Beiträge von CDL

    Wenn es perspektivisch nie mehr als 18h wären würde mich weniger stören, als dass es nicht weniger sein dürfen. Wie kann das gewährleistet sein, wenn doch die erkrankte Lehrkraft zurück ist und gar nicht mehr Bedarf als meine ursprünglichen 12h besteht?

    Das wäre dann nicht dein Problem, sondern etwas, was die Schule lösen müsste, indem sie dich entsprechend einplant, ggf. andere Vertretungskräfte nicht mehr benötigt in der Folge oder dank etwas besserer Personalversorgung dann irgendwo ein Teamteaching mit Doppelsteckung einplanen kann z.B. in einer Inklusionsklasse. Mehr Lehrkräfte einzuplanen ist wirklich kein Problem für Schulen und so lange man nicht plötzlich eklatant überversorgt ist gerade auch im Vergleich zu anderen Schulen droht auch keine (Teil-) Abordnung.

    Besonderer Unmut ruft die Eingruppierung nach Abschluss der MQR sowie der "Wartejahre" hervor. E11 mit Zulage auf E12 (wenn kein Fach abgeleitet werden konnte - was bei vielen in der Grundschule zutrifft). Habt ihr dort Erfahrungen?

    Einige überlegen zu streiken, da sie es Ungerecht finden.

    Ich bin zwar keine Seiteneinsteigerin, kann dir also deine Frage nicht beantworten. Ich habe allerdings den Eindruck, dass du noch nicht wirklich verstanden hast, wie die Besoldungsgruppen funktionieren, wenn du E11/E12 für jemanden, der/ die kein für die Schulart relevantes Fach studiert hat (oder nicht ausreichend ECTS- Punkte für eine Ableitung hat) für ungerecht erachtest. Unfair wäre es tatsächlich denen gegenüber, die eine volle Lehrbefähigung mit sämtlichen Qualifikation haben, wenn deutlich schlechter qualifiziere Lehrkräfte einfach dennoch in derselben Besoldungsgruppe landen würden ohne eine entsprechende Nachqualifikation absolviert zu haben.

    Die Einstufung orientiert sich im Schuldienst an der formalen Qualifikation. So lange diese nicht gleichwertig ist zu einer vollen Lehrbefähigung wirst du eine geringere Besoldung erhalten. Um mehr zu erhalten musst du dich also dementsprechend nachqualifizieren. Das wiederum könnte dann tatsächlich ein absolut legitimer Streikgrund sein, wenn nämlich, wie so oft für Quer-/Seiteneinsteiger: innen, entsprechende Angebote zur Nachqualifizierung gar nicht erst vorgesehen sind in deinem BL oder so knapp, dass es Jahre dauert, ehe du diese angehen wirst können.

    Wenn ich von BW ausgehe wirst du ein Anerkennungsverfahren deines Studiums durchlaufen müssen. Bedingung dafür dürfte sein, dass es die von dir studierte Fächerkombination an der studierten Schulform in Bayern gibt. Für katholische Religion musst du dann in jedem Fall noch zusätzlich eine Missio der katholischen Kirche in Bayern erlangen, um das Fach unterrichten zu dürfen. Nachdem Bayern gerne bei Anerkennungen Nacharbeit fordert (s. Ref Zeiten), würde ich dir empfehlen, dich bereits jetzt beraten zu lassen, ob dir alles einfach anerkannt werden kann oder du nacharbeiten müsstest bzw. vorentlasten kannst durch die Belegung bestimmter, für Bayern unerlässlicher Module/Seminare.

    Bzgl. Reinklagen: Überleg dir, ob es sich lohnt - du hättest dann eine feste 18 Stunden-Stelle an der Schule, wo du jetzt bist. (Nur als Anmerkung)

    Nach 9 Jahren als Vertretungskeaft mit wechselnden Stundenzahlen könnte das ungeachtet der Stundenbegrenzung eine erhebliche Entlastung darstellen. Offenbar scheint eine reguläre Planstelle ja wenig aussichtsreich zusein warum auch immer (Schulformen, Fächer, Region plus fehlende örtliche Flexibilität,..). Ansonsten hast du aber natürlich recht mit deinem Hinweis Frosch.

