Du planst einen Landeplatz an deiner Schule?
Beiträge von Palim
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Ich bin erstaunt, dass es in NRW immer einen anderen Träger für den Ganztag gibt.
Das ist in NDS anders geregelt.
Wenn die Betreuung im Klassenraum erfolgen soll, dann muss dafür Platz genug sein, dass auch Angebote möglich sind.
Gleichzeitig braucht man aber auch sehr viel mehr Platz für die Materialien im inklusive Unterricht und ggf. auch noch für weitere Materialien, weil in diesem Raum auch DaZ, AG, Musik stattfinden müssen.
Die Vorstellung, dass man ohne weitere Räume auskommt, ist der Einsparung geschuldet, nicht der Vorstellung einer pädagogisch sinnvollen, gut aufgestellten Betreuung.
Unser Schulträger hatte vor vielen Jahren auch die Vorstellung, dass es für den Ganztag ausreicht, irgendwo das Mittagessen ausgeben zu können. Einige Schulen müssen mit den beengten Möglichkeiten auskommen, die damals vorgegeben wurden.
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Wie stellst du es dir denn vor?
Es liegt doch gar nicht allein am Schulbesuch, dafür gibt es Schulpflicht, die man bei allem Unken nach mehr Freiheit und besserem Homeschooling nicht abschaffen sollte, Ordnungswidrigkeitsverfahren etc., da geht es schon ums oder über das Geld.
Es gibt Kinder, die Eltern haben, die sich nicht kümmern. Das sind oft Eltern, die es wirklich nicht können, sie wissen nicht, wie es geht, kennen die Erwartungen nicht oder sind selbst so krank oder mit anderen Problemen beschäftigt, haben es selbst so oder schlimmer erfahren und keine positiven Vorbilder, die andere Wege aufzeigen. Das geben sie an die Kinder weiter und weiter.
Wenn man diese Dauerschleife durchbrechen will, müssen die Kinder anderes erfahren und erleben, muss man genau diese Eltern unterstützen und an die Hand nehmen. Das passiert aber nicht, selbst wenn die Probleme bekannt sind und Familienhebammen zu Beginn begleiten oder das JA in der Familie ist.
Die Selbstverständlichkeit, die du von Eltern erwartest, fällt nicht vom Himmel, nur weil man sie wünscht oder fordert. Gespräche mit Erzieher:innen, Lehrkräften, Familienhilfen scheinen nicht auszureichen. Und dann?
Du kürzt das Geld und die Kinder, die zuvor ohne Winterkleidung und Frühstück zur Schule kommen, haben dann gar keine Schuhe mehr an, oder wie stellst du es dir vor?
Diese Leute benötigen sehr viel mehr Unterstützung.
Damit meine ich nicht die, die lieber Kaffee trinken, sich mit Hundefreunden treffen, shoppen gehen, statt mit dem Kind etwas zu unternehmen, die gerne die Verantwortung abgeben. Das ist auch ein Problem, aber ein anderes.
Hilfe braucht man für Eltern, die psychisch krank sind, die selbst nicht lesen können, deren Kinder schon nach wenigen Monaten Entwicklungsverzögerungen durch Vernachlässigung aufzeigen.
Da ist das JA dran, die Hilfen reichen aber nicht aus. Wenn diese Kinder von klein auf an sehr viel mehr Unterstützung hätten, wären sie vor der Schule fit und müssten nicht erst im 1. SJ lernen, bis 3 zu zählen oder in der Schule das erste Buch in den Händen halten. Frühförderung müsste flächendeckend umfangreicher und für die Familien begleitend zur Verfügung stehen und darf gerade nicht mit Beginn des Schulbesuches aufhören, sondern müsste auch dann begleitend erfolgen.
Diese Hilfe brauchen vielleicht auch Kinder, die jetzt in Pflegefamilien unterkommen, aber fürs Leben gezeichnet sind. Einige bekommen durch die Unterstützung der Pflegefamilien ausreichend Hilfe, andere werden ihr Leben lang leiden und später mit eigenen Kindern genau diese Hilfe brauchen, damit es dann besser werden kann.
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Generell kämen solche Kinder mit so wenig Vorkenntnissen bei uns in die Förderschule.
Ich schätze, dass die Wege in die FöS in allen BL inzwischen schwieriger sind.
