Beiträge von CDL

    Guten tag!

    Wenn man sich selber doch als "geeignet" wahrnimmt, aber der SL deine Probezeit nicht entfristen möchte, und dich dann als "ungeeignet" abstempelt, darf man sich als Lehrerin in andere Bundesländer bewerben?

    Bin übrigens erst bis ende März gekündigt, also scheinbar nicht so "ungeeignet" dass ich fristlos gekündigt wurde.

    :angst::autsch:;(

    Nachdem die Hürden für ein Nichtbestehen der Probezeit doch recht hoch sind, würde ich dir in jedem Fall empfehlen, dich von deiner Gewerkschaft beraten zu lassen in der Angelegenheit. Diese kann dir einerseits deine Sorgen bezüglich deiner Bewerbungschancen in anderen Bundesländern nehmen (mutmaßlich), sondern vor allem auch prüfen, ob die Nichtbewährung in deinem Fall tatsächlich als gerechtfertigt zu erachten ist.

    Mangelnde Eignung für die Verbeamtung bedeutet im Übrigen nicht automatisch, dass man eine Kündigung erhält, sondern erst einmal einfach nur, dass man wenn, dann eben die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis weiter fortführen kann (wofür dann eben eine Aufhebung des Beamtenverhältnisses erfolgt und eine Vertragsunterzeichnung für die Fortführung des Arbeitsverhältnisses im Angestelltenverhältnis). Wenn in deinem Fall sogar die Kündigung ausgesprochen wurde müssen die Gründe für die Nichtbewährung doch recht schwerwiegend sein. Umso wichtiger ist es, dies anwaltlich prüfen zu lassen. Darüber hinaus solltest du inhaltlich aufarbeiten, woraus diese NIchtbewährung sich ergeben hat. Einerseits um eigene Fehler kritisch aufzuarbeiten, andererseits aber auch im Hinblick auf Neubewerbungen, bei denen Nachfragen zur Vorbeschäftigung kommen können, mit denen man möglichst souverän umgehen können sollte.

    deswegen überrascht es mich, da CaFrGauss laut einem anderen Thread gerade versucht, versetzt zu werden und schon jetzt Schwierigkeiten hat, freizubekommen. Das wäre schon sehr seltsam von der Schulleitung, den ersten Antrag abzulehnen, dann einen ZK zu genehmigen, in dem Wissen, dass die Person alles tut, um wegzugehen.

    Zumindest in BW wäre die Qualifikation über einen Zertifikatskurs für ein absolutes Mangelfach eher ein Grund, der eine Freigabe und Versetzung zusätzlich erschweren würde. Ich hatte so einen Fall in der Familie, der trotz dringender sozialer Gründe, die eine Freigabe unterstützt haben dennoch einige Jahre auf eben diese warten musste, bis eine Ersatzkraft für den Fachbereich gefunden war, die diesen nicht nur unterrichten, sondern auch leiten konnte. Eine zeitliche Grenze, wann es Freigaben geben muss gibt es hier in BW nämlich nicht.

    Haben Schulleitungen in NRW so viel weniger Mitspracherecht bei Freigaben bzw. der Verweigerung derselben? Oder gibt es umgekehrt eine bestimmte Zeitspanne, nach der auf jeden Fall eine Freigabe erfolgen muss?

    Ja, Schrieb kam nun vom LBV.

    Mit den Bezügen für März und rückwirkend ab Januar. Leider rechnen sie mir die drei Jahre in Stufe 2 in A12 nicht an 😞

    Das ist ja wirklich ärgerlich, wenngleich letztlich natürlich sachlogisch, da du in A13 noch kein Dienstjahr absolviert hast und insofern zumindest auf dem Papier eben noch die vollen drei Jahre Erfahrung bis zur nächsten Erfahrungsstufe benötigst. Angesichts dessen, dass man erfahrene Lehrkräfte, denen lediglich ein Semester Studium im Vergleich zum alten RS-Lehramt fehlt noch einmal ein ganzes Jahr lang durch die HoLa jagt und nachprüft, ist das aber einfach nur eine unverschämte Abwertung deiner bereits erbrachten Arbeitsleistung und Berufserfahrung. Ich hoffe, du schaffst es, dich nicht allzu sehr zu ärgern darüber.

    Glückwunsch auf jeden Fall, dass du endlich die höheren Bezüge erhältst.