    Meine Meinung: Hör auf den Personalrat und lass dich von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Sache beraten und vertreten. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, kannst du das über die Gewerkschaft machen. Eh sei denn natürlich, du möchtest dich weiterhin erst über den Tisch ziehen und dann, wenn rechtliche Folgen drohen, mit einer Entschuldigung der Form halber begnügen. Dazu würde ich dir aber nicht raten. Du darfst dir an dieser Stelle nämlich mehr wert sein und entsprechend für dich kämpfen. Das erhöht durchaus auch die Chancen dafür irgendwann echten Respekt zu erlangen, weil du gerade nicht alles mit dir machen lässt.

    Da man ab dem 25. Dienstjahr schon so eine Auflistung erhält, kann ich sagen, dass bei mir 2 Jahre des Studiums und die 2 Jahre Referendariat mit angerechnet werden. Bei mir wird auch die Zeit vor der Verbeamtung, also Beamter auf Probe mitgezählt.

    Als Beamtin auf Probe warst du ebenfalls Beamtin, insofern wird das natürlich mitgezählt. Im Ref warst du Beamtin auf Zeit, ergo Beamtin, also wird das mitgezählt. :)

    Hier unterscheidet sich der ÖD zum Glück deutlich. Ob 20% schon einen Vorteil bringen, vermag ich im Gegensatz zu anderen hier nicht zu sagen. Aus meiner bisherigen Schulerfahrung kann ich aber durchaus sagen, dass mir kein Fall der Benachteiligung bekannt wäre (wie gesagt, wenn eher das Gegenteil, aber in den beiden mir direkt bekannten Fällen ging es um einen GdB von 50%).

    Soweit die Theorie. In der Praxis arbeiten im ÖD auch nur Menschen, die oftmals dieselben Vorurteile haben, wie die Menschen an anderen Arbeitsstellen, so dass man als behinderter Mensch an sehr vielen Stellen hart kämpfen muss, um seine Rechte durchzusetzen. Was ich im Vergleich zu meinem vorherigen Arbeitsleben als anders wahrnehme im ÖD ist, dass es eben ein besseres Netzwerk an Mitkämpfern gibt, sei es durch andere KuK mit Behinderung an der eigenen Schule, die sich gegenseitig unterstützen und beraten bei Bedarf, sei es durch die Schwerbehindertenvertretungen auf Bezirks- und Landesebene. Das ist tatsächlich ein deutlicher Unterschied im ÖD, der dabei hilft, die eigenen Rechte durchsetzen zu können.

    Wie seht Ihr das denn. Reicht alleine der Stempel "behindert" aus mich im Rahmen von Beförderungen zu benachteiligen? Eine Schwerbehinderung liegt ja nicht vor...

    Offiziell wird man sich im ÖD immer hüten behinderte Menschen qua Behinderung zu benachteiligen, da das ein klarer Fall von Diskriminierung wäre. Dennoch gibt aber natürlich auch im ÖD bei vielen Menschen- auch solchen in Führungspositionen- Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung, die sich auf Bewertungen auswirken können. Wenn du deine SL gut genug kennst, um einschätzen zu können, dass diese reflektiert, anständig und wertschätzend genug ist, um dich als Menschen mit deiner Arbeitsleistung zu sehen, nicht nur deinen GdB, dann legst du diesen offen, wenn ihn erhältst, ansonsten behältst du diesen für dich. Ermäßigungsstunden oder andere schulrelevante Vorteile durch den GdB gibt es bei einem GdB von 20 erst einmal nicht, insofern verlierst du auch nichts, wenn du das nicht direkt preisgibst.

    Zitat

    Spielt eine (Schwer-)Behinderung im Bewerbungsverfahren im Vergleich zu anderen Bewerbern ohne GdB eigentlich eine Rolle?

    Bei Schwerbehinderten und diesen Gleichgestellten ist die Schwerbehindertenvertretung in das Bewerbungsverfahren mit einbezogen und kann bei Bewerbungsgesprächen mit anwesend sein (wenn von den Bewerbern und Bewerberinnen gewünscht). Das spielt also insofern eine Rolle, als eben versucht wird eine Ungleichbehandlung im Einstellungsverfahren infolge von Behinderung(ein) zu verhindern. Dennoch gibt es derartige Ungleichbehandlungen, vor allem, wenn man nicht für sich selbst kämpfen und seine Rechte durchsetzen kann infolge der Behinderung. Lass dich am besten von deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung (die beratend auch KuK ohne GdB) vertraulich beraten. Die kennen deine SL womöglich aufgrund der Zusammenarbeit bereits und können dir insofern auch Hinweise geben, ob du ggf. deinen GdB erst nach erfolgter Beförderung offenlegen solltest, um dir Stress zu ersparen.

