deswegen überrascht es mich, da CaFrGauss laut einem anderen Thread gerade versucht, versetzt zu werden und schon jetzt Schwierigkeiten hat, freizubekommen. Das wäre schon sehr seltsam von der Schulleitung, den ersten Antrag abzulehnen, dann einen ZK zu genehmigen, in dem Wissen, dass die Person alles tut, um wegzugehen.
Zumindest in BW wäre die Qualifikation über einen Zertifikatskurs für ein absolutes Mangelfach eher ein Grund, der eine Freigabe und Versetzung zusätzlich erschweren würde. Ich hatte so einen Fall in der Familie, der trotz dringender sozialer Gründe, die eine Freigabe unterstützt haben dennoch einige Jahre auf eben diese warten musste, bis eine Ersatzkraft für den Fachbereich gefunden war, die diesen nicht nur unterrichten, sondern auch leiten konnte. Eine zeitliche Grenze, wann es Freigaben geben muss gibt es hier in BW nämlich nicht.
Haben Schulleitungen in NRW so viel weniger Mitspracherecht bei Freigaben bzw. der Verweigerung derselben? Oder gibt es umgekehrt eine bestimmte Zeitspanne, nach der auf jeden Fall eine Freigabe erfolgen muss?