Beiträge von Palim

    Aber muss auch fair bleiben und bei den Fakten bleiben.

    Dann mach das doch und unterstell mir nicht, dass meine Angaben falsch seien, nur weil du es dir nicht vorstellen kannst.

    Mit der Versorgung von September 2021 wären wir zurecht gekommen, obwohl schon Stunden fehlten.

    Aber die Stunden bleiben ja nicht so, wenn man Ausfall hat.

    Und wenn in der SL+PR-DB Zahlen OHNE Zusatzbedarfe gezeigt werden und Schulen ihre Pflichtstunden nicht besetzen können, wie wird es dann wohl aussehen, wenn die Zusatzbedarfe eingerechnet wären?

    In den vergangenen Jahren

    - hatten wir nie die Grundversorgung nach Erlasslage - nie!, 2 Std. pro Klasse pro Woche wird bei uns nicht realisiert,

    - hatten wir nie die Stunden der Zusatzbedarfe für I-Kinder mit gesondertem Anspruch, nur für GE-Kinder einen Teil der möglichen Stunden durch eine FöS Lehrkraft GE, nicht die Stunden für andere Beeinträchtigungen, nich für uns als Kollegium, nicht von einer FöS,

    - wurden Zusatzbedarfe bei Ausfall immer gestrichen und nie ersetzt,

    - konnten wir langfristige Ausfälle mehrfach nicht ersetzen, sodass PM langfristig eingesprungen sind, was sie gar nicht sollen.

    - mussten wir jedes Jahr PM-Stunden nachträglich beantragen. Jedes Mal legt man offen, warum es so ist, jedes Mal wird es anerkannt.

    Nun könnte man meinen, es sei nur an unserer Schule so, aber an den benachbarten Schulen ist es auch so.

    Die Bedingungen der neuen PM-Verträge sollten dir geläufig sein, wenn du dich als Teil der SL siehst. Ansonsten kannst du dich selbst beim Bezirkspersonalrat erkundigen, Fachgebiet Nichtlehrendes Schulpersonal.

    Tom123 hat Zahlen gesehen, die in einer Konferenz der SL samt Personalräte vorgestellt werden.

    Allerdings sind diese Zahlen

    - davon abhängig, dass ausgeschriebene Stellen wirklich noch besetzt werden, gelingt dies nicht, sind die Zahlen gleich andere.

    - vorbehaltlich aller Zusatzbedarfe, also OHNE Grundversorgung, OHNE Bedarfe für Kinder mit festgestelltem Unterstützungsbedarf (Hören, Sehen, GE, KME), OHNE Zusatzbedarfe Brennpunkt, OHNE Zusatzbedarfe DAZ.

    Die Versorgung bezieht sich also nicht auf den im Erlass festgesetzen Bedarf (Grundversorgung FöS = 2 Std. pro Woche, DaZ-Stunden), sondern allein auf die Pflichtstundenversorgung ... und natürlich allein nach statistischen Zahlen von Ende Juni.

    Obwohl also die im Erlass gesetzten Stunden nicht gewährt werden, wird den Schulen eine 100% Versorgung genannt,

    gleichzeitig sagt die Dezernentin gleich dazu, dass man bitte noch keinen Stundenplan machen solle, weil noch nichts fest sei und dass viele Schulen mit 90% oder weniger in das Schuljahr starten müssen und dass man davon ausgehen solle, dass man von vorn herein mit Vertretungsstellen auskommen müsse ... die man sich dann wiederum selbst backen muss.

    Theoretisch hat das Land folgende Regelungen

    - für kurzfristige Vertretung gibt es pädagogische Mitarbeiterinnen, allerdings wurden deren Verträge verändert, sodass die Stunden, die die Schule erhält, nicht ausreicht, um eine Vollzeitlehrkraft zu ersetzen und das Land geht davon aus, dass die Lehrkräfte sich gegenseitig vertreten, was in der GS nicht möglich ist, wenn immer alle in den Klassen eingeteilt sind.

    - für längerfristige Ausfälle sollte es Vertretungsstellen geben, allerdings werden immer die Zusatzbedarfe abgezogen und nicht alle Stunden ersetzt und dann muss man noch jemanden finden. Die Stellen werden irgendwann freigegeben bzw. ausgeschrieben, damit hat man aber noch lange keine Lehrkraft gefunden.

    Neue Maßnahmen u.a.

    - die Referendar:innen sollen statt 6 Std. gleich 10 Std. eigenverantwortlich unterrichten,

    - es sollen Stellen in der nächstgrößeren Mittelstadt angesetzt werden, die Lehrkräfte sollen sich verpflichten, die ersten 3 Jahre in die Fläche zu fahren (1 Std. Fahrzeit), danach bekommen sie dann in der Stadt eine Stelle angeboten.

