Beiträge von CDL

    und frag bitte bei Eurem Personalrat nach. Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, wenn die Amtsarztkosten nicht übernommen werden.

    Das ist, wie von mir geschrieben, die übliche Praxis in BW. Tatsächlich geht man ja auch nicht zum "Amtsarzt", sondern zu privaten Ärzten einer Liste, um eine für die Bewerbung, die man freiwillig einreicht und für die man erforderliche Unterlagen zusammenstellt, erforderliche Bescheinigung zu erlangen. Der PR wird das im Einzelfall nicht ändern können, sonst wäre es nicht der übliche Weg. Wenn, sollte man das mal seine Gewerkschaft bitten zu prüfen (das fände ich tatsächlich spannend, wie die das bewerten angesichts der Praxis in anderen BL). Persönlich finde ich es ja bedeutend irritierender, dass man auch die Kosten für das Führungszeugnis zu tragen hat oder den Nachweis zur Geburtsurkunde, sprich staatlich erstellte Dokumente, die der Staat von mir kostenpflichtig einfordert, statt die Informationen direkt zu erfragen.

    Ich habe

    Das ist heftig. Ich könnte hier drei Schrankwände auf den Wertstoffhof bringen und würde nichts bezahlen.

    Ist hier bei Möbeln genauso. An meinem aktuellen Wohnort sind die Müllgebühren aber insgesamt sehr niedrig (weniger als die Hälfte meines früheren Wohnortes), dazu passt es, dass man vieles kostenfrei abgeben kann, was andernorts kostenpflichtig ist.

    Hallo Leute, ich habe noch eine Frage. Ich habe in einigen Schulen gesehen, dass es ein G-Tag für Jobs gibt, die Zuschlag werden können.

    Ich möchte wissen, wie hoch dieser Zuschlag ist?

    Meinst du einen Zuschlag für Mangelfächer? Wenn nicht : Was soll ein "G-Tag" sein und was sind "Jobs, (..) die Zuschlag werden können"?

    Nur Mal zur Klarstellung: Kosten??

    Die übernimmt doch wohl hoffentlich die Dienststelle. Ansonsten unbedingt Kontakt zum Personalrat aufnehmen, dass der sich kümmert!

    Ja, die Kosten der Untersuchung muss man selbst tragen, da man diese für die erfolgreiche Bewerbung um den Refplatz oder eben ggf. die Planstelle benötigt. Auch andere Bewerbungsunterlagen muss man ja selbst zahlen, wie das Ausstellen des Führungszeugnisses. Das ist rechtlich zulässig (man ist ja noch nur Bewerber:in), auch wenn das Land sich damit einen schlanken Fuß macht. Erst nach dem Antritt der Stelle sind weitere Amtsarztbesuche "eingepreist". Ich weiß, dass das andere BL anders regeln, das hätten wir schon einmal im Forum. Hier in BW sind das aber private Kosten.

    Prüf nach, ob im Gutachten aus dem Ref wirklich angekreuzt wurde, dass keine erneute Begutachtung erforderlich sei. Manchmal geht dabei etwas schief, sprich das Kreuz ist an der falschen Stelle (dann müsstest du erneut hingehen). Wenn dieses eindeutig bereits ohne erneute Begutachtung Gültigkeit hat und auch aus anderen Gründen keine Neubegutachtung angeordnet wurde, dann lass dich von deiner Gewerkschaft beraten, wie du widersprechen solltest. Das RP versucht den für sich schnellsten Weg zu gehen, an alle Unterlagen zu kommen, selbst wenn das bedeutet, dich unnötig erneut zum Arzt zu schicken.

    Bei mir wurde das damals zunächst auch verlangt, weil meine Ref-Akte in einem anderen RP vorlag, als das RP, in dem ich die Planstelle angetreten habe und die es nicht geschafft haben, die Akte auszutauschen. Für die war es einfacher, mich erneut zum Arzt schicken zu wollen, für mich eine Zumutung, die letztlich nicht nötig/zulässig war. Habe mich damals telefonisch beraten lassen von der GEW und mit deren Hilfe eine passende Mail formuliert, in der ich das Ansinnen klar zurückgewiesen habe. Hat funktioniert. Habe damals dann eine mir vorliegende digitale Kopie des Gutachtens an das neue RP geschickt, das hat die Sache erleichtert, sonst hätte womöglich die Gewerkschaft mehr machen müssen, als mich lediglich telefonisch zu beraten.

