Beiträge von Palim

    Ich finde ja, ab 20 Personen zählt jedes Kind doppelt, weil es einfach mit jedem erheblich unüberschaubarer und unschaffbarer wird.

    Dass bei diesen jedes noch einen zusätzlichen Rucksack an Schwierigkeiten mitbringt, sollte man zusätzlich auch noch zählen.

    I-Kinder werden hier doppelt gezählt (wenn man denn eines guten Tages eine Anerkennung hat, was wirklich immer schwieriger wird), warum ist das bei DaZ-Kindern anders?

    Lateinische Buchstaben kennt er noch nicht, d.h. ich muss gucken, wie ich ihm das nebenbei vermittel (also komplett anderer Unterricht, der parallel laufen muss). Ich habe durchaus Ideen dazu, aber frage mich wo ich die Zeit hernehmen soll, das alles vorzubereiten.

    Ich habe 2015 beginnend Materialien zur Alphabetisierung in DaZ erstellt, immer mit Bildern dabei, damit die Wortbedeutung in der Zweitsprache deutlich wird.

    Die Sachen stehen unter MALIOPE bei 4teachers, es gibt jeweils AB, Schreibaufgaben und Leseblätter, die sich ergänzen, bei aufsteigender Buchstabenfolge. Wir haben die Sachen bei uns in der Schule in Hängemappen als Aufgabenserie fertig stehen, sodass man alles schnell kopieren kann und die Kinder im eigenen Tempo lernen können. Ist der Anfang gemacht, kann man es mit üblichen Arbeitsheften (Jandorf, Mildenberger) kombinieren. Dazu habe ich Arbeitspläne, die allerdings noch nicht bei 4teachers stehen … mir fehlt die Zeit.

    In den letzten Tagen habe ich eine ukrainisch-deutsche Anlauttabelle erstellt und eine Liste mit Wörtern, die in beiden Sprachen gleich oder nahezu gleich sind, sodass man sie in kyrillischer und lateinischer Schrift lesen kann und die Laut-Buchstaben-Zuordnung in der jeweils anderen Sprache ersichtlich wird. AB dazu sollen folgen, die ersten stehen online.

    Beim WorksheetCrafter soll heute auch jemand passend dazu den ersten Teil eines Schreibkurses eingestellt haben, ich habe selbst nicht mehr danach geguckt.

    Wenn das geht, kann man zweisprachiges Material oder Material mit lateinischen Buchstaben nutzen.

    Heute hatte ich eine FoBi, auf der es weiter Hinweise gab, z.B. ein kleines Hosentaschenbuch mit Piktogrammen

    http://www.metacom-symbole.de/downloads/down…mdsprachen.html

    Auch im digitalen Bereich gibt es täglich neue Möglichkeiten. Heute gab es im 4t-Forum den Hinweis auf die digiclass-App, das ist sehr niederschwellig und brauchbar.

    Bleib doch realistisch

    Was war denn an deinem Vorschlag realistisch?

    Wie ist denn die Lehrkräfteversorgung?

    Was wäre, wenn das Gehalt flexibel wäre?

    Wie sieht es denn in eurer Schule aus?

    Wie viele 450€-Kräfte zur Betreuung laufen bei euch herum und übernehmen die Aufsicht von Lernzeiten o.ä.?

    Wie oft schickt ihr Schüler:innen nach Hause, weil euch die Lehrkräfte fehlen?

    Meine Beobachtung: Das Land macht sich einen schlanken Fuß!

    Steinigt mich, aber ich finde das ganze System an Besoldung fehlgeleitet. Man sollte eine Spanne für jeden Beruf (Lehrer etc) festlegen und dann so viel zahlen, dass man alle Stellen besetzen kann. Dann müsste halt nach Fach, Ort usw. differenziert werden. Aber gut. Ich verstehe davon ist das Beamtenrecht weit entfernt

    ... der werfe den ersten Stein.

