Beiträge von Palim

    Welche anderen Möglichkeiten gibt es denn in NRW, eine zieldifferente Beschulung zu ermöglichen für Schüler:innen, die nach 6 Schuljahren die üblichen Kompetenzen (mit oder ohne Wiederholung) nicht erreicht haben?

    Maylin85
    Die Genehmigung einer I-Hilfe ist unabhängig von einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf oder einer differenzierten Beschulung.

    Das eine ist ein schulischer Vorgang, das andere einer bei der Kommune.

    Haben wir aber nicht …

    … und den Indern ist auch nicht damit geholfen, normale Leitungen zu erwarten, sobald sie mal in der Schule auftauchen.

    Ei müssen dann Klassenarbeiten schreiben und werden normal bewertet, können diese Leitungen nicht bringen und können auch nichts aufholen.

    Dann sind sie frustriert oder beschämt und fehlen wieder.

    Ich finde es vergleichbar zur Sprachförderung, die es vor etlichen Jahren in NDS gab.

    Nach einem für alle verbindlichen sehr kurzen Sprach-Kontakt (Test war es erst nicht) wurden Kinder, die da besonders auffällig erschienen, zu einem weiteren Test eingeladen, der dann etwa 20-30 min dauerte.

    Danach wurden die Kinder, deren sprachliche Fähigkeiten zu gering waren, in die Sprachförderung gegeben. Die Erlasse wurden irgendwann geändert und die Teilnahme galt dann als verpflichtend, der Schulpflicht gleichgesetzt - mit entsprechenden Verfahren bei Versäumnissen.

    Die Förderung erfolgte in den KiTa oder in der Schule. Je Kind gab es eine Wochenstunde, mit einer Kleingruppe konnte man also auf 4-5 Stunden in der Woche kommen.

    Wir sind meistens in den benachbarten KiGa gegangen, haben dort 30-40 min mit den Kindern gearbeitet, sind dann zurückgegangen. So hatte man auch gleich mehr Kontakt mit den Mitarbeitenden im KiGa. Für die Kinder war es wie ein Angebot im KiGa mit einer festen kleinen Gruppe. War die Lehrkraft erkrankt, blieben die Kinder im KiGa im sonstigen Umfeld.

    Außerdem konnte man über 1 Jahr die Entwicklung der Kinder sehen und hatte dann auch einen besseren Eindruck zur Schulfähigkeit oder zu anderen Auffälligkeiten (z.B. Brille notwendig o.ä.)

    Hier die Umfrage:

    O Ich liebe es Eis zu essen.

    O Die Eis-Diät war ein voller Erfolg.

    O Ich schätze die Eisdiät als vollen Erfolg ein.

    O Die Eis-Diät hat mein Wohlbefinden merklich gesteigert.

    O Ich werte die Eis-Diät als erfolgreich, weil sie mir gut getan hat.

    O Eine Eis-Diät würde ich uneingeschränkt weiterempfehlen.

    O Die Eis-Diät hat nicht anderem gegenüber gelassener werden lassen, sodass sich der Nutzen auf andere Bereiche meines Lebens ausgewirkt hat.

    Nun noch ein paar persönliche Angaben:

    Schulform:

    O FöS
    O BBS
    O SDNKUJIV (Schulform, die niemand kennt und jeder immer vergisst)

    Fakt ist: Dieser Aufwand wurde nicht berücksichtigt und wir haben alle Minusstunden bekommen.

    Wenn Distanzunterricht erteilt wurde, ist der Unterricht doch erteilt. Die Kolleg:innen hatten nicht frei, sie haben Aufgaben gestellt und begleitet und nachgesehen. Siehe Corona-Distanzlernen, da waren es auch keine Minusstunden.

    Dann Minusstunden zu vergeben, hieße ja, die Stunde doppelt einzufordern, einmal am Distanztag und ein anderes Mal, zur Aufarbeitung der Minusstunden.

