Beiträge von CDL

    Hat jemand hier eine der Zusatzqualifikationen erworben und kann berichten, wie dies abläuft?

    Die Zusatzqualifikation, um an den Sek.I-Schularten eine Planstelle antreten zu können erwirbst du meiner Kenntnis nach entweder, indem du nach dem Studium das Ref für die Sek.I absolvierst. So einen Fall habenw ir aktuell an der Schule. Ob es dafür irgendwelche Zusatzbedingungen gab weiß ich nicht, vermute aber, dass es angesichts des Mangels in der Sek.I direkt möglich ist bei passenden Fächerkombinationen (sprich Fächern, die es auch in der Sek.I gibt) ins Ref einzusteigen. Damit wird dann ausschließlich die Lehrbefähigung für die Sek.I erworben.

    Oder du machst erst das Ref für gymnasiales Lehramt, um die entsprechende Lehrbefähigung zu erhalten. Danach bewirbst du dich im Rahmen eines Sonderverfahrens für die Sek.I und wirst ein Jahr lang berufsbegleitend nachqualifiziert bei vollen E13-Bezügen, aber mit einem Seminartag, Kolloquien, Unterrichtsbesuchen... um auch für die Sek.I die vlle Lehrbefähigung zu erwerben. Nach dem Jahr besteht dann die Option auf A13, wenn die weiteren Bedingungen für eine Verbeamtung erfüllt sind. Auch das haben wir bei uns an der Schule im Kollegium.

    Mir ist kein Verfahren bekannt, bei dem man eine Zusatzqualifikation für die Sek.I- Schularten bereits im Studium für gymnasiales Lehramt erwirbt. Möglicherweise ist das aber neu. In dem Fall wäre ich dir dankbar, wenn du mir einen Link zu einer Hochschule die das anbietet einstellen würdest, damit ich mich schlau machen kann. Danke.

    CDL: Danke.

    Warum wäre die Lösung von Friesin nicht möglich? (Bei ihr wissen die SuS ja vorher, WER benotet wird. Woran scheitert es denn schulrechtlich?)

    Das habe ich anders interpretiert:

    (...) Ich suche mir im Vorfeld 3 oder 4 SuS raus, deren Tests ich einsammele.Der Rest der SuS kann abgeben, wenn sie möchten.

    So lernen sie auch, ihre eigene Leistung einzuschätzen und können entscheiden, ob sie sie werten lassen sollen. (...)

    Ich lese heraus, dass Friesin zwar vorab weiß, wen sie bewerten wird, davon, dass die SuS das auch vor dem Schreiben des Test erfahren lese ich ich jedoch nichts. Deshalb wäre das in BW nicht zulässig.

    Sollte es diese Information geben bei dir Friesin (? oder eure schulrechtliche Lage eben anders sein), dann wäre die Vorgehensweise natürlich auch in BW umsetzbar. Deshalb habe ich ja auch den Hinweis gegeben, dass es dieser ergänzten Vorgehensweise bedürfte, um Friesins Methode umzusetzen in BW, war aber vielleicht etwas unklar formuliert von mir.


    EDIT: Ach so und bitte. :) Ich stelle mir an solchen Stellen immer direkt die Frage, ob meine Einschätzung im Einklang mit der NVO steht und habe den Luxus, das meist sehr zeitnah schulrechtlich abklären zu können, wenn ich nicht selbst fündig werde oder zu faul bin nachzuschlagen (:rotwerd:). Ist doch schön, wenn über den Weg des Forums auch andere KuK von diesem speziellen Service profitieren können.

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne wissen, wie es mit den Berufsaussichten aussieht. Stimmt es, dass man mit einer weniger gesuchten Fächerkombination Top Noten im 1,x Bereich braucht, um Lehrer werden zu können ? Ich kann mir aber auch sehr gut vorstellen, dass eben nicht jeder im Studium ein Überflieger war. Sind diese angehenden Lehrer wegen ihren Noten dann für immer Arbeitslos? Nach einigen Statistiken dürfte es aber kaum Arbeitslose Lehrer geben.

    Könnt ihr vielleicht von einem Berufseinstieg berichten ? Wart ihr lange arbeitslos nach eurem Referendariat ? Hattet ihr top Noten ? Musstet ihr euer Bundesland verlassen?

    Ich komme aus Niedersachsen und bekomme selbst hier mit, dass einige nicht einmal in so einem großen Bundesland einen Referendariatsplatz bekommen.

    Der Notenschnitt von 1,x scheint mir zwingend notwendig, wenn man eine weniger gesuchte Fächerkombination hat.