Für "Lernen" gibt es in Nds. erst/noch ab Klasse 5 Klassen,
zu Beginn der Inklusion konnte man die SuS endlich zu ganz unterschiedlichen Zeiten überprüfen lassen und musste keine 3 Jahre warten,
das hat man inzwischen so sehr beschränkt, dass die Kinder quasi wieder 3 Jahre lang ohne Überprüfung gefördert werden sollen.
Sprache allein ist aber kein Grund einer Rückstellung oder einer Überprüfung ... und wir haben Ärztinnen im Gesundheitsamt, die die Überprüfung nicht zu Ende bringen, wenn das Kind die Sprache nicht versteht, dann aber "schulfähig" oder "schulfähig nach Rücksprache" ankreuzen, wodurch eine Zurückstellung oder Überprüfung noch schwieriger wird, selbst wenn das Kind neben der Sprache ganz andere Schwierigkeiten aufweist.
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In NDS ist das Wiederholen der 1. Klasse auch nur als freiwilliges Zurücktreten auf Wunsch der Eltern möglich.
KiGa-Pflicht gibt es nicht,
Pflicht gibt es, wenn die Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden UND dabei in den Schulkindergarten gesetzt werden (diese Klassen gibt es aber nicht mehr überall) Zurückstellung in einen KiGa gibt es auch und wird anders gehandhabt - warum auch immer.
Die Sprachförderung vor der Einschulung war verpflichtend und sehr sinnvoll, auch für viele deutsche Kinder, für den Übergang KiGa-GS, für frühzeitige Organisation von Hilfen oder FöS-Verfahren vor der Einschulung, wurde aber vor ein paar Jahren gestrichen.
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Du meinst, das haben sie schon immer so gemacht?
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Ich habe auch meine Wunsch Stelle in BW nicht bekommen. Ja mei ist halt so, muss ich mich woanders bewerben.
Dass man sich vor Jahren landesweit beworben hat, um vielleicht irgendwo eine Stelle zu bekommen, ist für heutige Studierende/ Refs z.T. undenkbar.
NDS schreibt seit Jahren fast alle Stellen schulscharf aus, der Lehrkräftemangel besteht seit bestimmt 10 Jahren und so lange können sich die Bewerbenden die Schule aussuchen. Daraus entwickelt sich über die Jahre eine Anspruchshaltung, dass man an der einen Wunschschule angenommen werden möchte und sonst auf die kommende Runde wartet. Vertretungsstellen gibt es viele, so dass man sicher sein kann, zum Überbrücken eine Möglichkeit zu finden.
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Bei mir ergeben sich angesichts der Zahlen Fragen:
Bezogen auf die Zahlen von 2018 aus deinem Bild:
Bei den Berufsschullehrkräften werden von ca. 400 etwa 100 eingestellt, aber keiner gilt als „nicht eingestellt“.
Warum?
Werden Bewerbungen pro Kopf oder pro Stelle gezählt?
Wo bleiben die Bewerber:innen, wenn sie nicht eingestellt wurden? Haben die BBS-LuL Alternativen der Einstellung, die die Gym nicht haben oder nicht nutzen?
Wie ortsgebunden bewerben sich die angehenden LuL und wie viele sagen einen Platz, der ihnen nicht gefällt, ab und überbrücken mit Vertretungsverträgen o.a. in der Hoffnung auf einen passenderen Platz im nächsten Durchgang?
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auf 60 % reduziert
Ui, ganz schön viel,
kannst du denn mehr auf einmal machen und bist schneller?
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Wirst du für die Facherweiterung eigentlich freigestellt oder bastelst du deine Kurse um deinen Stundenplan herum ... oder ist die Facherweiterung ein spezieller Weiterbildungskurs?
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Es hat aber vorher schon einiges Erhellendes dabei.
Ja, stimmt.
Aber das, was dich erhellt, muss nicht das sein, was ich aus dem Video schließe.
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Dem voraus geht...
... dass beide Lehrkräfte sind oder beide in anderen gut bezahlten Berufen arbeiten
UND dass ihr vermutlich von A13/A14 ausgeht (das schließt viele Lehrkräfte aus)
UND dass ihr davon ausgeht, dass es etwas zu erben gibt
UND dass man die Pflege der Angehörigen nicht subventioniert hat
UND dass ihr davon ausgeht, dass keine anderen Kosten aufgelaufen sind,
UND dass man das geerbte Haus zu einem Zeitpunkt bekommt, wenn man selbst im Familienaufbau ist,
UND dass man sich als Doppelverdiener oder Erbe damit entsprechend einrichten kann (und will).
