Mal sehen, wie lange es dauert, bis Spahn zurückrudert,
ich kann mir nicht vorstellen, dass es dabei bleibt.
Mal sehen, wie lange es dauert, bis Spahn zurückrudert,
ich kann mir nicht vorstellen, dass es dabei bleibt.
Ich muss ergänzen, dass alle 3 Kinder Vorerkrankungen/ Förderbedarf haben, was aber überhaupt nicht erkannt wurde und nach Hinweis darauf nur zu einem Schulterzucken führte.
Die Erfahrungen haben wir auch,
bei einer Überprüfung auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ist man dann von diesem Urteil abhängig: erkennt die Ärztin in den 10 min keinen Förderbedarf, kann man das Kind nicht überprüfen … dann erst wieder nach 2 Jahren.
Sehr viele Kinder bekommen trotz vielfältiger Auffälligkeiten abschließend „Einschulung nach Rücksprache“ attestiert, spricht man die Ärztin darauf an, äußert sie, man habe doch Inklusion und könne alle Kinder beschulen.
Besonders beliebt sind bei mir Hinweise wie „sollte am Deutschförderunterricht teilnehmen“, da müsste man eigentlich einklagen, dass der Landkreis diesen dann ausrichtet, wir haben nämlich gar keinen D-Fö.
...Schuleingangsuntersuchung entfällt beim Kind auch, weil das Personal des Gesundheitsamtes damit beschäftigt ist, Kontakten hinterher zu telefonieren.
Das sollte bei uns auch sein, im vorletzten Jahr gab es dann plötzlich und unerwartet Termine im Gesundheitsamt, was für etliche in Bullerbü eine größere Hürde ist (über-Land-Bus in die nächste Stadt),
in diesem Jahr dann auch kurzfristig eine Verlegung in einen anderen Ort in der Nähe - keine Busverbindung, also auch für manche nicht erreichbar.
Naja, meine Muffins sind weder geimpft, genesen noch getestet. Die müssen leider draussen bleiben.
Da hilft nur eins: Cookies löschen (Link)
WArum ist es off topic, wenn man mit Space-Muffins dem Corona-Virus entgegengeht?
Als Tatoo oder als Haarfarbe?
Du bist ja gar nicht die erste, es haben ja einige hier schon die Dritte, da bist du später als die und nicht jedeR hat vulnerable Angehörige zu pflegen. Du solltest deine Bezugsgruppe ändern
.
Davon abgesehen wollten zu Anfang gar nicht alle, sondern erst einmal abwarten, was man so hört, die können sich ja jetzt nicht beschweren.
Vielleicht muss es in BY etwas mit weiß-blauen Waben sein?
Ich finde es nicht konsequent.
In Schulen gilt keine 2G-Regelung und Schulen sollen in jedem Fall geöffnet bleiben, u.a. um die soziale Teilhabe zu ermöglichen,
dann aber wird 2G für Jugendliche zur Vorraussetzung gemacht, obwohl diese nachweislich nicht mit dem 12. Geburtstag ihren Impfstatus erlangt haben können.
An anderer Stelle schafft man noch eine und noch eine Ausnahme für nicht geimpfte Erwachsene.
Warum dreht sich das Blatt so langsam, dass man auf die ungeimpften Erwachsenen mehr Rücksicht nimmt und mehr ermöglicht, nicht aber auf die Vulnerablen und auf Kinder, die bisher noch nicht geimpft werden können?
Als Erwachsener muss ich nicht auf den Weihnachtsmarkt etc., ich kann mich, wenn ich nicht impfen lassen möchte, aus den Bereichen zurückziehen, an denen viele Menschen sind, und sollte Kontakte absolut vermeiden - was viele der Ungeimpften womöglich gar nicht machen, da sprechen die Zahlen der Infektionen für sich.
Kinder haben diese Wahl nicht, sie müssen täglich im Klassenraum sitzen, das ist keine Verantstaltung draußen und Abstand kann man auch nicht halten.
Gesagt wird gerne: "Wir tun alles, um die Schulen offen zu halten."
Alles scheint ein sehr dehnbahrer Begriff zu sein. Ich sehe keine Versorgung mit Luftfiltern in allen Klassen, keine weiteren Hilfen für Schulen und auch gesellschaftlich bisher keine Vorkehrungen, die den Schulbetrieb sichern würden - mal sehen, ob sich das mit den neuen Regelungen ändert.
Die Impfteams halten sich an die Vorgabe der Stiko, letztlich entscheidet der Impfarzt, ob er Jüngeren die Drittimpfung gewährt.
