Oha...hab noch nichts gehört - außer heute Morgen, dass nichts sicher sei.
Kam das von ganz oben oder gilt das nur an deiner Schule?
Und wenn es nicht nur deine Schule betrifft: gilt das für alle Klassenstufen bzw. Schularten oder wieder nur einen Teil (z.B. Abschlussklassen)?
Schreiben der Direktorenvereinigung (also eigentlich natürlich von Föll, aber über die Direktorenvereinigung weiterverteilt). Dürfte in den nächsten zwei Tagen runtergereicht werden in die Kollegien.
Betritt alle Schularten, alle Klassen außer Abschlussklassen (Präsenz nach eigener Entschedung mit Augenmaß) und außer Förderschwerpunkte geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung der SBBZen. Notbetreuung 1-7. Fernunterircht natürlich für alle. Ab dem 19. ggf. Wechselunterricht, wenn Inzidenzen das zulassen plus Teststartegie umsetzbar ist (Pflichttestung für Teilnahme am Präsenzunterricht als Zugangsvoraussetzung). Ach so: Abschlussprüfungen sind ausgenommen von der Testpflicht ebenso wie erofrderliche schriftliche Leistngsfeststellungen, da bei diesen die Eltern die Aussetzung der Präsenzpflicht nicht einfordern dürfen. Es wird empfohlen vor den Prüfungen Abschlussklassen 14 Tage in den reinen Fernunterricht zu nehmen.
Ich glaube, das war das Wichtigste inhaltlich. Falls euch gefühlt etwas fehlt, fragt noch einmal nach. Ich weiß nicht, ob ich das Dokument selbst teilen darf, aber ich teile selbstredend sämtliche Informationen, die darin enthalten sind.
Nachtrag zur Testpflicht: In der Woche vom 12.April sind Testangebote noch auf freiwilliger Basis, erst ab dem 19.4 soll die Testpflicht greifen, dazu wird aber noch einmal gesondert informiert werden.