Beiträge von CDL

    Letzteres, weil erst dann die Verteilung der LAAs an die Schulen erfolgen kann. Das dürfte auch bei den FAQs zum Referendariat genau so erklärt sein.

    Gleichwohl stellt eine "Anforderung" immer noch keine Garantie dar, dass es auch so kommt. Das entschieden nicht die jeweiligen Schulleitungen.

    Ersteres würde für BW so beispielsweise nicht stimmen. Dort kann man versuchen über die Anforderung einer bestimmten Schule (die keine Zuweisungsgarantie darstellt, aber unter gewissen Voraussetzungen die Chancen erhöhen kann) die Zuweisung an einen bestimmten Seminarstandort zu erlangen. Letzteres stimmt dann aber auch für BW.

    Insofern: Um welches Bundesland geht es denn überhaupt?

    Ähm nein, darum geht es ja gerade. Es wird bestenfalls zu einer Auseinandersetzung darüber führen, wie die ungebundene Arbeitszeit zu verwenden ist. Eine Verringerung der Deputate wird es bereits mit Blick auf den Lehrkräftemangel und die damit verbundenen Kosten mit hoher Sicherheit nicht geben. Bevor das passiert, gibt es noch wesentlich mehr Stellschrauben, mit denen man ein effizienteres Arbeiten erzwingen kann. Dazu gehört z.B. das arbeitsteilige Vorbereiten von Unterrichtssequenzen inklusive standardisierter Leistungsüberprüfungen. Dann meckern zwar wieder Lehrkräfte wegen ihrer angeblich beschnittenen "pädagogischen Freiheit", die es so kaum gibt, aber man kann durchaus einiges an Arbeitszeit hier einsparen.

    PS: Auch das geht jetzt schon ;) Nur weil von dir immer wieder suggeriert wird, man sei aktuell noch zu Arbeitszeitverstößen gezwungen. Dem ist nicht so.

    Man darf schon auch von uns als Lehrkräfte erwarten, dass wir angesichts des hohen Maßes ungebundener Arbeitszeit eben diese selbstständig im Blick behalten, um unbezahlte Mehrarbeit nicht zum Dauerzustand zu machen. Ebenso darf von uns erwartet werden mit zunehmender Berufserfahrung zu wissen, an welchen Stellschrauben wir drehen können, damit wir z.B. effizienter vorbereiten, korrekturfreundlichere Tests/KAs erstellen und so Ausgleiche schaffen können für zahlreiche Zusatzaufgaben. Ja, ich weiß, dass das nicht der Arbeitsaufwand ist, denn viele unserer SuS benötigen. Wenn wir uns aber infolge der Bedürfnisse von SuS, sich aus der Erziehung zunehmend verabschiedender Elternhäuser, sowie der Fehlplanung unserer Dienstherren selbst in den Burnout arbeiten, dann ist gar niemandem mehr geholfen.

    Ich habe heute zur Ausnahme mal wieder eine Stunde Vertretung gemacht. (Ausnahme, da ich als Schwerbehinderte 1. dazu nicht verpflichtet werden darf, sondern gefragt werde, ob das möglich ist und 2. erst gefragt werde, wenn wirklich niemand sonst zur Verfügung steht- ich mache das dann natürlich auch immer). Die fehlende Erholungszeit in der Hohlstunde merke ich deutlich, werde also meine heutige Arbeitszeit nicht nur um die bereits geleistete Vertretungstsunde kürzen, sondern auch um die dadurch erforderlich gewordene zusätzliche Erholungszeit die ich als Ausgleich benötige, um morgen wieder arbeiten zu können. Das ist nicht Aufgabe meines Dienstherrn, diese Dinge im Blick zu behalten, sondern meine eigene, andernfalls landen wir eben bei einer komplett gebundenen Arbeitszeit, die ich zumindest auf keinen Fall haben möchte.

    Hallo an alle!

