schlechtes Timing
gute Besserung!
Danke. Gibt es ein gutes Timing für Erkrankungen? Die passen doch nie..
schlechtes Timing
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Danke. Gibt es ein gutes Timing für Erkrankungen? Die passen doch nie..
Bin nicht bei der Gewerkschaft, habe nur eine RS-Versicherung
Dann frag deinen örtlichen Personalrat im örtlichen Schulamt, ob diese die Vorgaben kennen und nutz die Gelegenheit dazu über die Mitgliedschaft in einem Berufsverband/ einer Gewerkschaft nachzudenken. Eine RS- Versicherung habe ich noch nie benötigt, den gewerkschaftlichen Rechtsschutz, wie auch die Rechtsberatung der Gewerkschaft aber bereits im Studium und seitdem immer wieder.
Zu vielFastnacht gefeiert?
Nein, bin nur krank. ![]()
Hallo fossi74,
Ich möchte das einfach wissen. Kann aber keine rechtliche Grundlage finden. Muss ich irgendwelche UBs wieder machen oder werde ich sofort auf Lebenszeit übernommen. Das ist mir wichtig.
Deine Gewerkschaft kann dir diese Frage beantworten.
Verwendet wirklich jemand den Begriff markern statt unterstreichen im Unterricht?
Mir fallen spontan zwei Kollegen ein, die das Wort im Lehrerzimmer in entsprechenden Zusammenhängen konsequent verwenden und irritiert schauen, wenn man selbst eine deutsche Formulierung stattdessen verwendet. Diese verwenden beide so viele Anglizismen in ihrem normalen Sprachgebrauch (und müssen manchmal nachfragen, wenn man dasselbe mit einem deutschen Wort bezeichneten, ob damit xyz gemeint sei, weil die deutschen Begriffe ihnen gar nicht mehr geläufig sind), dass ich keinen Zweifel hege, dass „ markern“ in deren Unterricht ein geläufiges Wort ist. Ich selbst verwende „markern“ wenn, dann im Kontext einer gezielten sprachlichen Übertreibung oder einem Gespräch wie diesem hier gerade.
Tja, das ist eine sehr gute Frage. Wenn man nur „bisschen krank“ ist, „darf man“ angestellt arbeiten. Wenn man schwerbehindert ist, wird man einfach verbeamtet. In Ordnung finde ich das System auch nicht.
Und schon wieder einmal kommt nur völliger Quatsch von dir, der vor Sachunkenntnis nur so strotzt!
Nein, niemand wird qua Schwerbehinderung „ einfach verbeamtet“. Der Zeitraum der betrachtet wird ist mit 5 Jahren zwar deutlich kürzer und die gesundheitlichen Anforderungen nicht ganz so hart, da ja bereits klar ist, dass man es mit vorerkrankten Menschen zu tun hat, die andernfalls rein qua Behinderung die Verbeamtung verwehrt bekämen (was sich Diskriminierung nennt). Dennoch wird natürlich auch bei Menschen mit Schwerbehinderung äußerst genau geprüft, ob diese die Bedingungen für diesen 5-Jahreszeitraum erfüllen. Zahlreiche KuK mit Behinderung scheitern auch heutzutage noch an der gesundheitlichen Prüfung, weil natürlich bei bestehender schwerer Vorerkrankung besonders gründlich geprüft wird, ob zumindest der 5-Jahreszeitraum gewährleistet ist.
Ich bin mir sicher, dass du den Amtsarztbesuch nicht ein halbes Jahr vorher beginnen musstest vorzubereiten mit Beratung durch den PR zu erforderlichen Facharztattesten, sowie dem Zusammenstellen dieser, damit am Ende hoffentlich alle erforderlichen Nachweise vorliegen für eine zeitnahe Entscheidung. Ich bin mir auch sicher, dass du nicht beim Amtsarzt en Detail (ja, das war genau so übel, wie es klingt) berichten musstest über die Gewaltverbrechen in deren Folge du schwerbehindert bist, damit dieser in der Folge einschätzen kann, ob das Erlebte ganz unabhängig von den weiteren gesundheitlichen Folgen womöglich eine schulische Umgebung zu einem Trigger machen könnte, so dass man dadurch vielleicht vorzeitig dienstunfähig werden könnte.
