In BW gibt es meiner Kenntnis nach keine Seiteneinsteiger an Grundachulen, wohl aber ausgebildete Gymnasiallehrkräfte, die im Rahmen eines Sonderprogramms nach erfolgreichem Ref an die Grundschulen gehen (um die 1000 Sek.II-Leute waren das bis Ende letzten Jahres), um dort nachqualifiziert zu werden mit der Option nach unbekannter Zeit x eine Planstelle in der Sek.II zu erhalten (5 Jahre?).
Beiträge von CDL
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Na ja, wenn du einen Ehepartner im anderen Bundesland hast der/die aus nachgewiesenem Grund X sich ebenso schlecht wie du versetzen lassen kann oder Angehörige die du pflegen musst oder eine dringend benötigte medizinische Behandlung nur in diesem Bundesland erhalten kannst oder dein minderjähriges Kind im anderen Bundesland beim Expartner lebt, dann wären das sicherlich äußerst relevante Gründe, die du anführen und nachweisen solltest. Abgesehen davon fallen mir spontan keine "harten" Gründe ein, die nicht anzuführen die Chancen erheblich mindern könnte.
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Leute, das ist ein Troll. Ich habe einen ähnlichen Thread irgendwo schon gelesen vor Monaten/Jahren.
Da ist ein Fußfetischist am Werk, der sich gerade ordentlich... ich sags lieber nicht.
Bittesehr: https://www.gutefrage.net/frage/barfuss-…-ihr-das-machen
Selbst wenn das derselbe Threadersteller wäre, könnte ich in dem von dir verlinkten Beitrag keinen Hinweis auf irgendeine Art von Fetischismus finden, ebensowenig wie in den Beiträgen hier.
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Das halte ich für ein triftiges Argument es zu verbieten. (Im Gegensatz zum Selbstzweck "Das ist unsittlich!")
Vielleicht sollten sich die Verfechter des nackten männlichen Oberkörpers hier mal nochmal kurz in Erinnerung rufen, dass es weder um Kunst- noch um Sportunterricht, noch um eine Theater-AG geht, es auch nicht um privates Schülerverhalten in ihrer Freizeit geht, sondern darum, wie sie sich im Unterrichtsraum präsentieren und es um eine Strafmaßnahme geht, von der man als Lehrkraft erstmal auch nicht weiß, ob Schüler X tatsächlich kein Problem damit hat oder vielleicht nur nicht als Spielverderber dastehen möchte. Darüber hinaus sollte sich jeder überlegen, ob die Reaktion dieselbe wäre, wenn die Wette ein Mädchen betreffen würde.
Es geht nicht darum, ob das jetzt sittlich wer weiß wie anstößig wäre, aber zumindest an der Realschule bereiten wir unsere SuS unter anderem auch darauf vor, wie sich sich einmal künftigen Arbeitgebern gegenüber angemessen präsentieren. Nackter Oberkörper während der Arbeitszeit (hier: Schule) gehört in den wenigstens Berufen zur akzeptalen Dienstbekleidung (auch nicht bei Weihnachtsfeiern), ebensowenig wie unangemessene Wetteinsätze etwas während der Arbeitszeit zu suchen hätten. Ich lache gerne mit meinen SuS, finde es aber auch wichtig, sie darin zu bestärken bestimmte Grenzen zu wahren, die nicht alle Jugendlichen bereits klar genug bei sich selbst wahrnehmen, um sich ggf. gegenüber übergriffigen Forderungen ihrer Peers abzugrenzen.
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Zur Meister-Quasselstrippe habe ich es zwischenzeitlich auch schon gebracht, ganz ohne ein bis viele Deakden im Schuldienst auf dem Buckel zu haben wie so mancher "Profi" oder auch "Anfänger" hier. Aber da nur Meister zählen verweise ich gerne nochmal auf meine Beiträge in diesem Thread.

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Es gibt auch noch andere Faktoren die ich bei der Entscheidung bedenken muss. Wenn man zum Beispiel irgendwann Fachbetreuer werden möchte zählt meines Wissens nach der Durchschnitt des 1. Examens.
Frag doch einfach direkt eines der Studienseminare in Bayern an, ob das tatsächlich stimmt.
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Gut, dass du dass schreibst mit Bayern, da hatte ich dich glatt missverstanden June.