    Um welche Schulart geht es bei dir denn und um welche Fächer? Je nachdem unterscheidet sich nämlich die Antwort, die du erhältst. In jedem Fall gibt es mehrere Bundesländer, die anders als offenbar Niedersachsen und wie wir hier in BW sämtliche Anwärter:innen aller Schularten im Ref ausbilden, die ihren qualifizierenden Studienabschluss (Master oder 1.Staatsexamen) bestanden haben- notenunabhängig.

    Für die Einstellung gilt dann - bundesweit- dass es eine Frage des Bedarfs in der eigen Schulart und an den präferierten Einstellungsorten ist, der eigenen Fächer und der persönlichen Flexibilität/Mobilität (Schulart wechseln, weit weg von der Wunschstadt im ländlichen Raum arbeiten, Bundesland wechseln, in den Privatschuldienst gehen,...) ob man am Ende als Lehrkraft direkt eine unbefristete Stelle erhält oder eben nicht.

    Ich hatte bei mir im Kurs Leute mit überversorgten Fächern wie z.B. Geschichte, die partout nur im bestens versorgten Freiburger Stadtgebiet und Umgebung unterrichten wollten. Diese hätten bei etwas örtlicher Flexibilität (ländlicher Raum, Schwarzwald-Baar-Kreis) sofort eine Planstelle antreten können, wollten sich aber lieber erst einmal mit Vertretungsstellen durchschlagen in der Hoffnung auf die perfekte Stelle. Gerade in Freiburg kenne ich auch einige solcher Menschen aus dem Gymnasialbereich. Ehemalige Nachbarn von mir- beides Gymnasiallehrkräfte- haben sich auch noch drei Jahre nach dem Ref (Bestnoten in beiden Staatsexamina, sprich 1,0, aber absolut keine Mangelfächer) mit Vertretungsverträgen in Sek.I und Sek.II durchgeschlagen, weil sie Freiburg auf gar keinen Fall verlassen wollten, es aber halt einfach keine Planstelle gab für sie.

    Wenn du auf gymnasiales Lehramt studierst und eine zumindest wenig gesuchte Fächerkombination im Angebot hast, dann bedeutet das ja, dass zumindest etwas Bedarf in deinem Bereich besteht. Damit bestünde Anlass zu berechtigter Hoffnung, mit etwas örtlicher Flexibilität und mindestens ordentlichen Noten vielleicht doch noch eine Stelle zu ergattern direkt nach dem Ref. Eh sei denn, du wolltest euphemistisch verbrämt ausdrücken, dass du auf jeden Fall Geschichte studierst (wird auch in der Sek.I oft nur fluchend in Kauf genommen angesichts des absoluten Lehrkräftemangels an vielen Orten- bei uns an der Schule ist das die zweitgrößte Fachschaft...) und irgendein anderes Fach, welches in deinem Bundesland und an den Gymnasien als komplett überversorgt gilt mit nullkommanullnullnull Bedarf an weiteren Lehrkräften. In dem Fall reicht auch ein Schnitt von 1,0 nicht aus, sondern du müsstest direkt anfangen dich mit schlechter versorgten Schularten vertraut zu machen, die dich in ihrer Verzweiflung trotzdem nehmen würden, wenn du nicht gerade mit Geschichte-Latein/Griechisch/Spanisch anrückst.

    Ich arbeite in der Sek.I und damit einer Schulart in der wir bundesweit einen absoluten Mangel an Lehrkräften haben. Ich habe zusätzlich ein Mangelfach studiert und unterrichte darüber hinaus ein zweites, absolutes Mangelfach fachfremd, was schon bei meiner Einstellung klar/bekannt war, dass ich das machen würde. Ich habe eine gute Leistungsziffer für die Einstellung gehabt und war bereit nicht nur in einer bereits gut versorgten Stadt und Umgebung zu unterrichten, sondern auch in einen schlecht versorgten Bereich zu gehen in BW. Ich hatte also die Wahl, wo ich hingehen möchte und zahlreiche Optionen. Ich habe aber auch zahlreiche KuK, die bei uns an der Schule ihr Ref gemacht haben, die kein absolutes Mangelfach mitbringen und bei uns bleiben wollten nach dem Ref, was auch ohne Schnitte von 1,x problemlos möglich war, weil es eben diesen akuten Mangel in der Schulart im gesamten Schulamtsbezirk gibt. Auch Geschichtslehrkräfte haben wir in diesem Schuljahr wieder dazugewonnen auf diese Weise, sie werden also auch in den nächsten 30 Jahren nicht zum Mangelfach werden können bei uns. Halleluja. :zahnluecke:

    Welche Schulart also war das bei dir mit welchen Fächern?

    Handwerker sind natürlich ein ganz spezieller Fall. Ich kenne einen Steinmetz, der nur per Briefpost zu erreichen ist. Die Rechnungen erstellt er - klar - mit der Schreibmaschine.