Leuten wie mir, die trotz Schwerbehinderung verbeamtet wurden wird an keiner Stelle im Schuldienst irgendetwas geschenkt, sondern wir müssen hart dafür kämpfen, um erst ein Studium zu bewältigen mit Behinderung, dann den Amtsarztbesuch zu überstehen und das Ref, um schließlich ein Berufsleben lang zu versuchen ignoranten Menschen wie dir State etwas Empathie zu vermitteln und Verständnis dafür, dass Nachteilsausgleiche genau das sind: Ein Ausgleich für meist lebenslang bestehende Nachteile und beständig erlebte Diskriminierung in unserer Gesellschaft, keine Vorteilsnahme.
Wer „ein bisschen“ krank ist scheitert üblicherweise auch ohne GdB nicht am Amtsarzt auf dem Weg zur Verbeamtung. Es gibt zahlreiche Erkrankungen, die einen nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig werden lassen und die insofern keinerlei Rolle spielen bei dieser Frage. Darüber hinaus können auch Menschen die „ein bisschen“ krank sind so einen Amtsarztbesuch gründlich und durch Facharztatteste vorbereiten, damit sie eben auch problemlos verbeamtet werden. Die Schwerbehindertenvertretungen beraten auch diese KuK. Wer am Ende doch nicht nur „ein bisschen“ krank ist, aber auch zum Glück nicht so krank ist, dass eine Schwerbehinderung im Raum steht, kann darf und sollte einen GdB beantragen, da die besonderen Belastungen des Schuldienstes eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten auch bei GdB 30 oftmals möglich machen.
Wer schließlich so gesund ist wie du es offenbar bist State, kann darf und sollte sich bewusst machen, dass Neiddebatten rund um Nachteilsausgleiche wie den 5-Jahreszeitraum am Ende nur eines ganz deutlich zeigen: Dass wir nämlich genau solche Nachteilsausgleiche auch weiterhin ganz dringend benötigen, damit Menschen wie, du, denen Empathie schwer, Sozialneid (gegenüber Behinderten, gegenüber Beamten mit Kindern,…) aber leicht fällt ihre unsozialen Grundhaltungen nicht länger zum gesellschaftlichen Standard erklären können.
Macht es dir etwas aus, den Tippfehler in“ Folgeschäden“ zu eliminieren? Mein müdes Hirn hat aus „ Volgeschäden“ gerade drei Mal „Vogelschäden“ gemacht, was mein Kopf dann in. „Vogelschlag“ weiter übersetzt hat.
Und ich fände nun wirklich unerhört, wenn SLen für Vogelschlagschäden an Schwangernen und deren ungeborenen Kindern privat haften müssten, frage mich aber direkt auch, wie es um Himmels Willen zu diesem üblen Vogelschlag kommen könnte.![]()
![]()
(Ich bin wirklich SEHR müde und mein Hirn läuft gerade, nun ja, in einem speziellen Modus.![]()
)
Ich glaube, das bezog sich einfach nur darauf, dass Löwen ein "wuscheliges" Fell (im Sinne von "kuscheliges Fell") haben.
Den Teil hatte ich auch so verstanden. Trotzdem vielen Dank für deinen Versuch, das direkt aufzulösen. ![]()
Ich bin die Tage einfach sehr sehr müde, zu müde, um mir sicher zu sein gerade, wie ich das mit dem „ Nauf auf die Stang“ einordnen soll, gehe aber davon aus, dass Wolfgang Autenrieth das, was mein müdes Hirn nicht erfassen kann einfach erklären kann, so dass ich mich am Ende gar nicht erst aufregen muss, nur weil ein paar andere Beiträge eines gewissen Users „spezieller“ waren. Nachfragen hilft ja Missverständnisse zu vermeiden. ![]()
Alles anzeigenHallo zusammen,
Ich bin recht neu hier und lese recht fleißig mit.
