Beiträge von Palim

    Ich kann mir auch kleine Förderklassen vorstellen, die innerhalb der Regelschulen Kinder auffangen, die in den größeren Gruppen nicht zurechtkommen. Meiner Meinung nach nimmt das zu, bei uns sind es gerade mehr Kinder mit Autismus und Mutismus, die in einer kleineren Klasse sicher besser lernen und sich öffnen könnten.

    Aus Kanada habe ich neulich in einer Reportage gesehen, dass es sehr kleine Gruppen für Kinder und Jugendliche gibt, die sonst nicht beschulbar sind oder gar nicht mehr zur Schule kommen. Mit diesen kleinen, individuellen Möglichkeiten, die zwar zur Schule gehören, aber in anderen Räumen außerhalb der Schule stattfinden, will man neue Perspektiven eröffnen und den Kindern Bildung ermöglichen. Mit den Erfolgen ist dann entweder eine Rückführung oder zumindest ein Abschluss möglich.

    Davon abgesehen muss man ggf. auch digitale Möglichkeiten besser einbinden, das könnte auch landesweit oder über Ländergrenzen hinweg organisiert werden. Das sehe ich für die, die selbstständig lernen können oder eine Begleitung haben, für Kinder mit Hochbegabung oder Schulangst, vielleicht auch als Baukastensystem für einzelne Fächer oder Förderschwerpunkte, sodass es Lehrkräfte entlastet und gleichzeitig gut informierte Ansprechpartner:innen schafft, die erreichbar sind.

    Ich freue mich für (!) die Kinder mit Förderbedarf, dass das Schulangebot, das sich extra nach ihnen Bedürfnissen richtet, erweitert wird, sodass sie die Möglichkeit haben, hiernach entsprechend gefördert zu werden, statt im Regelschulbereich einfach nur mitzulaufen.

    Vermutlich ist es aber nötig, an der Stelle zu erwähnen, dass es Förderschwerpunkte gibt, die im Rahmen der Beschulung ein besseres Image haben (geistige Enwicklung, körperliche Einschränkungen) als andere (Lernen, sozial-emotionale Entwicklung).

    Deine Beiträge zeigen, dass du keine Ahnung hast.

    Keines der Kinder kann „einfach mitlaufen“, es haben alle Förderbedarf und der wird nicht hinterhergeworfen, sondern es braucht Diagnosen und Gutachten, einen großen Aufwand, an dessen Ende eine Förderempfehlung steht und die Feststellung des Förderbedarfes.

    Je Kind muss man dann individuelle Wege finden, eine Beschulung zu ermöglichen, die das Kind möglichst gut fördert. Von „Mitlaufen“ kann da keine Rede sein und das ist mit Inklusion auch gar nicht gemeint.

    Übrigens kann eine schlecht ausgestattete Förderschule mit Lehrkräftemangel und Aushilfen die Förderung auch nicht umsetzen, auch da werden dann Klassen zusammengelegt, weit über die gesetzliche Teilungsgrenze der Klassen hinaus, und - ebenso wie in anderen Schulen - Studierende oder pädagogische Mitarbeiter:innen übernehmen die Betreuung.

    Ihr vergleicht einmal mehr ganz unterschiedliche Systeme, das System von NDS ist nicht das von NRW.

    Dazu sind es verschiedene Geldgeber.

    Die personelle Ausstattung muss vom Land kommen und sie reicht in NDS nicht aus, um Inklusion vernünftig umzusetzen, es fehlen Förderschullehrkräfte, es gibt keine pädagogischen Mitarbeiter:innen für Inklusion an Grundschulen, obwohl es sie an FöS-GE gibt, die Vertretungsreserve reicht nicht aus, die zusätzliche außerunterrichtlichen Aufgaben werden nicht angemessen angerechnet, das Beratungssystem in NDS wird zwar verbessert, reicht aber nicht aus und darf die Bodenhaftung nicht verlieren und den Klassenlehrkräften alles aufhalsen.

