Die I Kraft ist noch recht neu und ersetzt eine andere, die leider nicht fähig war, auf das Kind aufzupassen. Es ist mehrfach weggelaufen und wurde von Fremden zurück zur Schule gebracht. Soviel zu: es gab keine Probleme… völlig irritiert hat mich in diesem Zusammenhang die Aussage der Schulleitung: Es sei normal, dass die Grundschüler während der Schulzeit im nahegelegenen Supermarkt einkaufen gehen …
Das liest sich allerdings erschreckend. Liegt diese Aussage der SL schriftlich vor? Das wäre immerhin eine nachweislich schwerwiegende Verletzung der Aufsichtspflicht, die nicht einfach schweigend hingenommen werden sollte.