Beiträge von CDL

    Oh weh. Da wäre ich im fachfremden Einsatz ja im Vergleich geradezu eine geniale Mathelehrkraft.. (Nein, ich würde Mathe nicht fachfremd unterrichten, dafür mag ich Zahlen zu sehr, weiß zu genau, was ich alles nicht weiß trotz meist guter Mathenoten als Schülerin und habe zu großen Respekt davor, was es alles braucht, um guten Mathematikunterricht zu erteilen.)

    Die Konsequenz wird sein (und das ist gut so), dass Schwimmunterricht mit anderem Personalschlüssel oder weniger Personen gleichzeitig im Wasser stattfinden werden muss, sodass die Aufsichtsverhältnisse übersichtlich bleiben. Das ist gleichwohl jetzt bereits Stand der Dinge. Die Dienstanweisung zur Durchführung von Schwimmunterricht ist für sich genommen auch noch nicht rechtswidrig, die konkreten Umstände können es aber tatsächlich problematisch machen und darauf ist natürlich hinzuweisen. Ich nehme nicht an, dass es hier die Dienstanweisung gab, mit 2 Personen und 20 Kindern gleichzeitig im Wasser zu sein.

    Ehrlich gesagt müssen die meisten Lehrkräfte an der Stelle mal innehalten und prüfen, ob das Handeln der eigenen Schule beispielsweise mit Schwimmsporttagen angesichts dieses Urteils überhaupt tragbar ist ohne Remonstration. Auch wenn ein gesamtes Kollegium samt sämtlicher Lehrkräfte mit nachgewiesener Rettungsfähigkeit so einen Schulschwimmtag begleiten, werden das am Ende schließlich immer deutlich mehr als 20 SuS zeitgleich im Wasser sein (darunter zahlreiche ungeübte Schwimmer, sowie ggf. Nichtschwimmer mit Schwimmhilfe) und damit- wenn ich an die Schwimmtage meiner Schule denke- angesichts dieses Urteils rechtlich unhaltbare Zustände.

    Was heißt denn "begleitet"? War die eine Lehrerin die Schwimm-/Sportlehrerin? Die Referendarin musste ja wahrscheinlich mitkommen im Rahmen ihrer Ausbildung, wie viel Eigenverantwortung kann man ihr in so einer Situation schon zumuten?

    Zumindest in den Schulen meiner Kinder (sowohl Grundschule als auch weiterführende) begleiten immer die Sportlehrer den Schwimmunterricht, die auch einen Rettungsschein haben. Ich am Gymnasium dürfte weder Sport- noch Schwimmunterricht geben, da andere Fächer. Ich gehe auch nicht am Wandertag zum See (bzw. wenn dann nur an den See) aus besagten Gründen.

    Diese Infos (Sportlehrkraft oder nicht) wären noch interessant, um sich ein Urteil über das Urteil bilden zu können... Für die Referendarin ist es besonders krass, denn sie fügt sich ja wahrscheinlich den Gegebenheiten der Schule (kennen wir ja alle) und wird kaum sagen können: Sollten wir die Kinder nicht lieber nacheinander ins Wasser lassen? Wieviel Verantwortung kann man ihr da überhaupt übertragen?

    Ich weiß selbst nicht, ob die Lehrkräfte Sportlehrkräfte waren. Wenn sie den Schwimmunterricht erteilen müssen sie gemäß der Vorgaben des Landes BW für den Schwimmunterricht Grundschulen aber ausnahmslos eine Qualifizierung im Vorfeld durchlaufen haben (Sportstudium, FoBi..), eine Qualifikation über Didaktik und Methodik des Schwimmunterrichts nachweisen (Studium oder FoBi), sowie die eigene Rettungsfähigkeit nachweisen und aktuell halten. Referendare, die Schwimmunterricht erteilen wollen, können eine freiwillige, vorgezogene Qualifizierungsmaßnahme vor dem Ref an der Außenstelle Ludwigsburg durchlaufen, damit sie die Berechtigung erlangen Schwimmunterricht zu erteilen. Ob es also Sportlehrkräfte waren spielt keine entscheidende Rolle.

    Was die Situation als Refi anbelangt: Als ich im Ref war, wurden wir beständig vom Seminar umfassend hingewiesen auf rechtliche Stolperfallen (Schwimmunterricht, Ausflüge, Klassenlehrerschaft,…) , die sich durch „das haben wir schon immer so gemacht“ an Schulen auch für Refis ergeben, die mitmachen, statt bei Bedarf „Nein“ zu sagen oder auch zu remonstrieren. Speziell auf das Kittel der Remonstration wurde regelmäßig verwiesen. Uns wurde sehr unmissverständlich gesagt, was wir aus rechtlichen Gründen im Ref noch nicht machen dürfen oder auch nur in Begleitung machen dürfen und wie wir mit anderslautenden Vorstellungen einer SL diesbezüglich umgehen sollten (angefangen damit, das Seminar hinzuzuziehen, da dieses die den Refis zugeordnete Dienststelle ist, nicht die Schule). Das macht es nicht leichter als Refi Grenzen zu ziehen, bedeutet aber, dass man für die Verantwortung, die man übernimmt dann auch aufgeklärt einstehen muss, vor allem im eigenständigen Unterricht, also der zweiten Ausbildungsphase.

