Beiträge von CDL

    Schon darüber nachgedacht für den Forenaustausch auf Brieftaube umzustellen @Lempira ? Vielleicht werfen deine Beiträge dann weniger Fragen auf..

    Ich finde gut gemachte Fortbildungen in Präsenz (klare Struktur, gutes Material, inhaltlich weiterführende Debatten,...) auch befriedigender als reine Online-Fortbildungen. Ich merke, dass ich inhaltlich deutlich mehr mitnehme aus solchen Präsenzveranstaltungen, weil eben auch eine andere Debattenkultur herrscht, sich anders engagiert und eingebracht wird. Dennoch passen reine Online-Fortbildungen einfach besser in den Zeitplan und lassen sich auf kräftemäßig besser stemmen für mich, weshalb ich immer wieder darauf zurückgreife.

    Zuletzt hatte ich einen Tag Präsenz-Fortbildung mit mehreren Workshops. Der Vormittag war mit einem hervorragenden Workshop gefüllt, der all meine Wünsche erfüllt hat, dabei aber auch in zielführender Weise digitale Angebote mit einbezogen hat, um das, was wir erarbeitet hatten nicht nur umzusetzen, sondern auch zu prüfen. Der Nachmittag war dagegen reine Zeitverschwendung (schlechtes Material, keine klare Struktur, Debatten unerwünscht, Fortbildnerin wollte sich vor allem selbst beweihräuchern,..). Da hätte ich mir gewünscht einfach zuhause am PC zu sitzen, um mir nicht nur zwischendurch einen Kaffee holen zu können, sondern auch um die Fortbildung leise im Hintergrund laufen zu lassen (falls doch noch versehentlich etwas Hilfreiches geteilt werden würde), ansonsten aber z.B. meinen Unterricht vorzubereiten.

    • Kein Hybrid-Unterricht (Hälfte vor Ort, andere Hälfte per Videokonferenz), weil hierfür nicht genug Personal vorhanden ist.

    Wenn die Technik mitgespielt hat war der Hybridunterricht eine der entspanntesten Fernunterrichtsvarianten für mich in der Pandemie, die auch kein zusätzliches Personal erfordert hätte. (Wofür?)

    Zitat

    Rückkehr zum Schulgesetz aus dem Jahr 1985, was die Dokumentations- und Förderungspflichten der Lehrer angeht.

    Was stand dort denn für NRW drinnen oder nicht drinnen im Vergleich zur aktuellen Fassung?

    Zitat

    Abkehr vom handlungsorientierten Unterricht, bei dem jede Schule eigenständig didaktische Jahrespläne erstellen soll, und Rückkehr zu fest vorgegebenen Stoffverteilungsplänen.


    So ein Schmarn! Handlungsorientierter Unterricht ist unabhängig von landesweit festgeschriebenen Stoffverteilungsplänen und beispielsweise hier in BW in unseren Bildungsplänen auch Teil des Gesamtkonzeptes (ja, sowas haben wir; nicht alle machen das schließlich so, wie ihr in NRW; schulinterne Curricula ergänzen den landesweiten Bildungsplan lediglich in Nuancen, die daraus resultierenden Stoffverteilungspläne kann man sich dann im Zweifelsfall ganz profan bei den Lehrbuchverlagen ziehen und mit überschaubarem Aufwand anpassen).

    Komplett vorgegebene Stoffverteilungspläne würde ich als erheblichen Eingriff in meine pädagogische Freiheit werten und lehne ich insofern auch ab.,

    Hast du dafür eine Quelle?

    Mir geht es insbesondere um die voraussetzungslose Teilzeit,

    Voraussetzungslose Teilzeit wird hier in BW aktuell nicht mehr bewilligt (gilt meine ich seit 3 Jahren), insofern kann man diese momentan jedenfalls getrost ausklammern, weil "Altfälle" irgendwann auslaufen und neue Fälle auch in den nächsten Jahren wohl nicht dazukommen werden angesichts des Lehrkräftemangels.

    Eine aktuelle Quelle zu Hand habe ich nicht, habe in den letzten Jahren aber immer wieder die Zahlen gesehen, die die Verbände dazu veröffentlicht haben. Das passt sowohl zur geänderten Vorgabe des Landes (BW) im Umgang mit der Gewährung von Teilzeit, als auch dem, was ich in meinem Kollegium wahrnehme: Teilzeit gibt es in meinem Kollegium sehr zahlreich als Teilzeit in Elternzeit oder familienbedingter Teilzeit, einmal als Altersteilzeit, sowie eine einstellige Zahl an Personen mit Teilzeit als Folge gesundheitlicher Probleme/ (Schwer-) Behinderung. Eine Person hat Teilzeit infolge einer Teilabordnung an eine Hochschule und dem damit verbundenen Zeitaufwand, eine Person hat Teilzeit wegen eines Ehrenamtes (THW).

