Beiträge von CDL

    Seit wann müssen angestellte Lehrkräfte vor Einstellung zum Amtsarzt?


    Amtsarzt ist nur relevant für angehende Beamte. Und wenn da einer auftaucht mit BMI 30 aufwärts wird es halt dann schon kritisch. Wenn dann noch weitere Faktoren kommen dann ist die Verbeamtung halt ausgeschlossen..

    Dir ist bewusst, dass hier in BW ALLE angehenden Anwärter: innen zum Amtsarzt müssen, selbst wenn sie im Anschluss bereits im Ref nicht verbeamtet werden sollten bzw. im Anschluss altersbedingt nicht auf Probe verbeamtet werden können, sondern im Angestelltenverhältnis eingestellt werden? (Ja, den Fall gab es in meinem Kurs.)

    Das gilt abernur für menschen mit Schwerbehinderung, weil diese per Gesetz eine Sonderstellung haben. Hast man nur einen Grad der Behinderung von 40 v.H., so gilt man nicht als Schwerbehindert, wird entsprechend nicht durch das Gesetz protegiert und entsprechend bei der Einstellung aussortiert, weil der Arbeitgeber sich solche Arbeitnehmer nicht auf seine Schwerbehindertenquote anrechnen lassen kann.

    Auch das ist pauschaler Bullshit und nicht nur deshalb, weil es die Möglichkeit der Gleichstellung gibt. Ist es in vielen Fällen erheblich erschwert, eine Arbeitsstelle als Mensch mit Behinderung zu finden, weil genau wie du es beschreibst infolge von Vorurteilen selektiert wird? Oh ja! Dazu habe ich selbst mehr als genug erlebt. Ist es rechtens? Nein. Und es ist definitiv auch nicht das, was man ausschließlich erlebt glücklicherweise.

    Um aber zurückzukommen zum Schuldienst, um den es dir ursprünglich ging in deiner Aussage: Hier ist es tatsächlich gänzlich unerheblich für die Frage der Einstellung, ob ein GdB über oder unter 50 vorliegt. Das ist für die Frage der Verbeamtung mit Vorerkrankungen relevant, zumindest als Angestellte können aber die meisten Vorerkrankten problemlos in den Schuldienst gehen, da nur sehr wenige Erkrankungen es einem nachweislich- und damit rechtlich haltbar - verunmöglichen als Lehrkraft tätig zu werden, obgleich man ein Studium erfolgreich bewältigen konnte.

    Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.

    Zu Deiner Frage:
    Die Auskunft, die Du erhalten hast, ist der neueste Stand in NRW - das kann man auch in der entsprechenden Verordnung nachlesen. Wie es in den anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

    Magst Du Dein Bundesland nennen?

    Wie genau stellt euer Dienstherr sich das dann vor im Rahmen der Fürsorgepflicht? Soll man ggf. jahrelang auf eine Reha warten, bis man exakt für Tag 1 der Sommerferien einen Platz erhält, den man dann aber - ungeachtet medizinischer Erfordernisse - garantiert zum Ende der Sommerferien wieder freigeben muss?


    Ich kann nur hoffen, dass sowohl der TE als auch die Lehrkräfte in NRW solche Vorgaben nicht einfach hinnehmen, sondern sich umfassend rechtlich beraten lassen in der Angelegenheit, sowie ggf. rechtliche Schritte vornehmen, um gesundheitsgefährdende Vorgaben gerichtlich überprüfen zu lassen.

    Sonstige Noten brauchen sich ja nicht nur auf mündliche Mitarbeit im Plenum beziehen. In Arbeitsphasen kann ich ebenso rumgehen und Beobachtungen machen, die in die sonstige Note einfließen können. Außerdem kann ich mit einzelnen SuS sprechen, mir ihre Vorgehensweise erklären lassen und so weiter.