    Ungeachtet dessen könnte das niedrigere Strafmaß für die Anwärterin sich auch darin begründen, dass diese eben noch in der Ausbildung war. Trotzdem war sie beim Schwimmunterricht anwesend und mitverantwortlich.

    Stimmt im Prinzip. Nur fielen andere Kolleginnen und ich aus der Bestimmung heraus, weil diese Bestimmung für ältere Jahrgänge nicht galt. Den Jahrgang genau, ab wann der Nachweis Pflicht wurde, kann ich dir nicht mehr sagen. Wir haben in den 60igern quasi (fast) alle Kinderkrankheiten durchgemacht. Bis auf Röteln hatte ich alles.

    Ich weiß nicht, wie es in Ba-Wü gehandhabt wird, vielleicht ist das bei dir Wolfgang Autenrieth auch so gewesen.

    In BW war der Masern- Impfnachweis auch erst ab einem bestimmten Jahrgang Pflicht. Ich musste den dann einmal bei der Bewerbung für die Planstelle nachweisen und später noch einmal bei Antritt der Planstelle in der neuen Schule. Ohne den Nachweis oder alternativ das geburtsjahrgangsbedingte Entfallen der Nachweispflicht gilt auch in BW ein Betretungsverbot für Schulen Wolfgang Autenrieth .

    Es gibt auch immer gerade in Universitätsstädten durchaus vernünftige Kurse bzw. Schreibkurse zur Prüfungsvorbereitung, die man ergänzend besuchen kann. Manche zahlungspflichtig, andere an den Hochschulen selbst und als Teil des Studienprogramm belegbar. Ohne Wortschatz bringen die aber nüscht, also ransetzen und Wortschatz lernen, um diesen im nächsten Schritt dann direkt anzuwenden beim Schreiben und natürlich das Geschriebene korrigieren lassen. Bei zweimaligem Durchfallen durch die Prüfung vielleicht auch letzten Prüfungsanlauf so weit nach hinten verschieben, wie möglich, um schlicht ausreichend Zeit für die Vorbereitung zu haben.

    Zeigt wieder einmal deutlich, dass die RemonstrationsPFLICHT eben nicht (nur) ein Mittel des Arbeitskampfes ist, sondern jeder Kollege gut beraten ist, ihr nachzukommen, wenn die systemischen Vorgaben und Zwänge ein Verhalten erfodern würden, dass rechtsbrüchlich ist.

    Subjektiv und moralisch scheint das Urteil sicherlich ein Fehlurteil, aber es widerspricht nicht meiner Auffassung vom Dienstrecht, so bitter das für die Kolleginnen an dieser Stelle ist.

    Danke für diesen wichtigen Hinweis, an den ich beim Lesen gar nicht gedacht hatte.

    Ich habe gerade auf swr.de das Urteil zu dem Fall aus Konstanz gelesen. Wer das nicht mitverfolgt hat: Zwei Lehrerinnen, davon eine Referendarin haben den Schwimmunterricht einer 2. Klasse, 21 SuS, begleitet. Schwimmer- und Nichtschwimmer waren zeitgleich im Wasser. Ein Kind geriet mit dem Kopf unter Wasser für etwa 1min unbemerkt,, konnte zunächst wiederbelebt werden, verstarb aber später im KKH.

    Die beiden Lehrerinnen wurden jetzt wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt zu Freiheitsstrafen von neun bzw. sechs Monaten auf Bewährung, sowie einem Schmerzensgeld an die Eltern i.H.v. 10.000€, bzw. 7000€. Begründet wurde das offenbar mit unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen und unzureichender Übersicht. Die Lehrerinnen hätten die Schwimmgruppe teilen und nur einen Teil der Kinder gleichzeitig ins Wasser lassen sollen, damit diese kleinere Gruppe besser beaufsichtigt wäre.


    Wie seht ihr das, vor allem natürlich diejenigen, die in der GS tätig sind und Schwimmunterricht erteilen, wie Susannea ? Wie viele Personen begleiten bei euch wie viele SuS ins Schwimmbad? Wie viele Kinder lasst ihr zeitgleich ins Wasser (Schwimmer/ Nichtschwimmer)? Und wer zum Henker soll eigentlich die ganzen Kinder am Beckenrand beaufsichtigen, damit zwei Lehrkräfte eine kleine Teilgruppe optimal beaufsichtigen können, die sich im Wasser befindet?