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Gar keine. Backen ist Sache meiner Frau, ich bin eher der Koch.
Aber: Wenn Vanillekipferln "saftig" sind, liebe CDL, dann stimmt was nicht damit. Hart dürfen sie nicht, aber trocken-mürbe müssen sie sein.Lebkuchen mit oder ohne Mehl?
Ich weiß was du meinst fossi, aber du kennst die staubtrockenen, harten Exemplare meiner einen Oma nicht, mit denen man direkt wenn sie aus dem Ofen kommen Fenster einwerfen könnte. Darauf bezog sich das "saftig" im Sinne von "mit genügend Butteranteil und nicht zu trocken gebacken, damit man/frau sich nicht die Zähne dran ausbeißt".

All you can eat-Sushi. (Da gibt es in einem Laden bei uns ein gutes Konzept: Man kann sich zwar unbegrenzt bestellen, aber pro Runde nur eine bestimmte Anzahl Teller und wer nicht alles istt am Ende, muss einen kleinen "Strafbetrag" zahlen. So reduziert sich auch der Lebesnmittelmüll, weil alles frisch produziert wird und man nicht Massen auflädt, die man gar nicht isst.)
Welchen Weihnachtscocktail kannst du empfehlen (mit und ohne Alkohol)?
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Ich kann dein Bundesland leider nicht sehen (Bei mir zeigt es nur an "Einsicht eingeschränkt).
In welchem Bundesland außer Bayern wird denn 1./2. Staatsexamen noch verrechnet...?
Den Antworten nach geht es offenbar um Baden-Württemberg. -
Nussmakronen oder selbstgemachte Lebkuchen oder Hildatörtchen oder richtig gute Vanillekipferl (dürfen nicht trocken und hart sein wie bei Oma, sondern lecker-saftig, wie sie bei Mama waren).
Welche Plätzchen kannst du mindestens so gut backen, wie dein Geschmacksvorbild?
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Zudem ist es auch irgendwie eine emotionale Sache für mich. Ich habe schon öfter gehört, dass man sich durch das Examen leicht verschlechtert, aber ich habe in dem einen Fach im Examen eine komplette Notenstufe schlechter abgeschnitten und bin mir nicht sicher, ob das noch eine Standardabweichung ist.
Eine Standardabweichung kann es an dieser Stelle nicht geben, denn die Vornoten sind eben nur begrenzte Hinweise darauf, wie es im Examen laufen könnte. Vorher konntest du ja an vielen Stellen wählen, in welchem Kurs und bei welchem Prof du welches Seminar abschließt, im Examen gibt es plötzlich Erst- und Zweitkorrektor, dazu kommt der Prüfungsdruck und gerade schriftliche Aufgabenstellungen können sich bei sehr umfassenden Rahmenthemen auf Teilaspekte beziehen, die man vielleicht weniger im Blick hatte bei der Vorbereitung. Im mündlichen Prüfungsgespräch hat man plötzlich eine Kommission vor sich sitzen, je nachdem wie der/die Vorsitzende tickt stellt er oder sie keine bis viele Fragen, auf die man sich schnellstmöglich einstellen muss und je nach persönlicher Stärke im Rahmen mündlicher Prüfugen und der Befähigung das Prüfungsgespräch ein Stück weit bewusst zu dirigieren mittels der eigenen Antworten kann man sich so ein mündliches Prüfungsgespräch sehr erleichtern oder auch erschweren.
Ob du bei einer Wiederholungsprüfung bessere Noten hättest lässt sich keineswegs anhand der Vornoten im Studium gesichert sagen. Wenn du meinst, du könntest dich verbessern und dir das den erneuten Aufwand einer kompletten Prüfungsvorbereitung wert ist, dann mach das. Oder du akzeptierst, wie es gelaufen ist und steckst deine Kraft in dein Ref, damit du dort optimale Ergebnisse erzielst und die erforderliche Kraft hast dich an Schule und Seminar zusätzlich zu engagieren, was gerade mit einer wenig gefragten Kombi im Gymnasialbereich sicherlich sinnvoll ist.
Ich hätte nicht noch einmal komplett wiederholt. Dafür kostet das zuviel Kraft und Zeit bei allzu ungewissem Ausgang.
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Danke für die Antwort.