    Der Neubau für eine Förderschule kann notwendig sein, wenn das alte Gebäude nicht kostengünstiger saniert werden kann und wenn die Klassen weiterhin bestehen sollen, weil dort ein Therapieangebot vorgehalten wird, dass es an Regelschulen so nicht gibt oder das auch von Kindern, die an Regelschueln besucht werden, genutzt werden kann.

    Wir haben einen privaten Anbieter im Umfeld, der einen zentralen Standort hat, aber auch mehrere Koop-Klassen an Regelschulen. So ergänzen sich die Einbeziehung und die Therapie.

    Für die Regelschulen ist das sehr viel schwieriger, da schon 2 Geldgeber (Gemeinde+Landkreis) für die Gebäude und Ausstattung zuständig sind und das Land für das Personal und der Lamdkreis wiederum für I-Hilfen. Ab der SekI ist es wieder anders. Das schränkt die gemeinsame Entwicklung 7nd Nutzung ein.

    Für außergewöhnliche Anschaffungen hat unser Schulträger übrigens seit Jahren einen Inklusions-Topf, aus dem teurere Geräte für einzelne Kinder kurzfristig angeschafft werden können.

    Ich arbeite _auch_ mit dem Buch, ABER ...

    Meiner Meinung nach muss man gerade in Klasse 1 und 2 und gerade in schwachen Klassen die Einführung mit sehr viel Material gestalten, sehr viel langsamer und genauer vorgehen, es anschaulich und begreifbar gestalten.

    Erst danach kann man dann in einem Buch oder AH arbeiten lassen, damit die Kinder das bewältigen können und begreifen, was sie da tun.

    Meine Aufgabe ist auch nicht, das Buch ausfüllen zu lassen. Das haben Menschen in einem Verlag geschrieben, die diesen Unterricht selbst nicht erteilen, schon gar nicht in einer Brennpunktschule oder in schwachen Klassen. Das Buch ist auf Unterrichtswochen ausgelegt, die es so nicht gibt, es berücksicht keine Ausfälle oder anderes, das im Schulalltag gegeben ist, nicht aber, wenn man sich im Verlag auf 40 Schulwochen einstellt. Würde ich im Mathewerk alles bearbeiten lassen, müssten die Kinder 3 Seiten am Tag bewältigen (undenkbar).

    Das Lehrwerk berücksichtigt die Didaktik und kann dann neue Hinweise geben, die sinnvoll sind, wenn man 20 Jahre dabei ist, aber du kommst gerade aus der Ausbildung und solltest da neuere Informationen haben als in 10 Jahre alten Lehrwerken.

    Dabei muss weder Einführung noch Material eine riesige Zaubershow sein, es kann auch schlicht oder strukturiert sein oder mit wenig Aufwand und kleinen Übungsschritten. Auch da muss man nicht das bunteste Material haben und die tollste Präsentation, aber man muss sehr genau auf die Kinder achten und eingehen.

    Es ist sicher nicht immer möglich, nimm es dir 1x in der Woche vor, so erweiterst du dein Repertoire und kannst beim nächsten Durchgang darauf aufbauen. Außerdem kann man Übungssequenzen (ohne Buch) einbauen und immer wieder einsetzen. So verschaffst du dir Luft, den Kindern aber die nötige Wiederholung.

    Es ist doch damit dokumentiert, dass die Eltern informiert wurden.

    Kommt es zu einer Notsituation, kann man das ggf. dabei kommunizieren, aber alles andere müssen die Eltern machen.

    So sitzen Kinder im Unterricht, die keine Brille haben, obwohl sie schlecht sehen, die keine Logopädie wahrnehmen, obwohl es notwendig wäre … und dies nicht an den langen Wartezeiten liegt.

    Mehr ist dir leider nicht möglich.

    Ich schreibe doch die ganze Zeit, dass das Ökumene-Ding für tolerante Ignoranten ist und wirklich überzeugte Gläubige nicht funktioniert.