    Ich habe vor kurzem mit dem Seiteneinstieg an einer Regionalen Schule in MV begonnen. Ich bin studierte Mikrobiologin (inkl. Masterabschluss). Daher werde ich vor allem Biologie und Chemie unterrichten. Soweit ist erstmal alles in Ordnung auch wenn ich bisher fast nur Vertretungen in anderen Fächern gemacht habe, weil ich ja mitten im Halbjahr eingestiegen bin.

    Nun zu meinem Anliegen. Zu meiner jetzigen Schule habe ich einen Fahrweg von 40 min (pro Hin- und Rückfahrt). Nun hat sich herausgestellt, dass die Regionale Schule im Nachbarort (10 min mit dem Fahrrad entfernt) zurzeit auch sucht. Das habe ich aber erst erfahren, als ich meinen Vertrag schon für meine jetzige Schule unterschrieben hatte. Nun ist die Frage, ob es prinzipiell möglich ist, die Schule noch zu wechseln? Oder ist das erst nach dem GPQ bzw dem ersten Jahr, wo man ja nur befristet angestellt ist, möglich?

    Kann mir da jemand von euch weiterhelfen? Will da ja niemanden auf den Schlips treten. Aber das wäre schon ne ganz schöne Einsparung an Zeit jeden Tag.

    Klär das mit deinem Personalrat bzw. deiner Gewerkschaft ab. Diese kennen die speziellen Seiteneinstiegsbedingungen in MV und können dir insofern auch sagen, ob du überhaupt Chancen auf eine Versetzung während des laufenden Seiteneinstiegs hast oder auf deine Schule festgelegt bist. Catania macht meine ich auch den Seiteneinstieg in MV und kann dir ggf. weiterhelfen, ist aber schon länger nicht mehr aktiv gewesen im Forum.

    Ja das stimmt, das ist ein Weg. Also wäre es bei euch so, dass aus dem Beispiel Kollege A "Glück" hätte und Kollege B eben nicht? Also Kollege B müsste dann eben eigenständig schauen, wie er die "verlorene" Zeit, die er normalerweise für Korrektur und Vorbereitungen etc. eben einkürzt?

    Das hat meines Erachtens nichts mit Glück oder Pech zu tun. Ausflüge gehören zum Schulleben mit dazu und sind Teil der Arbeitszeit, für die wir bezahlt werden. Wer am Tag eines Ausflugs weniger Stunden Unterricht hat als der Ausflug dauert hat eben bereits Arbeitsstunden vorgearbeitet im Hinblick auf das Wochensoll; wer genau so viele Unterrichtsstunden zu leisten gehabt hätte, wie der Ausflug dauert muss dagegen noch genau so viele Stunden an Vor- und Nachbereitung leisten wie sonst auch bis zur Erfüllung des Wochensolls.

    Unsere Wochenarbeitsstunden inklusive der Vorarbeit für mehr als 30 Ferientage im Jahr im Blick zu behalten gehört grundlegend zu unseren Aufgaben als Lehrkräfte. Ich versuche da weitestgehend konsequent zu sein, gerade auch, damit ich angesichts meiner Teilzeit nicht am Ende die Arbeitsstunden einer Vollzeitstelle leiste für Teilzeitbesoldung. Nachdem ich in diesem Schuljahr sowohl am Wandertag (6 Unterrichtsstunden), als auch am Jahresausflug für deutlich mehr Stunden eingeteilt war als ich an dem Tag hätte unterrichten müssen, waren das dann eben jeweils Wochen, in denen ich zum Ausgleich deutlich Zeit bei der Unterrichtsvorbereitung eingespart habe (was aber auch problemlos möglich war).

    Das fällt nicht unter den Tisch. Dafür bleiben andere Sachen liegen (Siehe Thread "Arbeitszeiterfassung").

    Gehört nun mal zu den Dienstpflichten, muss gemacht werden, ist aber dann eben Arbeitszeit, die an anderer Stelle fehlt.

    Ja, bei Ausflügen gilt genau das und das handhabe ich dann auch entsprechend in solchen Wochen, sprich mache z. B. sehr vorbereitungsarmen Unterricht zum Ausgleich.

