Was heißt denn "begleitet"? War die eine Lehrerin die Schwimm-/Sportlehrerin? Die Referendarin musste ja wahrscheinlich mitkommen im Rahmen ihrer Ausbildung, wie viel Eigenverantwortung kann man ihr in so einer Situation schon zumuten?
Zumindest in den Schulen meiner Kinder (sowohl Grundschule als auch weiterführende) begleiten immer die Sportlehrer den Schwimmunterricht, die auch einen Rettungsschein haben. Ich am Gymnasium dürfte weder Sport- noch Schwimmunterricht geben, da andere Fächer. Ich gehe auch nicht am Wandertag zum See (bzw. wenn dann nur an den See) aus besagten Gründen.
Diese Infos (Sportlehrkraft oder nicht) wären noch interessant, um sich ein Urteil über das Urteil bilden zu können... Für die Referendarin ist es besonders krass, denn sie fügt sich ja wahrscheinlich den Gegebenheiten der Schule (kennen wir ja alle) und wird kaum sagen können: Sollten wir die Kinder nicht lieber nacheinander ins Wasser lassen? Wieviel Verantwortung kann man ihr da überhaupt übertragen?
Ich weiß selbst nicht, ob die Lehrkräfte Sportlehrkräfte waren. Wenn sie den Schwimmunterricht erteilen müssen sie gemäß der Vorgaben des Landes BW für den Schwimmunterricht Grundschulen aber ausnahmslos eine Qualifizierung im Vorfeld durchlaufen haben (Sportstudium, FoBi..), eine Qualifikation über Didaktik und Methodik des Schwimmunterrichts nachweisen (Studium oder FoBi), sowie die eigene Rettungsfähigkeit nachweisen und aktuell halten. Referendare, die Schwimmunterricht erteilen wollen, können eine freiwillige, vorgezogene Qualifizierungsmaßnahme vor dem Ref an der Außenstelle Ludwigsburg durchlaufen, damit sie die Berechtigung erlangen Schwimmunterricht zu erteilen. Ob es also Sportlehrkräfte waren spielt keine entscheidende Rolle.
Was die Situation als Refi anbelangt: Als ich im Ref war, wurden wir beständig vom Seminar umfassend hingewiesen auf rechtliche Stolperfallen (Schwimmunterricht, Ausflüge, Klassenlehrerschaft,…) , die sich durch „das haben wir schon immer so gemacht“ an Schulen auch für Refis ergeben, die mitmachen, statt bei Bedarf „Nein“ zu sagen oder auch zu remonstrieren. Speziell auf das Kittel der Remonstration wurde regelmäßig verwiesen. Uns wurde sehr unmissverständlich gesagt, was wir aus rechtlichen Gründen im Ref noch nicht machen dürfen oder auch nur in Begleitung machen dürfen und wie wir mit anderslautenden Vorstellungen einer SL diesbezüglich umgehen sollten (angefangen damit, das Seminar hinzuzuziehen, da dieses die den Refis zugeordnete Dienststelle ist, nicht die Schule). Das macht es nicht leichter als Refi Grenzen zu ziehen, bedeutet aber, dass man für die Verantwortung, die man übernimmt dann auch aufgeklärt einstehen muss, vor allem im eigenständigen Unterricht, also der zweiten Ausbildungsphase.
Ungeachtet dessen könnte das niedrigere Strafmaß für die Anwärterin sich auch darin begründen, dass diese eben noch in der Ausbildung war. Trotzdem war sie beim Schwimmunterricht anwesend und mitverantwortlich.