    Niemals Zeugnisoriginale versenden, immer nur beglaubigte Kopien!

    Probezeit oder Befristung hängen davon ab, auf was für ein Stellenangebot du dich bewirbst: Bei einem befristeten Angebot die passende DüVertragsdauer und in Abhängigkeit davon eine angemessene Probezeit, die sechs Monate nicht übersteigen darf. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag gibt es keine Befristung. Im Geltungsbereich des TVöD gelten die ersten sechs Monate als Probezeit, soweit nicht eine kürzere Probezeit vereinbart wurde.

    Habe mich zwar nicht nach OBAS, sondern nach dem Ref beworben und in BW, gehe aber davon aus, dass auch in NRW und auch nach OBAS im ÖD auch Zeugniskopien des Studienabschlusses, sowie des Abiturzeugnisses erwartet werden.

    Ich wollte auch gerade nachfragen, ob das versehentlich passiert ist. Ich habe gerade mal gegooglet, was diese "Lapbooks" sind (konnte mir darunter überhaupt nichts vorstellen) und bin der Meinung, dass das für ältere SuS an den weiterführenden Schulen eigentlich nicht mehr so wirklich was ist. Aber ich kann mich irren; bin ja nicht in den unteren Klassen der Sek I tätig.

    In 5/6 arbeite ich vereinzelt mit Lapbooks und natürlich ist der Wertgewinn die Recherche und inhaltliche Auseinandersetzung, nicht die reine Bastelarbeit, auch wenn die SuS den Teil durchaus gern machen.

    Ergänzend zu kodi: Bei so teuren Therapien muss man fast immer ein- bis zweimal in den Widerspruch gehen, bevor man eine Zusage bekommt.

    Kann ich bestätigen aus der jahrelangen Behandlung des Rheumas meiner Mutter. Das lief prinzipiell so, dass meine Eltern teilweise tausende Euro an Behandlungskosten vorgestreckt haben jeden Monat, die sie dann erst mühsam, nach diversen Widerspruchsverfahren erstattet bekommen haben. Leider hat das System. Viel Kraft Schokozwerg dir und deinem Mann.

    Hallo Alle zusammen:

    Könntet Ihr mir eine Einschätzung geben wie meine Aussichten wären als älterer Seiteneinsteiger, so mit Ende 50? Und wie ich als Lehrer unter Kollegen aufgenommen werden würde?

    Mein Hintergrund: Lebe seit 25 Jahren in den USA, besitze PhD in VWL, und arbeite seit fast 20 Jahren als Universitätsprofessor. Ich denke, dass ich qualifiziert wäre Wirtschaft, Mathematik, Englisch, und Spanisch zu unterrichten. Ich denke, dass meine Präferenz Gymnasium wäre.

    Ich bin an einer öffentlichen Uni in einen konservativen Bundestaat und die Veränderungen machen den Beruf hier nicht mehr sehr attrativ.

    Die Idee wäre über 10-15 Jahre mein Arbeitsleben ausklingen zu lassen. Gibt es diese Möglichkeit mit dem Fachkräftemangel in Deutschland?

    Wenn der Südwesten ebenfalls interessant wäre, dann kannst du dich mit dem Hintergrund einfach mal initiativ bei den Schulen der Schwarz- Stiftung bewerben. Die stellen gerne englischsprachige Muttersprachler ein und erwarten keine klassisch deutsche Lehramtsausbildung, sondern bilden selbst aus, was in ihren Augen fehlt durch interne Fortbildungen.

    Wie gesagt: Entscheidend ist erst mal die Füllung.

    Ansonsten ganz einfach: Auf, Vanillepudding rein, zu. Fertig.

    Ich hoffe, das kannst du auf Schoko-Karpfen etc. selbst übertragen.

    Endlich verstehe ich die zahlreichen Seiteneinstiegsprogramme, die vermeintlich Vanilleeisneulinge verheizen, indem sie diese ungelernt mitten in in den Pudding werfen. :hammer: Aber nein, der Wahnsinn hat Mehtode: Auf, :klo: Vanillepudding rein, :baden: zu. Fertig ist der Vanilleeisprofi 🍦 (Basis- Vanille, für die Bourbon- Vanille muss der Vanillepudding bekanntlich extra viele Punkte haben, also vom Amtsschimmel natürlich, oder was dachtet ihr?!?)

    Kann man dann nicht immer noch zurück ziehen oder wird „vorgewarnt“, worauf es hinaus läuft?