    Lohnt sich die Anstregung als verbeamtete Lehrkraft?

    Absolut!

    Zumindest in den Bundesländern, die sehr breit auf A13Z oder A14 befördern.(...)

    Das ist meine ich weniger eine Frage der Bundesländer als der Schulform. Jenseits der Schularten, die auch Sek.II mit im Angebot haben gibt es oftmals A13Z nicht und A14 nur für Konrektoren/SLen. Zumindest hier in BW sind Beförderungstellen jenseits der Konrektoren und SLen nicht vorhanden in der Primarstufe und Sek.I (in der Primarstufe dann aber natürlich jeweils eine Stufe niedriger, da die Primarlehrkräft ein BW nur A12 erhalten).

    Ich bin ja nicht vollkommen verantwortungslos mit dem Eigentum von jemand anderem umgegangen. So ein Auffahrunfall kann passieren. Hätte ja auch auf der Fahrt am Freitag passieren können… (...)

    Also eigentlich nichts besonderes. Einzig dass ich Schuhe mit nen paar Hacken anhatte. Das hat die Polizei im Bericht erwähnt, da ich gesagt hatte dass ich von der Bremse abgerutscht bin. Das war mir im Schock als Ausrede eingefallen. Naja, ich hoffe, dass das kein Nachspiel hat. (...)

    Also, halten wir mal fest, wo wir gerade stehen:

    1. Du verwendest das Auto deiner Mentorin, welches diese dir zweckgebunden für abgesprochene Fahrten zur Verfügung gestellt hat für eine nicht abgesprochene, private Fahrt.

    2. Du trägst ungeeignete Schuhe, welche möglicherweise tatsächlich dazu beigetragen haben, dass du- geschwindigkeitsunabhängig- nicht im erforderlichen Maß bremsen konntest, sprich hast den Unfall damit auch noch durch deine Fahrlässigkeit begünstigt.

    3. Möglicherweise hast du die Polizei bezüglich des Unfallhergangs belogen, weil du statt bei der Wahrheit zu bleiben, eine Ausrede gesucht hast. Das können auch deine KuK hier nachlesen und sich damit Gedanken machen, ob sie dich als Anwärterin für geeignet halten angesichts der beamtenrechtlichen Vorgaben, die für dich gelten dürften.

    4. Das Problem mit der Ausrede zieht sich dann weiter durch sowohl in deiner Kommunikation mit deiner Mentorin zum Ausmaß des tatsächlichen Schadens als auch hier im Forum zum selben Thema. Beschönigen ist nämlich auch nur eine Form von Ausreden finden, statt zu seinen Fehlern zu stehen und Verantwortung zu übernehmen.

    Sollte deine Story der Wahrheit entsprechen empfehle ich dir dringend statt hier weiter Ausreden zu fabrizieren einfach Verantwortung zu übernehmen, sowie zu hoffen, dass deine Mentorin das ohne weitere dienstrechtliche Schritte mit dir direkt zu klären bereit ist.

    Ich hatte mich bei der Schwerbehinderung auf "chronische Krankheit" bezogen. Dass vergangene, ausgeheilte Erkrankungen keine Rolle spielen, ist klar. Wenn die Verbeamtung so nicht klappt, läge das ja wahrsch. daran, dass weiterhin ein Leiden vorliegt.

    Ein GdB von 30 reicht ja ggf., um verbeamtet zu werden. Soweit ich weiß, muss in dem Fall "nur" gezeigt werden, dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit innerhalb der nächsten 5 Jahre unwahrscheinlich ist.

    Nein, das gilt bei GdB 30 gerade noch nicht. Erst ab GdB gilt man als schwerbehindert und profitiert insofern auch nur dann von der Regelung der Prüfung der Dienstfähigkeit für die nächsten 5 Jahre. Bei GdB 30 kann man allerdings prüfen lassen, ob man die Kriterien für eine Gleichstellung erfüllt. Bis diese abgeschlossen ist muss man wie jemand mit GdB >/=50 behandelt werden. Das würde ich also jeder und jedem empfehlen, der die einen niedrigeren GdB als 50 hat, nicht zuletzt auch, weil sich tatsächlich sehr viele Krankheiten im Schuldienst berufsbedingt als besondere Belastung herausstellen.

