Beiträge von CDL

    CDL: Warum bist du der Meinung, dass Schule Orientierung im öffentlichen Raum nicht leisten können muss?

    Habe ich nicht geschrieben. In unterschiedlichem Umfang findet das schließlich auch in Grundschule, VKL- Unterricht, Unterstufe statt. Ich sehe nicht, warum dafür jemand explizit ein Blindeninternat besuchen müsste.

    Zitat

    Ich fände es schon gut, wenn mein blindes Kind, hätte ich eines, in der Schule lernt, wie man mit einem Blindenhund umgeht oder wie das mit der Kreuzung in der Innenstadt funktioniert.

    Keine Ahnung, aber viel Meinung: Auch blinde Menschen können allergisch reagieren auf Hunde, Ängste/ Phobien haben oder Hunde schlicht kacke finden. Selbst diejenigen, die begeistert von Hunden sind, bekommen aber nicht mal eben einen voll ausgebildeten Blindenhund zur Verfügung gestellt. Die wachsen verrückterweise nicht in Gewächshäusern und sind auch nicht massenproduktionsfähig..


    Wie „die“ Kreuzung in „der“ Innenstadt funktioniert müssen blinde Menschen dann auch bei komplizierten Verkehrswegführungen mit Unterdtützung stehender Menschen neu lernen für Stadt X, dann wieder für Stadt Y, etc. Manches lässt sich übertragen dank grundlegender Schulung- allein für diese benötigt aber ebenfalls kein Kind ein Blindeninternat.

    Zitat

    Eben die Beispiele, die du nanntest. Und klar gibt es keinen Anspruch darauf, dass Schule alle Möglichkeiten umfassend und abschließend vermittelt. Es geht um exemplarisches Vermitteln für die Zielgruppe wichtiger Kompetenzen, die ein Teilbereich lebenslangen Lernens sind, was natürlich auch für Schüler mit Förderbedarf gilt. Ich hätte dann in der Schule gelernt, wie ich mich in der Stadt Freiburg orientiere und müsste dann zu einem späteren Zeitpunkt auf Basis dieses Vorwissens (ggf. mit externer Unterstützung) lernen, wie ich mich in Reutlingen zurechtfinde.

    Nochmal: Es lässt sich auch jenseits von Blindeninternaten erlernen, was speziell sehbehinderten/ blinden Menschen weiterhilft.

    Maylin85 : Ich würde unterscheiden zwischen seheingeschränkten und wirklich blinden Schülern. Bei blinden Schülern geht es nicht nur um Vermittlung von Inhalten, sondern auch darum, zu lernen, sich möglichst selbstständig im öffentlichen Raum zu bewegen. Das kann ein Gymnasium gar nicht leisten oder könntest du mal eben 2 Stunden aus dem laufenden Unterricht ausgeplant werden, um dir einen blinden Schüler (m/w/d) zu schnappen und eine Tour durch die Stadt zu machen, um ihm oder ihr zu zeigen, wie man sich an stark befahrenen Straßen, auf der Suche nach öffentlichen Toiletten oder Behörden verhalten muss? Es geht bei dieser Schülerschaft ja nicht nur um Vermittlung von Fachinhalten im Klassenraum, mal plakativ formuliert.

    Noch mal: Ein ehemaliger Kommilitone von mir- heutzutage Gymnasiallehrer- hat als blinder Schüler bereits vor rund 25 Jahren ein Regelgymnasium besucht, weil die komplette Segregation des Blindeninternats nicht der richtige Weg für ihn war. Was er zusätzlich lernen musste als blinder Mensch hat er zusätzlich gelernt. Dafür gibt es entsprechende Angebote und Möglichkeiten auch jenseits der Blindeninternate, schließlich erblinden auch noch Erwachsene, die Dinge wie die Orientierung im öffentlichen Raum auch lernen können müssen.

    Kleine Ergänzung: Wenn der Kommilitone umzieht in eine neue Stadt, müssen jedes Mal der Blindenhund und er „neu eingelernt“ werden, damit sie auch in der neuen Stadt die neuralgischen Stellen kennen an denen selbst der beste Blindenhund menschliche Unterstützung benötigt (in Freiburg gibt es da z.B. eine Kreuzung in der Innenstadt), das Verkehrsleitsystem kennen, etc. Das ist also etwas, was nicht einmalig in der Schule gemacht wird, sondern eine lebenslange Aufgabe.