    Meinung eines weder Grundschul- noch Deutschlehrers:

    Eine Stunde bezieht sich doch nie nur auf eine spezifische Kompetenz. Schreib in den Plan, was deiner Meinung nach der Schwerpunkt der Stunde ist. Wenn das das "Lesen" ist, argumentiere in diese Richtung.

    Ich würde auch sagen, dass du eine begründete Entscheidung fällst, diese entsprechend reflektierst und argumentativ unterstützt, wobei du auch ansprechen kannst, dass man das auch statt unter A unter B einordnen könnte, weil blablubb, du das aber siehst wie besprochen, weil blabla. Reflektiert begründen ist es, worauf es ankommt.

    Ich bin nicht ganz sicher, ob ich deine Frage richtig verstehe, aber wenn du als HiWi nicht bereits vom Land Bayern verbeamtet warst (was mich überraschen würde), dann zählen diese Zeiten natürlich nicht für die Berechnung deiner pensionsfähigen Arbeitsjahre hinzu. Solltest du in dieser Zeit oder zu anderen Arbeitszeitpunkten vor der Pensionierung in die Rentenkasse eingezahlt haben, kann es sein, dass du einen ergänzenden Anspruch auf eine gesetzliche Rente hast, den du mit Erreichen der Pensionierung geltend machen kannst.

    Für die Berechnung der Pension zählen dann einerseits die Dienstjahre ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung und andererseits der Teilzeitanteil, so nicht durchgehend in Vollzeit gearbeitet wurde. Die Gewerkschaften bieten oft Zusammenfassungen an, wie die Pensionsansprüche berechnet werden können unter Nennung der rechtlichen Grundlage (zumindest bei der GEW habe ich ein derartiges Dokument schon einmal heruntergeladen).

    Vielleicht kannst du deine Frage noch etwas präzisieren, damit klarer wird, worum es dir geht, falls meine Antwort doch nicht genau genug erfasst, worauf du abzielst.

    Liebe CDL

    Aufgrund die positive Kommentare von mein SL wurde ich vom Betriebsrat zur Stellungnahme eingeladen. Es kann sein dass Sie der Meinung sind „dass die Hürden zum Nichtbestehen der PZ recht hoch sind“, in Ehrlichkeit habe ich mehrere Seiteneinsteiger kennengelernt die durchgefallen sind einfach weil die keine Unterstützung haben und sich krankschreiben müssen wenn dessen Kind krank ist (was ungern von SL und überhaupt von Arbeitgeber in der PZ gesehen wird). Mein Kind hat durch Corona-Lockdown mehrere Ängste entwickelt, und es dauerte mehrere Monate bis es ohne Probleme in der Schule ging. Allerdings, trotz ein super bewertete SVP und bestandene FoBi und tollen Zeugnis von Mentoren und SL, habe ich der PZ „nicht Bestanden“, aber ich liebe mein Beruf und glaube an mich und mein (zukünftige) SuS. Deshalb die Frage ob ich auch in BB und Niedersachsen arbeiten kann ohne dass ich ein bestimmtes Vertrag unterschreiben muss wo drin steht dass ich nirgends abgelehnt würde.

    Danke erstmal für die Antworten :)

    Ich habe übersehen, dass es wohl um den Quereinstieg geht. Insofern liegt also wohl noch kein Ref vor. Ob du in anderen Bundesländern tätig werden kannst hängt also sicherlich vor allem davon ab, ob es in diesen für deine Fächer, deinen Abschluss und deine Schulart überhaupt einen Quereinstieg gibt. Niemand besteht aber die Probezeit bei hervorragenden Bewerbungen Bewertungen nur deshalb nicht, weil das Kind krank war oder hast du am Ende selbst mehrere Monate am Stück gefehlt in der Folge?

    Bist du an einer Privatschule, nachdem du über einen Betriebsrat schreibst? (In öffentlichen Schulen nennt sich das Personalrat.) Was hat der Betriebsrat/Personalrat denn zur Kündigung gesagt, angesichts deiner ansonsten guten Bewertungen? Welche Gründe wurden dir angegeben für diese Kündigung? Ging es ausschließlich um deine Fehlzeiten oder gab es auch noch andere Gründe?