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Ref in NDS:
Die "Diskrepanz" BBS und restliche Schulformen hinsichtlich der 3 Monate vorab existierte schon vor 10 Jahren, es ist wohl eine BBS-Sache.Ja, das meinte ich mit meinem Beitrag oben, dass die anderen Schulformen umgestellt haben, nur die BBS ist noch beim alten System,
die zusätzlichen Stunden im Ref. und das Streichen der Arbeit sind erst seit dem Jahrgang, der jetzt in die Prüfungsphase geht
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An den BBS in NDS sind es bisher- und ich wüsste nicht, dass daran etwas geändert werden soll - zwölf Unterrichtsstunden (acht bis neun Stunden eigenverantwortlicher Unterricht und drei bis vier Stunden betreuter Unterricht in der zwölfmonatigen Hauptphase; in den jeweils dreimonatigen Einführungs- und Prüfungsphase sind es nur jeweils (mind.) sechs Stunden betreuter Unterricht).
Ob das auch für die anderen Schulformen gilt, kann ich nicht sagen.
So war es früher,
schon lange sind die 3 Monate vorweg weggefallen,
man starten zum Halbjahr und hat dann auch direkt eigenverantwortlichen Unterricht ohne Betreuung, man endet mit dem Halbjahr, selbst wenn die Prüfung vorher war (kann aber bei Bedarf (also immer) nach der erfolgreichen Prüfung für den Rest des Schuljahres aufstocken (zusätzlicher Vertretungsvertrag).
Inzwischen sind es 13 Std. insgesamt, davon mindestens 5 eigenverantwortlich,
im 2. Halbjahr werden 2 Std betreut, also in jedem Fach eine Stunde.
Die Referendar:innen, die schon mittendrin waren, konnten wählen, bei den neuen sind die Stunden vorgegeben, die 2. Arbeit, die schon erheblich gekürzt war zu früher, fällt weg, dafür dass die Refs mehr Unterricht erteilen (traps traps)
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Wenn 20/21 das erste Kind unterwegs war, könnt 23 das nächste folgen, solche Abstände werden häufiger gewünscht und sind in der Geschwisterfolge einer örtlichen Grundschule mit festem Einzugsgebiet durchaus sichtbar.
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So, wie du es darstellst, meinte ich es auch,
zwischendurch gab es sog. „Gespräche zum Ausbildungsstand“, die gibt es immer noch, heute mit Protololl, dass die Refs auch erhalten, aber eine Note oder Zwischennote gibt es eben nicht.
Die Note zur Ref-Zeit konnte man sich früher 1 Woche vor der Prüfung im Sekretariat abholen oder 2 Tage vor der Prüfung zugeschickt bekommen,
heute gibt es die Note etwa 2 Monate vor der Prüfung … wenn der letzte UB erledigt ist.
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Wir haben zu Beginn gemutmaßt, ob es einen Babyboom geben könnte, nach einiger Zeit, in der man viel zu Hause war, gab es dann einige, die von mehreren Trennungen erzählt haben - dann bleibt der Boom aus.
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In NDS bekommt man zwar eine Beratung nach den UB, aber über die ganze Zeit keine Note, die gibt es erst ganz am Ende.
Das führt dazu, dass Refs immer wieder etwas anderes hören, mal so, mal so, manche denken auch, dass sie schlecht sind und bekommen am Ende gute Noten - das nervt über die Zeit, ist aber danach nicht so enttäuschend.
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Bei uns in NDS können Mit-Refs schon lange mit in der Prüfung (U-Std und mündliche) sitzen,
aber dass sie in der Notenfindung dabei sind, habe ich noch nie gehört.
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Die ohnehin durchzuführende Gefährdungsbeurteilung bleibt doch bestehen,
entsprechend bleiben Schwangere wieder zu Hause, solange ihr Impfstatus nicht geklärt ist oder wenn andere Gefährdungen bestehen und die SL die Schwangeren aus dem Unterricht nimmt.
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