Ich hätte folgende Frage - Hat jemand Erfahrungen mit Tests, die online durchgeführt werden (und dann automatisiert ausgewertet werden)? Gerne multiple choice Tests, z. B. In Mathematik oder in Englisch für Vokabeln.
Ms Teams forms wäre eine Möglichkeit, gefällt mir aber nicht so gut.
Ich habe schon über kahoot kleinere Tests schreiben lassen, das ist im Nachgang mit der Benotung in meinen Augen aber etwas schwierig (Kinder können sich zum Beispiel den Namen eines anderen geben...).
Kennt jemand eventuell noch andere Formate?
Das würde mir (wahrscheinlich auch anderen) den Alltag doch sehr erleichtern (vor allem nachdem was eventuell noch alles auf uns zu kommt, nach den KMK Vorschlägen...).
MrsPace macht meine ich einiges in diesem Bereich. Klär auf jeden Fall auch den rechtlichen Rahmen derartiger Formate in deinem Bundesland ab. Nicht alles was technisch möglich wäre ist bei der Leistungsmessung erlaubt.
Also, wenn hier jemand wuschelig ist, dann ist das CDL. Der hat wenigstens Fell - was mancher vergisst.
Nauf auf d'Stang! Tata!
Angesichts der diversen sexuellen Anspielungen bis sexistischen Konnotationen, die der Thread zuletzt erbracht hat, wäre ich dir dankbar, wenn du kurz erläutern könntest, wie der Beitrag zu verstehen ist, ehe ich am Ende etwas mutmaße, was gar nicht zutrifft. Danke.
Ich bin übrigens kein „der“, sondern eindeutig weiblich.
Hach, das gute alte "Mangelfach". Es ermöglicht einem zwar wählerisch bei der Einstellung zu sein, aber wehe man möchte dann mal weg.
Jup. Irgendeinen Preis zahlen wir am Ende alle: Manche schon bei der Einstellung, andere später bei Versetzungen, TZ- Anträgen, etc.
Satzbau und Grammatik anstreich.
Leichte Sprache klingt auf jeden Fall anders.![]()
Da du keinen Verdienstausfall hast, bekommst du auch nichts erstattet. So zumindest meine Denkweise.
Davon würde ich in dem Fall auch ausgehen. Die Tätigkeit an sich wird meines Wissens nicht bezahlt, nur entstandene finanzielle Nachteile durch Verdienstausfälle oder auch Fahrtkosten ausgeglichen. BlackandGold oder auch RosaLaune : Wie war/ist das bei euch gewesen?
Merci vielmals, Antimon. ![]()
Auf einer Sek.II-Stelle mit Mangelfach an einer unbeliebten GMS. (...)
Den Widerspruch habe ich genutzt, um den Bezirkspersonalrat mit ins Boot zu holen, nochmals nachdrücklich zu verdeutlichen, dass BW zeitnah im Falle eines weiteren Einsatzes meiner Person an besagter Schule eine Lehrkraft weniger hat und natürlich auch für meine Psychohygiene.
Das ist natürlich eine krasse Konstellation. Mit (Sek.II-) Mangelfach sollte man meinen, dass man dich generell halten möchte, nicht nur schulartspezifisch angesichts des deutlich höheren Lehrkräftemangels in der Sek.I. Ich finde es insofern gut, dass du den Bezirkspersonalrat für den Widerspruch mit ins Boot geholt und deine Bereitschaft dem Schuldienst im Zweifelsfall den Rücken zu kehren verdeutlicht hast. Allerdings benötigt man natürlich insbesondere Lehrkräfte mit Mangelfächern mit ihrem vollen Deputat, so dass gerade diese auch an den Gymnasien besonders stark betroffen sein dürften von der Verweigerung einer Teilzeit aus sonstigen Gründen. Am Ende wäre also womöglich ein Schulartwechsel bei ausreichender örtlicher Flexibilität (sprich weg von Freiburg und ab in den Schwarzwald-Baar-Kreis oder auf die Alb beispielsweise) angesichts deines Mangelfachs und der Sek.II-Stelle womöglich aussichtsreicher als die Bewilligung deiner Teilzeit- wobei leider beidem schwerwiegende dienstliche Gründe (extremer Mangel an der GMS/ Mangelfach) entgegenstehen.