    Lass dich von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten und wenn dieser deiner rechtlichen Einschätzung zustimmt vertreten. Angesichts des doch sehr speziellen Themas bin ich mir sehr sicher, dass du das ohne Anwalt nicht durchsetzen wirst können. Wenn du dann eh schon bei deiner Gewerkschaft anklopfst in der Frage, kannst du gleich mitklären, ob es eine Rolle spielen könnte, welche SL du am Ende hast, um dein vermeintliches/tatsächliches Recht durchzusetzen.

    Humblebee oder Seph kennen diesen niedersächsischen Vorgang aber vielleicht aus Erfahrung und können noch zusätzlich etwas beitragen.


    An Frankfurt an der Oder interessiert mich zunächst alles, über jede Information wäre ich glücklich. Natürlich dann: wo wohnt man am besten, lohnt es etwas außerhalb zu wohnen. Ich stehe unbedingt auf Ruhe und Natur. Wie ticken die Menschen da so - freundlich, verschlossen, egoistisch, …? Wo ich zurzeit wohne, könnte ich das auch jedem beantworten. Vielleicht kennt ja sogar jemand die Schule dort. Außerdem habe ich null Erfahrungen mit BS, FOS, BOS, usw. Na ja, übermorgen habe ich ein Vorstellungsgespräch.

    Ruhe und Natur gibt es rund um FFO wirklich massenhaft. In der Stadt gibt es großartige, naturnahe Bereiche (der Bereich direkt an der Oder soll inzwischen wirklich sehr schön renaturiert sein), , aber natürlich auch manche Betonburgen. Wenn du sowieso vor Ort bist für ein Vorstellungsgespräch, dann fahr einfach mal mit offenen Augen durch die Stadt, aber auch die Orte drumherum. Das größte Problem, das ich vor 20 Jahren hatte waren die zahlreichen Neonazis, die manche Stadtteile fest im Griff hatten. Auch in manchen Orten drumherum ist (heutzutage) nicht nur die AfD (vor 20 Jahren war das dann z.B. die NPD), sondern auch weitere rechte bis rechtsextreme Gruppierungen erschreckend präsent. Das wäre für mich insofern ein zentraler Aspekt bei der Wohnungssuche auf das politische Umfeld zu achten, um mich sicher fühlen zu können als eindeutig nicht rechtsradikale Person, die auch nicht mit der AfD sympathisiert.

    Es gibt- wie überall sonst auch- in FFO freundliche Menschen, verschlossene Menschen, egoistische Menschen, etc. Zumindest als Westler:in sollte man sich aber bewusst machen, dass es einige Menschen gibt, die einem zumindest zunächst einmal verschlossener begegnen werden und deren Vertrauen zu gewinnen länger dauern könnte. Ich habe vor 20 Jahren das Eis dadurch gebrochen, dass ich einfach konsequent nachgefragt habe, wenn ich etwas nicht verstanden habe an DDR-Anspielungen, Schönfärbereien zwar ehrlich und kritisch angesprochen habe, aber auch meinen Mitmenschen ihre historische Wahrheit gelassen habe und sie nicht versucht habe eines (vermeintlich) besseren zu belehren, wenn es um ihre persönlichen Erfahrungen und vor allem damit einhergehende Emotionen geht. Je offener du selbst sein kannst, desto eher wirst du dich einfinden können. Echtes Interesse ist bei vielen Menschen ein Eisbrecher, weil sie das meist nicht erwarten.

    Im Vergleich mit dem "Menschenschlag", den ich in den letzten rund 20 Jahren in Südbaden erlebt habe, würde ich die Leute in FFO als zunächst eher verschlossen einordnen, wenn man sie "geknackt" hat, sind sie aber sehr herzlich. Die Schwaben habe ich bei meiner Rückkehr aus Südbaden aber als ähnlich verschlossen und schwer zugänglich erlebt, wie damals die Menschen in FFO und mir auch hier inzwischen manchen bruddeligen (motzigen) Nachbarn weich gekocht durch konstante Freundlichkeit, Offenheit, Nachfragen und echtes Interesse.

    nicht

    Unterstützung durch diverse Assistenzsysteme im Auto oder nicht?

