schaff
Danke! Endlich einmal eine konkrete Antwort bezüglich des Berichts. Ich sehe das auch so, dass dies noch lange keine therapeutische Behandlung darstellt, allerdings ist es ja immer noch eine ärztliche Diagnose, die mir da geschickt wird und ich dachte, auch ärztliche Diagnosen müssten wahrheitsgemäß genannt werden?!
Mir ist durchaus bewusst, dass eine Verbeamtung auch Nachteile bringt. Allerdings kenne ich sonst auch kaum jemanden, der sich für's Lehramt entschieden und dann freiwillig darauf verzichtet hätte.
Eine Diagnose ist eine Diagnose, eine Beratung keine Therapie, aber eben eine Beratung. Ich meine mich aus einem anderen Thread zu entsinnen, dass du aus BW kommst Kreacher. Der aktuelle Bogen zur Amtsarztuntersuchung ist hier zu finden. Frage 1: "Welche bedeutsamen Errkankungen wurden bei Ihnen bislang festgestellt (haben Sie durchgemacht)?" --> fragt u.a. psychische Erkranungen ab, eine Diagnose wäre hier zu vermerken, diese einfach wegzulassen, weil du als Nichtmediziner sie für nicht-relevant hältst wäre keine wahrheitsgemäße Antwort. Kommt vermutlich nie raus oder eben doch, wenn am Ende das nicht behandelte Problem Folgeprobleme zeitigt, die zu einem späteren Pflichttermin beim Amtsarzt führen, wo du versehentlich erwähnst, dass Problem X mal eine psychosomatische Ambulanz festgestellt hatte, das von dir aber nicht ernst genommen wurde. Sehr hypothetisch, aber nicht undenkbar, in jedem Fall kein guter Berufseinstieg mit einer Lüge zu starten.
Die weisere Variante:
a) Diagnose abwarten, Therapie beginnen, Therapie erfolgreich abschließen, Facharzt ein Attest ausstellen lassen, dass eine therapeutsiche Behandlung wegen Problem X erfolgreich und rückfallfrei abgeschlossen wurde zu Datum Y und keine Einschränkung für den Zielberuf besteht. Einer Verbeamtung steht nichts im Weg.
b) Diagnose abwarten, einen Facharzt finden der dir auch ohne langwierige Therapie bescheinigt, dass Diagnose X ohne ausreichende Diagnostik erstellt und nicht haltbar ist, keinerlei Behandlungsbedüftigkeit besteht (das dürfte womöglich das größere Problem darstellen) und auch keine Einschränkung für den Zielberuf. Einer Verbeamtung steht nichts im Weg. Bleibst du gesund kommt es auch später nicht zum Problem. Schiebst du das Problem nur vor dir her, kann dir das später einmal auf die Füße fallen.
c) Diagnose abwarten. Damit zu der Gewerkschaft deines Vertrauens bzw. der dortigen Schwerbehindertenvertretung (die kennen sich am besten aus mit Krankheits-/Gesundheitsfragen und Einstellung/Verbeamtung) und dich live und in Farbe beraten lassen was das für Konsequenzen haben könnte, wie relevant das tatsächlich im Hinblick auf eine Verbeamtung sein könnte etc.
d) Diagnose abwarten. Therapie beginnen. Wenn das Problem klarer wird und eine Behandlung sich als längerwierig herausstellt ggf. beraten lassen im Hinblick auf einen GdB. Berufsentscheidung in jedem Fall nicht abhängig machen von der Frage der Verbeamtung: Nur wenige Diagnosen sind echte Ausschlusskriterien für den Beruf an sich. Wenn es dir um diesen geht, dann mach dich frei von der Frage der Verbeamtung und erlaub dir erst einmal für deine Gesundheit zu sorgen. Der Rest findet sich.
Psychotherapie ist definitiv kein Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung. Es ist ein Kriterium das- ähnlich wie andere gesundheitliche Vorbelastungen auch- zu einer genaueren Prüfung führt. Solltest du zu Beginn des Refs noch in einer Therapie sein wird der Amtsarzt dir möglicherweise dennoch die volle Dienstfähigkeit bescheinigen (ehrlich währt am längsten sage ich dazu nur und weise Vorbereitung ergänzt diese Ehrlichkeit um gut für sich selbst zu kämpfen) oder eine abschließende Entscheidung aufschieben, so dass du zur Verbeamtung auf Probe erneut zum Amtsarzt müsstest (und damit Zeit hättest eine Therapie erfolgreich abzuschließen). Im Ref nicht verbeamtet wurden bei mir im Kurs nur 2 Anwärter die schlichtweg die Altersgrenze bereits überschritten hatten mit Mitte-Ende 40, einige werden sich aber noch einmal dem Amtsarzt vorstellen müssen ehe eine Probezeit beendet werden kann.