    „Wirklich überzeugte Gläubige“ sind also nur die, die intolerant sind?

    Mein Verständnis von Glauben ist ein anderes, aber ja, es gibt auch intolerante Fundamentalisten unter ihnen.

    Die Altreformierten sind wie die Gereformeerde der Niederländer viel strenger, als die Reformierten, da ist es also genau anders herum,

    auch Altlutheraner und Altorthodoxe sind strenger und auf alte Bekenntnisschriften bezogen.

    Du musst ja einen Landkreis, eine Region oder mehrere angeben, einzelne Schulen gibt es erst, wenn die Stellen schon draußen sind.

    Ich würde meinen es soll ausdrücken: indem du diesen Landkreis auswählst, erklärst du deine Bereitschaft, Stellen anzunehmen, die in diesem Bereich liegen.

    Aber ja, es ist missverständlich.

    Wenn sich nichts verändert hat, sind weiterhin die allermeisten Stellen schulscharf.
    Du bewirbst dich bei der Schule. Die kann dich aber nur in das Verfahren einbeziehen, wenn du auch auf der Liste der Bewerbenden stehst, also Landkreis/Region entsprechend ausgewählt hast.

    Außerdem gibt es immer auch Stellen in beliebteren Orten, an die eine Abordnung geknüpft wird: „Gewinne Studienstadt für später, versprich Abordnung auf 1-3 Jahre in die Botanik“ Dann liegt die Stelle vielleicht in deinem Wunsch-Landkreis, die Abordnungsschule aber nicht. Das steht dann aber bei der Ausschreibung dabei.

    Hast du „Haus in Israel“ oder „Dorf in Galiläa“ genommen?

    Bei ersterem würde es auch ausreichen, zunächst nur den Aufbau zu nutzen, als einfaches kleines Haus. Wer dann noch mehr bauen will, kann den unteren größeren Teil erstellen.

    Es gibt in NDS einen Anteil an kapitalisierten Lehrkräftestunden, mit denen man pädagogische Mitarbeiter:innen für den Ganztag einsetzen kann - mittags z.B. Lehrkräfte-Stunden, die im Ganztag nicht allein Aufsicht bedeuten, sondern Unterricht, Förderung etc., werden nicht nur halb gezählt.

    Und es gibt auch pädagogische Mitarbeiterinnen in NDS, die für die Vertretung im Vormittag eingesetzt werden, die dann aber nur eine Betreuung ist. Das bedeutet, der Unterricht fällt aus. Oft ist es so, dass dennoch ein sinnvolles Angebot erfolgen soll, zumal diese Betreuungssituation offiziell nur kurzfristig stattfinden soll, tatsächlich über Monate laufen kann, wenn keine Vertretungsstelle ausgeschrieben wird oder keine Kraft dafür zu finden ist. Dann bereiten Lehrkräfte das sinnvolle Angebot vor, das die pädagogischen Mitarbeiterinnen dann beaufsichtigen - oder die Lehrkräfte geben ihren Unterricht (z.B. Übungseinheit) an die Mitarbeiterinnen zur Aufsicht und erteilen selbst den Vertretungsunterricht. Und auch im Fall von vorhersehbaren Terminen regelt die Lehrkraft, was die Mitarbeiterin in der Betreuung macht. Selbst wenn ich eine Überstunde nehmen möchte, lege ich dann Material für die Betreuungssituation bereit.

    Gleiches gilt meiner Ansicht nach auch für Zusatztätigkeiten, die von der Stadt/Schulträger an die Schule delegiert werden (Kopierer in Schuss halten, Material verwalten etc.). Da wäre eine Schulverwaltungskraft perfekt, in manchen Bundesländern wie NDS gibt es das ja auch

    Gibt es das? Wie riesig muss die Schule sein, um so eine Kraft zu erhalten? Oder wird sie auch aus kapitalisierten Lehrkräftestunden bezahlt? Was fällt dann dafür aus?

    Wenn es allein Aufgaben des Schulträgers sind, muss dieser dafür Personal stellen - Kopierer, Sekretariat und in NDS auch EDV.