    Ob du zum selben Arzt gehen könntest wie beim ersten Mal hängt vor allem davon ab, ob dieser aktuell noch auf der Liste steht. Bei mir war das beispielsweise nicht mehr der Fall vor dem Planstellenantritt, so dass ich zu einem anderen Arzt hätte gehen müssen. Die aktuell gültige Liste findest du online. Erst aber: Prüfen, ob das Kreuz an der richtigen Stelle ist im alten Gutachten, wenn ja, nochmal genau nachfragen, mit welcher Begründung und auf welcher Grundlage trotzdem eine erneute Begutachtung gefordert wird und das mit deiner Gewerkschaft besprechen, um mit dieser gemeinsam ggf. den Widerspruch zu formulieren.

    Hallo CDL! Danke, das ist sehr nett... Es geht in meinem Fall um Sek1. Wobei ich mich auch auf eigene Initiative auch an einem Gymnasium beworben habe. Hier bestand auch beidseitiges Interesse. Da Ich ein Diplom an einer Kunstakademie gemacht habe, wäre der Quereinstieg verrückterweise möglich...

    Meine Fächer sind Werken/Technik und Kunst. Im Grunde genommen bräuchte ich schwarz auf weiß, dass eben hier auch ein Mangel besteht.

    Danke fürs Nachfragen und liebe Grüße!

    Leider ändert das die Lage, denn leider ist Kunst in der Sek. I offiziell kein Mangelfach... Du könntest versuchen Gymnasien proaktiv zu kontaktieren, ob sie Bedarf haben und ausschreiben dürfen für den Quereinstieg. Selbstredend wird man dich sonst in der Sek. I im Angestelltenverhältnis mit Kusshand nehmen.

    Ich würde mich persönlich Seph anschließen. Nachdem es aber um BW, Kunst und Gym geht, frage ich morgen mal an geeigneter Stelle nach und melde mich dann. Ich würde dir empfehlen, dich noch einmal in Ruhe mit deiner Gewerkschaft (BW-Zweigstelle) bzw. dem Bezirkspersonalrat in deinem künftigen RP zu der Frage auszutauschen. Möglicherweise haben diese bereits Erfahrungen mit entsprechenden Fällen. In jedem Fall sollten sie deine Chancen besser einschätzen können, weil sie mehr Einblick haben in die Bewerberlage und die passenden Ansprechpartner im RP kennen.

    Vorrangig mache ich natürlich Aufgaben, die die Fachlehrkräfte mich bitten mit ihrer Klasse zu machen. Wo es diese nicht gibt, ich aber in einem meiner Fächer eingesetzt bin, mache ich etwas zum aktuellen Unterrichtsthema, wofür sonst erfahrungsgemäß weniger Zeit wäre, um dieses zu vertiefen, das ist immer dankbar. Wo auch das nicht vorliegt greift unser GLK-Beschluss, in Vertretungsstunden ohne andere Aufgaben das Augenmerk vorrangig auf Lesen und/oder Bewegung zu lenken. Ersteres ist ein Dauerthema, weil die Bildungssprache für die Mehrheit unserer SuS nicht Erst- oder Zweit- sondern frühestens Drittsprache ist, mit außerordentlich hohem Bedarf an sprachsensiblem Unterricht. Zweiteres, weil die Pandemie nun einmal in Bezug auf Bewegung nicht hilfreich war und viele unserer SuS schon bei einer kurzen Spazierrunde in der Schulumgebung (20min auf ebenem Gelände) völlig außer Puste kommen.

    Gibt es an deiner Schule eine Art Konzept für Vertretungsstunden, für die keine Aufgaben der Fachlehrkraft vorliegen und die auch nicht zu den selbst studierten Fächern gehören? Wenn ja, daran orientieren.

    (...)

    Es gibt halt im System immer wieder Kollegen, die "defekt spielen" (siehe Spieltheorie) und leider auch viel zu oft damit durchkommen. So haben wir z.B. einige Kollegen, die nicht mehr als Klassenlehrer eingesetzt werden, weil sie sich dann höchstwahrscheinlich doch wieder ihren Verwaltungspflichten entziehen.

    Und in dem hier präsentierten Fall denke ich von der beschriebenen Kollegin genau das Gleiche. So lange sie die Kraft hat Kontaktversuche abzublocken kann sie nicht wirklich schwer erkrankt sein und das ihre Krankheit schulbedingt ist, vermutet auch nur sie selber. Ärztlich bestätigt ist da rein gar nichts.