    Klar, aber das sind zumindest bei mir dann halt Stichpunkte zum Arbeitsverhalten, etc., die in eine Mitarbeitsnote für die gesamte Einheit zusammengefasst werden, die dann ein umfassenderes Bild zusammenfasst, statt isoliert die Tagesform mit einer Note zu versehen. Wenn es jede Stunde Noten gibt, dann erzeugt das meines Erachtens eine extrem ungesunde Form von Leistungsdruck, ohne dadurch in der Summe einen echten Mehrgewinn an Aussagekraft zu erlangen.

    Es sollen die Gesunden und nicht die Kranken eingestellt werden.

    Sorry, aber das ist pauschaler Bullshit! Menschen mit z.B. Schwerbehinderung sind per definitionem nicht gesund und dürfen selbstredend nicht pauschal qua Behinderung „aussortiert“ werden, da das schlicht Diskriminierung wäre, auch wenn sie ggf. nicht verbeamtet werden können. Auch wer später erkrankt im Schuldienst darf natürlich nicht einfach pauschal selektiert und entlassen werden qua Erkrankung, sondern hat - wie jeder andere AN in diesem Land - das Recht auf Wiedereingliederung im Beruf und Fürsorge durch den Arbeitgeber / Dienstherrn.

    Natürlich tut er das aus deiner Perspektive, denn sie deckt sich ja mit deiner. Und wer selbst gesteht sich gerne ein, dass die eigene Perspektive ,,kalt'' ist?

    Auch hier entzückt der Verweis auf eine ,,hoch emotionale Darstellung'' - Der Ersteller möge sich wirklich schämen, dass er nach mehreren Belastungssituationen keine klinisch tote Darstellung seiner subjektiven Erlebnisse verfasst bekommt. Aber das wird schon, vielleicht bleibt er als Training einfach ein wenig länger hier im Forum. Es ist ja schließlich noch kein Meister vom Himmel gefallen.

    Dein letzter Satz bringt es noch einmal perfekt auf den Punkt. Quod erat demonstrandum.

    Der TE hat - verständlicherweise - hoch emotional formuliert. Meine Erfahrung ist, dass ich Menschen nicht helfen kann auf der Sachebene, wenn ich genauso hoch emotional reagiere. Das bedeutet nicht, dass ich emotional „kalt“ reagieren würde, auch wenn du das offensichtlich derart liest, sondern nur, dass ich versuche erst einmal dazu beizutragen, dass etwas ruhiger über das eigentliche Anliegen gesprochen werden kann, da wir hier im Forum nun einmal immer nur eine Seite kennen und damit von deren Informationen abhängig sind.


    Von „Scham“ habe ich garantiert nichts geschrieben und das schwingt auch nicht mit bei mir, da das nicht meine Haltung ist zum Umgang mit Menschen in Belastungssituationen. Wieso vermutest du direkt, dass es darum gehen könnte den TE zu beschämen?

    Was meinen „letzten Satz“ anbelangt: Du hast offenbar für dich entschieden, diesen in einer bestimmten Weise zu lesen. Du hättest alternativ auch nachfragen können, wie ich diesen meine, statt mir direkt eine bestimmte Haltung zu unterstellen. Dass es deutlich zu wenig Wertschätzung im System Schule für die dort Beschäftigten gibt ist erst einmal einfach eine Tatsache, die vermutlich mit den meisten von uns etwas macht, weshalb wir alle lernen müssen, damit möglichst gesund umzugehen. Wem das nicht ausreichend gelingt, der kann- und auch das ist eine schlichte Tatsache- aller Voraussicht nach nicht glücklich werden in diesem Bereich. Das erst einmal sachlich festzustellen bedeutet nicht, dass ich das gut fände oder persönlich nicht anders handhaben würde. Tatsächlich ist Beziehungsarbeit nicht nur im Umgang mit SuS ein Schwerpunkt meines Handelns, sondern auch in der kollegialen Zusammenarbeit lege ich großen Wert darauf, meine KuK als Menschen, wie auch in ihrer Arbeitsleistung zu sehen und zu validieren. Ich finde Wertschätzung nämlich sehr wichtig. Wie handhabst du das mit der Wertschätzung?