    Halt dich doch einfach zur Abwechslung mal zurück, wenn du ersichtlich null Ahnung, nur viel tendenziell ableistische Meinung hast.

    "Beide Seiten profitieren" halte ich für ein nettes Märchen. Durfte ich in der Praxis jedenfalls bisher nirgends feststellen.

    Ich habe das durchaus schon festgestellt, also ist es wohl doch kein „Märchen“, sondern von weiteren Faktoren abhängig- angefangen mit der Haltung der Lehrkraft, über Inklusionsbedingungen wie Differenzierungsräume, aber auch eine klare Haltung der Schulleitung pro Inklusion inklusive zieldifferentem Unterricht unter Unterstützung der Lehrkräfte, die diese umsetzen, soweit dies möglich ist.

    Bei der Diskussion kommt jedes mal der Reflex, die Gymnasien wären außen vor oder wollten sich drücken. Ich habe ausdrücklich geschrieben, dass wir mehr Inklusionsschüler haben, als die meisten anderen Schulen vor Ort und dass das für mich auch kein Problem ist. Kriterium muss für mich aber sein, dass die Beschulung an einer bestimmten Schulform für den jeweiligen Schüler Sinn machen muss. Ich habe in diesem Jahr je einmal körperliche Entwicklung und Hören. Beide sind hier absolut an der richtigen Schule, sie bekommen gezielte Unterstützung bei ihren Defiziten, sind dann aber im Unterricht "ganz normale" gymnasiale Schüler.

    Es wäre auch absurd (oder vielmehr ein Hinweis auf eine ableistische Einstellung), über zielgerichtet beschulbare SuS mit Behinderung zu sprechen an der Stelle. Die große Herausforderung sind zieldifferent zu beschulende SuS und das gilt ganz genauso in der SEK. I.

    Das denke ich nicht nur, dass ist objektiv überprüfbar. Die Gesamtschulen hier haben je einen Differenzierungsraum zwischen zwei Klassenräumen, die Landesregierung in Niedersachsen hat vor zwei Jahren ein Programm zur Aufstockung der pädagogischen Mitarbeiter an weiterführenden Schulen aufgelegt und die Gymnasien davon zunächst ausdrücklich ausgenommen, mit der Begründung, dass es dort nicht den gleichen Bedarf gäbe. Teams von 6-8 pädagogischen Mitarbeitern stellen sich bei den benachbarten Gesamtschulen auf deren Homepage vor, da brauche ich nicht spekulieren.

    Wenn das tatsächlich repräsentativ wäre für ganz Niedersachsen und nicht nur euren Schulkreis, wäre es dort - inzwischen- so (wobei Differenzierungsräume sicher nicht jede Schule haben wird, da nicht immer Platz dafür vorhanden ist). Ein hartes Argument, warum die Gymnasien nicht zieldifferent beschulen sollten im Rahmen der Inklusion ist es aber nicht, denn offenbar lässt sich dort zusätzlicher Personalbedarf im Zweifelsfall genau daran begründen oder nicht begründen, inwieweit Gymnasien inklusiv und zieldifferent beschulen. Ein Vorwand, warum man sich weiterhin diesbezüglich einen schlanken Fuß machen möchte ergibt sich jedoch durchaus.

    In BW gibt es keine derartige indirekte Steuerung der Inklusion nur an bestimmte Schularten. Dennoch machen sich auch hier die Gymnasien weitestgehend einen schlanken Fuß bei der zieldifferenten Beschulung, obwohl wir anderen meist nur eine Handvoll Differenzierungsstunden für sämtliche Förder-SuS der Schule erhalten und den Rest halt die übliche Fachlehrkraft zusätzlich machen muss, die meisten Schulen keinerlei Differenzierungsräume haben, etc. Diese Zusatzbelastung muss einfach gleichermaßen verteilt werden, damit nicht nur die Schularten mit den höchsten Deputaten und dem geringsten Verdienst diese Aufgabe alleine stemmen müssen, während der Philologenverband weiterhin seine Pfründe schützt und verteidigt auf Kosten aller anderen.

