Reha ohne Besoldung?

  • Liebes Forum,

    ich frage mich, ob jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation war oder zumindest davon gehört hat.

    Aufgrund gesundheitlicher Probleme habe ich vom Amstarzt eine Rehamaßnahme empfohlen bekommen, die die Beihilfe auch sofort genehmigt hat. Diese soll 23 Tage dauern und ich soll sie innerhalb der nächsten 6 Monate antreten.

    Nun erwidert der Dienstherr, dass die Reha in den Sommerferien zu erfolgen hat. Diese sind aber erst in 9 Monaten, bis dahin ist der Beihilfebescheid nicht mehr gültig. Ich bekam zudem die Auskunft, dass eine Reha außerhalb der Ferien nur auf dem Weg des Sonderurlaubs möglich ist und mit dem Wegfall der Bezüge verbunden ist.

    Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen?

    Danke!

    Islac

  • Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.

    Zu Deiner Frage:
    Die Auskunft, die Du erhalten hast, ist der neueste Stand in NRW - das kann man auch in der entsprechenden Verordnung nachlesen. Wie es in den anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

    Magst Du Dein Bundesland nennen?

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • In welchem Bundesland arbeitest du?

    In NRW hatten wir mal eine Kollegin, die musste dafür die kompletten Herbst oder Osterferien nehmen und die restlichen Tage dadrüber hinaus wurden von der Bezirksregierung als bezahlter Sonderurlaub genehmigt. Ich hoffe, ich verwechsle das nicht mit na Kur, sonst bekomme ich hier wieder milde Korrekturen.😬

  • Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.

    Zu Deiner Frage:
    Die Auskunft, die Du erhalten hast, ist der neueste Stand in NRW - das kann man auch in der entsprechenden Verordnung nachlesen. Wie es in den anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

    Magst Du Dein Bundesland nennen?

    Wie genau stellt euer Dienstherr sich das dann vor im Rahmen der Fürsorgepflicht? Soll man ggf. jahrelang auf eine Reha warten, bis man exakt für Tag 1 der Sommerferien einen Platz erhält, den man dann aber - ungeachtet medizinischer Erfordernisse - garantiert zum Ende der Sommerferien wieder freigeben muss?


    Ich kann nur hoffen, dass sowohl der TE als auch die Lehrkräfte in NRW solche Vorgaben nicht einfach hinnehmen, sondern sich umfassend rechtlich beraten lassen in der Angelegenheit, sowie ggf. rechtliche Schritte vornehmen, um gesundheitsgefährdende Vorgaben gerichtlich überprüfen zu lassen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eine Kollegin (NRW) hat außerhalb der Ferien eine Reha bewilligt bekommen, ich erinnere mich aber, dass es auch erst hieß, dass diese in den Ferien erfolgen muss. Ich kann gerne einmal nachhaken, wie es abgelaufen ist. Sie hatte auf jeden Fall ein längeres Hin und Her mit der Bezirksregierung. Ist echt gruselig.

  • Interessant. Da die meisten Lehrer ihren Jahresurlaub realistisch betrachtet nur in den Sommerferien nehmen können, kann die Pflicht, Rehamaßnahmen in den Sommerferien durchzuführen, für angestellte Lehrer schonmmal nicht rechtens sein, unbezahlter Sonderurlaub für eine medizinisch notwendige Rehamaßnahme schon gar nicht (§ 9 Entgeltfortzahlungsgesetz). Für verbeamtete Lehrer vermutlich auch nicht.

    Laut § 10 Bundesurlaubsgesetz dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer für die Zeit der Reha freizustellen. Eine Anrechnung auf den Erholungsurlaub wäre unzulässig. Nach der Reha steht es Arbeitnehmern sogar zu, direkt anschließend regulären Erholungsurlaub zu nehmen, um die Genesung zu unterstützen. Der Arbeitgeber darf dies nur ablehnen, falls dringende betriebliche Gründe dagegensprechen.

  • Interessant. Da die meisten Lehrer ihren Jahresurlaub realistisch betrachtet nur in den Sommerferien nehmen können, kann die Pflicht, Rehamaßnahmen in den Sommerferien durchzuführen, für angestellte Lehrer schonmmal nicht rechtens sein, unbezahlter Sonderurlaub für eine medizinisch notwendige Rehamaßnahme schon gar nicht (§ 9 Entgeltfortzahlungsgesetz). Für verbeamtete Lehrer vermutlich auch nicht.

