Das Anliegen, für das du dir Erfahrungsbericht, Tipps und Zuspruch erhoffst ist welches genau und bezieht sich auf welches Bundesland? Die von dir erhoffte dauerhafte Versetzung an deine aktuelle Abordnungsschule? Falls ja, wünsche ich dir gerne, dass dein Wunsch sich erfüllen möge mit der dauerhaften Stelle dort. Such auf jeden Fall auch das Gespräch mit der SL, um dein Interesse an einer dauerhaften Abordnung zu signalisieren, damit diese sich für dich stark machen kann, sollte es diese Option geben.
Oder geht es um deinen Kinderwunsch gekoppelt an die Frage nach einem Rückkehranspruch an die Schule, an der du vor einer Elternzeit tätig gewesen wärst? Je nach Bundesland könnte die Antwort auf den Rückkehranspruch unterschiedlich ausfallen möglicherweise. Ausgehend von dem, was mir bekannt ist und ich hier auch im Forum häufig gelesen habe, gibt es einen solchen generellen Rückkehranspruch an die alte Schule aber wohl nicht, nein. Du könntest dich aber natürlich während der Elternzeit selbst in Teilzeit vertreten. Damit wärst du nicht komplett weg für 1-x Jahre, so dass deine Schule dich auch nicht vollständig und langfristig ausplanen müsste, sprich Ersatz benötigen würde im vollen Umfang. Mir ist aus meinem Kollegium nur ein Fall bekannt, wo eine Kollegin, die als Teilzeit in Elternzeit zurückgekehrt ist, dafür erst zu uns versetzt worden ist, was möglicherweise mit der Dauer der Elternzeit zu tun hat, dass ihre Schule bei ihrer Rückkehr keine Stelle mehr offen hatte.
Im Sinne der Selbstfürsorge würde ich dir empfehlen einfach beide Wunschziele parallel anzugehen, also sowohl dafür zu kämpfen, an deiner Wunschschule bleiben zu können, als auch, wenn sich das für dich und deine:n Partner:in richtig anfühlt, an der Umsetzung des Kinderwunsches zu arbeiten. Weder weißt du, wann es mit einer Schwangerschaft für dich oder deine:n Partner:in klappt, noch wer am Ende tatsächlich wie lange in Elternzeit gehen (können) wird oder ob es mit der Wunschschule klappt. Das sind viele Unwägbarkeiten, die du nicht sämtlich selbst in der Hand hast, du kannst nur versuchen einen möglichst guten Rahmen für dich und deine Familie zu schaffen.
Falls der Kinderwunsch noch nicht zu laut ist, dann wäre es allerdings (gerade im Sinne der Selbstfürsorge) sicherlich kein Schaden, diesen zumindest erst gegen Ende der Probezeit in die Realisierungsphase zu schicken, damit du an den Teil einfach einen Haken machen kannst, ehe sich Elternzeit- sowie ggf. Mutterschutzfragen stellen.