    Deine Vorurteile gegenüber der und Pauschalverurteilung der Kollegin ist sind an Unkollegialität und Mangel an Empathie sicherlich kaum zu übertreffen. Krank machende Kontaktversuche abzublocken ist ab einem bestimmten Punkt einfach eine Frage der eigenen Existenzsicherung, weil man sonst komplett zusammenbrechen würde bis hin zu möglicherweise lebensbeendenden Schritten. Dafür die letzte Kraft zu mobilisieren, es sich selbst wert zu sein, dass man das für sich schafft, ist bei entsprechenden psychischen Erkrankungen ein Zeichen des eigenen Heilungs- und Überlebenswillens. Wer dafür auch schon keine Kraft mehr hat, sondern alles mit sich machen lässt was weiter krank macht, wird womöglich den Weg in den aktiven Schuldienst überhaupt nicht mehr zurückfinden. Der Umstand dass DU keine ärztliche Bestätigung vorliegen hast oder die KuK der erkrankten Kollegin bedeutet nicht, dass nicht ärztlicherseits feststehen könnte/würde, dass die Erkrankung der Kollegin schulbedingt ist oder die SL auch darüber ausreichend informiert wäre.

    Als ich infolge des Mobbings zusammengebrochen bin habe ich meine Ärztin unter Tränen gebeten, mich doch bitte eine ganze Woche krankzuschreiben, weil ich in dem Zustand nicht vor SuS treten könnte und mich erst einmal fassen müsste. Meine Hausärztin hat sich dann- an einem sehr sehr stressigen Tag- einfach mal eine halbe Stunde Zeit genommen, um genau nachzufragen, was eigentlich los sei, hat dann einige sehr wüste, sehr wohltuende Dinge über die Mobber geäußert und mir dann gesagt, dass sie mich lieber erst einmal für wenigstens zwei Wochen krankschreiben wollen würde, vier wären auch ok oder ich käme nach zwei Wochen wieder und wir würden schauen, wie es mir gehe, weil ich so wie es mir gehe, vermutlich mehr Zeit benötigen würde (was gestimmt hat, trotz der Beratung/Behandlung, die ich in der Zeit hatte). Nein, das habe ich nicht mit den Leuten im Detail geteilt, die damals das Bedürfnis hatten sich das Maul darüber zu zerreißen, dass ich quasi Knall auf Fall weg war und auch keine Vertretungsplanungen in der Zeit geschickt habe, obwohl man mir doch "nichts ansehen würde" und ich bis zum Tag vor meinem Ausfall noch volle Leistung gebracht habe, um nur ja meinen Job gut zu machen mit allerletzter Kraft und trotz der ganzen üblen Dinge, die gelaufen sind.

    Offenbar habe ich da ein paar ähnlich unkollegial denkende Leute im Kollegium wie dich, die sich seitdem immer mal wieder- nicht mir gegenüber, aber anderen KuK gegenüber- dahingehend äußern, dass ich doch einfach mal eine Diagnose nennen solle, damit man verstehe, warum ich gefehlt habe und warum ich auch ganz genau schwerbehindert sei (also genaue medizinische Diagnosen), weil das andere schließlich auch machen würde und man so ja einfach nicht verstehen könne, warum ich auch z.B. "so viele" Ermäßigungsstunden (qua GdB, keine anderen Ermäßigungsstunden!!!) habe. Nein, solche Dinge gehen nicht jeden etwas an, der meint, sonst in Ermangelung entsprechender Belege ein unempathischer Holzklotz sein zu dürfen. Diejenigen, die es etwas angeht wissen im Regelfall Bescheid.

    Könntet ihr für sie einen Termin beim Amtsarzt machen, um die Erkrankung und Krankschreibung bestätigen zu lassen? Das sie selber die Erkrankung auf die Schule zurückführt, würde ich überprüfen lassen. Das riecht doch danach, daß die Kollegin noch eine Rechnung mit der Schulleitung offen hat und so vor der Versetzung noch einmal nachtreten will.

    Nachtrag: Da sie an eine andere Schule versetzt wird, würde ich den Amtsarzt bestellen, allein schon um festzustellen, ob sie an dieser neuen Schule überhaupt dienstfähig ist.