    CDL

    Nur so als Hinweis. Es ist in der Tat verdammt schwierig mittlerweile den GdB 50 zu bekommen Daher haben wir viele KuKs mit GdB 30 oder 40, die doch sehr eingeschränkt sind und denen eigentlich Hilfen nach dem SGB IX zustünden sollten. In solchen Fällen kann man beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellen. Gleichgestellte sid, bis auf die Ermässigungsstunde wie Schwerbehinderte zu behandeln. Ihre Schwerbehindertenvertretung berät Sie gerne🤷

    Das weiß ich alles, danke. Habe selbst GdB 70 und benötige insofern diese Beratung selbst aktuell nicht zu diesem Thema. ;)

    OK, ich habe gerade mal nachgeschaut. Ich habe mir da etwas anderes vorgestellt. Ich dachte das wäre eine eher homöopathische Behandlung, damit man "leichter schwanger wird".

    Verrückte Idee, aber vielleicht solltest du dich erst etwas schlau machen zu einem Thema, ehe du deinen polemischen Senf dazu abgibst.

    Grundsätzlich würde sich erstmal die Frage stellen, ob die Behandlung auch in den Ferien stattfinden kann. Ich kenne mich zwar nicht mit dem Thema aus, könnte mir aber durchaus vorstellen, dass das man das hinbekommen kann. Zu mindestens wird man kaum vom Arbeitgeber erwarten können, dass die Mitarbeiterin regelmäßig fehlen. Auch hier geht es am Ende um einen Interessenausgleich. Es müsste schon so sein, dass es der Mitarbeiterin nicht möglich ist, die Termine zu mindestens zum Teil in die unterrichtsfreie Zeit zu legen...

    Vielleicht solltest du dich erst einmal in das Thema einlesen, dir dann bewusst machen, wie lange so ein weiblicher Zyklus im Vergleich zu Ferienzeiten dauert sowie der durchschnittlichen Dauer solcher Kinderwunschbehandlungen, um dich dann ggf. etwas fundierter äußern zu können.

    Kenne ich auch inklusive Kollegin dauerkrank, weil sie nicht aus einer Klasse rausgenommen wurde.

    "Dauerkrank" bedeutet, dass die Kollegin über einen langen Zeitraum von einem Arzt krankgeschrieben wurde. Der wird das wohl nicht nur basierend auf "Ich will aber Klasse X nicht unterrichten! *wütend aufstampf*" gemacht haben. Sollte es da also tatsächlich einen kausalen Zusammenhang gegeben haben zwischen der Deputatsplanung und der Erkrankung und nicht nur einen zufälligen zeitlichen Zusammenhang, dann würde ich über psychische Belastungen bzw. Überlastungen nachdenken, wie Burnout. Eventuell war die Deputatsverteiltung nur der Tropfen, der das innere Fass zum Überlaufen gebracht hat..

    Vorher kannst du ja eine Rechtsschutz abschließen zur Sicherheit, falls du noch keine hast. Ich glaube aber, dass das mit der Verbeamtung ohne den Umweg über die Schwerbehinderung klappen wird. Das wäre dann noch eine weitere Option (z.B. bei chronischer Krankheit).

    Hashimoto und erfolgreich abgeschlossene Therapien rechtfertigen üblicherweise keinen GdB, erst recht keinen ab 50 aufwärts (=Schwerbehinderung). Es führt auch nicht jede chronische Erkrankung zu einem GdB, der hängt u.a. vom Schweregrad ab bei bestimmten Erkrankungen und den daraus resultierenden Einschränkungen, bei anderen Erkrankungen reicht der erzielbare GdB nicht aus, um einen solchen zu erteilen, weil der Grad der Behinderung unter einem Schwellenwert liegt.