    Laut § 10 Bundesurlaubsgesetz dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer für die Zeit der Reha freizustellen. Eine Anrechnung auf den Erholungsurlaub wäre unzulässig. Nach der Reha steht es Arbeitnehmern sogar zu, direkt anschließend regulären Erholungsurlaub zu nehmen, um die Genesung zu unterstützen. Der Arbeitgeber darf dies nur ablehnen, falls dringende betriebliche Gründe dagegensprechen.

    Für Angestellte gilt die Regelung bezüglich der Sommerferien nicht.

  • Ich würde das an deiner Stelle erst einmal zeitnah beantragen mit Verweis auf § 33 Abs. 4.1.

    Wenn das abgelehnt wird, legst du Widerspruch ein.

    Im schlimmsten Fall machst du die Reha halt ohne Bezüge. Die wirst du ja nicht zum Spaß verordnet bekommen haben.


    Wir haben auch Kollegen gehabt, die eine Reha während der AU gemacht haben.

  • Im schlimmsten Fall machst du die Reha halt ohne Bezüge. Die wirst du ja nicht zum Spaß verordnet bekommen haben

    Ist man in einer Reha nicht krank?

    Ich würde mich an die Personalvertretung wenden.


    In der zitierten Rechtsnorm kann ich nichts zu Ferien finden... Das ist doch auch kein Erholungsurlaub!

  • Ist man in einer Reha nicht krank?

    Würde ich jetzt auch so sehen, aber das kommt vermutlich auf die Reha an.

    Nehmen wir mal als Beispiel eine Reha zur Mobilisierung nach einer länger zurückliegendem Armverletzung. Da bist du nicht mehr notwendigerweise krank.

    Aber ja, ich würde für mich auch gründlich prüfen, ob da nicht Krankheit und Reha zusammenfallen.

  • In der zitierten Rechtsnorm kann ich nichts zu Ferien finden... Das ist doch auch kein Erholungsurlaub!

    Zitat

    Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen erhalten den Urlaub während der Schulferien.

    Ist ja schon ein Hammer. Ich kann doch nicht ein Jahr auf eine Reha warten, wenn ich sie JETZT benötige!

  • Ist ja schon ein Hammer. Ich kann doch nicht ein Jahr auf eine Reha warten, wenn ich sie JETZT benötige!

    Ein Fall fürs Verwaltungsgericht, diese Regelung kann so nicht standhaft sein, alleine weil dann der Erholungsurlaub nicht mehr genommen werden kann oder dieser muss dann in die Schulzeit verlegt werden. Auch OK...

  • Ein Fall fürs Verwaltungsgericht, diese Regelung kann so nicht standhaft sein, alleine weil dann der Erholungsurlaub nicht mehr genommen werden kann oder dieser muss dann in die Schulzeit verlegt werden. Auch OK...

    Jupp, meine Rede. Das ist eine unhaltbare Vorgabe- vorausgesetzt die davon Betroffenen lassen sie gerichtlich überprüfen und zerlegen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielen Dank für eure Kommentare 😊. Inzwischen habe ich mich an die Personalvertretung gewandt. Auch dort konnte man das Vorgehen zunächst nicht nachvollziehen. Im Grunde ist es ein Dilemma, weil sich in meinem Fall Beihilfe und Dienstherr widersprechen, also eigentlich eine interne Angelegenheit. Die Verordnungen habe ich natürlich auch rauf und runter gelesen, aber auch sie sind m.E. nicht eindeutig in eine Richtung formuliert.
    Übrigens: wäre ich länger im Krankenstand (statt zum Teil mit Schmerzen zur Schule zu gehen) und fände die Reha direkt im Anschluss statt, wäre eine Weiterbezahlung der Bezüge garantiert.

    Das verstehe wer will…

  • Ein Fall fürs Verwaltungsgericht, diese Regelung kann so nicht standhaft sein, alleine weil dann der Erholungsurlaub nicht mehr genommen werden kann oder dieser muss dann in die Schulzeit verlegt werden. Auch OK...

    In NRW wird nicht genommener Urlaub (auf Antrag) ausgezahlt.

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