    Gibt es auch noch etwas, was du dem TE mitteilen möchtest, was du als konstruktiver empfindest als die von dir kritisierten Beiträge?

    Einerseits hast du Recht, Kathie, aber das Kind gehört von den RS-Leistungen her ohne irgend einen Ausgleich so ziemlich in die Mitte der Klasse. Nur, dass es diesen Nachweis hat. Das Diktat war schwer. Finden auch Kolleginnen. Habe eine sehr leistungsstarke Klasse und im Einserbereich gab es nur 2mal 1-2, also 1,5 als beste Noten.

    Eigentlich ist alles gut, bis auf dass ich es etwas ungerecht finde anderen Kindern gegenüber. Aber vllt. sollte ich das einfach sein lassen. Gab halt Tränen.

    Was genau ist an einem NACHTEILsausgleich ungerecht der restlichen Klasse gegenüber, die diesen NACHTEIL nicht hat, ergo auch keinen Ausgleich benötigt? Hätte es weniger Tränen gegeben, wenn das LRS- Kind anstelle des Nachteilsausgleiches nichts erhalten hätte, sprich wenn es nur eine 1,5 gegeben hätte in der Klasse? Wohl kaum!

    Wäre es möglich, dass du auf einer Planstelle für den höheren Dienst sitzt und deshalb dementsprechend auch das dazu passende Deputat bekommen hast? Die Lehrbefähigung isoliert darf diesen Effekt nämlich nicht haben, die Planstellenauszeichnung ist dagegen durchaus relevant. Gibt es an Realschulen plus auch Stellen für den höheren Dienst, weil das „Plus“ für eine mögliche Oberstufe steht, für die man Lehrkräfte mit passender Lehrbefähigung benötigt?

    Danke euch! Und wie sieht es aus mit dem Amtsarzt -NRW? Kommt der pünktlich, oder kann das auch mal länger dauern?

    Der Amtsarzt kommt gar nicht; die Aufforderung denselben aufzusuchen kommt - wie ich dank des Forums weiß- auch in NRW nicht prinzipiell nach der Stechuhr, wenn x Wochen rum sind, sondern mal genau passend, teilweise aber auch erst deutlich später.

    Ich kenne viele. Aber vielleicht ist es in der Sonderpädagogik mal wieder anders als im Regelschulbereich.

    Durchaus, bedenkt man, wie hoch dort der Lehrkräftemangel ist. Deshalb sind in meinem Refkurs ja auch so viele direkt von der Ausbildungsschule übernommen worden, weil der Mangel dementsprechend groß war in der SEK.1.

    Ich freue mich rückwirkend, dass ich als Mutter nie in einer Elternwhatsappgruppe in der Klasse meiner Kinder sein musste :P:D:victory:

    Habe gestern einen Post gelesen, da meinte jemand, schlimmer sei nur die whatsappgruppe von 18 Lehrerinnen gewesen, die den Junggesellinnenabschied einer Kollegin planten....:lach:

    Meine Schwester meint auch immer, dass die die beiden Elternwhatsappgruppen, in denen sie der Kinder wegen sind, die übelsten Gruppen überhaupt seien, weil es dort vor allem um soziale Kontrolle und sozialen Druck gehe, nicht um echtes Miteinander.

    Ich freue mich, dass ich heute den Herbst auf dem Teller hatte. 🌰🍁🍂🍁🌰

    Die Frage kann niemand beantworten. Dass jemand nach dem Ref. direkt von derselben Schule übernommen wird, ist wohl eher selten.

    Das kommt wäre ich sagen SEHR auf die individuelle Situation an (Fächerkombi, Passung zur Schule, Einstellungssituation allgemein,..).

    Als ich im Ref war, wurde rund die Hälfte der Anwärter: innen von ihren Ausbildungsschulen übernommen, weil diese Bedarf hatten, einstellen durften, Fächer und Persönlichkeit passten, die ehemaligen Refis blieben wollten und das Ref insofern für beide Seiten 18 gut genutzte Bewerbungsmonate waren.