    Genauso viel wie dein Kommentar :pirat:

    Och, ich habe mein Soll an hilfreichen Beiträgen in diesem Thread bereits erfüllt, der Ball liegt also weiterhin in deinem Spielfeld, nachdem dir der Thread ja offenbar am Herzen liegt oder zumindest OT-Kommentare über die Beiträge anderer User:innen. Hast du vielleicht zur Ausgangsfrage noch inhaltlich etwas beizusteuern?

    Also nochmal zur Nebentätigkeit:

    Das ist ja grundsätzlich eine gute Idee und ich habe auch schon ein Gewerbe angemeldet und mich mit ChatGPT darüber unterhalten.

    Liest sich amüsant. Wie muss ich mir dieses sogenannte Gespräch vorstellen?

    Zitat

    Und noch etwas anderes - da ich angefangen hatte, meine Fühler in alle Richtungen auszustrecken, bekam ich jetzt ein Angebot aus Brandenburg.

    Irgendwelche Erfahrung zu Frankfurt(Oder) hier im Forum?

    Die Schule hat mehrere Zeige: eine FOS und eine BOS, sowie eine Berufsfachschule für Soziales, für Sozialwesen und für Berufsvorbereitung.

    Was genau interessiert dich im Hinblick auf FFO? Vermutlich werde ich dir zwar am Ende nicht weiterhelfen können (ich habe vor rund 20 Jahren mal in FFO gelebt, verfüge also nicht gerade über aktuelle Ortskenntnisse), aber vielleicht kann und möchte jemand anderes hier dir konkrete Fragen beantworten. Wobei: Mit "irgendwelchen Erfahrungen zu FFO" kann ich natürlich allemal dienen..

    Eben nicht! Stehen die Stunden jetzt alle als "entschuldigt" im Zeugnis, wird der Anwalt dann zurecht im Nachgang fordern, daß die Zensuren auf dem Zeugnis zu ändern sind.

    Der Anwalt würde das zurecht fordern, weil..? So lange nicht nachgerade bislang unentschuldigtes Fehlen bei Klassenarbeiten/ Tests durch Entschuldigungen korrigiert wird (was ja wohl hoffentlich dadurch vermieden wurde, dass in solchen Fällen, die Mutter frühzeitig per Mail über das unentschuldigte Fehlen und die daraus resultierende Bewertung mit ungenügend informiert wurde, so dass sie jetzt nicht Monate später derartige Fehlzeiten entschuldigen kann), sehe ich nicht, weshalb Zeugnisnoten korrigiert werden müssten. Mündliche Noten zu geben für unentschuldigtes Fehlen kenne ich nämlich aus meinem Bundesland nicht.

    Nun gibt es ja auch noch Erfahrungsstufen. Wird das Ref bereits als Erfahrung angerechnet, oder vielleicht ein 10-jähriges Kind? Oder liegt das alles im Ermessen der Schulleitung?

    Nein, das entscheidet das RP. Eigene Kinder tragen nichts zur Berufserfahrung bei, sind ergo hierfür irrelevant. Das Ref zählt für die Erfahrungsstufen noch nicht mit, da diese sich auf die Berufserfahrung nach Erwerb der vollen Lehrbefähigung beziehen (bei Seiteneinsteigern kann ggf. anders gewertet werden, das ist aber in deinem Fall ja nicht nicht relevant). Am Ende der Probezeit (so diese drei Jahre dauert) steigt man dann bei A- Besoldung von Erfahrungsstufe 5 in Erfahrungsstufe 6 auf.

    Im Ermessen des Schulamts. Es zählen nur relevante und nachweisbare Tätigkeiten.

    Das mag für Hessen korrekt sein, ist aber für BW falsch, hier entscheidet das RP, was angerechnet werden kann und was nicht, wobei bei klassischem Studium und Ref keine Voraussetzungen für eine Höherstufung zu erkennen sind.

    Herrliches Bild! Ich mag sowohl Grünpflanzen als auch bunt blühende Pflanzen sehr gerne. In der Wohnung liebe ich vor allem reine Grünpflanzen, mit ihren zahlreichen Blattvarianten und Farben, habe aber auch ein paar Orchideen im Schlafzimmer stehen, sowie einige Sukkulenten. Auf der Terrasse dagegen kann es nicht bunt genug sein. Dort blüht es also in allen Farben und Formen.

    "Schneeglöckchenteppich" oder "Krokusteppich" jetzt im Frühjahr?