    Wenn es so wäre, bekämen wir 450€, weil das Land immer findet, dass es zu viel ist und man sicher noch irgendwo irgendetwas einsparen kann, so wie man in den letzten Jahren viel eingespart hat - Förderschulekolleg:innen für die Förderschulen und die Inklusion, DaZ-Stunden, Vertretungsreserve etc.

    Das nds. Ministerium hat Stellung bezogen:

    https://www.mk.niedersachsen.de/download/18228…nd_Schueler.pdf

    … und wer denkt, dass da tolle Programme aufgelegt seien:

    - Die Sprachförder-Angebote gehören nicht zur Pflichtstundentafel und die Stunden gehen in die Vertretung, bis man Vertretungskräfte bewilligt bekommt und findet (illusorisch),

    - die Stunden der 450€-Kräfte für Aufholen nach Corona gehen auch in die Vertretung, das ist dann aber nur Betreuung/ Aufsicht; die Schule hat ein Budget, das natürlich gedeckelt ist, je schlechter die Qualifizierung, desto mehr Stunden kann man generieren

    Hier gab es eine Zeit lang ein Modell mit einer langen, täglichen 5. Stunde statt 1ß2 mal in der Woche eine 6. Stunde zu haben.

    Lehrkräfte arbeiten dann mehr Minuten als bei 45 min-Einteilung.

    Manchmal wurde für die letzten 15 min getauscht, damit man noch ein weiteres Fach unterbringen konnte. Bei längeren Stunden muss man ja die Verteilung der Stundentafel neu arrangieren und trotzdem jedes Fach unterbringen.

    Während Corona habe ich einmal eine längere Leistungseinschätzung rausgegeben (Ankreuzbogen und aktuelle Noten) und dann abgefragt, wer zusätzlich ein Gespräch wünscht.

    Längere Sachen (Beratung bei Dysklalkulie und LRS, Unterstützungsbedarf, I-Hilfe) und Brisantes (Prügeleien) würde ich nie für den Elternsprechtag aufheben,

    die Prügeleien regelt man möglichst am gleichen Tag oder am Tag danach,

    Beratung nach Testung etc. ist immer ein zusätzliches Gespräch.

    Warum die Beratung für die Fächerwahl an dem Tag laufen soll, leuchtet mir auch nicht ein. Mit den notwendigen Informationen können das sicher viele selbstständig entscheiden.

    Wenn ich die Möglichkeit habe, plane ich ein, dass sich die Gespräch zwischen schwierigen und leichtern Gesprächen abwechseln, das entlastet auch.

    Ansonsten muss man zwischendurch Frei-Termine einsetzen, um mal ein wenig Luft holen zu können.

    Noch ein Tipp: viel trinken!

    Wir haben keine freien Tage für Elterngespräche, entsprechend braucht es mehrere Nachmittage, je nach Anzahl der Schüler:innen und Klassen, in denen man Hauptfächer übernommen hat. Darum haben wir keinen "ElternsprechTAG", sondern eine oder zwei Wochen. Selbst von Kernzeiten, an denen alle da sein sollen, sind wir abgekommen.

    Wenn das Gespräch ohnehin nur zwischen dir und den Eltern läuft und keine weiteren Lehrkräfte aufgesucht werden, leuchtet mir nicht ein, warum alle Gespräche an einem Tag sein müssen.

    Das ist aber auch ein wesentlicher Unterschied zu BY, da gibt es andere Lehrpersonen für Religion, Kunst, Sport, Musik … und Englisch?

    Hier müssen das immer die Lehrkräfte der Schule abdecken.

    Aber wenn die mangelhafte Besetzung das nicht ermöglicht, muss man als Schule überlegen, was wichtiger ist.

    Beispiel: mir fehlen Lehrkräfte und ich kann Hauptfächer nicht besetzen.