    Nein, so etwas dürfen natürlich die KuK schon gar nicht machen, aber auch die SL nicht. So etwas muss das Schulamt im Benehmen mit dem zuständigen RP entscheiden. Ich finde es durchaus nachvollziehbar aufgrund meiner eigenen Geschichte in diesem Schuljahr, dass einen die eigene Schule krank machen kann und auch, dass man mit den dafür hauptsächlich verantwortlichen Personen dann erst einmal keinen Umgang mehr haben kann, weil dieser Umgang der Heilung abträglich wäre. Ich würde an der Stelle eher versuchen den Personalrat als Vermittler hinzuzuziehen, damit dieser die Notizen anfragt, aber auch der Kollegin deutlich machen kann, dass sie zu deren Weitergabe verpflichtet ist (die Weitergabe könnte dann ja evtl. auch als Entlastung über den PR laufen, das ist dann auch ein Zeichen an die Kollegin, dass ihre gesundheitlichen Belange an dieser Stelle ernst genommen werden, sie ihren dienstlichen Pflichten aber auch nachkommen sollte, vor allem, um mit der alten Schule in Ruhe abschließen zu können.

    Ich kann dir sagen, dass wir gerade einen ähnlichen Fall haben und wenn die Kollegin nicht von sich aus angerufen hätte (und gleich gesagt hat, sie hat heute einen guten Tag, so dass sie sogar schafft die Schule anzurufen), hätte nichts passieren dürfen und das auch zurecht, denn jeder Kontakt verschlimmert meist die Symptome bei psychischen Erkrankungen (und das sind leider die, die wir aktuell gehäuft haben, alleine drei Burnouts dieses Schuljahr).

    Allerdings gibts bei uns auch kein Blabla, sondern nur Kreuze und die verstehen eh die meisten Eltern nicht

    Ich war in diesem Schuljahr infolge von Mobbing vier Wochen krank geschrieben. Mir hat es enorm geholfen, dass meine SL, die keine Diagnose/Ursache kannte zu dem Zeitpunkt, aber ein gutes Gespür dafür, wie ihre Lehrkräfte ticken, sich telefonisch bei mir gemeldet hat, um 1. abzusprechen, wie wir in meinen Abschlussklassen vorgehen, sowie 2. vorsichtig nachzuhören, ob und was passiert wäre, dass es mir so schlecht gehe, ob das mit bestimmten Vorfällen im Kollegium zu tun habe (die ihr gerüchteweise bereits zu Ohren gekommen waren). Das hat mir unglaublich geholfen, dass sie selbst das angesprochen und mir den Rücken gestärkt hat und war ein wichtiger Beitrag, damit ich auch wieder in die Schule gehen konnte, obgleich die Mobber dort weiterhin tätig sind und nicht entscheidend anständiger mit mir umgehen als davor.

    Gerade bei allen Arten psychischer Erkrankungen gibt es kein Schema F, das für alle Personen und Fälle angemessen wäre, sondern es ist wichtig individuelle Grenzen deutlich zu machen bzw. wahrzunehmen und zu achten, aber auch Entlastungmöglichkeiten individuell zu besprechen. Ich war damals froh, dass ich mit absprechen konnte, wie das in meinen Klassen aufgefangen werden kann, weil es mich entlastet hat zu wissen, dass es dafür eine gute Lösung gibt, weiterführende Bitten musste ich aber dann abweisen so wie es mir ging, weil ich erst einmal einen echten Abstand benötigt habe von der Schule, um die ganzen Vorfälle verarbeiten zu können, die mich krank gemacht hatten.

    Und mal wieder müssen alle KuK unter ein paar wenigen Querulanten leiden. :daumenrunter:

    Und ja, in dem hiesigen Fall würde ich als SL der Kollegin wohl höchstpersönlich einen Krankenbesuch abstatten, um die Aufzeichnungen zwecks Zeugniserstellung abzuholen.

    Eine erkrankte Kollegin ist aber keine Querulantin und Schulleitungen sollten nicht nur ihre Verpflichtungen gegenüber den anderen KuK ernstnehmen, sondern auch ihre Grenzen gegenüber erkrankten KuK. Ich würde es mir verbitten, meine SL unangemeldet und ungebeten auf der Türmatte stehen zu haben und würde in so einem Fall durchaus auch über die Hinzuziehung des Personalrats nachdenken, um der SL gegenüber zu verdeutlichen, wo und wie dienstliche Erwartungen zu stellen sind und wo intolerable Grenzverletzungen beginnen.