    Die Feststellung einer (Schwer-) Behinderung ist in jedem Fall keine Abkürzung in die Verbeamtung (oder der Freibrief für nicht benötigte Entlastungsoptionen), sondern zuallererst eine Form der Entlastung tatsächlich schwer erkrankter Menschen und der Versuch, diese u.a. vor arbeitsrechtlicher Diskriminierung zu schützen. Als Betroffene ist es mir wichtig, dass das - auch von anderen Betroffenen - nicht vergessen wird.

    Außerdem habe ich in Teilzeit Anspruch auf einen freien Tag, nicht auf einen unterrichtsfreien Tag. Sprich liegen dort Konferenzen Studientag o.ä. ist der Tag mit einem anderen freien Tag auszugleichen, wenn ich daran teilnehmen soll, das überlegt sich jede Schulleitung gut.

    Joah, das wäre in deinem Fall dann aktuell der Mittwoch ODER der Freitag, nicht beide Tage die komplett frei sind, nicht nur unterrichtsfrei. Und natürlich könnten diese Tage sich ändern infolge eines neuen Stundenplans, so nicht zumindest einer davon fest abgesprochen ist mit der SL als generell freier Tag während der Teilzeit.

    Ich habe aktuell ebenfalls zwei unterrichtsfreie Tage in der Woche. Der eine ist im Rahmen meiner Integrationsvereinbarung fest vereinbart als komplett frei für Arzttermine. In der Vereinbarung wurden aber zwei Wochentage zur Auswahl für die Stundenplaner dafür festgelegt, einen davon muss ich bei einer Änderung des Stundenplans also immer erhalten, de fakto ändert dieser Tag sich dann aber im Schuljahresverlauf nicht, damit ich langfristig planen kann. Bei einmaliger Sonderterminen an diesem Tag (Schulfest) die mit entsprechendem Vorlauf bekannt sind, bekomme ich dementsprechend einen Ausgleichstag in der Woche des Schulfest es eingeplant, so ich nicht signalisieren, dass ich den Sondertermin nicht ermöglichen kann (was noch nie der Fall war).

    Der zweite Tag ist lediglich im aktuellen Stundenplan unterrichtsfrei. Teilweise finden dann aber nachmittags Konferenzen oder Fortbildungen statt oder ich werde von den Stundenplanern gefragt, ob man den Vormittag bei einer Unterrichtsverlegung innerhalb der Woche mit belegen dürfe (was ich immer ermögliche, ich habe ja meinen festen Ärztetag für planbare Arztbesuche an dem ich die meisten davon auch tatsächlich terminieren kann). In diesem Schuljahr hatte ich aber nur zwei solcher Teilbelegungen dieses unterrichtsfreie Tages und hätte bei unverschiebbaren Terminen diese immer wahrnehmen können.

    Ich halte es für sinnvoll, mit dem Stundenplanungsteam das Gespräch zu suchen bei großen Problemen durch Änderungen, aber eben auch die innere Flexibilität mitzubringen, nicht beständig herumzurechteln, wenn der Stundenplan sich in einer für einen selbst ungünstigen Weise ändert, sondern sich bewusst zu machen, wie viele Stunden Arbeit es die Stundenplaner kosten kann, auch nur eine Stunde im Plan von Lehrkraft X zu verschieben, damit diese gefühlt günstiger liegt. Nicht alle Stundenplaner haben dasselbe feine Händchen für diese Arbeit, aber alle sind letztendlich sehr engagiert und geben ihr Bestes.

    Ach..noch eine Frage...

    Meint ihr bei Hashimoto und 2 Psychotherapien (vor 10 und 6 Jahren) würde ich verbeamtet?

    Lass dich von deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung beraten in der Frage. Bei den Therapien ist der Hintergrund relevant und die Frage, ob die Behandlung erfolgreich und rückfallsfrei abgeschlossen werden konnte. Ärztliche Atteste, die das bestätigen sind sinnvoll mit einzureichen zum Amtsarztbesuch. Hashimoto dürfte kein Problem sein. habe mehrere Kolleginnen mit Hashimoto, die ohne GdB verbeamtet worden sind.