    So weit ich weiß, wird man doch entlastet bei einer Funktionsstelle und hatte vom Hören-Sagen im Kopf, dass man dann auch keine Klassenfahrten machen muss. Muss aber nicht stimmen.

    Würde für bisschen Geld sich ja auch nicht lohnen auf A14, aber wenn man die Klassenfahrt umgehen kann, why not?

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Teil irgendeines Dienstrechts sein könnte (warum auch?!?), aber wenn du das gehört hast, solltest du als A14 doch wissen, dass Hörensagen eine ganz miese schul- und dienstrechtliche Basis ist und insofern wahlweise bei der Person, die dir das erzählt hat nachhaken, wo das stehe oder selbst eure APO- GOST wälzen gehen.

    Weil am Gymnasium am "30 SuS, 1 Lehrer Setting" nicht gerüttelt wird, (…)

    Denkst du wirklich, dass andere Schularten diesbezüglich besser ausgestattet werden würden mit Personal, Räumlichkeiten, weiteren Voraussetzungen?

    Alles was du beschreibst trifft so für die meisten Grundschulen, SEK.1- Schulen und beruflichen Schulen zu. Trotzdem können diese Schularten sich keinen schlanken Fuß machen bei der Inklusion, müssen selbstverständlich und ganz ohne das je gelernt zu haben auch zieldifferent beschulen. Warum also sollten Gymnasiallehrkräfte nicht ihren Teil beitragen?

    Vielleicht ändert sich ja etwas künftig an den Bedingungen, wenn die Führungskräfte von morgen nicht nur die Segregation bestimmter Behinderungen erleben, sondern erleben, dass anders zu sein okay ist in der Gesellschaft, auch wenn es schön wäre, wenn Schulen generell personell besser ausgestattet und aufgestellt wären.

    So gesehen ist auch schon die Aussage, die oben irgendwo getroffen worden, dass Kritik an Inklusion eigentlich nie die Inklusion von rein körperlich beeinträchtigten meint - wobei das natürlich so pauschal auch nicht stimmt, Kinder, die völlig blind oder taub sind, wird natürlich keine Regelschule beschulen können, (…)

    Taube SuS habe ich tatsächlich noch nicht erlebt, blinde SuS durchaus. Ein ehemaliger Kommilitone von mir hat als blinder Schüler ein reguläres Gymnasium besucht und unterrichtet auch heutzutage an einem solchen als Lehrer.

    Das Kernproblem am Gymnasium ist, dass dort kein zieldifferenter Unterricht geleistet werden kann.

    Alle anderen Schularten schaffen das doch auch und auch dort ist das kein Spaziergang. Warum also sollen die Gymnasien zieldifferente Beschulung per se qua Schulart nicht leisten (müssen), jede andere Schulart aber schon?

    Ich halte unregulierte Inklusion für einen Menschenrechtsverstoß. Die Lehrkräfte und der Rest der Klasse haben ein Recht auf funktionierenden Unterricht.

    Einem derart komplexen Thema kann niemand derart verkürzt und unterkomplex gerecht werden.

    Fakt ist, dass ALLE SuS ein Recht haben auf funktionierenden Unterricht, nicht nur diejenigen, die zielgleich beschult werden können und keinen Förderbedarf haben. Derart verkürzt wie du das formulierst, hat das einen echt üblen Beigeschmack nach diskriminierender Segregation behinderter Menschen.

    Ich denke nicht, dass unsere Förderschulen pauschal einen Widerspruch darstellen zur UN- Behindertenkonvention. Auch bei sehr guter Inklusion sind dort die Spezialistinnen und Spezialisten, die nicht nur funktionierende, sondern sehr gute Förderbedingungen herstellen können vielfach. Was Deutschland aber ändern müsste- jedes Bundesland, jede Kommune, sowie auf Bundesebene- ist die Erkenntnis, dass Barrierefreiheit kein Privileg ist das behinderte Menschen sich erkämpfen müssen, sondern ein Grundrecht und damit verpflichtend an jeder einzelnen Stelle umzusetzen ist. Dann müssten Schulgebäude verpflichtend nachgerüstet werden, es würde an jeder Schule spezielle Förderklassen geben für die externe Differenzierung in entsprechenden Fächern/ Bereichen samt passender Förderschulkräfte, Materialien, Ausstattung wo immer das nötig ist, Binnendifferenzierung in anderen Fächern/ Bereichen, gemeinsame Ausflüge, Pausenbereiche, Feste, Aktionen,…

    Der ÖPNV wäre genauso prinzipiell barrierefrei (mein Nachbar im Rollstuhl könnte also an jeder Haltestelle aussteigen UND den Bahnsteig auch verlassen), Arztpraxen und Geschäfte hätten prinzipiell Treppenlifte, Rampen, Hinweise in Blindenschrift/ leichter Sprache oder stünden Menschen mit Assistenzhunden aller Art offen bei Bedarf.