    Ja Stufe 8 ist genau wann? nach 23 Jahren? Also 84k brutto. Da ist der Ingenieur schon weiter 100k. Aber lassen wir das das. Die Pension ist hier eigentlich das stärkere Argument.

    In BW steigt man abgesehen von den Gundschulen (sowie alte HS- Besoldung) überall mit A13 (oder A13Z) ein. Bei mir war das also vor 2,5 Jahren A13, Stufe 5. Bis Stufe 9 liegen jeweils 3 Jahre zwischen den Stufen, ergo dauert es ab dem Planstellenantritt 9 Jahre bis man in Stufe 8 angelangt ist, 12 Jahre bis Stufe 9 und ab dann alle 4 Jahre eine neue Stufe.

    Sind die Stufenabstände in Hessen so viel größer bzw. die Einstiegsstufe so viel niedriger oder warum gehst du von 23 Jahren aus?

    (...) Ich kenne aus Innenerfahrung mindestens einen Lehrer, der ohne diese Familienfreundlichkeit nicht mehr im Schuldienst wäre.

    Dann sollten wir doch alle sehr froh und dankbar sein, dass es diese Familienfreundlichkeit gibt in unserem Beruf. Andernfalls würden uns womöglich noch mehr Lehrkräfte fehlen aktuell und in Zukunft.

    (...)

    Die Teilzeitfalle aufgrund der Familie betrifft bei weitem nicht nur Lehrerinnen, sondern ist noch immer ein generelles Problem im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit. Außerhalb des ÖD kommt da noch dazu, dass es keinen Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit gibt. Im Übrigen widerspricht dein Vorschlag dem Alimentationsprinzip.

    Wie so oft, hast du bereits alles geschrieben, was mein Hirn spontan an "aber" ausgespuckt hat. :top: Danke! :rose:

    Na meistens ja, weil der Partner sich für einen "richtigen" Job entschieden hat.

    Quatsch. Das mag für eine Minderheit vielleicht zutreffen. Die Mehrheit macht Teilzeit aus anderen Gründen, wie der Doppelbelastung durch Arbeit und Erziehungs- oder Pflegezeiten, *oder auch* infolge schwerer gesundheitlicher Probleme / (Schwer-) Behinderung.

    Du magst diesen dümmlichen, unreflektierten Spruch ja witzig finden (sonst würdest Du das nicht beständig wiederholen), mich macht das wirklich wütend, weil das der Lebensrealität der meisten Lehrkräfte in Teilzeit einfach nicht gerecht wird.

    Wie lösen das KuK ohne Auto bei 11km in 20min?

    Warum bekommt ihr nicht zumindest bessere Stundenplaene, die die Pendelei z. B. auf die Mittagspause begrenzen oder feste Teams den Gebäudeteilen und dort arbeitenden Klassen zuordnet, die höchstens ausnahmsweise (Vertretung, absolut unterversorgte Fächer) in beiden Gebäuden eingesetzt werden an einem Tag (oder andere Varianten)?

    Das ist bei uns aber auch so. Da werden die meisten Kollegen ohne Auto von anderen Kollegen mitgenommen, aber es gibt auch schon mal Posts in der Whatsapp-Gruppe "komme später, kann jemand die 6d schon mal reinlassen".

    Das ist extrem stressig, aber leider Alltag. Das gibt es leider tatsächlich.

    Habt ihr das SL und Stundenplanungsteam gegenüber deutlich als Problem benannt im Hinblick auf die Aufsichtspflicht (die ja nicht davon abhängt, ob jemand die WhatsApp - Gruppe rechtzeitig liest, in Gebäude 2 verfügbar ist und sich verantwortlich fühlt), welches insofern gelöst werden MUSS?

    Das könnt man ja mit Attest oder ähnlichem Regeln.

    Dass wir in BW jedes Jahr jede Menge ausgebildete Lehrkräfte an die Schweiz verlieren, die mit Geld wedelt, ist schon echt ein Eigentor.

    Ok, mit Blick auf Ausbildungskosten im Inland, aber letztlich Beschäftigung außerhalb der EU kann ich deinen Ansatz zumindest teilweise nachvollziehen.

