Beiträge von CDL

    Ich hoffe zwar aus tiefstem Herzen, dass ein Bachelor nicht ausreichend ist, weil auch GS-Kinder qualifizierten Unterricht durch entsprechend ausgebildete Lehrkräfte verdienen. Nachdem mein eigenes Bundesland (BW) gerade aber bekannt gegeben hat, dass unter gewissen Voraussetzungen im Primarbereich auch ein Bachelor ausreichend sein kann, um gemeinsam mit einer Nachqualifizierung GS-Lehrkraft zu werden, gehe ich davon aus, dass du in einem Bundesland wie Sachsen-Anhalt, welches schon deutlich länger als BW deutlich niedrigerer Einstiegsvoraussetzungen für Quereinsteiger:innen hat, durchaus Chancen haben wirst. Informier dich am besten bei der für die Anerkennungen zuständigen Stelle. Diese kennen den aktuellen Stand, was womöglich großzügigere Ankerkennungen beinhaltet, als noch in der jüngsten Vergangenheit, da der Lehrkräftemangel so massiv ist in allen Bundesländern.

    Ich weiß, das ist nicht unbedingt die erbetene freundliche Antwort, aber es ist einfach meine ehrliche Überzeugung, dass generell Unterricht eine ausreichende Qualifizierung erfordert, die die Seiteneinstiegsprogramme der Bundesländer leider nur teilweise beinhalten. Insbesondere der Primarunterricht ist als Anfangsunterricht besonders sensibel, weshalb mir die zunehmende Deprofessionalisierung im Primarbereich ein echtes Problem zu sein scheint. Dies geschrieben, bringst du als Erzieherin vieles mit, was hilfreich und wertvoll ist für den Schuldienst- vor allem, wenn du dich zunächst entsprechend qualifizierst für den Beruf.

    Also ich kenne keinen Schulleiter, der Burnout-Kollegen will und sich über Kollegen freut, die sich dauerhaft überlasten. Ganz im Gegenteil. (...)

    Volle Zustimmung zum ersten Teil, leider habe ich aber gerade während des Refs als Seminarsprecherin von einigen SLen erfahren, die nicht nur ihre Anwärter:innen, sondern auch Vertretungskräfte, Teilzeitkräfte, Vollzeitkräfte konstant ausgeblutet haben mit Anforderungen teilweise weit über das zu leistende Deutat hinaus (bei den Anwärter:innen dann in Form unbezahlter Mehrarbeitsstunden, die so gar nicht zulässig sind im Ref, da wenn, dann nur freiwillig zu leisten und ab Stunde 1 bezahlte Mehrarbeit darstellen). Leider gibt es derart ausbeuterische, kurzsichtige agierende SLen also durchaus auch im System Schule. Ebenso wie es diejenigen gibt, die meinen, ihr Kollegium dadurch besonders leistungsfähig halten zu können, dass sie eine behindertenfeindliche Einstellungspolitik haben, die sich selbstredend auch für ein Bestandskollegium enorm negativ auswirkt (schließlich wird jede:r mal krank oder kann auch eine Behinderung im Laufe des Lebens erwerben mit all ihren Konsequenzen).

    Zu den Mathefragen kann ich nichts sagen, zur Therapie aber durchaus : Lass dir kurz vor dem Amtsarztbesuch von deinem damaligen behandelnden Therapeuten im Rahmen eines Attestes bestätigen, dass die Therapie wegen XYZ erfolgreich und rückfallsfrei abgeschlossen werden konnte, Rückfalle/Rezedive nicht zu erwarten seien (falls er/sie das bestätigen kann) und keine Einschränkung für den Ziel Beruf besteht. Falls der Therapeut das alles so bestätigen kann (das kommt natürlich stark darauf an, warum du in Behandlung warst, ob das möglich ist), dann ergibt sich aus der erfolgreich abgeschlossenen Therapie kein Argument für den Amtsarzt, ein vorzeitige Ausscheiden aus dem Dienst basierend darauf für wahrscheinlich zu halten. Solltest Du unsicher sein, wie der Therapeut das einschätzen könnte, dann mach jetzt noch einmal einen Beratungstermin in der Frage aus und besprich deine Diagnose und deinen Heilungsstand mit diesem frühzeitig genug.

    Eine Therapie ist jedenfalls nicht per se ein Totschlagargument gegen eine Verbeamtung, nur ein Grund dafür, einen Amtsarztbesuch etwas gründlicher vorzubereiten.

    Bei uns werden prinzipiell Klassenleitungsteams gebildet, um eben auch mit den zahlreichen KuK in Teilzeit Klassenleitungsaufgaben gerecht zu vergeben ohne Überlastung der Vollzeit- KuK. Im Einzelfällen, sprich bei sehr geringer Stundenzahl, gab es auch schon mal ein Team aus drei Lehrkräften als Klassenleitungsteam. Das klappt bei uns gut mit der Aufteilung, weil dadurch eben keiner 100% der Klassenleitungsaufgaben alleine tragen muss, ganz gleich ob in Voll- oder Teilzeit tätig.

