Vielen Dank für die sehr fundierte Antwort. Dann bin ich doch froh, dass entgegen der vagen Angabe des ÖPR, wo man sich auch nicht sicher war, diese Person keine zwei vollen Schuljahre mehr hat.
Ganz ehrlich, darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Wenn es brennt, finden sich in der Praxis seitens des RP (oder auch einfach nur schulintern) Lösungen, damit eine SL-Stelle nicht vakant bleiben muss. Da hat dann ratzfatz in der Praxis die Stellvertretung zwar die kommissarische Leitung, aber die bisherige SL, die sonst ja auch noch nach der Pensionierung für die Übergabe und aktuelle Fragen im laufenden Schuljahr zur Verfügung stehen würde, macht mehr vom Alltagsgeschäft, als man vermuten würde. Das habe ich in der Familie sogar trotz direkter Nachbesetzung der SL-Stelle erlebt, dass der ehemalige SL im Jahr nach der Pensionierung faktisch auch noch einiges von der Schuljahresplanung (etc.) übernommen hat, weil die Nachbesetzung unfähig war und die Stellvertreter vor lauter Fehler der neuen SL ausmerzen und Wogen glätten, gar nicht alles alleine geschafft hätten und auch zwei Jahre nach der Pensionierung noch intensiver an der Schule mit einbezogen war, als man das vermutet hätte- trotz offizieller Pensionierung und ohne als Pensionär offiziell noch an der alten Schule im Einsatz zu sein, was ja auch noch jenseits der 70 möglich wäre.
P.S.: Faktisch wird man es immer zu vermeiden suchen eine SL im laufenden Schuljahr zu pensionieren. Ich möchte nicht ausschließen- und der Schulrechtler meines Vertrauens auf erneute Nachfrage auch nicht- dass man am Ende eine Lösung aus dem Hut zaubern würde, die das verhindert, sollte man tatsächlich eine SL so lange in die Verlängerung gelassen haben, sprich vorher keine dienstlichen Gründe gehabt zu haben die ausreichend gewesen wären, das zu vermeiden.