    Man könnte auch mal provokant andersherum denken:
    Wer seine Ausbildung (Studium plus Ref) in einem Bundesland macht, muss dort auch eine bestimmte Zeit Vollzeit arbeiten. Ansonsten Rückforderung der Ausbildungsaufwendungen.

    Sowohl das Schwerbehindertenrecht, als auch die rechtlichen Vorgaben zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z. B. Elternzeit Regelungen) stehen einer solchen Vorgehensweise aus gutem Grund entgegen.

    Letztlich würde man auf dem Weg (Zwangsvollzeit für X Jahre) einfach eine Menge Bewerber:innen abschrecken den Beruf überhaupt zu ergreifen, deren Stunden - auch in Teilzeit - gerade aktuell unverzichtbar sind oder viele Frühpensionäre schaffen, die dem gesundheitlich (sei es durch Vorerkrankungen oder Mehrfachbelastungen) nicht gewachsen wären. Zielführender wäre es, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die es erlauben eine bestimmte Teilzeitquote gesund zu erfüllen, so dass aktuelle TZ- Kräfte Stunden aufstocken können. Das kann eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeuten durch Kinderbetreuung (KiTa/Kindergarten) in der Nähe des Dienstort es, mit an die Schulzeiten angepassten Betreuungszeiten. Auch die Festschreibung der Elternzeit Monate haelftig auf beide Elternteile könnte es unterstützen, dass Lehrerinnen früher wieder mehr Stunden arbeiten, weil von Beginn nicht nur die Frau hauptsächlich beruflich zurücksteckt. Zusätzliches Personal an allen Schulen für außerunterrichtliche Aufgaben würde Lehrkräften ebenfalls mehr Zeit und Kraft für den Unterricht lassen (mehr Schulsozialarbeitsstellen an den Schulen, NaWi-Assistenten für Sammlungsbetreuungen Raumvor- und Nachbereitung, mindestens eine Förderschullehrkraft pro Schule mit ihrem vollen Deputat, Verwaltungsaufgaben abgeben können, Erzieher:innen als Unterstützung sowohl bei Klassenfahrten - damit weniger Lehrkräfte dafür eingeplant werden müssen - als auch zur pädagogischen Kleingruppenbetreuung, um problematische Gruppen im Team dennoch unterrichten zu können, Schulkrankenschwester (m, w, d), zur Entlastung von Lehrkräften/Sekretärin /... bei Verletzungen, Kontrolle der z. B. Läusefreiheit oder Abheilung der Kraetze nach Befall, aber auch für jährliche Checkups der Lehrkräfte zusammen mit dem betriebsaerztlichen Dienst, damit diese dafür keine externen Termine vereinbaren müssen, frei verfügbare Supervisionsangebote für Lehrkräfte in allen Bundesländern, Zugang zu Fortbildungen nicht nur qua Bedarf der Schule, sondern auch, um Interessen zu unterstützen (keine schulinternen Fortbildungsbudgets, sondern Landesbudget), A13 für alle Schularten in allen BL, Beförderungsstellen jenseits der Schulleitung /stellvertretenden SL an allen Schularten in allen BL, einmal jährlich ein Gesundheitstag für alle Lehrkräfte mit Ernährungs- und Bewegungsangeboten, Check-up, etc. (ergänzend zum Pädagogischen Tag), Zuschläge für Wochenendarbeit, Nachtarbeit (Abendschule, Schullandheim,... ) und Bezahlung von Mehrarbeit prinzipiell ab der ersten Vertretungsstunde,...

    Es gäbe zahlreiche Optionen, den Beruf attraktiver zu machen, wäre man bereit dafür Geld in die Hand zu nehmen.

    Liebe KollegInnen SchulleiterInnen,

    mich würde mal interessieren, wie Ihr diese Problematik seht. Ihr seid ja direkte Vorgesetzte aber auch "Befehlsempfänger" vom Ministerium. Ihr müsstet dann auf der einen Seite an der Schraube der Belastung zu Ungunsten der KollegInnen schrauben aber gleichzeitig Entlastungsmöglichkeiten suchen.

    Als "einfacher" Kollege würde mich eure Gefühlslage in dieser Position mal interessieren.

    Ich bin weder weder Vorgesetzte, noch Befehlsempfängerin (gleich ob mit oder ohne Anführungszeichen) und kann mit deinen Anführungszeichen rund um den "einfachen" Kollegen genauso wenig anfangen, wie mit deiner Frage nach der Gefühlslage. Geht es dir tatsächlich darum. Emotionen zu erfragen oder - wie der Rest deines Beitrages vermuten lässt- eher darum, Lösungsansätze von anderen Mitgliedern des Forums zu erfragen? Welche Lösungsansätze siehst du denn und warum scheinen diese dir geeignet und/oder geboten zu sein?