    Wenn die Kollegin gesundheitlich gesehen dazu imstande ist (z.B. bei einem unkomplizierten Beinbruch, den sie zuhause aktuell noch auskurieren muss, weil sie damit ihrer 2.Klasse nicht hinterherhüpfen könnte) muss die SL sie dazu auffordern, ihre Notizen weiterzureichen. Geht das jedoch tatsächlich gar nicht, dann ist der einzige Grund, warum die SL ggf. mal auf der Matte stehen könnte, um einen Blumenstrauß und Genesungswünsche zu überreichen, mehr aber auch keinesfalls und das auch nur, wenn das Verhältnis entsprechend gut und persönlich ist.

    (...)

    Wenn sie krank geschrieben ist, muss sie gar nichts.

    Zeugnisse neu erstellen muss sie natürlich nicht, wenn sie krank geschrieben ist. Ihre bisherigen Notizen muss sie aber sehr wohl weiterreichen, wenn sie nicht z.B. infolge eines KKH-Aufenthalts selbst dazu noch zu schwer erkrankt ist bzw. verhindert ist und das ist auch zumutbar im Regelfall.

    Naja, die SL könnte die Aufgabe auch selbst übernehmen - so als mögliche Alternative^^

    Je nachdem, wie viele solcher Zusatzaufgaben die SL schon abfedert vom Kollegium und sich selbst auflädt sagt sich das leichter, als es umsetzbar ist. SLen an Grundschulen haben- das darf man nicht vergessen - üblicherweise eine deutlich höhere Unterrichtsverpflichtung als SLen anderer Schularten, weil es a) sowieso weniger Entlastung Stunden gibt und b) die SL im Zweifelsfall die erste Feuerwehr ist, die in einer Klasse einspringt, wie unser Frosch hier im Forum ja beispielsweise auch. Trotzdem kann die SL das Ganze unterstützen, indem sie eine Aufteilung auf mehrere Schultern anregt und von der Kollegin und der Pfarrerin hilfreiche Einschätzungen zur Klasse einfordert. Versetzung hin oder her muss die Kollegin das leisten, soweit ihre Gesundheit das erlaubt.

    Wenn niemand die Aufgabe freiwillig übernimmt, wird die SL sie jemanden zuweisen (müssen). Eventuell wäre es ja ein Weg, die Klasse aufzuteilen unter euch anderen KuK, so dass niemand von euch mehr als maximal eine Handvoll zusätzlicher Zeugnisse zu schreiben hätte, das wäre besser, als wenn eine (einer) das am Ende komplett zusätzlich machen müsste. Darüber hinaus sollte die SL die erkrankte Kollegin nach ihren bisherigen Notizen über ihre Klasse fragen. Da müsste ja bereits etwas vorliegen nehme ich an, auch wenn es noch nicht zeugnisreif formuliert ist, was die Halbjahresinformation ergänzt. Wenn die Kollegin nicht gerade alleinstehend ist und im KKH liegt, sollte sie, bzw. ein Mensch mit dem sie zusammenlebt, diese Notizen weiterleiten können, auch wenn sie aktuell nicht imstande ist, die Zeugnisse/Berichte selbst anzufertigen. Auch die Pfarrerin möge bitte ihre Eindrücke schriftlich festhalten und weitergeben.

    Tja, das sind dann meistens Kolleginnen und Kollegen, die selber nicht die Verantwortung tragen.
    Aber solange eine eventuelle rechtliche Angreifbarkeit wegen eines Probezeitscheiterns wichtiger ist als Unterrichtsversorgung...

    Eine Probezeit dauert in der Regel nicht nur ein Schuljahr. Wer da seine Schulleitung nicht von der Eignung überzeugen kann bzw. seine Ungeeignetheit in den übrigen Fächern so dokumentiert, den kann das fehlende Fach auch nicht retten. Einer eventuellen Anfechtung sehe ich äußerst gelassen entgegen. Kommt eh nur alle Jubeljahre mal vor, dass jemand so schlecht ist, dass man darüber überhaupt diskutiert.

    Stimmt nicht ganz, besagter Schulrechtler war bis zu seiner vor kurzem erfolgten Pensionierung viele Jahre lang selbst Schulleiter und weiß insofern sehr genau, wie schwer das umzusetzen ist, weil er das aus der Erfahrung kennt.(Tatsächlich hatte er aber zumindest in den letzten 10 Jahren mehrheitlich Leute mit lediglich einem Jahr Probezeit.) ;)

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