    Erst mal danke für die Hinweise chemikus08 und dass du das Thema angeschnitten hast. Eine Frage bitte:

    Wer kann diesen Antrag stellen, bei welcher Diagnose wann und wo, hast du dazu einen rechtssicheren Link? Und ist das in allen Ländern gleich geregelt?

    Nachdem die mir aus BW und anderen BL (darunter Sachsen) bekannte Neuregelung zur Besoldung bei Teildienstfähigkeit zurückgeht auf ein BVerfG- Urteil von 2018, nehme ich stark an, dass sich die inhaltliche Ausgestaltung zu den Voraussetzungen ebenfalls in allen BL stark gleichen wird oder gar deckungsgleich ist. Dennoch würde ich dir empfehlen, die Vorgaben zielgerichtet für dein Bundesland nachzulesen sicherheitshalber und dich ggf. von Gewerkschaft bzw. der örtlichen Schwerbehindertenvertretung dazu beraten zu lassen. Letztere kennen sich damit sicherlich am besten aus.

    Das hat keiner gesagt. Für alle Ressourcen des öffentlichen Lebens sind aber natürlich Grenzen vorhanden, die insbesondere bei einem gesteuerten Prozess wie Zuwanderung berücksichtigt werden müssen.

    Hattest du nicht erst zuletzt konstatiert, wir würden quasi aussterben, weil unsere biodeutsche Geburtenrate zu niedrig sei und höher sein müsste? Ich weiß, ich weiß, mein Hinweis an dich, dass wir dank Zuwanderung garantiert nicht aussterben würden kam so semi- gut an, dennoch solltest du dich vielleicht mal entscheiden bei deiner Argumentation, ob wir nun noch Kapazitäten im Schulsystem haben für weitere SuS, bei denen es dann wurscht ist, ob diese qua biodeutscher Geburt oder Zuwanderung ins Schulsystem gespült werden oder eben nicht, was dann aber auch gegen mehr biodeutsche Würstchen, die sich vermehrt vermehren spricht. So ist das einfach nur arg inkohärent und völlig unnötiger Sprechdurchfall (dessen Farbe sich jede: r selbst dazudenken darf, ganz nach Gusto).

    Die sind ja so gesehen bereits aufgewacht, waren erschrocken und haben dann die falscheste Maßnahme ergriffen, die man ergreifen kann.

    Gleichwohl ist es irgendwo nachvollziehbar, dass man aus dem vorhandenen Personal herausquetscht, was geht, weil LehrerInnen nun einmal nicht auf Bäumen wachsen.

    Hätte Feller gesagt, dass wir die nächsten Jahre mit Unterrichtsausfall, Kürzungen in der Stundentafel etc. leben müssen, weil LehrerInnen eben nicht auf Bäumen wachsen, wäre das zwar in unserem Sinne gewesen, politisch aber eben nicht wünschenswert - und alles andere als opportun. Akute Missstände werden immer der jeweiligen Regierung angelastet und eben nicht den Vorgängerregierungen.

    Letztlich zieht NRW mit dieser Maßnahme ja auch nur nach. Hier in BW ist das alles bereits Realität und damit stehen wir sicherlich nicht alleine da bundesweit. Ich vermute, das wird in den kommenden zwei Jahren in allen BL eingeführt werden, in denen das nicht bereits Usus ist.

    Deutschlehrer stimmts? Du hast aber Recht. Habe mich gerade selber über die Bleiwüste erschrocken:D. War mir am Handy gar nicht so aufgefallen.

    Nö, bin keine Deutschlehrkraft.^^ Ich möchte nur einfach, dass so ein wichtiger Beitrag nicht einfach deshalb überlesen wird, weil er gerade am Handy etwas schwerfälliger ist infolge seiner Länge. (Ich übersehe gerade am Handy solche Dinge auch manchmal und muss dann später bearbeiten, wenn es mir am Tablet auffällt.) Vielen Dank für die Bearbeitung und deine Hinweise.:danke:

    Die Umfrage besteht lediglich aus einer einzelnen Ja-/Nein-Frage? ^^

    Warum genau sollten lediglich GS-Lehrkräfte aus RLP die Umfrage bearbeiten? Zumindest unter den aktiven Usern fällt mir niemand ein, der dieses Kriterium erfüllen würde trotz der zahlreichen aktiven GS-Kräfte. Bei einer derart spezifischen Zielgruppe wäre es mutmaßlich zielführender direkt Schulen in RLP zu kontaktieren und um Mitarbeit zu bitten..