    Die Zahlen klingen nur traumhaft, sie sind es nicht und die FöS sind auch nicht besser gestellt. Das ist ein Grund, warum die Grundversorgung in der Fläche nicht ankommt.

    Auf dem Bewerbungsportal gibt es ca. 660 offene Stellen, davon 270 an Grundschulen.

    Erstmal kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr regulär nur 50-70% Versorgung habt.

    Dann müssen wir ja nicht weiterreden, wenn du es dir nicht vorstellen kannst.

    Die SL-Konferenz mit Personalrat für unseren Bereich für kommendes Schuljahr war letzte Woche. Eure war entweder dieselbe oder auch letzte oder diese Woche. Frag doch mal, was es da zu sehen gab!

    Wo ist das Problem????

    Eltern sind nicht erreichbar.

    Und nein, wir haben keine 25 Stunden bekommen.

    Es ist mir aber möglich, vor dem Unterricht 15 min einen Test zu verteilen und im Blick zubehalten, dass ein Kind sich testet und die Zeiten einhält.

    Danke, Seph ,

    löst aber noch nicht das Problem des fehlenden Personals.

    Und es ist nicht so, dass das Land mal eben für sämtliche Vormittage vollumfänglich für 5 Stunden Personal zur Verfügung gestellt hätte, damit ungetestete Kinder, deren Eltern nicht erreichbar sind (sein wollen), beaufsichtigt werden könnten.

    Wenn das Land sagt, dass Du die Schüler nicht ohne Erlaubnis testen darfst, dann kannst Du das doch nicht ignorieren nur weil eure Unterrichtsversorgung zu schlecht ist?

    Das Land sagt:

    - Kinder, die nicht getestet sind, sollen isoliert werden UND beaufsichtigt

    - Kinder, die in der Schule sind, sollen beaufsichtigt sein

    Das Land stellt kein Personal zur Verfügung, das täglich 5 Stunden auf die isolierten Kinder aufpasst.

    Eine 450€-Kraft darf etwa 6-10 Stunden in der Zeit Woche übernehmen, davon müssen die meisten fest im Stundenplan festgesetzt werden.

    Ich habe also nur die Wahl zwischen Pest (Kind allein auf dem Schulhof, Eltern nicht zu erreichen)

    oder Cholera (Klasse allein im Klassenraum, da ich das Kind auf dem Schulhof beaufsichtige)

    oder Corona (Ich setze das ungetestete Kind mit in den Klassenraum und riskiere die Infektion eines Kindes oder einer Lehrkraft) oder Testung.

    Und ja, vielleicht wäre die 2. Variante mal heilsam, wenn alle Klassen, die keinen Unterricht mit ausgebildeter Lehrkraft im Klassenraum machen können, allesamt VOR die Schulen IN die Öffentlichkeit gestellt würden - gerne über 2 Wochen.

    Dann würde mal sichtbar, was eine 50-70%-Versorgung tatsächlich bedeutet.

    In einer Rundverfügung stand übrigens:

    "Alternativ kann ausnahmsweise (z. B.: Testung zu Hause fehlgeschlagen) und unter dem Vorbehalt ausreichender Kapazitäten der Nachweis auch durch einen Laienselbsttest unter Aufsicht der Schule geführt werden. Die Schulen stellen dafür einen separaten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung. Mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten dürfen Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung des Selbsttests unterstützen."

    Ich lese es tatsächlich so, dass ich für die Beaufsichtigung der Schüler:innen kein Einverständnis benötige.

    Im Zweifel sitzt der Schüler ohne Test im Unterricht? Obwohl Testpflicht besteht?

    Da warne ich dich! Tom123

    Wenn du da an die falschen Eltern gerätst… Lies selbst, was du geschrieben hast.

    Das zusätzliche Personal deckt bei uns den Mangel im Unterricht,

    die schlechte Versorgung ist der Behörde bekannt, sonst könnte man keine einzige Stunde zusätzlich erhalten, da man ja immer darlegen muss, warum die Versorgung nicht ausreicht, bevor mehrere Stellen grünes Licht für Stunden geben.

    Aber das alles hatten wir schon. An deiner Schule scheint es genügend zusätzliches Personal für alle Aufgaben zu geben. An meiner ist es anders.

    Wir hatten einzelne SuS, bei denen wir stark annehmen, dass sie sich zu Hause nicht getestet haben,

    dafür aber andere, die zwar Schultests bekommen haben, aber auch Tests von Betrieben der Eltern oder deren Familien selbst sensitivere Tests besorgt haben.

    An unserer Schule gab es Klassen, in denen sich nahezu alle infiziert haben, als die Tests, die wir bekommen haben, besonders schlecht waren und erst nach Tagen die Infektion angezeigt haben. Da war es für viele Kinder der Klassen schon zu spät.

    Ich kenne die Regeln.

    Das Land kommt aber nicht, um isolierte Kinder zu beaufsichtigen, es stellt kein Personal dafür.