    Diskriminierung behinderter Menschen findet an jedem einzelnen Tsg millionenfach statt in diesem Land und wird einfach hingenommen, weil die Menschenrechte nicht- behinderter Menschen am Ende des Tages immer noch relevanter sind für viele, als eigene Privilegien zu hinterfragen. Der Preis, den unter anderem behinderte Menschen für derartige Privilegien zahlen müssen wird geflissentlich ignoriert oder Nachteilsausgleiche für weniger relevant erklärt als das Recht Nicht- Behinderter auf ihren Privilegienerhalt.

    Wobei der Verdacht naheliegt, dass Whatsapp z.B. in NRW nur verboten wurde, um logineo (den NRW-eigenen Messenger) zu puschen.

    Das verbot wurde z.B. mit der fehlenden Verschlüsselung begründet. Zu einem Zeitpunkt, als die Verschlüsselung längst eingeführt war.

    Absolut möglich, darf man aber getrost ignorieren, wenn es ein dementsprechendes Verbot des Dienstherrn gibt. Ein Gebot bestimmte Apps auf Privatgeräten zu installieren kann umgekehrt auch niemand aufstellen, so dass man auf dem Weg ausufernde Kommunikation über Messengervarianten auch ganz gut reduziert bekommt.

    Hallo, ich habe eine Nachfrage zu deiner Antwort. Was würdest du tun, wenn bei der nächsten Gelegenheit darum gebeten wird, doch wieder in die Gruppe "xy" einzusteigen, weil man wirklich NUR ganz wichtige Termine dort kommunizieren würde und ausschließlich kurz und knapp regelmäßig um diese und jene Mitteilung bitten würde, wofür man nur das und das abfotografieren müsse, das sollte doch kein Problem sein im Sinne des guten Miteinanders?

    WhatsApp ist in vielen BL kein zulässiger Kanal für dienstliche Kommunikation. Darauf würde ich kurz und sachlich (da das in meinem BL zutrifft) hinweisen und deutlich sagen, dass dienstliche Kommunikation auf zulässigen Kanälen erfolgen muss (hier in BW gibt es dafür dann z.B. ThreemaWork).

    ThreemaWork nutzt erfahrungsgemäß aber fast niemand, da alle nur deshalb an WhatsApp hängen, weil sie daran gewohnt sind, das (teilweise exzessiv) zu nutzen. Insofern führt bereits die Verweigerung WhatsApp auf dem Privathandy dienstlich zu nutzen dazu, dass man mit bestimmten Scheiß weniger behelligt wird und für den Rest, weil dann ja zulässige, offizielle Schulkanäle genutzt werden müssen, was etwas mehr Aufwand ist für viele und genauer abgewogen wird, was wirklich geteilt werden muss.

    Wichtige Termine kann man einfach auch über Schulmail an Lehrkräfte verteilen und hängt sie im Idealfall trotzdem immer noch im Lehrerzimmer aus, weil nicht alle gleich regelmäßig digitale Informationen prüfen und so ein Aushang ein guter, alltäglicher Reminder sein kann.

    Dummerweise habe ich dabei angesprochen, dass ich auf Leberhöhe immer so ein Druckgefühl habe.

    Meine Ärztin kam dann auf die Idee einen Ultraschall zu machen und hat dabei eine 6 cm große Raumforderung festgestellt.

    Ein Glück hast du das angesprochen, so dass jetzt direkt geprüft werden kann, worum es sich handelt, um dir auch dabei helfen zu können! Dumm wäre es nur gewesen das nicht anzusprechen.

    Ich wünsche dir natürlich, dass es letztlich harmlos/ gutartig und gut behandelbar ist. Alles Gute und viel Kraft erst einmal!