    Die Angleichung war mehr als überfällig und ist offenbar noch nicht gleichberechtigt abgeschlossen.

    NDS hat die Funktionsstellen im gleichen Zug angehoben.

    Es war klar, dass die SL der Grundschulen die Aufgaben mit A12-13(Z) nicht länger übernommen hätten.

    Ich halte es weiterhin für eine Milchmädchenrechnung.


    An einer Schule werden die Wettbewerbe von verschiedenen Lehrkräften getragen, sie stimmen gemeinsam ihr Konzept und die Umsetzung ab, niemand erhält Entlastung,

    an der anderen Schule macht es eine Person, die dann Entlastung erhält.

    An der einen Schule schreiben alle Gutachten (oder sonst eine Aufgabe, die laufend anfällt), jeder ist mal dran, an der anderen Schule wird es auf eine Person bezogen, die Entlastung erhält.

    An Schule 2 erhalten also Personen Entlastung, an Schule 1 nie, weil sich die Lehrkräfte in Schule 1 alle in viele Aufgabengebiete einarbeiten, sich alle um Konzepte bemühen, alles gemeinsam koordinieren, an Schule 2 grenzen sich Personen ab, benennen Aufgaben, um die sie sich vorrangig kümmern, andere sind von diesen Aufgaben nicht belastet, übernehmen aber dann Gutachten und anderes mit und ohne Entlastung.

    Die Lehrkräfte an Schule 1 arbeiten aber nicht weniger, sie übernehmen ebenso im Kollegium die gesamten anfallenden Aufgaben, die verteilt werden müssen, bekommen aber keinen Ausgleich.

    Stattdessen bekommen die Lehrkräfte an Schule 1 zu hören, die Aufgaben seien im Deputat enthalten. Für jede einzelne mag das stimmen, aber wenn man dann 10 oder 20 außerunterrichtliche Aufgaben übernimmt, wäre die Belastung mindestens so hoch wie bei einer Wettbewerbskoordination, eine Entlastung wäre durchaus angemessen, da der Aufwand mitnichten ins Deputat passt. Zudem gibt es ja an Schule 2 für den gleichen Umfang an Aufgaben durchaus verteilte Entlastungsstunden.

    Es sind also weder die Aufgaben selbst noch die besonderen Belastungen stichhaltig, beides wird nicht erhoben und nicht angemessen berücksichtig.

    Am Ende reichen die Entlastungen nie für die vielen Aufgaben und diejenigen, die eine Entlastung bekommen, können sich glücklich schätzen, denn alle anderen müssen die Aufgaben ohne bewältigen.

    Wie gesagt, deswegen wird das in der Moderne alles diskutiert. Aber die erzkonservativen Kreise in der Orthodoxie würden eine Änderung der Fastenregeln als persönliche Beleidigung empfinden und mit Spaltung drohen bzw. sogar sich abspalten.

    Das ist in vielen Religionen so, es gibt immer Gläubige, die stark an Traditionen hängen und alles daraufhin ausrichten, und andere, die erneuern, an die Zeit anpassen, ins Heute übertragen wollen.

    Dabei haben alle den Anspruch, dass sie genau damit die Botschaft bewahren und tragen.

    Ich verstehe, dass man es als „anbiedern“ wahrnehmen kann.

    Aber…

    Theoretisch könnte auch ein Veganer problemlos weiteressen, was er immer isst, es gäbe keinen Unterschied.

    Wenn dem so ist, funktioniert Fasten nicht mit den Regeln des Verzichts auf Fleisch. Und wenn man das ganze Jahr auf Alkohol verzichten mag oder muss, dann ist es für 7 Wochen keine Besonderheit.

    Gerade darum mag ich, dass man sich Fastenvorsätze selbst wählen kann. Der eine empfindet es als Beliebigkeit, der andere als Möglichkeit, etwas Individuelles zu wählen, das einen persönlich betrifft oder berührt.

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