    Das kann Dir niemand sinnvoll beantworten. Du kannst Dir die offiziellen Perspektiven und Chancen auf den Seiten der jeweiligen Kultusbehörden ansehen, alles andere ist reine anekdotische Evidenz ohne jeden sachlichen Mehrwert.

    Ergänzend dazu ist es sinnvoll mit der eigenen Ausbildungsschule das offene Gespräch zu suchen und dabei zu klären, wie insgesamt die Personalversorgung an der Schule ist (bei Überversorgung auf dem Papier darf ggf. auch für ein tatsächlich unterversorgtes Fach nicht eingestellt werden, da das zulasten anderer, komplett unterversorgter Schulen gehen würde), wie der Bedarf an deinen Fächern tatsächlich an dieser Schule ist (dass diese insgesamt Mangelfächer sind bedeutet nicht, dass sie es an jeder Schule wären) und schließlich, ob man sich grundlegend vorstellen könne, dich zu übernehmen. Sinnvollerweise führt man das Gespräch nicht direkt zu Beginn, sondern wenn die Schule einen bereits etwas kennt und hoffentlich schätzt.

    Ich dachte bis jetzt immer (was vielleicht auch naiv ist), dass ich danach direkt übernommen werden kann, besonders mit meiner Fächerkombi (dass die besonders gesucht wird, wurde einem zumindest auch im Studium gesagt). Allerdings habe ich jetzt im Gespräch mit meiner zukünftigen Schule und auch im Buschfunk rausgehört, dass wohl erstmal allgemein das Budget vom Land gekürzt wurde, was dann unter anderem konkret dazu geführt hat, dass einige Vertretungslehrkräfte von meiner Schule gehen mussten - auch welche, die dort zuvor ihr Ref gemacht haben...

    Dass deine Fächern besonders gesucht bist bedeutet nicht, dass deine Refschule diese besonders sucht und benötigt. Ich habe ein absolutes Mangelfach meines Bundeslandes und meiner Schulart im Angebot. Nachdem meine Refschule aber personell überversorgt war und bereits abordnen musste, bestand überhaupt keine Chance mich zu übernehmen, obwohl vor allem mein Kollegium im Ref sich das sehr gewünscht hätte. Es war aber problemlos möglich eine Planstelle anderweitig zu bekommen, weil es eben genügend Schulen mit Bedarf im Fach gab (und weiterhin gibt). Das musst du also schlicht getrennt voneinander betrachten.

    Da mir nicht klar war, dass man als Lehrer derart wenig Unterstützung bekommt, hatte ich gehofft hier Möglichkeiten zu finden. Zum Beispiel Möglichkeiten zum Schutz aus der Klasse genommen zu werden, das Kind quer zu versetzen, die Schulbegleitung zu tauschen oder Ähnliches. Wobei ich nicht wüsste ob ich davon versuchen würde etwas zu erreichen, aber die Gewissheit der Situation nicht komplett ausgeliefert zu sein hätte geholfen.

    Wenn es dich gesundheitlich derart belastet in der Klasse weiterhin zu unterrichten kannst (und solltest) du natürlich mit Unterstützung des Personalrats darauf dringen, dass du herausgenommen werden musst im Sinne der Fürsorgepflicht.

    Eine Versetzung des Kindes in eine andere Klasse würde dagegen dieses bestrafen für das Verhalten der Eltern, was weder der Sinn einer solchen Querversetzung ist, noch pädagogisch angemessen wäre.

    Den Tausch der Schulbegleitung könnt ihr als Schule nicht erzwingen, ohne nachweisliches, schwerwiegendes Fehlverhalten (also etwas, was ein Hausverbot ermöglichen würde).

    Danke, ist es schon und die Verzweiflung nimmt zu

    Personalrat in beiden BL beteiligt und umfassend informiert über deine Situation? Nachweise über familiäre Situation / Belastung durch die Tätigkeit in einem anderen BL mitgeliefert? Ausreichende Offenheit, wo du in HH arbeiten würdest, sprich überall oder doch nur selektiv? Fächerkombi ist HH- kompatibel? Alternativ eine Versetzung geprüft so nah an HH ran, dass der Fahrtweg kürzer wird?