    Ich würde mich nicht wehren gegen eine Einparkhilfe, um noch engere Parklücken nutzen zu können als die, in die ich mich auch aktuell schon bei Bedarf zwänge, benötige so ein System aber nicht und finde zumindest Systemvarianten, die sich nicht abstellen lassen und deshalb viel "rumpiepen" tatsächlich eher nervig (das würde mir unnötigen Stress verursachen und damit das Unfallrisiko erhöhen, statt senken). Tatsächlich fällt mir spontan nur ABS ein, was mein Auto als Assistenzsystem hat und ich auch für sinnvoll erachte. Auf Assistenzsysteme im Plural kann ich offenbar in meinem Alltag bislang problemlos verzichten und sehe insofern vor allem das Risiko teurer Reparaturen durch mehr Assistenzsysteme, ergo ist da meines Erachtens weniger mehr.

    Nachdem mein Blechfröschle mit seinen 15 Jahren möglicherweise aber einfach nur die falsche Referenz für diese Art Frage ist, gebe ich sie noch einmal weiter.

    "Forschungsprozess" liest sich im ersten Moment etwas hochtrabend, nachdem es hier meist einfach nur um Bachelor- oder Masterarbeiten geht. Vielleicht magst du das Forschungsvorhaben etwas genauer darstellen, um dein Anliegen seriös einzuordnen. Das wirkt am Ende auf (manche) Lehrkräfte deutlich überzeugender als Amazon-Gutscheine, die doch eher etwas sind, womit man Kommilitoninnen und Kommilitonen zu motivieren vermag. Mit welchem zeitlichen Umfang müssen interessierte Personen rechnen für das Interview? Gibt es mehrere Interviews, nachdem es um einen Forschungsprozess gehen soll?

    Was spricht dagegen, Grunschulen in deinem Umfeld direkt anzusprechen, um dort Interviewpartner:innen zu finden? So ein persönlicher Eindruck im Rahmen einer Vorstellung vor Ort kann Vertrauen erwecken und Lehrkräfte womöglich eher für dein Vorhaben interessieren oder zumindest zur Teilnahme motivieren.

    Wie? kann die SL einen 10 Jahre einbehalten?

    (Nach 5 Jahren braucht man keine Freigabe mehr… es heißt nicht, dass man eine Stelle bekommt. Oft gibt es am Wunschzielort nicht unbedingt Bedarf oder eine Stelle…)

    Habe die Frage zuletzt erst mit einem SL und Schulrechtler besprochen. Tatsächlich muss eine Schulleitung nur nachweisen, dass eine Lehrkraft sei es aufgrund der allgemeinen Personallage oder der spezifischen Fächersituation unentbehrlich ist. Wenn das 10 Jahre lang der Fall ist, dann kann es durchaus sein, dass eine Lehrkraft auch diese 10 Jahre weiterhin an Schule X bleiben muss (oder länger, wenn die Freigabe weiterhin nicht erfolgt). Die Freigabe durch die SL zu umgehen ist zwar nicht vollständig ausgeschlossen, aber natürlich haben die RPs ein Interesse an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den SLen und nutzen dieses extrem scharfe Schwert insofern quasi nicht (sprich es bedarf schon extremer Gründe, um das gegen eine SL durchsetzen zu können, da nur die RPs das durchsetzen könnten, aber im Regelfall nicht durchsetzen wollen).

    Je nachdem, wie die eigene SL tickt, geht das also bei den Freigaben so oder so aus. Meine SL hat mir einmal gesagt, dass sie sich solchen Freigaben niemals entgegenstellt, weil es der Stimmung im Kollegium nicht zuträglich sei ist, Leute langjährig an eine Schule zu zwingen, die dort nicht bleiben möchten. Ich kenne aber auch Schulleitungen, die das im Sinne der Unterrichtsversorgung knallhart über mehrere Jahre duchgezogen haben solche Freigaben zu verweigern. Vor allem im Gymnasialbereich besteht der Ausweg oftmals in einer Bewerbung auf eine Beförderungsstelle an einer anderen Schule. In der Sek.I und im Primarbereich ist das nur ausnahmsweise ein Ausweg, da es bei uns jenseits der Schulleitung keine Beförderungsämter gibt.

Werbung