    Dann hätte bei uns täglich eine Klasse zu Hause bleiben müssen, damit eine Lehrpersonal die nicht nachweislich getesteten Kinder beaufsichtigt hätte.

    Das mag in Wolkenkuckucksheim mit zusätzlichem Personal von wo auch immer möglich sein, nicht aber in Schulen mit 70%-Versorgung, in der die PM-Stunden nicht für die Vertretung ausreichen können.

    Wieso in Ausnahmefällen?

    Bei uns hat jeder, der wollte, Test für zu Hause bekommen. Du bekommst normalerweise 3 Test pro Woche und man testet sich zu Hause. Wenn man einen Kontakt in der Schule hatte, kann man auch mehr Test bekommen. Ob man die Test nimmt und sich testet, ist natürlich freiwillig.

    Die Schule musste, als die Tests verpflichtend waren, wenigstens die Unterschrift der Eltern kontrollieren, dass getestet wurde.

    Kinder, die keine Unterschrift vorweisen konnten, haben wir z.T. in der Schule testen lassen, wenn die Eltern nicht erreichbar waren oder eine Verständigung nicht möglich ist. Das sind für mich Ausnahmefälle.

    Man kann die Kinder ohne Testnachweis nicht in die Schule lassen, man kann sie auch nicht nach Hause schicken, ohne vorab anzurufen und jemanden zu erreichen.

    Regulär haben sich alle Kinder zu Hause getestet.

    Wie kommst du darauf, man braucht keine Krankschreibung, denn auch dazu reicht das positive Testergebnis eines offiziellen Schnelltestes, damit bist du wie 10 Tage krankgeschrieben hier, …

    Hier hatten bisher alle eine Krankschreibung, allerdings auch einen PCR-Test.

    Wir füllen den SuS auch keine Bestätigungen aus.

    Aber ich wüsste gerne, ob die Zahlen der Schulen in der Statistik landen, wobei hier die Tests freiwillig sind und sich viele nicht mehr testen.

    Hinweisen wollte ich darauf, dass man sich während der Ferien krankschreiben lassen soll, damit es dokumentiert ist.

    Da steht auch:

    Lehrkräfte, die seit dem 01.02.2018 fachfremd Evangelische Religion unterrichten, können an keiner Vokationstagung mehr teilnehmen, da zukünftig Fachfremden keine Vokation mehr erteilt wird. Das Fach Evangelische Religion kann nur noch max. drei Jahre durch eine fachfremde Lehrkraft unterrichtet werden.“

    Also nur 3 Jahre … bis sie es wieder ändern.

    Ich hatte auf den Beitrag von chilipaprika reagiert. Man bekommt die Lehrbefähigung nicht über ein Wochenendseminar, sondern muss trotz Studium und Ref hinterher noch zur Tagung. Finde ich unglücklich, es könnte ja auch Teil des Studiums sein.

    Vermutlich kocht da aber auch jedes Land sein eigenes Süppchen.

    Das Studium in EvRef und das 2.Examen reichen nicht mehr, um die Vocatio zugesprochen zu bekommen, man muss jetzt zusätzlich noch zur Tagung fahren.

    „Wer benötigt eine Vocation?

    Alle Lehrkräfte, die im Fach Evangelische Religion an staatlichen Schulen eingesetzt werden, benötigen eine Vokation.

    Ausgenommen sind Lehrkräfte, die vor dem 1. November 2006 die Fakultas für Evangelische Religion (die abgeschlossene staatliche Ausbildung zum Lehramt mit Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religion, d.h. Zweite Staatsprüfung) erworben haben und Lehrkräfte, die bis zum 31. Oktober 2006 länger als ein Jahr fachfremd evangelischen Religionsunterricht erteilt haben.

    https://www.religionsunterricht-in-niedersachsen.de/beruflich/vokation/haeufige-fragen

    Bis 2006 reichte die Ausbildung aus, danach wurde es geändert.

    8 Tage,

    aber bei uns kommen alle bis zum letzten Tag und die Neuen stehen schon an,

    die Zeugnisse brauchen noch den Feinschliff, Bemerkungen, die Himmelfahrt formuliert wurden, muss man noch einmal ergänzen oder abändern, Elternabend, Abschluss …

    … und die Vertretung der Vertretung der Vertretung hat Corona.

    8 Tage,

    ich bin froh, wenn dann alles fertig ist … aber es ist absehbar.

    Das ist hier auch so, dass die fertigen Lehrkräfte abwarten und eine Vertretung annehmen, weil sie im nächsten Halbjahr auf eine Stelle in ihrer Wunschregion hoffen.

    Man kann das Jahr auch aktiv nutzen, um Klinken zu putzen und sich an Schulen vorzustellen. Die Ausschreibung der Stellen erfolgt in den Regionen, in denen Bewerber:innen rar sind, zum Teil gezielt auf schon bekannte Bewerbende hin.

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