    Das ist Auslegungssache. Es gab zum einen einen viel Mehrarbeit, weil Gespräche vorbereitet und geführt werden mussten, um die Aussagen zu widerlegen.
    Zudem gibt es seitdem in jeder Unterrichtsstunde ein schlechtes Gefühl in der Klasse, da erwartbar ist, dass nur gesucht wird, ob es weitere Punkte gibt, über die man sich beschweren kann.
    da auch bemängelt wurde, dass Kritik an der Lernentwicklung geäußert wurde, ist ebenfalls erwartbar, dass Zensuren infrage gestellt werden.

    Da all dies bereits jetzt einmal völlig unbegründet erfolgt ist und zeitlich und psychisch zu einer Belastung geworden ist, würde ich schon denken, dass es da irgendetwas Unterstützungsmöglichkeiten gibt.

    Ich bin mittlerweile seit 15 Jahren im Schuldienst und habe noch keinen Ansätzen vergleichbare Situation erlebt.

    Letztlich ist diese Mehrarbeit- so fordernd sie psychisch und physisch in so einem Fall auch ist - halt mit eingepreist im Beruf, da Eltern natürlich die Möglichkeit haben müssen zu Dienstaufsichtsbeschwerden unabhängig davon, ob sie am Ende mit selbiger erfolgreich sind oder nicht. Ich kann mir aber problemlos vorstellen, dass das viel mit einem macht innerlich, weil es nicht nur Kraft kostet, sondern ggf. auch Vertrauen. Das hakt man je nach Art der Anschuldigungen mit Sicherheit nicht mal eben ab, auch wenn es rein sachlich geklärt ist.

    Was du aber natürlich machen kannst, ist noch einmal in aller Ruhe mit deinem Personalrat, wie auch engen Vertrauten über die Angelegenheit zu sprechen, um dich vielleicht etwas sortieren zu können, was du gerade brauchen würdest, um das abschließen zu können. Braucht es noch einmal ein klärendes Gespräch mit der Schulleitung? Gibt es Absprachebedarf mit den anderen Lehrkräften in dieser Klasse? Müssten weitere Gespräche mit diesen Eltern geführt werden? Ist es dir weiterhin möglich den Schüler oder die Schülerin zu unterrichten? Benötigst du vielleicht ergänzende Gesprächsangebote / Coaching, um das Ganze emotional verarbeiten zu können? Benötigst du rechtliche Beratung durch deine Gewerkschaft für den Fall, dass so etwas noch einmal geschehen sollte?

    Gerade dieses Entschleunigte ist ein wesentlicher Aspekt: Propaganda, gesellschaftlicher Druck oder Gewöhnung wirken selten plötzlich, sondern entwickeln sich in kleinen, kaum wahrnehmbaren Schritten. Genau das soll das Projekt spürbar machen.

    Bei teilweise gerade einmal 45min Unterricht im Fach pro Woche funktioniert ein derart langsames Erzähltempo gerade in gesellschaftswissenschaftlichen Fächern nicht. Darüber hinaus, muss man als Lehrkraft bei einem reinen Audioformat mit bedenken, dass viele SuS nur noch über die Aufmerksamkeitsspanne eines TikTok- oder Instavideos verfügen von der Länge her.

    Letztlich wirkt es aber auch langatmiger dadurch, dass es zu wenig zielscharf erzählt wird, also zu viele unwesentliche Details, dafür zu wenig Raum, um emotionale Tiefe und damit Verbindung herzustellen.

    Gut didaktisiertes Material zu erstellen, das in Schule und Unterricht verwendet werden kann, fällt selbst manchen gelernten Lehrkräften schwer. Das im Rahmen eines Hobbys mal eben aus dem Ärmel zu schütteln ist nicht realistisch. Belass es insofern bei einem Hobby. Vielleicht findest du ja deine Fans bei YouTube.