    Letztlich kommt das vor allem darauf an, welchen Lebensstandard du während der KV-Zeit bzw. auf Reisen erwartest. Wenn du nach dem Ref Vollzeit arbeitest ein Jahr lang, dabei aber weiterhin den Lebensstandard eines Studenten/Refs hast, dann kannst du natürlich einiges zurücklegen, was-passende Reisepläne vorausgesetzt - durchaus ein paar Monate reichen sollte. Du kannst dir online ausrechnen, was du im Angestelltenverhältnis in BW netto erhalten würdest, um das genauer durchdenken zu können. Zur Tätigkeit in der Schweiz gibt es im Forum bereits einige Threads, die du über die Suchfunktion finden kannst.

    Das ist für den Schüler ein sehr wichtiges Argument. Er darf wählen, also wählt die Mehrheit etwas was sie später mit höherer Wahrscheinlichkeit verwenden wird. Da kannst du dich noch so umher kugeln, das ist eine legitime Entscheidungsfindung. So habe es meine Freunde und ich auch gemacht.

    Wer mit Fremdsprachen extrem fremdelt und schon im Englischunterricht nur deutsch klingt, tut sich mit Latein als zweite Fremdsprache am Ende einen Gefallen. Zumindest wird in dem Fach niemand das Hörverständnis prüfen, aktive Dialoge verlangen oder Kommunikationsprüfungen abverlangen, an denen sprachlich wenig talentierte SuS eher scheitern als an reinen Übersetzungsklausuren. Selbst wenn man also keinen künftigen Nutzen in Lateinkenntnissem für sich selbst zu erkennen vermag, kann es gute Gründe geben als Schüler:in eben dieses Fach zu wählen. In meiner Lateinklasse haben damals 2/3 Latein genau deshalb gewählt, weil schon Englisch sie sprachlich an Grenzen gebracht hat und sie keine romanische Sprache hätten lernen wollen oder auch können. Diese haben dann auch folgerichtig ab Klasse 9 mit dem NaWi-Zug weitergemacht und keine 3.Fremdsprache gelernt.

    Was glaube ich bei einem Fach wie Latein nicht schaden kann ist ein Plan, wie man das Fach an der Schule attraktiver gestalten wollen würde, um diesen Sprachzweig eben auch langfristig zu erhalten. Das könnte dein Ass im Ärmel sein, um eben für Schulen auch attraktiv zu sein. Ein ergänzendes AG-Angebot (z. B. Römer-AG ab Klasse 5, wo gemeinsam Werkzeuge und Co. nachgebaut werden, auf dem lokalen Fluss gerudert wird, Rezepte nachgekocht werden,...) könnte so ein Pluspunkt sein, der dabei hilft, dich für die eine freiwerdende Stelle zu einer herausstechenden Bewerberin zu machen.

    Die Sek1- und Sek2ler*innen mögen berücksichtigen, dass im Profil der TE "Grundschule" steht. Da ist für den sicheren Toilettengang ein wenig Erziehungsarbeit nötig. Deshalb: Keine merkwürdige Frage...

    Das Profil sehe ich am Handy nicht direkt, danke für den Hinweis. Erziehungsarbeit rund um den Toilettengang haben wir in der Sek. I aber auch noch in zahlreichen Klassen bzw. mit manchen SuS bis zur Mittleren Reife.

    Hm, wenn das wirklich so ein ordinärer Ausdruck ist, klingelt bei mir doch ob dieses Erstbeitrags der TE ziemlich der Trollalarm :( .

    Ja, daran dachte ich auch, aber unreflektierten Sprachgebrauch gibt es durchaus auch unter uns Lehrkräften, insofern könnte ich mir auch vor dem Hintergrund der Fragestellung eine junge, unerfahrene Kollegin vorstellen, die einerseits noch unsicher ist, wie sie mit dem Thema pädagogisch angemessen umgehen soll und andererseits eben noch manche allzu umgangssprachliche Formulierung in ihrem Sprachgebrauch erkennen und beruflich anzupassen lernen muss. Vielleicht eine Anwärterin oder sogar noch Studentin mit der ersten Vertretungsstelle?

    Sprachlich gefällt mir "seichen" aber besser als "pinkeln". ;)

    Aus "urinieren" wurde ständig "ruinieren", da habe ich das irgendwann entnervt weggelassen. In jedem Fall diente das Wort lediglich als Synonym für diejenigen, die sich unsicher waren, was mit "seichen" gemeint sein könnte, ohne damit auszudrücken, dass ich dieses für sprachlich "feiner" halten würde. Ob man "pinkeln" sprachlich besser findet oder nicht ist dann sicherlich auch eine Frage des persönlichen Geschmacks, es ist aber definitiv nicht so ordinär, wie "seichen" es bezogen auf das Ablassen von Urin hier in BW ist.