Ich weiß nur von der Aktion, diese geht nicht von mir aus.
Wenn ich diese unterbinde, könnte die Frage aufkommen, warum die Leiterin der AG genau das von ihm verlangt, was ich unterbinde.Zur Verdeutlichung:
Ich bin primär auch für unterbinden, sehe aber schon eine 2 Stunden Diskussion.Ach Quatsch, die Diskussion ist ratzfatz erledigt: "Das ist hier nicht die Theater-AG, an der ihr freiwillig teilnehmt und ein Mitsprachrecht bei der Art der Inszenierung habt, sondern der Geographieunterricht; hier zieht sich keiner halbnackt aus und schon dreimal nicht als Strafe. Wer diskutieren möchte, darf an dieser Stelle sehr gerne über den Aspekt der Menschenwürde und das Recht zur sexuellen Selbstbestimmung diskutieren, die ich beide verletzt sehen würde bei einer derartigen Strafmaßnahme."
Soviel Mumm muss man als Lehrkraft schon haben, dass man an so einer Stelle klar Position bezieht und sich gegen den erklärten Klassenwillen stellt.
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Also bei mir hat sich für die Note kein Mensch interessiert. Auf einen Ref-Platz hat man in BaWü ne Garantie und dann zählt bei uns die Note vom zweiten Staatsexamen.
Wenn es bei dir ähnlich ist: Lass es. Vergeudete Zeit.
Da auch in BaWü die Note des 1.Staatsexamens Teil der für die Einstellung relevanten Leistungsziffer ist, ist das je nach Schulart nicht unbedingt der beste Rat. Gerade im Gym-Bereich und ohne Mangelfächer kann es sinnvoll sein, noch einmal zur Notenverbesserung anzutreten, da es um jedes Zehntel geht.
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Der Tipp ist ganz einfach: In deinem Unterricht findet das nicht statt, schon gar nicht mit Ansage von dir, dass ein Schüler sich als Bestrafung halb ausziehen müsse.
Soviel Grenzbewusstsein solltest du haben, um zu wissen, dass das eine Grenze ist, die du selbst keineswegs überschreiten darfst (das ist nunmal keine freiwillige Entscheidung des Schülers, egal wie er dazu stehen mag und es handelt sich auch nicht um eine Rollenauslegung). Einmal kurz nachdenken, was du als Elternteil denken würdest, wenn Filius oder Filia nachhause kommen und erzählen, dass X sich heute im Unterricht auf Anweisung des Lehrers halb ausziehen musste. Eben! Und jetzt kurz an die potentiellen Konsequenzen - Strafrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht- denken und dann gaaaaaaaaanz großen Abstand von derart übergriffigem, unpädagogischem Schwachsinn nehmen.Die viel wichtigere Frage wäre, wie man als Lehrkraft allen Ernstes Schülerinnen und Schüler für Mitschüler Bestrafungen erdenken und erzwingen lassen kann?! Vielleicht solltest du dir eher Tipps für dein pädagogisches Handeln, deine Klassenführung und deine Beziehungsarbeit hier im Forum holen.
Bist du noch Referendar?
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Finde ich für eine Grundschule eine ziemlich harte Grundhaltung und auch nicht wirklich hilfreich für Ausflüge. Das zerschießt einem doch mal locker die gesamte Zeitplanung, wenn man wirklich kontrolliert wird und drei Kinder wahlweise einen Wutausbruch bekommen oder in Tränen der Verzweiflung ausbrechen, weil die Eltern das Geld für das erhöhte Fahrgeld nicht haben, während man als Lehrkraft noch die Adressen der Eltern weitergibt. Vom sozialen Aspekt ganz abgesehen, denn die 5min, um das vorher zu kontrollieren und Hans, Lisa und Peter nur mitzunehmen, wenn sie einen Einzelfahrschein nachlösen (oder sie auf eine Gruppenkarte mitzunehmen) darf einem das finde ich schon wert sein auch im Sinne all der SuS, die sonst mit aufgehalten werden würden durch eine Kontrolle.
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CDL:Sehr aufschlussreich. Nur kann mir in Ba-Wü niemand einen solchen Posten zusichern. Als ich es die letzten Jahre immer wieder versuchte, wurde ich in Sachen Beratung von links nach rechts und wieder in die Gegenrichtung durchgereicht. Obwohl an einer bestimmten Schule drei Jahre lang Notstand im Fach Französisch herrschte, tat sich nichts.
