Sorry, aber das ist naiv. "Machen wir halt so", "machen andere auch so" und "gab bislang keine Beschwerde" sind doch keine vernünftige Handlungsgrundlage.
Bei uns müssen die Eltern/ Erziehungsberechtigten jedes Schuljahr schriftlich zustimmen, ob bei Schulveranstaltungen wie z.B. Ausflügen Fotos oder Videos ihrer Kinder gemacht werden dürfen und in Bilder oder auch Videos sei es im Rahmen des Unterrichts verwendet werden dürfen oder auch auf die Homepage gestellt werden dürften etc.. In Klassen, in dem sämtliche Erziehungsberechtigten dem zugestimmt haben werden Bilder von Ausflügen dann auch innerhalb der Klassengemeinschaft geteilt (nicht über WhatsApp allerdings, da dieses in BW für diese Art der Kommunikation gar nicht zulässig ist innerhalb von Schulen). Ich meine, dass das inzwischen eine verpflichtende Vorgabe unseres Dienstherrn ist (BW), das derart rechtssicher zu gestalten.
Wie ist das bei anderen geregelt?