(5) Nach Beginn der Leistungserhebung können gesundheitliche Gründe der Schülerin oder des Schülers, denen zufolge der Leistungsnachweis nicht gewertet werden soll, in der Regel nicht mehr anerkannt werden.
Genau darauf wollte ich auch hinaus. Das wird bei uns zu jedem Schuljahresbeginn nochmal deutlichst unterstrichen. Wo kämen wir denn hin, wenn es nicht so wäre? Wenn das Kind nach der Probe / Schulaufgabe / Klassenarbeit das Gefühl hat, es ist nicht so gelaufen und die Eltern haben vorsichtshalber schon ein Attest im Vorhinein besorgt...? Zumindest an meiner Schule wäre das durchaus denkbar, da lässt man sich wegen jeden Regelbeschwerden und jedem Bauchblubbern befreien und es ist mir ein solcher Dorn im Auge. Wenn da einer Wind davon bekäme, dass man eine schriftliche Leistungserhebung im Nachhinein ggf. nicht werten würde... ![]()
Wenn das Kind so nur so halb gesund wieder in die Schule geschickt wird und mitschreibt, muss man sich als Eltern auch mal überlegen, ob das so sinnvoll war und nicht hinterher krähen, es hätte ja ein Attest gehabt...
Zumindest an der Grundschule meiner Kinder wird dann auch einfach die gleiche Probe nochmal nachgeschrieben (ich weiß nicht, ob es überall so ist), und das auch während der Unterrichtszeit. Bei uns am Gymnasium muss das immer außerhalb der Unterrichtszeit sein und es muss j e d e s Mal eine neue Schulaufgabe sein. Man muss dabei auch mal an den Mehraufwand für die Lehrer denken...! Am tollsten finde ich immer, wenn ein Kind nur am Tag der Schulaufgabe fehlt, am Tag davor und danach aber gut gelaunt mit rosigen Wangen im Unterricht sitzt. Da könnte ich platzen!!!