    Du denkst das von der falschen Richtung aus

    Ich glaube nicht.

    Ich denke von inklusiver Richtung, dass sehr viele Schüler:innen Förderung nötig haben und nur sehr wenige wirklich einen festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten, auch weil das Bundesland oder das regional zuständige Büro sich immer neue Hürden überlegt.

    Und ich denke von der Umsetzung in NDS her. Die Stunden reichen nicht, aber die sonderpädagogische Grundversorgung von 2 Stunden pro Klasse pro Woche auf dem Papier ist eine Grundversorgung für alle Schüler:innen. Sie wird nicht erhöht, wenn Förderbedarfe (L,S,ESE) festgestellt werden. Sie wird auch nicht erhöht, wenn x weiter Kinder mit speziellen Bedürfnissen hinzu kommen. Sie wird auch nicht höht, wenn Kinder durchs Raster fallen, weil die Eltern keine Diagnosen beibringen können oder wollen oder ein Verfahren ablehnen.

    Die Vorstellung, dass Förderschullehrkräfte nur für einzelne Schüler:innen zuständig seien, passt für mich weder zur Inklusion noch zur sonderpädagogischen Grundversorgung.

    Wir haben alle alle Schüler*innen im Blick. Haben sie aber sonderpädagogischen Förderbedarf, dann haben sie ein Recht auf zusätzliche Förderung.

    Ich bin da nicht so sicher, ob die Förderschulkolleg:innen immer alle im Blick haben.

    Auch bei uns sind sie für alle zuständig, wenn es dann Einzelförderung gibt und einige Kinder gar nicht zusätzlich gefördert werden, kommen eben manche zu kurz.

    Ich bleibe heute persönlich aus Sicherheitsgründen zu Hause und bummle Überstunden ab...davon habe ich mehr als genug.

    Das ist schön für dich, dass es bei dir klappt und du dann keine Verpflichtungen hast, also wirklich einen freien Tag nimmst.

    Bei anderen ist es anders.

    Das beginnt damit, dass als „Überstunden“ nur die Deputatsstunden gezählt werden, nicht aber die anderen Aufgaben.
    Hast du Springsstunden, da du Entlastungsstunden hast oder am größeren System arbeitest, hast du die Möglichkeit in diesen Deputat-Plusstunden aufzubauen, andere nicht. Sie können ebenso die Minusstunden kaum abbauen, da sie den kompletten Stundenplan der SuS gesetzt sind. Vertretungssituationen und Zusatzaufgaben werden dann gar nicht gezählt, sind aber vorhanden und Mehrarbeit.

    Hast du am Tag des Unterrichtsausfalls wenige Stunden, fallen nur diese als Minusstunden an, bei anderen mehr. Arbeitest du an diesem Tag verpflichtend an Aufgaben, die zum allgemeinen außerunterrichtlichen Dienstgeschäft von Lehrkräften gehören, die aber bis St.Nimmerlein aufgeschoben werden müssten, sollen diese Aufgaben gezählt werden, sie sind angewiesen und damit Arbeit.
    Hat man also an dem Tag angewiesene Aufgaben, hat man nicht frei und damit auch keine Minusstunden.

    Dass es vor Ort geschehen muss, ist deine Interpretation, Seph

    Es ist klug, das Personal der Schule an sicheren Orten arbeiten zu lassen, mit einem Unfall, weil jemand „vor Ort“ arbeiten soll oder will, ist niemandem geholfen.

    Davon abgesehen halte auch ich die Regelung mit den Minusstunden für falsch und kurzsichtig, es wird einmal mehr das Deputat benannt, die anderen Aufgaben aber nicht bedacht und nicht anerkannt oder in Beziehung gesetzt.
    Das Deputat verringert sich nicht, bei stetig steigenden außerunterrichtlichen Aufgaben.
    Fällt Unterricht aus, wird kleinlich aufgerechnet, als würde man als Lehrkraft außerhalb des Unterrichts nicht arbeiten.

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