    Welchen Hintergrund hast du denn?

    Ich habe mir jetzt mal eine halbe Folge angehört, bei der ich mir vom Titel her vorstellen hätte können, dass diese vielleicht in Gemeinschaftskunde passen könnte. Ich fand es deutlich zu langatmig und vor allem zu wenig zielführend bezogen auf den Titel. Für eine emotionale Teilhabe an einem Zeitzeugnis fehlt einerseits das reale Zeitzeugnis (da würde es ja Tagebuchaufzeichnungen aus der Zeit geben..) und andererseits der nachvollziehbare und spürbare, direkte emotionale Bezug, der dieses Erzählformat eigentlich sehr interessant macht. Es bleibt meines Erachtens zu distanziert und oberflächlich, um Hörer:innen tatsächlich emotional mitnehmen zu können.

    Das würde für meine Schülerschaft nicht funktionieren, aber auch zu meinem Unterricht nicht passen. Um das im Unterricht einsetzen zu können, müsste das zumindest aus meiner Perspektive noch sehr deutlich überarbeitet werden (kürzer, zielschärfer, emotional nachvollziehbarer- wenn das ein Ziel sein soll).

    Wir können uns gern fachlich uneinig sein, damit habe ich keinen Klemmer. Meine Frage bezog sich auf die rechtlichen Grundlagen und deren Spielraum, nicht auf meine Wirkung auf unbekannte Internetmenschen anhand weniger Infos. Ich könnte auch mutmaßlichen, was es dir gibt, mich abzuwerten oder die Abwertung zu stützen und wie das auf mich wirkt, aber ehrlich gesagt ist das nicht Thema und dir so egal wie mir.

    Meine SL hielt das übrigens für ähnlich gravierend wie ich, hat meine Maßnahmen gestützt und zusätzlich ein deutliches Elterngespräch geführt.

    Es ging nicht um Einzelstunden. Es war angekündigt, dass es bewertet wird. Das habe ich aber bereits mehrfach gesagt.

    Die Ersatzleitung hätte in der Schule stattgefunden, sie ist aber nicht aufgetaucht.

    Nichts gegen dein Bauchgefühl, aber "nicht bewertbar" macht rechnerisch zu "6" schon einen Unterschied.

    Wenn das alles so klar und eindeutig wäre, wozu dann hier noch groß nachfragen? Und warum taucht das alles erst im Verlauf auf, um Kritik zu entkräften, statt direkt zu Beginn deutlich zu machen, dass deine SL das genauso sieht wie du, sowohl was die Nicht- Akzeptanz der Entschuldigung anbelangt als auch den Umgang mit der Note als Strafe, pardon, der angekündigten Leistungsbewertung samt Ersatzleistung, für die die elterliche Entschuldigung nicht gelten soll?

    Na bewerten werde ich sie schon, aber natürlich mit 6. Ich kann nicht verstehen, wieso man sowas nicht abstraft, es gibt doch die Schulpflicht.

    Die Eltern decken die Faulheit ihres Kindes, daher akzeptierte ich die Entschuldigung nicht und damit ist es unentschuldigt und somit eine 6.

    Das ist rechtlich nicht zulässig und bekommst du nicht mehr durch, sobald die Eltern die SL involvieren. Eskalieren die Eltern das weiter, bekommst du zurecht deutlich aufs Dach.

    Auch wenn es dir nicht gefällt: Ohne durch die SL oder die Fachlehrkräfte der Klasse (je nach BL) offiziell angeordnete Attestpflicht gilt, dass die Eltern Fehlzeiten entschuldigen müssen und auch können, egal wie glaubwürdig die Entschuldigung inhaltlich sein mag.
    Unabhängig davon ist es unzulässig für eine durch die Eltern entschuldigte (!) Unterrichtsstunde eine 6 zu erteilen.

    Wenn du künftig eine Attestpflicht willst, dann bezieh deine Schulleitung mit ein, um das rechtlich sauber zu lösen, statt dich derart angreifbar zu machen.

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