Hat es ja längst in vielen Bundesländern gegeben, gerichtsfest über die Uni Göttingen erhoben.
Niedersachsen hat die Ergebnisse anerkannt, noch mal eine Kommission eingesetzt, die u.a. mögliche Maßnahmen vorschlagen sollte. Dabei wurde dann schnell auf den Lehrkräftemangel verwiesen, weshalb es keine Besserung geben könne. Inzwischen sind wir bei einer druchschnittlichen Versorgung von 93%, Schulen, die besser versorgt sind, müssen mit Abordnungsverfügungen rechnen.
So einfach ist es also nicht, die Entlastung innerhalb der Schule zu verteilen, im Grundschulbereich wurde das Absenken des Deputats vorgeschlagen...
... und dann verlief es im Sande.
Es gab einen 18-Punkte-Plan der Entlastung, der zwar medial beklatscht, aber nie so umgesetzt wurde, die Änderungen oder Entlastungen sind längst überholt und weitere Aufgaben hinzu gekommen.
Die Erfassung der Arbeitszeit ist EU-Recht und gilt längst, es gibt keine Ausnahmeregel für Lehrkräfte im Gesetz, die ist auch nicht zu finden oder zu deuten.
Ich finde merkwürdig, warum andere Arbeitgebende es umsetzen müssen, das Land aber nicht.
Auch verstehe ich nicht, warum die Verantwortung allein bei den Lehrkräften gesehen wird, wenn doch der Arbeitgeber Abhilfe schaffen muss und die Überlastung nachgewiesen und im System bedingt ist.
Warum gelten außerunterrichtliche Aufgaben nicht als Arbeitszeit? Was soll eine SL vorschlagen? Wie verfährt eine Schule, der viele Stunden in der Versorgung fehlen?
Diejenigen, die schon länger ihre Arbeitszeit erfassen und steuern können, haben durch eine offizielle Erfassung nichts zu befürchten.
Diejenigen, die ihre Arbeitszeit nicht reduzieren können, haben dann eine Bestätigung und können die Aufgabe an den Dienstherren geben, Abhilfen zu schaffen und Personal für viele Aufgaben einzustellen, die Lehrkräfte nicht erledigen müssten.