    Ich meine, klassischer Fall (wie ich hörte):

    Teilzeit abgelehnt. Kollege bekommt Schlafstörungen und Depressionen. Lebensunlust etc. Diagnostiziert vom Psychiater. Der Kollege will sich aber aus Solidarität mit den Kollegen (die ihn vertreten müssen) nicht krank schreiben lassen, obwohl der Psychiater dazu rät.

    Er will vielmehr die Teildienstfähigkeit und langfristig die Schule wechseln, um dort dann ggf. unter anderen Umständen wieder voll dienstfähig zu sein.

    Und sowas soll zur DU führen?

    Nein, natürlich kann man nicht spontan den Antrag zurückziehen, nur weil einem nicht gefällt, was der Amtsarzt erst einmal anordnet. Ggf. gibt es rechtliche Schritte gegen eine amtsärztliche Weisung, so diese fehlerhaft wäre. Auch diese müssen aber angemessen begründet sein.

    Sollte dein Fallbeispiel deine Situation beschreiben, dann ja, könnte das durchaus eine (zeitweise) DU rechtfertigen, schließlich hat der Dienstherr eine Fürsorgepflicht. Wenn du dich also bei bestehender Suizidalität weigerst, erforderliche Behandlungsschritte- die eine Krankschreibung zumindest zeitweise unumgänglich machen können- anzugehen, dein Dienstherr das weiß und dich dennoch sehenden Auges einfach vor die Hunde gehen lässt, bis du es gar nicht mehr aushältst und dir im schlimmsten Fall tatsächlich etwas antust, dann ist das sichtlich kein Zeichen umgesetzter Fürsorge, nur weil dein Wunsch respektiert wurde. Eine DU kann man bei erwiesener Besserung des Gesundheitszustand dann aber auch nach einem oder zwei Jahren einfach noch einmal prüfen lassen, sollte es tatsächlich dazu kommen. Besser wäre es, erst einmal notwendigen Behandlungsschritten die dafür nötige Zeit und Priorität einzuräumen, samt der offenbar ärztlich nahegelegten Krankschreibung. Ein Schulwechsel lässt schließlich eine schwere Depression nicht von Zauberhand verschwinden, genauso wenig wie die Teildienstfähigkeit.

    An der vorherigen Schule war Erhalt der Gesundheit kein Problem.

    Wohin man mich aber versetzt hat ist es teils grauenvoll.

    Ehrlich gesagt sehe ich auch nicht ein, dass ich auf Gehalt verzichten soll, nur weil die Bezirksregierung einen in den sozialen Brennpunkt schickt und man als Beamter gegen so eine Versetzung erstmal nichts machen kann.

    Das sind weder Argumente für eine Teildienstfähigkeit noch dagegen, dich erst einmal vernünftig um deine bestehenden gesundheitlichen Probleme zu kümmern. Eine Krankschreibung verschafft dir Zeit zum gesund werden, kann aber auch im Rahmen eines Amtsarztbesuches- der früher oder später folgt ganz ohne Antrag auf Teildienstfähigkeit- dazu führen, dass eine Versetzung (an eine andere Schule oder auch in die Verwaltung, wenn keine DU vorliegt) möglich wird, sollte es jenseits der Unkenntnis des Beamtenrechts und des eigenen, eingegangenen Dienstverhältnisses medizinisch relevante Gründe geben für eine solche Versetzung/ Abordnung. Lass dich, wenn irgendwann so ein Amtsarztbesuch ansteht von deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung beraten, was dann tatsächlich möglich/ sinnvoll ist vor dem Hintergrund deines Gesundheitszustandes.

    Wir haben am letzten Donnerstag in Ludwigshafen ganz vergüngt festgestellt, dass das Parteibüro der AfD mit Farbbeuteln geschändet wurde, die Zentrale der Grünen grad gegenüber aber nicht. In Heidelberg fiel meinen Schöfli irgendwann auf, dass, wenn sie überhaupt ein Wahlplakat der AfD finden, die immer Mitten auf der Kreuzung zuoberst an der Strassenlaterne hängen, damit nur ja keiner dran kommt. Die Grünen hängen überall und ganz zuunterst.

    Üblicherweise bedeutet das einfach nur, dass die Partei, deren Plakate ganz oben hängen zuerst plakatiert hat, die anderen dann entsprechend später, so dass diese einfach ihr Plakat darunter aufhängen und das erste Plakat immer weiter nach oben wandert am Mast.

    Jedes Studienseminar hat einige gute und sehr gute Ausbilder: innen, genauso wie ein paar schwierigere Exemplare. Wen man wie einordnet ist dann individuell verschieden, als such dir validere Kriterien für die Auswahl deines Studienseminars (soweit du diese beeinflussen kannst), die es dir erlauben tatsächlich etwas mit Fremdangaben anzufangen.

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