    "Grundsätzlich" ist an dieser Stelle ein Synonym für "prinzipiell". Ohne Freigabe der aktuellen SL gibt es in BW keine Versetzung. Gerade schlecht versorgte Fachbereiche oder Schulstandorte müssen schließlich ihre Versorgung sicherstellen. Wer da z. B. den einzigen Physiklehrer ziehen lässt, bekommt dann auch nicht so schnell Ersatz - offenbar konnte man sich die Freigabe ja leisten.

    Lass dich am besten von Gewerkschaft /(Bezirks-) Personalrat beraten zu tragenden Gründen, die eine Freigabe in deinem Fall wahrscheinlicher machen könnten. Wenn es keine derartigen Gründe gibt bleibt nur das offene Gespräch mit der eigenen SL in der Hoffnung, dass diese sich zumindest nicht dauerhaft deinem Wechselwunsch entgegenstellen wird.

    Seichen? Was meinst du damit?

    Eine ordinäre Formulierung, die bedeutet, dass jemand auf die Toilette gehen möchte (seichen = pinkeln).

    Hallo aus dem Badischen,

    eine Frage:

    Wie geht Ihr damit um, wenn Kinder im Unterricht seichen gehen müssen?

    Ich würde meinen SuS gegenüber deutlich machen, dass diese Art Vokabular unangemessen ist im schulischen Kontext, mir dieses selbst nicht zu eigen machen und sie im Standardfall auch immer auf die Toilette gehen lassen, da dass ein Grundrecht ist. Ausnahmen gibt es, wenn SuS gehäuft in einer Stunde auf die Toilette gehen möchten (da frage ich nach, ob es ein gesundheitliches Problem gibt, wenn ja, sprechen die SuS das oft von selbst an), wenn sie direkt vor und nach Pausen gehen wollen (da frage ich nach, ob die 5min gewartet werden könne bzw. frage nach, warum das in den letzten 5min der Pause nicht möglich war, jetzt aber plötzlich akut ist; je nachdem, ob es wirklich akut ist gehen die SuS dann auf die Toilette oder es ist plötzlich gar nicht mehr dringend) oder auch wenn SuS prinzipiell ungewöhnlich lange auf der Toilette sind (Handy muss vorher sowieso jede:r auf den Tisch legen, wer keinen gesundheitlichen Grund für lange Toilettenzeiten nachweisen kann bekommt dann eben Zeitvorgaben von mir, wann er/sie wieder im Raum sein müsse, das senkt die Frequenz in manchen Klassen erheblich).

    Abgesehen von den genannten Aspekten, sollte man aber auch Klasse, Alter und Toilettensituation berücksichtigen. Ich erinnere mich an Beiträge im Forum aus der Vergangenheit, in denen geschildert wurde, dass die einzig funktionierenden Toiletten an der Grundschule eine Außenanlage war, die nur vom Schulhof aus zugänglich und nicht vom Gebäude aus beaufsichtigbar, von der Straße aber einsehbar war. Ich meine, dort gab es aus Sicherheitsgründen dann nur gemeinsame Toilettenzeiten bzw. im absoluten Notfall SuS auf der Lehrkräftetoilette auf dem Stockwerk.

    Wie gehst du als Lehrkraft damit bislang um? An welcher Schulform unterrichtest du?

    Gutes Timing gibt's nicht. Es gibt halt schlechtes Timing und ganz schlechtes Timing (in den Ferien, an Fastnacht, zu Omas 80. ...)

    Fastnacht, Fastnacht,Karneval oder Fasching ist in der protestantischen Enklave in der ich lebe jenseits von Kindergärten, Grundschulen und vereinzelten Fasnachtsvereinen in den katholischer geprägten Stadtteilen keine fünfte Jahreszeit und definitiv nicht präsent im Stadtbild. Da gibt es also nicht wirklich etwas zu verpassen. Großeltern habe ich nicht mehr und Ferien- waren die nicht zum Gesunden da?

    Ich bin tatsächlich dankbar für die beweglichen Ferientage, die uns die freie Woche bescheren, damit ich kommende Woche noch zuhause ausruhen kann und mich nicht am Ende vorzeitig wieder in die Schule schleife vor lauter Ungeduld und Vorfreude auf die Arbeit. Insofern passt das schon mit den Ferien und geht danach hoffentlich dann einfach gesund durch bis Ostern.

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