    Es gibt sicherlich auch in NRW Pflichtfortbildungen für neue Schulleitungen. Darüber hinaus gibt es dort sicherlich ebenfalls eine Rektorenvereinigung, zu der der Kontakt hilfreich sein kann. Schließlich kannst du auch Schulleitungen an SEK.1- Schulen in deiner näheren Umgebung- die du vielleicht schon kennst, fachlich/ menschlich schätzt- ansprechen im Hinblick auf eine Art Mentorenschaft angesichts deiner speziellen Situation vor Ort. Mein Vater hat das als Schulleiter immer wieder gemacht bei neuen SLen in der Umgebung und berät auch heutzutage noch über die Rektorenvereinigung bei Bedarf neue, wie auch erfahrenere Schulleitungen.

    Ich verstehe es so: der Kollege wurde auserkoren, für alle das Programm zu machen, dann bucht er das Schwimmbad aber keinen Stadtführer und die anderen wissen nichts davon, erfahren 3 Wochen vorher, dass ein Teil der 8b ins Schwimmbad darf und kein Stadtführer gebucht wurde.

    Edit: wenn dem so ist, kann man nur sagen, dass man jetzt schriftlich haben möchte, was geplant ist und sich um den Rest selbst kümmern.

    So eine kohärente Darstellung macht definitiv einen Unterschied im Gesamtverständnis, :top: also würde sie machen, käme sie von der TE, so dass tatsächlich nachvollziehbar wäre, was das Problem ist.

    Nochmal wegen der Vergleichsarbeiten: Woraus geht hervor in deinem BL, dass eure Schulleitung festlegen darf, dass es derartige Vergleichsarbeiten geben muss?

    Wenn die SL das gar nicht festlegen darf einseitig: Gibt es Konferenzbeschlüsse, die rechtlich verbindlich festlegen, dass es derartige Arbeiten geben muss, an die der Kollege gebunden wäre?

    Wenn es derartige Konferenzbeschlüsse nicht gibt: Wäre es möglich, dass der Kollege einfach weiß, dass eure frühere SL oder die Interimsführung das gar nicht anordnen durften/ dürfen und das deshalb einfach stillschweigend ignoriert?

    Wenn die SL das warum auch immer anordnen durfte: Warum überlässt du es nicht einfach dieser, das dann auch zu kontrollieren und entpackst damit deinen mentalen Workload von Aufgaben, für die du nicht zuständig bist?

    Weil er's eben nicht für alle Klassen machen will. Das hab' ich doch auch geschrieben. Alles, was er macht, gilt nur für seine Klasse.

    Nochmal: Warum muss das ein Problem sein? Wenn ihr euch für die beiden anderen Klasen einig seid eine Stadtführung buchen zu wollen, dann könnt ihr das doch unabhängig von dem Kollegen machen. Alternativ könntet ihr euch auch mit dem Kollegen einigen, dass er die Stadtführung für alle macht und das gesparte Geld in einen anderen Ausflug investieren oder- verrückte Idee- nicht ausgeben. Das dürfte manche Eltern freuen.

    Klar, eine Stadtführung macht jeder für sich. Der Kollege ist aber beispielsweise der Meinung, er könne das besser als ein Reiseführer vor Ort. Also bucht er keinen. Das kann er für seine Klasse auch gerne machen, die anderen beiden Klassen hätten den Reiseführer aber gerne. Deswegen muss er das entweder buchen oder offenlegen, wer da der Ansprechpartner ist. Beides tut er nicht. Und genau das ist extrem lästig.

    Warum „muss“ dein Kollege etwas buchen oder offenlegen, wenn er bereits klar gemacht hat, dass er das selbst machen würde? Warum kann er nicht der Stadtführer für alle Klassen sein an dem Tag und das gesparte Geld fließt in einen anderen Ausflug? Warum bucht ihr nicht einfach für eure Klassen die Stadtführung, wenn ihr dafür zahlen möchtet und er macht das halt anders?

    Ich lese aus deinen Beiträgen neben deinem Frust ein hohes Maß an Kontrollbedürfnis dem Kollegen gegenüber heraus. Das fände ich aus Perspektive des Kollegen extrem lästig und würde wohl auch versuchen möglichst viel einfach allein mit meiner Klasse zu organisieren.

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