    Vermutlich mit der Erfahrung, dass eben doch nicht jeder eine Stelle bekommt. Rein rechtlich darf das ja auch kein Ausschlussgrund sein und trotzdem gibt es teilweise Probleme. Habe ich ja auch selber erlebt.

    Du hast das in einem Bundesland erlebt, in dem jede: r einen Refplatz erhält oder in einem, in dem die Anzahl der Refplätze pro Durchgang begrenzt sind, so dass generell nicht alle einen Platz erhalten? In ersterem Fall ausgerechnet die Schwangere nicht zuzulassen wäre nämlich derart auffällig, dass man schon verdammt dumm sein müsste, sich so zu verhalten. Das dann gerichtlich zu ändern wäre insofern ein Kinderspiel, weil leicht nachzuweisen. In letzterem Fall kann man das dagegen zumindest versuchen zu cachieren, weil Bewerberin X angeblich oder tatsächlich sowieso nicht zugelassen wäre und kommt dann vielleicht im Einzelfall damit durch, wenn nicht geklagt wird.

    Hast du denn schon Gespräche mit Schulen geführt?

    Hab auch eine Anerkennung (nicht für BaWü), aber meine bisherigen Gespräche lassen mich gerade wieder sehr zweifeln, ob es das richtige ist.

    Kommst du aus einem Bundesland, in dem die Stellenvergabe ausschließlich oder vorrangig schulscharf ausgeschrieben werden? Hier in BW gibt es zusätzlich noch das Listenverfahren, so dass Stellen für den Seiteneinsteigerin längst nicht nur schulscharf ausgeschrieben werden. Dennoch können Gespräche mit Schulen natürlich in diverser Hinsicht interessant und hilfreich sein, sei es, um Bedarfe zu klären, Interesse, vermutete und tatsächliche Eignung etwas genauer zu prüfen, die Option einer Hospitation abzuklären,…

    Was genau an deinen Gesprächen lässt dich denn am Seiteneinstieg als passenden Schritt für dich selbst zweifeln? Was lässt dich umgekehrt vermuten, dass dies ein für dich passender Schritt sein könnte?

    Wenn deine SL das glaubt : Schriftlich nachfragen, wo das stehe, weil dir dies bislang unbekannt gewesen wäre und du genau nachlesen wolltest, was wie zu gestalten sei. Wenn es eine Regelung gibt, kommt diese oder alternativ auf dem Weg die schriftliche Anweisung, derart vorzugehen.

    Ja. Warum sollte der Staat sich die billigen Arbeitskräfte entgehen lassen?

    Ja. Warum sollte der Staat sich die billigen Arbeitskräfte entgehen lassen?

    Dann verstehe ich nicht, weshalb die Beraterin des Lehrerverbands der TE geraten hat, ihre Schwangerschaft lieber erst nach Stellenzuweisung anzugeben, damit diese klappe. Das ist in dem Fall dann ja völlig absurd und obsolet. Die Stelle bekommt die TE in jedem Fall fürs Ref, ergo greift der Rat des Freundes aus dem KM, durch frühzeitige Angabe der Schwangerschaft zu versuchen, wohnortnah eingesetzt zu werden.

    Welcher Lehrerverband berät denn in Bayern derart?

    Meine Beraterin vom Lehrerverband meinte daher ich sollte die Schwangerschaft erst nach Erhalt der Stelle melden, ein Bekannter aus dem Kultusministerium, der für die Zuteilung von Referendaren in einem anderen Bezirk zuständig ist, meinte wiederum ich solle sie angeben und dadurch die Chance haben wohnortsnah unterzukommen.

    Gibt es weitere Tipps oder Erfahrungen?

    Um welches Bundesland geht es denn? Hier in BW bekommen Anwärter: innen ausnahmslos eine Stelle fürs Ref, so dass mir schleierhaft ist, weshalb der Refplatz an einer Schwangerschaft scheitern sollte…


    EDIT

    Zu heiß: Im Titel steht es ja: Bayern. WillG oder auch laleona : Bekommt in Bayern jede: r Anwärter: in einen Refplatz oder sind diese begrenzt, so dass die beschriebene Logik für Bayern relevant sein könnte?

    Dieser frühe Ferienbeginn ist eine absolute Katastrophe. Wir beginnen schon am 07.08. wieder mit dem Unterricht, also im Hochsommer. Ich wäre nicht überrascht, wenn wir erst mal mit Kurzstundenplan wegen Hitze anfangen müssen.

    Na ja, wir hier in BW haben auch noch bis Ende Juli Schule, sprich mitten in der größten Hitze, was ohne Kurzstundenpläne gehen muss und auch geht (auch wenn man dabei förmlich wegschmilzt). Ein späterer Ferienbeginn löst das Problem nicht bei langen Hitzeperioden.

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