    Hallo zusammen,

    ich folge immer mal wieder dem "Zwangsabordnungs-Thread" :-). Zu meiner Frage habe ich keine aktuelle (!) Info gefunden.

    Ich (verbeamtet, Gym NRW) würde mich gerne für zwei Jahre an die GS abordnen lassen. Letztes Jahr gab's eine Anfrage der BezReg an die Schulen wegen freiwillig Abordnungswilliger (vielleicht 2021 auch, ich weiß es nicht mehr genau).

    Nun gab es ja zum Schuljahresbeginn die Feller-Meldung zu den Abordnungen.

    Weiß eventuell einer von euch (mit Connections zu einer BezReg oder so) ob es zeitnah nochmal eine Anfrage geben wird? Wo könnte ich das in Erfahrung bringen?

    Deine Bereitschaft, dich in eine Schulart mit derart großem Lehrkräftemangel versetzen zu lassen in allen Ehren, aber hältst du es ganz ernsthaft für zielführend, wenn du gerade einmal zwei Jahre an eine neue Schulart gehst, für die du bislang nicht ausgebildet bist? Das bedeutet letztlich doch auch, dass die KuK dort wahnsinnig viel Zeit und Kraft investieren müssten, um dich von einer besseren Aufsichtskraft in eine Primarlehrkraft zu verwandeln, die man dann nicht nur in den Klassenstufen 3/4, sondern vielleicht auch mal im Anfangsunterricht einsetzen kann, nur damit du am Ende "deines Refs" dann wieder ans Gym verschwindest.

    Deine Gewerkschaft sollte wissen, ob es derartige Abordnungsoptionen gibt (ganz bestimmt gibt es diese) und unter welchen Voraussetzungen diese laufen. Zwei Jahre halte ich aber ehrlich gesagt für eine Zumutung. 4-5 Jahre wären als Untergenze angemessener meines Erachtens, damit man am Ende in der GS nicht nur in deine nachträgliche Ausbildung investiert, sondern auch ein klein wenig davon profitiert am Ende, dass du gelernt hast, worauf es in der GS ankommt pädagogisch und didaktisch.

    Der Termin ist am 16.02., also wirklich nicht mehr lange hin. Das war auch meine Überlegung, Rechnungen erst später einzureichen.

    Ich weiß halt nicht, wie genau bzw. wahrheitsgetreu meine Angaben zu meiner Psyche sein müssen. Ich sehe jetzt nicht das Problem zu sagen, dass ich im Moment eine schwierige Zeit erlebe, sowas vergeht ja irgendwann. Aber darüber hinaus...?

    Eine "schwierige Zeit" ist erst einmal keine Diagnose, die einem Knüppel zwischen die Beine werfen kann. Die diagnostizierte depressive Verstimmung aus 2020 würde ich dir normalerweise empfehlen- weil du diese auf Nachfrage (sei es im Fragebogen oder Gespräch) ehrlich angeben musst- direkt durch ein ärztliches Attest aufzunehmen, aus dem hervorgeht, dass diese vollständig ausgeheilt, situativ bedingt (Pandemie blablabla), etc. ist, keine Rückfallgefahr besteht und vor allem keine Einschränkung für den Zielberuf. Nachdem du aber schreibst, es ging dir aktuell (erneut/weiterhin) psychisch nicht gut, so dass du erneuten/weiteren Therapiebedarf siehst, geht das schlecht. Es lässt sich insofern nicht vollständig ausschließen, dass du momentan nicht direkt verbeamtet werden kannst. Das kommt schlichtweg darauf an, was du im niedersächsischen Fragebogen angeben MUSST bzw. welche Nachfragen der Amtsarzt stellt (die du ebenfalls wahrheitsgemäß beantworten musst- kommt das sonst später heraus, weil du womöglich vorzeitig dienstunfähig wirst, dich verplapperst in der Schule- Lügengebilde zu kontrollieren über Jahrzehnte ist kein leichtes Unterfangen nehme ich an- weckst du damit im worst case schlafende Hunde).

    Eine unbehandelte psychische Erkrankung ist tatsächlich angesichts der bestehenden Diagnose aus 2020 ungünstiger als eine laufende Behandlung mit sehr günstiger Wasserstandsmeldung, die der Facharzt dann in ein schriftliches Attest packen könnte mit Eckpunkten wie der Diagnose, Symptomatik, (abgrenzbaren+ in einem unüberschaubaren Zeitrahmen behandelbaren) Ursachen (Pandemie, Trennung...), vollständige Heilung erwartet, keine Einschränkung für den Zielberuf.