Ich merke mir jetzt das Wort Registerbruch. Das ist so ein schönes deutsches Kompositum.
Ich bitte im Gegenzug um eine milde Gabe in Form eines hübschen Helvetismus und/oder Gallizismus. ![]()
Da bin ich ganz bei Dir. Mitunter übertreibe ich es dann gegenüber den SchülerInnen, so dass ich gefühlt jedes dritte Wort in einem Satz, den ich sage, durch Anglizismen ersetze. Aber das ist dann richtig anstrengend...
Ja, das mache ganz allgemein ganz gerne mal mit Umgangssprache, diese als bewussten Registerbruch einzusetzen. Das sorgt dann für große Augen, manches Kichern und zusätzliche Aufmerksamkeit, die ich aber genauso erziele, wenn ich mich ganz bewusst maximal hochsprachlich ausdrücke. Um solche Registerbrüche einsetzen zu können als didaktisches Mittel muss man sicher aber zunächst einmal der eigenen Sprachverwendung ausreichend bewusst sein und diese entsprechend differenziert gestalten wollen und vor allem auch können (Wortschatz- Syntax- Aussprache- Einbindung regionalsprachlich unüblicher grammatikalischer Mittel..). Jenseits der eigenen sprachlichen "Komfortzone" ist es dann eben schlichtweg bewusste Spracharbeit, um solche Registerbrüche zu erzeugen bzw. sich eines bestimmten Registern zu bedienen (oder auch nicht zu bedienen). Mir fällt spontan mindestens ein Kollege ein an meiner Schule, dem es umgekehrt große Arbeit bereiten würde, sich weitestgehend ohne Anglizismen auszudrücken, da bei ihm üblicherweise in jedem Satz mindestens ein Anglizismus vorkommt und er oftmals nachfragen muss, wenn KuK deutsche Entsprechungen verwenden, ob sie damit Anglizismus X oder Y meinten, die ihm weniger geläufig sind.
Meine Cousine hat in Niedersachsen studiert und ihr Referendariat abgeleistet, bevor sie als Grundschullehrkraft zurück nach NRW wollte. Dies wurde ihr verwehrt, weshalb sie dann noch einmal zur Uni gegangen und auf Förderschule in NRW umgeschwenkt ist.
Also so selten scheint das alles nicht zu sein.
What?!? Was war denn da die Begründung, dass deine Cousine nicht nach NRW zurück konnte als GS-Lehrkraft und vor allem: In wlechem Jahr war das? (Kann man sich aktuell ja für NRW angesichts der geplanten, immer weiter absinkenden Einstellungsvoraussetzungen gerade auch im GS-Bereich kaum vorstellen.)
Der Fachlehrer erwartet diese Formulierung, die Fachleiterin jene Formulierung, der Schulleiter möchte im Stundenziel alle drei Anforderungsbereiche genannt haben, die Kollegin meint, es sei nur der Endzustand als Kompetenz zu formulieren. Auf wen aus der Didaktik kann ich mich beziehen, auf wen berufen, wenn es um Stundenthema und Stundenziel in NRW geht?
Im Ref bist du in mancher Hinsicht halt der Tanzbär, der nach anderer Leute Musik tanzt. Ergo würde ich an deiner Stelle je nach Fach die eine oder andere Formulierungsweise adaptieren, dabei aber immer auch einen prüfenden Blick in den Bildungsplan werfen (so es etwas Derartiges bei euch gibt, hier in BW haben wir das), welche Operatoren dort für das jeweilige Fach genannt werden und wie diese genau zu verwenden sind. In meinen Fächern ergeben sich so durchaus bereits Unterschiede, weil eben manche Operatoren erkennbar fachspezifisch sind bzw. besonders relevant sind in bestimmten Fächern. Wenn der SL Stundenziele in allen drei Anforderungsbereichen genannt haben möchte, dann machst du genau das auch in jeder Stundenplanung. (Im Zweifelsfall ist AFB III dann eben Teil der Hausaufgabe im Ref bei mir gewesen und wurde zu Beginn der nächsten Stunden aufgegriffen und ggf. vertieft.)
