Beiträge von Lehrerin2007

    Ich habe beides gehabt. VZ mit Fahrten und allem Drum und Dran in vollem Umfang, TZ mit Kindern (und ebenfalls mit einigem an Zusatzaufgaben natürlich) und kenne dieses sich-Zerreißen zwischen Job und Familie nun seit einigen Jahren und es frustriert mich zum Teil sehr. Da ist dieses Urteil einfach ein Faustschlag ins Gesicht. Meine Meinung.

    @Kari-Dieter, wenn ich einerseits einzelne Stunden nacharbeiten soll, weil mein eigener AG die Kita / den Hort eher schließt und ich daher trotz Dienst keine Betreuung habe (auch keine Notgruppe o. Ä.), aber auf der anderen Seite für ein TZ-Gehalt für Vollzeit-Klassenfahrten zur Verfügung stehen soll, obwohl ich parallel dann auch wieder die Kinderbetreuung organisieren muss, steht das für mich nicht so ganz im Verhältnis zueinander. Das Stichwort dazu war: Motivation, mich in TZ (wegen Kinderbetreuung) überhaupt für Fahrten anzubieten.

    Mit Kindern ist die Verfügbarkeit nunmal deutlich eingeschränkter und wenn die Schule will, dass ich es möglich mache, zu fahren, würde ich mir dafür an anderer Stelle etwas mehr Entgegenkommen wünschen, was die Vereinbarkeit von Familie/Beruf angeht, wenn ich schon für ein TZ-Gehalt auf Klassenfahrt soll.

    In BY gehören Klassenfahrten (leider) zu den Dienstpflichten. Für mich ist es die "Dienstpflicht", die ich am wenigsten mag (eigentlich überhaupt nicht), weil ich schlechte Erfahrungen mit Klassenfahrten habe und weil es mir zu sehr in den "Privatbereich" geht, also quasi 24 h-Dienst ohne Auszeit bzw. die Erholungsphasen, die man am Tage oder Abend eben mal braucht und parallel hätte ich außerdem einen großen Organisationsaufwand, damit die Kinder betreut sind. Mein Mann kann nicht wie er will Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen, das muss er vorher absprechen bzw. Urlaub genehmigen lassen. Einige Fahrten an meiner Schule fallen in Zeiträume, wo er Urlaubssperre hat wegen bestimmter wichtiger Dinge, die überlicherweise zu genau der Zeit in seinem Job anstehen.

    Teilzeit arbeiten die allermeisten ja aus einem bestimmten Grund, meistens wegen eigener Kinder. Da fände ich es mehr als gerecht, wenn diese dann für den zusätzlichen Orga-Aufwand auch Vollzeit bezahlt würden. Für mich persönlich steht das einfach in keinem Verhältnis, weshalb ich mich auch immer ganz dezent zurückhalte, wenn es um Fahrten geht...

    In BY ist es so, dass die angestellten Lehrer die Mehrarbeit einreichen können und bezahlt bekommen, die verbeamteten nicht. Wenn es aber eine Dienstpflicht ist, die von Natur aus zum Job dazu gehört (egal ob VZ oder TZ), erschließt sich mir der Sinn hiervon überhaupt nicht. Warum werden TZ-Angestellte bei Fahrten VZ bezahlt und Beamte nicht? Dabei geht es mir nicht ums Geld, sondern ums Prinzip und um die entsprechende Wertschätzung (von mir aus auch in Form von Freizeitausgleich).

    Auch gibt es zumindest an meiner Schule keinen Freizeitausgleich. Auf der anderen Seite muss ich aber z.B. eine einzelne oder zwei Stunden nacharbeiten, weil ich ein- oder zweimal im Jahr das Kind direkt nach der Schule abholen muss, weil der Hort Personalversammlung hat und ich (je nach Stundenplan) eher gehen muss. In dem Moment sinkt für mich als TZ-Lehrerin die Motivation, mich für eine Klassenfahrt zu engagieren bzw. zur Verfügung zu stellen gegen Null, erst recht, wenn ich von Kollegen so höre, was da zum Teil abgeht auf den Fahrten und wenn ich an anderer Stelle Stunden "nacharbeiten" soll, weil ich das Kind eher holen muss.

    Daher fahre ich, seit ich TZ arbeite / Kinder habe, nicht auf Klassenfahrt. Bisher hat mich zum Glück allerdings auch noch keiner gefragt und ich hoffe, es bleibt noch lange so...

    Von Nachschreiben war ja nicht die Rede. Sondern wie ich bei 7 Leuten die versäumte Ex-Note nachhole.

    Ich werde es so machen wie vorgeschlagen (Lückentext ausfüllen / vorlesen), da ich nicht möchte, dass sie mir einfach so davon kommen und den anderen gegenüber einen Vorteil haben.

    Wenn es nur 1-3 sind, die die Ex versäumen, mache ich das auch so, dass ich sie "bei nächster Gelegenheit" abfrage bzw. einmal mehr als andere, sofern die Zeit es erlaubt. Und wenn nicht, dann, wie gerade vorgeschlagen, Ersatzprüfung, denn da sind auch schon welche dabei, die auch die vorige Ex verpasst haben.

    Was langfristig gegen solche "Wegducker" hilft, am Schuljahresanfang ankündigen, dass eine Nachprüfung über den kompletten Stoff des Halbjahres geschrieben werden muss, wenn du nicht genug Noten hast. Dies dann auch konsequent machen und irgendwann spricht es sich rum

    Das habe Ich sogar schon angekündigt! Nachdem 2 S. schon 2 Exen verpasst haben, werde ich diese "Drohung" wiederholen bzw. es dann entsprechend durchziehen!

