischen Hass erhalten (den leider auch andere Gruppen, wie offen queere Menschen viel zu oft im Netz erleben). Cybermobbing ist real und trifft genau die Gruppen besonders häufig, die es auch im realen Leben überproportional häufig betrifft, also queere Menschen, behinderte Menschen, Menschen ausländischer Herkunft, Menschen anderer Hautfarbe und/ oder ethnischer Herkunft, Menschen anderer Religionen, Frauen, …

    Ich nehme an mit „wo“ ist eher das „wie“ und damit der Stundenaufbau gemeint. Versuch trotz Prüfungsdrucks von den Zielen her zu beginnen. Was wären diese, welche weiteren Ideen zum Stundenaufbau und möglichen thematischen Einbettungen/ Texten haben sich daraus für dich ergeben bislang bzw. welche methodische Vorgehensweise. Das kann der Ausgangspunkt sein, um dir den einen oder anderen weiterführenden Hinweis zu geben oder dir mittels gezielter Fragen weiterzuhelfen, damit du selbst weiter planen kannst.

    Ich stehe noch lange vor der Entscheidung und denke, dass es vernünftig ist sich frühzeitig zu informieren. Ich habe mich bereits eingelesen und mir viele Erfahrungsberichte von anderen angehört und habe feststellen müssen, dass oftmals der Punkt mit der mangelnden Flexibilität am Beamtentum kritisiert wird. Und durch eine Zuweisung in einen bestimmten Regierungsbezirk wird ja der Wohnort mehr oder weniger vom Dienstherrn festgelegt. Daher verstehe ich nicht ganz warum das, was ich sage, für so viele Fragezeichen sorgt?

    Ob das bei Angestellten anders ist weiß ich nicht, jedoch habe ich mir das hergeleitet von denjenigen, die sich aufgrund dessen gegen eine Verbeamtung entschieden haben. Aber du kannst mich gerne des Besseren belehren, ich stelle ja Fragen, um von dem Wissen und den Erfahrungen anderer zu lernen :)

    Als Beamtin habe ich ein Einstellungsangebot für Schule X erhalten und angenommen, wo ich dann wohnen möchte entscheide ich selbst. Dasselbe Einstellungsangebot hätte ich auch im Angestelltenverhältnis annehmen oder eben ablehnen können.

    Für die grundlegende Annahme eines ersten Einstellungsangebots macht die Wahl zwischen Beamtentum und Angestelltenverhältnis dich also keineswegs flexibler. Diese Flexibilität kommt vermeintlich erst später zum Tagen, wenn man sich versetzen lassen möchte und das sich ohne den Weg einer Entlassung und Neueinstellung zu gehen als schwierig herausstellt. Tatsächlich können sich aber auch Beamtinnen und Beamte aus dem Dienst entlassen lassen, um andernorts in Bayern ein Stellenangebot im Angestelltenverhältnis annehmen zu können, schließlich stellt das Berufsbeamtentum keine Form der Sklaverei dar. Die Flexibilität muss man sich im eigenen Kopf dann eben nur erlauben können. Nachdem Bayern das Altersgeld hat ist dieser Weg zumindest finanziell der attraktivere Weg, der keineswegs weniger flexibel ist betreffend der Möglichkeiten der Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

    Auch als angestellte Lehrkraft dürfen Nebentätigkeiten deine Arbeitstätigkeit als Lehrkraft nicht beeinträchtigen, sind anzuzeigen und unter Umständen genehmigungspflichtig, etc.

    Danke für die Antwort! Ich denke mir nur, dass ich als Beamtin vielleicht weniger Freiheiten habe was Wohnort oder Nebentätigkeit angeht..

    Ernsthaft? Du meinst tatsächlich, dass bei Beamtinnen und Beamten der Dienstherr den Wohnort festlegt? Was genau meinst du gilt denn da für Beamtinnen und Beamte in beiden von dir vermuteten Bereichen anders als für Angestellte? Was genau davon hast du dir die Mühe gemacht zu verifizieren bzw. wohl eher zu falsifizieren, ehe du basierend auf Mutmaßungen eine finanziell durchaus relevante Entscheidung triffst?

    Hm, vielleicht dass der eigene Wunsch natürlich immer die oberste Priorität hat. Es ist also alles eine Sache der Perspektive.

    Und in dem Moment muss mal seine eigene Perspektive realistisch betrachten: was soll ein Hausmeister von 7 Uhr bis 16 Uhr an einer kleinen Schule mit 130 Schülern. Der würde sich 50% der Zeit zu Tode langweilen.

    Er wäre also da, damit er da ist und zur Verfügung steht.

    Soweit, so nachvollziehbar. Umgekehrt haben wir aber als große Schule mit deutlich über 800 SuS und trotz ausreichender täglicher Aufgaben ebenfalls keinen Hausmeister in Vollzeit, sondern dieser ist in der Schulzeit für zwei weitere Schulen zuständig (beide jeweils mehr als doppelt so viele SuS, wie deine Schule), während der Schulferien sogar regelmäßig für 6 Schulen. Auch unsere Sekretärin hat- ungeachtet ihrer vielen Arbeit- nur eine 80% - Stelle erhalten. Unsere Schulsozialarbeiterinnen teilen sich zu zwei eine Stelle, benötigen würden wir beide dringend in Vollzeit jeweils, plus gerne eine dritte Kraft dazu, die neu eingewanderte Eltern bei erforderlichen Anträgen unterstützen könnte, was unsere wunderbaren Schulsozialarbeiterinnen viel zu oft einfach noch en top ehrenamtlich machen, genauso wie andere Kräfte. Das ist ganz schlicht und ergreifend zu wenig, was unser Schulträger bereit ist in dringend benötigtes schulisches Personal zu investieren. Und wo wir schon dabei sind: So eine Art „Counselor“ für therapeutischere Gespräche wäre nicht nur für unsere zahlreichen traumatisierten VKLer enorm hilfreich, sondern auch für so viele andere unserer SuS, die teilweise schon seit über einem Jahr vergeblich warten auf einen Platz in der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine kontinuierliche ambulante Behandlungsmöglichkeit.

    Wenn Kinder unser aller Zukunft sind und gut ausgebildete Fachkräfte das sind, was wir brauchen, dann sollten wir endlich anfangen dementsprechend in die Zukunft all unserer Kinder zu investieren, damit nicht so viele von ihnen am Ende einfach nur deshalb ihr Potential nicht abrufen bzw. verwirklichen können, weil sie zu traumatisiert sind und/ oder zu beschäftigt mit dem (Bildungs-) Spracherwerb und/ oder zu desinteressierte/ überforderte/ selbst traumatisierte Eltern haben, etc.

    Doch, kann schon mal passieren. Aber in der Regel nicht mehr als 24, mehr Stühle stehen nicht in einem Zimmer. Selten haben wir mal 25er Klassen, dann bittet man den Abwart einen 25. Stuhl in den Raum zu stellen.


    Doch, deswegen sind die Stühle ja höhenverstellbar.

    Wenn ein Stuhl kaputt geht, stelle ich ihn vor die Zimmertür, gebe dem Abwart Bescheid und der bringt mir im Verlauf des Tages einen neuen Stuhl. Vor den Ferien sind in meinem Zimmer die Storen kaputt gegangen, das sage ich dem Abwart und der bestellt die Handwerker, die das reparieren. Oder er gibt beim Hochbauamt Bescheid, dass irgendwas komplett ausgetauscht werden muss, das passiert in der Regel während der Ferien.

    Ein Träumchen!

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