Ansonsten, wie bereits gesagt, dass man alle Förderbedarfe etc in einer Klasse hat und keinerlei zusätzliche Unterstützung kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Falls dem doch so ist: Dann wäre die erste sinnvolle Maßnahmen, dass du das änderst bzw. das in die Wege leitest.
Das ist in NDS so, die SL muss sehr aktiv die Stunden beantragen und einfordern und nachfragen, damit ein paar der Stunden, die nach Erlasslage möglich sind, wirklich ankommen.
2 Stunden pro Woche pro Klasse soll als Grundversorgung (für LE, ESE, Sprache) in der Grundschule ausreichen, selbst diese Stunden gibt es unter Lehrkräftemangel nicht immer, für anderes braucht es Gutachten und Anträge und eine FöS mit diesem Schwerpunkt in der Nähe der Schule.
Der Eindruck, man stünde mit der Umsetzung der Inklusion allein, ist naheliegend.
Der Personalrat der Schule sollte Einblick in die Versorgung haben und erläutern können, wo die Stunden der Grundversorgung bleiben.
Das Land überlegt sich von Jahr zu Jahr, was man wann nicht mehr melden darf, da gibt es doch in NRW auch Fristen. So hat man in Klasse 1+2 keine Gutachten, damit keine Bedarfe … die Kinder bleiben die gleichen. Ob mit oder ohne Gutachten festgestellt: sie haben besonderen Bedarf an Förderung
Es ist im unterstützenden Kollegium sicher leichter und bestimmt auch dann, wenn man häufiger ein Kind aus dem einen oder anderen Schwerpunkt beschult hat und Materialien und Möglichkeiten kennt und auf Bewährtes oder Erprobtes zurückgreifen kann,
dazu kommt vielleicht auch, dass sich Lehrkräfte oder Kollegien wirklich für oder gegen die Umsetzung der Inklusion stellen und mehr oder weniger ermöglichen, der Selbstschutz dazu führt, dass man die Zeit stärker begrenzt, die man für die Differenzierung aufwendet.
Als neue Lehrkraft muss man sich da noch selbst einen Weg suchen, sich arrangieren, die Belastung ist hoch und Abgrenzung muss man lernen.