    Wie streng werden denn bei dir "mündliche Mitarbeitsnoten" kontrolliert?

    Gar nicht. Aber ich war immer davon ausgegangen, dass die "Nachholnote" mündlich sein muss, weil man eine Ex ja nicht nachschreiben darf. Zumindest die S - wenn sie sich (wie in dieser Klasse) um alles drücken wollen - fragen sofort bei anderen Lehrern nach, ob ich das "darf", wenn etwas anders als sonst ist...

    Ich hatte überlegt, eine Kurzvariante der Ex zu verfassen, alle 7 schreiben zu lassen (die anderen S. arbeiten still) und dann sollen sie sie mir nacheinander vorlesen. Dann ist es mündlich... (und ich zähle die richtigen Lücken mit und errechne daraus die Note). Was meint ihr dazu? Hab ich so noch nie gemacht, aber ich wüsste nicht, wie mir daraus einer einen Strick drehen soll...

    In BY muss man zumindest am Gymnasium ja bei den Schülern, die eine Stegreifaufgabe (oder: Ex = kleiner, unangekündigter Leistungsnachweis über die letzten 2 U-Stunden) verpasst haben, weil sie gefehlt haben, eine Note (kleiner LN) "nachholen". Dies geschieht in mündlicher Form, denn man darf ja die Stegreifaufgabe nicht nachschreiben (leider...).

    Nun haben bei mir heute bei der Stegreifaufgabe 7 S. gefehlt, ein paar davon haben sich quasi vor meinem Unterricht befreien lassen... Es fehlen zwar eigentlich immer welche bei einer Ex, aber häufig nur 1-3, so viele selten.

    Wie macht ihr das, wenn derart viele fehlen, dass man die Noten "nachholt"? Vokabeln ausfragen usw. tu ich ja eh regelmäßig, aber das ist oft einfacher und viel weniger umfangreich als so eine Ex und daher auch etwas unfair den anderen gegenüber, die die Ex geschrieben haben. Manchmal frage ich die, die gefehlt haben, mündlich über den Stoff der Ex aus (sie müssen dann zB. die Verb-/Vokabel-Lücken spontan mündlich einsetzen), aber das kann ich ja nicht mit 7 Leuten machen. Da ich die nur 2x die Woche habe, dauert das ewig, bis ich die 7 erwischt habe...

    Habt ihr einen Tipp?

    Ich denke die Vorbildfunktion von Lehrern und Erwachsenen generell liegt darin, das Smartphone angemessen zu nutzen, da wo es wirklich sinnvoll und nützlich ist und was social media angeht, v. a. für Kommunikation und zum Kontakte-Halten und sich gleichzeitig gegen z.B. Cybermobbing, Verbreitung von Hassmeldungen usw. auszusprechen und dagegen einzusetzen. Das Smartphone ist nunmal ein Teil der Welt des 21. Jh. und man kann es nunmal auch nicht völlig ausklammern. Ich für meinen Teil wäre unauthentisch, wenn ich so tun würde, als würde ich das Handy 8 Stunden am Tag ignorieren... ;)

    Also ich arbeite seit 9 Jahren mit Kindern und bin quasi immer erreichbar. Auch im Unterricht.

    In Bayern gibt es zwar ein Handyverbot and den Schulen (geregelt im BayEug, Art. 56, Rechte und Pflichten für Schülerinnen und Schüler), was ich immer so interpretiert habe, dass es für die SuS gilt.

    Ich als Lehrerin benutzte mein Handy sowieso häufig für den Unterricht, (Wörterbuch-App, Timer, Zufallsgenerator-App, mp3-Player mit Listening Tracks, Taschenrechner usw.) - daher liegt mein Handy immer auf dem Pult (lautlos/Vibration) und ich würde einen Anruf bemerken. Ich weiß, dass unser Kindergarten bzw. Grundschule immer nur anruft, wenn wirklich was ist (Kind doll krank / spukt / hat Fieber / Unfall), und dann möchte ich es sofort wissen, da ich unter Umständen bis zu einer Stunde brauche, bis ich vor Ort bin (je nachdem mit welchem Verkehrsmittel ich unterwegs bin), da ich mich z.B. auch noch befreien lassen muss von der Schulleitung, bevor ich wirklich gehen darf.

    Für den seltenen Fall, dass das überhaupt vorkommt (1x im Jahr) und ich stehe dann gerade im Unterricht, geh ich kurz vor die Tür, beantworte den Anruf und erkläre meiner Klasse im Nachhinein kurz, was los war. Das ist eine ganz andere Situation als die Handynutzung bei Schülern (auch wegen der Gefahr des Unterschleifs bei schriftlichen Arbeiten) als bei mir als arbeitende Erwachsene, die parallel noch für eigene Kinder verantwortlich ist.

    Lediglich bei Klausuren und bei Abitur-Aufsichten mach ich das Handy ganz aus bzw. komplett lautlos. An den Tagen weiß mein Mann aber auch Bescheid und achtet drauf, wirklich immer ranzugehen, sollte was sein.


    Unser Sekretariat ist auch nicht durchgehend besetzt und die Sekretärin würde sich auch bedanken, wenn sie bei der ganzen Arbeit noch organisieren müsste, mich erst noch zu suchen oder zu holen, wenn die Grundschule anruft.

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