    Sorgen um "deine Karriere" (wie eingangs von dir formuliert) musst du dir dennoch nicht machen. Die hängt nämlich in keinem Fall von der Frage der Verbeamtung ab. Auch Lehrkräfte die im Angestelltenverhältnis arbeiten können, so sie die weiteren Bedingungen dafür erfüllen, Beförderungsämter ihrer Schulart erlangen.

    Solltest du tatsächlich nicht direkt verbeamtet werden können gibt es aber in manchen Fällen die Möglichkeit, am Ende der Probezeit erneut vom Amtsarzt begutachtet zu werden, ob dann die Voraussetzungen erfüllt sind. Das könnte dir die erforderliche Zeit geben, eine Therapie erfolgreich abzuschließen. Lass dich am besten von deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung (z.B. bei deiner Gewerkschaft) vor dem 16.02 beraten. Diese kennt nicht nur alle Vorgaben für Niedersachsen- kann dir also vielleicht die eine oder andere Angst noch einmal nehmen, die ich dir basierend auf meiner Kenntnis des BW- Fragebogens nicht nehmen kann-, sondern weiß auch, welche Optionen es gibt, ggf. zum Ende der Probezeit hin erneut begutachtet zu werden im Hinblick auf eine Verbeamtung zu diesem Zeitpunkt.

    Wie ist es denn in anderen Bundesländern, steht bei euch eine Mindestanzahl an Leistungsnachweisen fest? Wir haben sie schulintern beschlossen, damit man bisschen was in der Hand hat für eine Notenbegründung. Hätte man sich offenbar sparen können, bedeutet ja mehr Arbeit für Lehrkräfte.

    Bei uns gibt es z.B. für Hauptfächer Vorgaben zur Mindestanzahl schriftlicher Arbeiten bzw. Höchstzahl. In Nebenfächern müssen in der Sek.I tatsächlich gar keine Klassenarbeiten geschrieben werden in BW, dennoch machen das fast alle Lehrkräfte, um die Notenbildung besser begründen zu können (an meiner Ref-Schule habe ich das auch noch genau so gelernt, am Seminar wurde uns auch nocht etwas anderes vermittelt, was ich erst nach dem Ref umzusetzen begonnen habe). Ich persönlich finde aber, dass diese Freiheit keine klassischen KAs schreiben zu können ein Geschenk ist, welches es mir erlabut verschiedene Formen auch der schriftlichen Leistungsmessung einzusetzen, die meinen SuS gerechter werden bzw. andere Fähigkeiten abbilden als das, was Klassenarbeiten/Tests zeigen können. Ich habe das insofern seit dem Ref schrittweise ausgebaut, in immer mehr meiner Nebenfächer alternative Aufgabenformate zur Leistungsmessung einzusetzen und bin in diesem Schuljahr versuchsweise dazu übergangen in den Nebenfächern gar keine KAs zu schreiben, dafür mehrere Tests, sowie zusätzlich alternative Formate der schriftlichen Leistungsmessung einzusetzen. Ich evaluiere das Jahr für Jahr für mich, schaue was gut läuft, was ich warum wie verändern möchte. Das passt zu einer Entwicklung, die meine SL gerade dabei ist bei uns anzustoßen, nämlich weg von den reinen KAs in den Nebenfächern hin zu mehr alternativen Formaten der Leistungsmessung, um die Freiheit, die wir in den Nebenfächern haben möglichst so zu nutzen, dass wir damit auch Lernmotivation und Interesse der SuS anstoßen können.

    Ich bin mir bei deinen Rechtstexten im Übrigen unschlüssig, wie der zweite Textauszug im Kontext des ersten zu interpretieren ist ( "(...) werden Klassenarbeiten geschrieben (...)"). Das wäre meines Erachtens eine Frage für einen Schulrechtler deines Bundeslandes, um ggf. mit Hilfe der Kommentare zum Schulgesetz zu klären, wie dieser Passus interpretiert werden muss oder kann.

    Komisch. Ich war mir sicher, dass bei einer KMK-Kommission vor allem Lösungen herauskommen, die SuS und LuL nützen und nicht einfach nur die eigenen Versäumnisse kaschieren sollen.

    So gesehen ist ein Teilzeitverbot bestimmt genau das, was wir alle benötigen, um unser Bestes geben zu können, genau wie all die anderen, gänzlich wundervollen Idee. Danke, liebe KMK. :verliebt:

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