Garantien bekommst du halt nicht, nachdem du nicht im Rahmen des Ländertauschverfahrens kommen würdest. Dennoch ist die aktuelle Stellensituation in der Sek.I in BW völlig unmissverständlich und lässt sich problemlos googlen. Da müsstest du eben wie erwähnt den Mut aufbringen über deinen Schatten zu springen und den Schritt zu wagen in dem Bewusstsein, dass es in BW dann auch je nach Alter und persönlichen Voraussetzungen im Angestelltenverhältnis weitergehen könnte. Die perfekte safe Lösung gibt es nicht. Etwas Mut zur Veränderung in die eine oder andere Richtung (Auslandsschuldienst, privater Schuldienst, Funktionsstelle, anderes Bundesland wurden hier ja als Möglichkeiten genannt) musst du an dieser Stelle aufbringen, wenn du etwas verändern möchtest.
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Ich kann dir leider nicht weiterhelfen, denke aber, du solltest dich in der Frage mit deiner Gewerkschaft besprechen. Das könnte unter "Urlaub aus anderen oder Urlaub aus sonstigen Gründen ohne Dienstbezüge" fallen, denen diesntliche Belange nicht entgegenstehen dürfen. Evtl. sieht deine Gewerkschaft aber noch eine weitere Möglichkeit bzw. kann dich zumindest bei der Antragstellung unterstützen.
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Wenn du den Mut zum Komplettwechsel inklusive Enltassung aus dem Beamtenverhältnis als Vorstufe hast: BW würde dich mit deinr Fächerkombi in der Sek.I mit Sicherheit direkt einstellen. Französisch ist Mangelfach in der Sek.I in BW, der Ethikunterricht wird seit diesem Schuljahr in der Sek.I ab Klasse 7 angeboten, so dass auch hier durchaus noch weiterer Lehrerbedarf besteht.
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Kann mich noch gut daran erinnern. Wir hatten vor allem geübt, uns gegenseitig tief in die Augen zu schauen (ohne dabei zu sprechen) und haben dann reflektiert, ob wir uns auch wirklich angeschaut gefühlt haben. Es gab auch eine Abschlussprüfung, die man bestand, indem man ein Gedicht korrekt auswendig aufsagte. Das hatte alles mit Stimmschulung kaum etwas zu tun und war ein riesiger Mist.
Klingt eigentümlich und hat nichts mit dem Kurs zu tun, in dem ich war. Das war echte Stimmschulung (da ich schon einige im Rahmen von Chorschulungen davor hatte und meine Schwester als Gesangslehrerin die Familie bei Bedarf ebenfalls schult, kann ich das denke ich gut genug beurteilen). Schade, dass das bei dir so abgelaufen ist. Wir hatten neben Gruppenübungen auch Einzelübungen mit dezidierten Hinweisen, wie wer weiterarbeiten sollte. Mir wurden beispielsweise spezielle Atemübungen gezeigt, da ich zu dieser Zeit unter starken Stress stand, in der Folge bei Präsentationen falsch geatmet habe und dadurch binnen weniger Minuten heiser wurde. Als Akutmaßnahme während ich zeitgleich an meinem Stresspegel gearbeitet habe war das wirklich gut und hilfreich.
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In Österreich gibt es so einen Überhang?
Das wäre doch für uns DIE Lösung! Kommt nach D! Wir rollen einen Teppich aus!
Ja, bitte allen Kommilitonen gleich auch mitteilen @Mochiplay: Deutschland liebt euch!
Für mich kommt jedes Bundesland infrage, egal, wie weit weg. Allerdings ist in Österreich die Situation ein wenig kompliziert: Man studiert nicht für zwei Schulfächer, sondern für alle Fächer. Das heißt ich habe mehr oder weniger ein Allround-Wissen und keine komplette Vertiefung in den Inhalt. Ob das die Direktoren abschrecken könnte?
Primarleute sind zwar letztlich immer Allrounder, ob am Ende das Studium 1:1 aber anerkannt wird, müsstest du mit den zuständigen Stellen der verschiedenen Bundesländer klären. In Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Tübingen für die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse zuständig. Hier findest du Ansprechparnter und weiterführende Informationen.
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