Ich habe mir das mal eben durchgelsen und verstehe es wie folgend:
ZitatAlles anzeigenDer
Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen vornehmen
(Verpflichtung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz) und hierbei auch die
schwangerschaftsbedingten Risiken beurteilen (§ 10 MuSchG). Darüber hinaus muss der
Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin der schwangeren Frau ein Gespräch über mögliche weitere
Anpassungen der Arbeitsbedingungen anbieten (§ 10 MuSchG).
Bedeutet, es muss eine schriftliche Beurteilung deines SL geben,sowie ein Gespräch, bei dem du zu Wort kommst und dir Optionen angeboten werden z.B. den Präsenzeinsatz aktuell zu reduzieren, wenn kein ausreichender Abstand gewährleistet werden kann durchgehend im Klassenraum o.a.
ZitatAlles anzeigen
Vor diesem Hintergrund kann bei engem Kontakt einer Schwangeren zu ständig wechselnden
Personen oder regelmäßigem Kontakt zu einer größeren Zahl an Ansprechpersonen, z. B. in
der Kinderbetreuung, eine unverantwortbare Gefährdung im Sinne von § 9 MuSchG vorliegen.
Ebenfalls ist der nachweisliche berufliche Kontakt mit einer infizierten Person während der
Arbeit ein Indiz für eine unverantwortbare Gefährdung.
Das dürfte bei der aktuellen pandemischen Lage generell für den Schulunterricht gelten. Bei uns sind deshalb alle aktuell Schwangeren komplett aus dem Präsenzunterricht raus, die deshalb- soweit möglich- andere Aufgaben wahrnehmen ohne Präsenzunterricht oder eben ihren Unterricht als VK halten.
Besteh auf deinem Recht eine angemessene Beurteilung zu erhalten. Hol dir bei Bedarf Verstärkung in Form von Gewerkschaft und/oder PR und/oder Gleichstellungsbeauftragter an die Seite.