Liebes Forum,
ich frage mich, ob jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation war oder zumindest davon gehört hat.
Aufgrund gesundheitlicher Probleme habe ich vom Amstarzt eine Rehamaßnahme empfohlen bekommen, die die Beihilfe auch sofort genehmigt hat. Diese soll 23 Tage dauern und ich soll sie innerhalb der nächsten 6 Monate antreten.
Nun erwidert der Dienstherr, dass die Reha in den Sommerferien zu erfolgen hat. Diese sind aber erst in 9 Monaten, bis dahin ist der Beihilfebescheid nicht mehr gültig. Ich bekam zudem die Auskunft, dass eine Reha außerhalb der Ferien nur auf dem Weg des Sonderurlaubs möglich ist und mit dem Wegfall der Bezüge verbunden ist.
Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen?
Danke!
Islac