Mir würde persönlich keine Didaktik einfallen, in der sämtliche Operatoren fachspezifisch sortiert aufgeführt werden. Das ist aber auch nicht erforderlich, da die Operatoren Teil des aktuell gültigen Bildungsplanes hier in BW sind und in eben diesem Bildungsplan für jedes Fach tabellarisch aufgeführt und kurz erklärt werden. Uns wurde insofern im Ref beigebracht eben diese Operatoren für die (kompetenzbasierten) Formulierung der Unterrichtsziele konsequent zu verwenden ("Die SuS können X nennen, YZ erläutern und auf ein bekanntes Modell (A/B/C) selbstständig übertragen. Die SuS können sich vor dem Hintergrund von bekanntem Modell A ein eigenständiges Urteil zu Problem/Fragestellung/Hypothese/Leitfrage 123 bilden.").
Ich habe gerade mal für Niedersachsen nach Operatoren und Bildungsplänen gesucht online und bin direkt über entsprechende Aufstellungen gestolpert im Rahmen der Kernncurrcula, die das Land Niedersachsen vorgibt. Dort wirst du also fündig werden.
Ansonsten: Frag doch einfach ganz explizit die Leute, die die dir diese in deinen Augen widersprüchlichen Handlungsansweisungen geben, wo du das a) noch einmal nachlesen könntest und b) wie du die verschiedenen Vorgaben an deinem Seminar/deiner Schule unter einen Hut bringen sollst. Zu letztem Punkt kann es äußerst hilfreich sein, sich auch einfach mit anderen Anwärter:inne:n der eigenen Fächer auszutauschen, wie diese ihre Unterrichtsziele formulieren.
Ich habe zu Beginn meines Refs tatsächlich auch mit diesem Teilaspekt (kompetenzbasierte Formulierung von Unterrichtszielen) zu kämpfen gehabt, da ich aufgrund meiner Berufserfahrung weniger Schulpraktika zu absolvieren hatte als meine Mitstudierenden, die eben diese Formulierungsvorgaben bereits im Rahmen weiterer Praktika (wo z.B. die Erstellung von Verlaufsplänen penibel besprochen wurde) erlernt hatten (weshalb das im Ref natürlich vorausgesetzt wurde, dass man das bereits kenne und wisse). Das war dann ein 5-min-Gespräch mit meiner Mitrefine an der Schule, wie ich diesen Teilaspekt (den mir ein Mentor direkt zu Beginn genannt hatte als nicht den aktuellen Vorgaben entsprechend) zu formulieren habe, der Rest hat sich durch die Lektüre des Bildungsplans nach und nach erschlossen.
Andere wiederum klingen "cool", so dass man sie anstelle der deutschen Begriffe verwendet.
Darf ich fragen, an welche Begriffe du spontan bei dieser Umschreibung gedacht hast?
Auf jeden Fall passt das zu meinen Überlegungen sowohl zu den potentiell verwendbaren Begrifflichkeiten angesichts der Umschreibungen, als auch dem, was ich dann warum eben gerade auch nicht verwende. Vermeintlich "coole" Begriffe haben für mich keinen Selbstzweck. Sprachliche Präzision ist mir bedeutend wichtiger, ebenso wie ganz generell die Förderung der Bildungssprache, was manchen umgangssprachlich verbreiteten, "coolen" Begriff (für mich fällt beispielsweise "markern" in diese Kategorie) im schulischen Gebrauch für mich tendenziell untauglich macht. Zumindest aber kommen solche Begrifflichkeiten nur ganz bewusst zum Einsatz im Rahmen eines didaktisch/pädagogisch motivierten Registerwechsels, den ich dann aber sprachlich deutlich erkennbar gestalte, damit meine mehrheitlich DaZler eben solche Registerunterschiede überhaupt erst erkennen und erlernen können.
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