    Immerhin hat der Mensch die Erfindung sowohl des Papiers, als auch der Schreibmaschine mitbekommen und kann diese tolerieren. Bei dem Beruf gäbe es ja noch deutlich anachronistischere Kommunikationsoptionen.

    Bei Förderschwerpunkt Lernen bin ich bei dir Djino , dass es oft sinnvoller ist, wenn diese Kinder an Sek-I-Schulen inklusiv beschult werden. Nachdem das Argument bei uns im Bereich in den letzten Jahren aber fleißig dazu verwendet wurde, dass Kinder mit zieldifferentem Unterricht generell an die Sek.I- Schulen gegangen sind, während die Gymnasien, aus deren Reihen immerhin besonders viele der Menschen hervorgehen, die später Bildungspolitik machen werden, sich diesbezüglich einen schlanken Fuß gemacht haben, bin ich nicht undankbar, dass für dieses Schuljahr durchgesetzt wurde, dass eben bestimmte Inklusionszuweisungen erstmalig auch an ein Gymnasium gehen. Die Sek.I- Schulen können das nämlich auch nicht alleine schultern angesichts des eklatanten Mangels an zusätzlichen Pool- und Förderstunden samt entsprechend qualifizierten Förderschullehrkräften

    Bestimmten Kindern mit zieldifferentem Unterricht können, wenn wir mal ehrlich sind, auch wir Sek.Iler nicht gerecht werden. Ob diese dann bei uns an der Realschule nicht so umfassend gefördert werden, wie das an Förderschulen möglich wäre und (zumindest hier in BW) gehandhabt wird oder an einem Gymnasium ist dann letztlich Jacke wie Hose. Den Preis muss das Kind in jedem Fall zahlen- auch wenn die Eltern das anders sehen mögen. (Was nicht bedeutet, dass ich Inklusion ablehne, ich sehe sie nur kritisch angesichts der Bedingungen der Inklusion. Ich kann mir durchaus Schulbedingungen vorstellen, unter denen Inklusion für alle Förderschwerpunkte und an allen Schularten funktionieren könnte, habe solche Bedingungen auch schon erlebt im Ref und sehr gerne in einer Inklusionsklasse unterrichtet.)

    Dass man sich in einer ziemlichen Parallelwelt befindet, wenn man hier über Corona liest und mit der Welt "da draußen" vergleicht, wo Corona absolut keine Rolle mehr spielt, nehme ich an.

    OK. Danke für deine Mutmaßung, was das bedeuten könnte. Nachdem diese sichtlich von deiner Perspektive geprägt ist (die für den User passen kann oder halt auch nicht), hätte ich dennoch gerne eine Einordnung durch den User selbst.

    Jetzt hat Schmidt im Wesentlichen genau die selben Punkte genannt wie ich :D

    Zu den Ärzten: Ich wähle meine Ärzte bewusst nach der Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung aus. Wer das nicht anbietet, bekommt mein Geld nicht.

    Ich wähle meine Ärzte tatsächlich nach der Qualität ihrer Leistung aus, egal ob sie dann eine fancy Homepage im Angebot haben mit Online-Terminvereinbarung oder nicht. So einen Satz wie du kann nur ein sehr gesunder Mensch schreiben, der insofern auf nicht allzu viel achten muss bei der Auswahl seiner Ärzte. Schön für dich, aber eben nicht repräsentativ. :essen:

    La_Prof.21 : Habe eben mit meinem Schulrechtler telefoniert. Die Antwort ist, wie von mir vermutet, dass die von dir angedachte Vorgehensweise hier in BW unzulässig ist.

    Die NVO legt fest, dass die SuS VOR der Mitwirkung an einer Leistungsmessung wissen müssen, ob diese in die Notengebung einfließen wird oder nicht. Eine nachträgliche Auswahl durch dich ist völlig unzulässig. (Die Variante, die Friesin genannt hat wäre damit hier in BW ebenfalls unzulässig und könnte auch durch eine SL nicht genehmigt werden.)

    Wenn du dich entlasten willst bei den Korrekturen, dann kannst du das entweder durch kürzere Testformate machen, wie von chilipaprika angesprochen (ob es dann 10 Wörter sind oder auch auch teilweise Sätze dabei sind ist dann ja deine Entscheidung) oder, wie von Friesin erwähnt Tests teilweise von MitschülerInnen korrigieren lassen. In letzterem Fall muss aber vorab den SuS bekannt sein, dass der Test nicht in die Notengebung einfließt und deshalb von MitschülerInnen korrigiert werden wird.