    Liebe Alle,

    ich bin auf der Suche nach einer schönen Überleitung vom Hören einer Geschichte zum Lesen für eine 6. Klasse (Englisch). Die gesamte Stunde behandelt das Thema "treasure hunting", nachdem eine kleinere Vorgeschichte als lead in erzählt wurde, wird gemeinsam eine Audio über eine Schatzsuche am Strand angehört. Im Anschluss soll eben diese Geschichte auch gelesen und innerhalb eines szenischen Spiels nachgespielt werden.

    Ich hänge nun, wie gesagt, an der Überleitung vom Hörverstehen zur Reading-exercise.

    Vielen Dank für eure Ideen und Vorschläge :)

    Ich würde dir angesichts deines Status als Refi vorschlagen, dass du dir in einer Fachdidaktik deiner Wahl durchliest, welches Phasen eine Texteinführung generell und kanalunabhängig hat (davor- während- danach), welche Herangehensweisen es gibt, wenn man einen Text als Hörtext einführt, um dann die verschiedenen dort nachzulesenden Ideen für die Phase „danach“ vor dem Hintergrund deiner hier ungenannten Unterrichtsziele abzuwägen. Da ich keine Englischlehrkraft bin, kann ich dir leider keine dafür passende Fachdidaktik empfehlen, nehme aber an, dass du entsprechende Werke im heimischen Bücherschrank hast.

    Eine Möglichkeit kann sein, danach erst einmal zu sammeln, was verstanden wurde ( wer, was, wann, wo,...). Vor dem Anhören der Geschichte könnte angesichts des Themas/ der Überschrift zunächst einmal gemeinsam eine Hypothese gebildet werden, worum es gehen könnte in der Geschichte oder wo der Schatz versteckt ist, etc. ( Phase „ davor“). Während des Anhörens ( Phase „ während“) soll dann versucht werden herauszufinden, ob die Hypothese zutrifft als Hörauftrag. Danach wird anhand der Fakten, die herausgehört wurden versucht eine vorläufige Antwort auf die Hypothese zu finden ( Phase „danach“) , die im Anschluss mittels der gemeinsamen Lektüre noch einmal verifiziert oder auch falsifiziert und korrigiert wird. Die Hypothesen, die zu Beginn gesammelt wurden, können dann ggf.noch einmal im Rahmen der Erstellung eigener Dialoge für das Rollenspiel verwendet werden.

    Vielen Dank noch einmal für deine klaren Worte! Ich denke, dass ich den von dir beschriebenen Weg nun beschreiten werde. Ich bin momentan auf der Suche nach einer Akutklinik oder Rehaklinik, die insbesondere Therapiebausteine anbietet im Bereich "Burnout bei Lehrern". Bei meinen Internet-Recherchen bin ich aber nicht wirklich weitergekommen, da es unzählige Einrichtungen gibt. Mein Arzt unterstützt mich, kennt sich bei den Kliniken aber auch nicht so gut aus.

    Sollte hier in diesem Forum jemand eine Empfehlung aussprechen können (gerne auch als persönliche Nachricht), wäre ich sehr dankbar!

    Such dir einfach eine psychosomatische Klinik heraus. Ich denke nicht, dass es relevant ist, dass die Klinik auf Lehrkräfte spezialisiert ist, sondern nur, dass sie Erfahrung in der Behandlung von Burnouts hat. Manchmal kann es ganz hilfreich sein, im Rahmen einer Reha die eigene Blase zu verlassen, um diese besser von außen sehen und kritisch hinterfragen zu können, gerade weil sonst niemand deine beruflichen Selbstverständlichkeiten als selbstverständlich erachten wird, sondern diese als erklärungsbedürftig ansehen wird. Das dürfte dir dabei helfen, dem, was dich krank macht auf den Grund zu gehen und gesündere Wege zu entwickeln.

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