Die Stiko hat ihre Empfehlung verändert ... und die Impfteams haben heute auch Jüngeren die Drittimpfung gewährt.
Dabei wurde vor Ort mit einem Stichtag gearbeitet - genau 6 Monate, bezugnehmend auf die Stiko.
Dem Virus einen Verwirrtsmiley
,
auf dass es sich im Nirwana verirren möge.
Die Idee ist ja ganz nett, aber ich wollte keinen Schatten 4 Wochen lang neben mir haben.
Wir haben häufiger mal "Schatten" im Unterricht, das kann nerven, man kann es aber auch günstig gestalten.
Wer lernen will, wie es ist, darf dann eben auch Förderung oder andere Teile übernehmen und man hat 2 Hände mehr im Unterricht.
Eigenmächtig nachdenken ist nicht gut, nein, nein.
Was soll man denn sonst für Schlüsse ziehen?
Die genauen Impfdaten wären äußerst interessant.
Stimmt,
nicht, dass die Ärztin in einem so kritischen Fall die vorgeschlagenen Abstände zwischen den Impfungen übersehen hätte.
wobei es wenige Ärzte gibt, die boostern, einfach weil sie nicht die Zeit und die Kapazität haben.
Es geht ja um ein mobiles Impfteam, gerade nicht um eine Praxis - der Hausarzt hatte ja schon abgewunken.
Da geht es jetzt um Erstimpfungen und Zweitimpfungen und boostern für die über 70 Jahre.
Wie groß der Andrang ist, kann ich nicht einschätzen, weiß aber, dass vor Ort die Mitarbeitenden in Schulen und KiTa alle ca. vor 6 Monaten geimpft wurden, weil die Gemeinde es für alle organisiert hatte und wir uns beim Impfen gesehen haben oder voneinander die Termine wussten.
Etwas später gab es gesonderte Aktionen für TherapeutInnen, die in Altenheimen ein- und ausgehen.
Jetzt gibt es Impfteams, deren Stellen wechseln, es ist also schneller erreichbar, aber nicht klar, ob sie nun boostern oder nicht, die einen schreiben so, die anderen sagen anderes und in jedem Landkreis scheint es andere Regeln zu geben.
Nachfrage bei unserem Landkreis: Die Impfteams halten sich an die Vorgabe der Stiko, letztlich entscheidet der Impfarzt, ob er Jüngeren die Drittimpfung gewährt.
Ja, weil das gelbe Impfbuch nicht fälschungssicher ist. Also im Prinzip wird da umsonst kontrolliert.
Wie willst du es denn dann nachweisen lassen?
Auch der Zettel eines Arztes, auf dem er das ärztliche Zeugnis ausstellt, ist nicht fälschungssicher.
Ach ja, noch ein Hinweis.
In den Hinweisen zur Umsetzung in NDS steht auch:
"Wenn der Impfausweis nicht lesbar ist oder Impfungen unklar dokumentiert wurden, kann sich die Einrichtung an das Gesundheitsamt wenden."
Vielleicht kann die SL das auch einfach nicht lesen?
Wegen der unterschiedlichen Fristen:
"Zunächst wird das Gesetz nur für neu aufzunehmende bzw. neu einzustellende Personen Anwendung finden. Personen, die am 1. März 2020 bereits in Einrichtungen betreut werden oder dort tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung einen Nachweis bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 vorzulegen.
Personen, die bis zu den genannten Fristen keinen ausreichenden Nachweis erbringen, dürfen weder in den betroffenen Einrichtungen betreut, noch in diesen tätig werden. Das gilt jedoch nicht für Personen, die einer gesetzlichen Schul- oder Unterbringungspflicht unterliegen."
Wer also neu beginnt, musste vom 1.3.2020 bereits die Nachweise vorlegen, ich glaube die Frist vom 31.12. war zunächst der 31.7. und wurde wegen Corona nach hinten raus verschoben.
Das ist per Gesetz geregelt
"Der Nachweis über einen altersentsprechenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz kann von den nachweispflichtigen Personen auf mehrere Wege belegt werden:
Impfausweis
ärztliche Bescheinigung
Einlegekarte aus den Untersuchungsheften
Bescheinigung einer anderen staatlichen Stelle oder Einrichtung"
Es ist schon ätzend, dass die SL überhaupt die Impfausweise kontrollierne muss und dies nicht von einer anderen Stelle übernommen wird,
da wird man Fälschungen wohl nicht entdecken, zumal es doch jetzt bei Corona offenbar auch in Apotheken unentdeckt bleibt.
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