    Offiziell muss in Klasse 3+4 ein Hauptfach abgegeben werden. Das würde dann nur noch betreut werden von 450€-Kräften ODER von der Klassenlehrkraft.

    Dann ist das eben so.

    Letztlich glaube ich, dass das Umstellen auf eine andere Unterrichtszeit noch viel mehr Umstellung braucht, als der Versuch, über Teams oder Klassenlehrerprinzip möglichst viele Stunden in einer Klasse zu sammeln.

    Mit vielen Teilzeitkräften scheint es schwierig zu sein, mit vielen Vollzeitkräften ist es auch nicht besser.

    Bei einem 60min-Modell muss man dann auch wieder die zu viel oder zu wenig erteilten Stunden ausgleichen, gerade wenn es viele Teilzeitkräfte gibt.

    Ich wäre auch für die verstärkte Umsetzung des Klassenlehrerprinzips, auch zu Gunsten von Inklusion und Integration.

    Aber NDS setzt seit Jahren auf das Gegenteil, verlangt das Abgeben eines Hauptfaches, wodurch sich dann wieder neue Notwendigkeiten ergeben, die unter dem anhaltenden Lehrkräftemangel gar nicht mehr umzusetzen sind.

    In der eigenen Klasse steht mein Name im Stundenplan und ich schiebe die Fächer jede Woche so, dass es passt. Dadurch erhält man die Zeit, die man für intensiveres Beschäftigen benötigt. Das muss man den Eltern erklären, die Schule wie vor 100 Jahren im Kopf haben, auch wenn sie selbst gar nicht so alt sind.

    Wenn Schulen mit den Lehrkräften versorgt wären, die ihnen zustünden (volle Besetzung aller Stunden und aller zusätzlichen Förderung) und die sie benötigen (ausreichend Hilfe für Inklusion, Vertretungsreserve, Entlastungsstunden), wäre es sicherlich besser im Stundenplan umzusetzen, als mit Abordnungen, Hilfskräften und Aufbewahrung sowie ständigen Wechsel.

    Danke für eure Erfahrungen.

    Warum werden diese SuS aus dem Unterrichtsfach, in dem sie studieren, nicht freigestellt?

    Könnte man z.B. vereinbaren, dass bestimmte Inhalte von der Schülerin/dem Schüler selbst erarbeitet werden, damit er/sie die Prüfungen/Arbeiten mitschreiben kann?

    Oder könnte man Inhalte erlassen, wenn im Gegenzug Leistungen im Studium nachgewiesen werden?

    Die Kinder dürfen ab sofort in den Unterricht (und ich habe meine 1. ab kommender Woche), sie müssen nach 6 Monaten (in Baden-Württemberg).

    In NDS unterliegen sie der Schulpflicht, sobald sie einen Wohnsitz außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten haben.

    Also sofort, wenn sie privat untergebracht sind.

    Für NRW habe ich gefunden: "Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat.“" (pdf vom Land NRW, Verweis auf Schulgesetz (§ 34 Abs. 1 und 6 SchulG).

    Da Flüchtende bis zu 6 Monaten in den Aufnahmeeinrichtungen verbleiben können, ist dann der Schulbesuch nicht verpflichtend. Ich vermute, dass die Fristen eher darin begründet sind als in dem Ansatz, den Kindern das Ankommen zu erleichtern.

    Die DaZ-Stunden gingen schon seit Anfang des Schuljahres dafür drauf, dass 2 schwangere Kolleginnen nicht in Präsenz sind.

    Was ich wirklich schockierend finde: Offensichtlich werden den Schulen keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt.

    Das ist bei uns seit vielen Jahren so. Die Stunden werden jedes Jahr beantragt - mit Namen der Kinder, bewilligt und sind dann unersetzt gestrichen, sobald es einen längeren Ausfall - einschließlich Schwangerschaft - gibt.