    Sollte deine Fachleitung eine andere Ansicht vertreten, wäre diese nicht durch die NVO gedeckt. Du würdest dich also in jedem Fall maximal angreifbar machen durch so eine Vorgehensweise, denn fitte Eltern kennen wahlweise jemanden, der jemanden kennt, der sich mit Schulrecht auskennt (bei Eltern von Gymnasialschülerinnen und - schülern nicht ganz unüblich) oder finden die entsprechenden Vorgaben selbst online und hauen sie dir um die Ohren, wenn der Sprössling nicht die Wunschnote bei dir erhält. Nachdem du ja auch noch von einer Verbeamtung träumst: Das sind die Art Fälle, bei denen man sich durchaus massiven Ärger mindestens mit der eigenen SL einhandelt. Schließlich gehört Schulrecht bei uns allen zur Ausbildung mit dazu.

    Es gibt zumindest in meinem Leben Dinge, die ich schneller und effizienter klären kann mit dem Bürgeramt, wenn ich den Telefonhörer in die Hand nehme. Manches, was Mitmenschen über Behinderungen nicht verstehen im Schriftverkehr, lässt sich durch 2min am Telefon klären.

    Meine Ärzte bieten mehrheitlich noch keine Online-Terminvereinbarung an.

    Geschäfte: Situativ unterschiedlich bei mir, was ich pragmatischer finde. Wenn ich etwas schlecht Verfügbares kurzfristig abholen möchte rufe ich vorher an.

    Friseur: Wenn man weiß, dass man 2-3h benötigen wird und dazu noch am liebsten zu Friseurmeisterin x möchte im Laden, dann geht es nicht ohne Termin.

    Wenn es für dich relevanter ist online reservieren zu können, als in einem bestimmten Lokal zu essen, dann ist das halt so. Sehe und handhabe ich anders.

    Dass du Museen gar nicht betrittst ist für dich schade, ich bin nicht undankbar dafür, dass es Menschen wie dich gibt.

    Das verschafft mir die Möglichkeit immer wieder Ausstellungen in weitestgehender Ruhe zu erfassen und zu durchwandern. Jeder Jeck ist halt anders.

    Es ist halt nicht freiwillig bei uns und gleichzeitig macht man den Job als Prüfer als Ehrenamt.... Und man kann das leider meistens nicht komplett in der regulären Arbeitszeit erledigen.

    Unfreiwilligkeit und Ehrenamt schließen sich irgendwie aus... Wenn dein Dienstherr/ Arbeitgeber meint, du müsstest auch noch neben deinem regulären Deputat IHK- Prüferin sein, nimmt er in Kauf, dass du weniger Zeit für deine schulischen Aufgaben zur Verfügung hast. Deine wöchentlichen Arbeitsstunden nehmen schließlich nicht zu, nur weil du das auch noch machen sollst. Solltest du dieses "Ehrenamt" als zu belastend empfinden, wäre in deinem Fall auch der Weg zur Schwerbehindertenvertretung sicherlich sinnvoll.

    Aber unentschuldigtem Fehlen wird nicht direkt nachgegangen.

    So ist das bei uns - und natürlich nicht befriedigend... Der konsequente Nachverfolgung ist aus meiner Sicht nötig...

    1. Was bedeutet es, dass unentschuldigtem Fehlen "nicht direkt" nachgegangen wird? Wann klärt ihr als Schule/ KLs, warum eure SuS seit x Tagen ohne bekannten Grund abwesend sind?

    2.Wenn du euer aktuelles System als unbefriedigend empfindest, was würdest du dir alternativ vorstellen, wie es laufen sollte bei euch? Was hält dich davon ab das Thema und deine Umsetzungsidee in die nächste GLK einzubringen oder mit der Steuergruppe deiner Schule zu besprechen?

    Ruft man überhaupt noch einfach irgendwo an, außer bei Feuerwehr und Notarzt?

    Bürgeramt, Ärzte, Handwerker, Geschäft xyz "Haben Sie seltenen Artikel a, den Sie nicht dauerhaft im Sortiment führen aktuell vorrätig, damit ich diesen abholen kommen kann oder ist dieser erst zu einem späteren Termin wieder verfügbar?", Friseurtermin vereinbaren, Cafés/ Restaurants wegen Reservierungen, Museen mit guten Ausstellungen und schlechten Websites, um zu erfahren, ob man für die spezielle Gruppenführung einen Gutschein zum Verschenken bekommen kann (auf dessen Einlösung ich mich bereits freue, da es eines unserer Lieblingsmuseen in der Großfamilie ist), KuK anrufen in dringenden Fragen, Eltern meiner SuS anrufen bei Bedarf, Jugendamt/Jugendstaatsanwaltschaft/schulpsychologische Beratungsstelle/... anrufen bei Bedarf,...

    Ach weil sie planlos und ohne ausreichendes Personal in eine Gymnasiumsklasse (was von vornherein schon absurd ist) gesteckt werden, passen sie sich sicherlich an und sind nach ein paar Jahren reif für den regulären Arbeitsmarkt.

    Das ist nicht der Gedanke von zieldifferentem Unterricht, den man zumindest bei GE dauerhaft haben wird.

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