    So kann man die Klassen beschulen, die DaZ-Kinder sind immer mit in den Klassen und haben nur ab und an mal eine Stunde in einer Kleingruppe. Auf diesen zufälligen Stunden kann man aber nicht wirklich aufbauen.

    In Baden-Württemberg werden die Flüchtlinge erst nach 6 Monaten schulpflichtig, überall sind es mindestens 3 Monate. Viele hoffen aktuell, schnell wieder heim zu können.

    Ich würde das Gespräch suchen, Probleme mit nur Online-Unterricht aufzeigen, aber aktuell ist wenig zu machen. (Wenn ein Jugendlicher direkt vor seinem Abschluss steht, ist es anders zu werten als bei einem Kind.)

    Mit dem Argument, man sei erst nach 6 Monaten zuständig, könnte man dann auch argumentieren, wenn man nicht gewillt wäre, diese oder andere Flüchtlinge zu unterrichten.

    Ich würde eine Entscheidung vom Dezernenten erbitten, sollte es vom Ministerium eine Hilfsstelle geben, kann man auch da anrufen, damit es möglichst bald eine offizielle Entscheidung gibt.

    Sei zuversichtlich, dass es nicht allzu lange gutgehen wird. Prognose: Frau SLin wird demnächst längerfristig ausfallen und im Anschluss sehr leise die Schule wechseln.

    Darauf würde ich nicht hoffen und weiß sehr genau, dass man früher oder später die Tage zählt, es sei denn, man kann darüber weggehen … UND wegsehen, seinen Job erledigen und nach Hause fahren.

    Aber mit jedem Konflikt, der nicht gelöst wird, wird es in den Klassen schwieriger, wenn bestimmte Schüler:innen quasi am Erfolg lernen, dass sie Narrenfreiheit haben.

    Wie man da die Grenze zwischen Auftrag und Wegsehen hinbekommt, ist individuell.

    In NDS haben SL eine Menge Macht bekommen, die GK wurde reichlich beschnitten, da kann man wirklich nur an wenigen Stellen einhaken. Die Dezernent:innen mauern oder sind froh, dass die SL-Stellen besetzt sind.

    Hat jemand von euch Erfahrung mit Schüler:innen, die ein Schülerstudium absolvieren?

    Wie geht man mit diesen Schüler:innen im Regelunterricht um?

    Nehmen sie normal am Unterricht teil oder wird eine Art Drehtürmodell oder "eigene Arbeitszeit" genutzt, sodass der/die Schüler:in nicht am regulären Unterricht teilnimmt?

    Kann man die Leistungen eines Schüler:innenstudiums als Ersatzleistung werten?

    Das bedeutet aber nicht, dass eine SL eine Klassenkonferenz untersagen kann.

    Außerdem ist sie nur stimmberechtigt, wenn sie selbst den Schüler unterrichtet, ansonsten kann sie den Vorsitz führen, nicht aber die Entscheidung festsetzen.

    Wenn sie den Beschluss kassiert, geht es auch an die übergeordnete Behörde.

    Gibt es im Anschluss ein Abhilfe-Verfahren, sind die Lehrkräfte nicht gezwungen, ihre Abschlüsse zurückzunehmen. Sie müssen sie neu beraten … und können feststellen, dass sie den Beschluss als richtig ansehen.

    Stützt die Schulbehörde die Entscheidung des SL, trägt die Schulbehörde die Verantwortung. Da sichert man sich aber über die Rechtsstelle ab.

    Noch eine Möglichkeit: Schriftlich um Hilfe ersuchen und auf schriftliche Antwort bestehen, dass man eine Handhabung wissen möchte, wie in Zukunft mit den SuS und nach ausgesprochener Drohung verfahren werden soll.

    Nachweislich melden bedeutet, dass die SL sich dessen annehmen muss und die Verantwortung übernimmt.

    Was muss die Lehrkraft aushalten, wenn es tatsächlich einen weiteren Vorfall mit noch schlimmeren Folgen gibt?

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