Wenn deine 60minuten Aufsichten nur 1/2 Deputatsstunde (22,5 min) zählen, dann habt ihr in der Schule den Zusammenhang, dass eine Deputatsstunde Unterricht (inklusive Vor- und Nachbereitung, Korrekturen) zwei Zeitstunden Arbeitszeit bindet.
Das ist in NDS für den Ganztag exakt so geregelt. Dafür werden die Schulen nur zu 75% mit Personal versorgt, damit die Lehrkräfte die Pausen übernehmen, die gar nicht auf das Deputat zählen, und Aufsichten am Mittag, die nur zur Hälfte zählen. Das wird damit begründet, dass man dafür keine Vorbereitungen hätte. Andererseits wird bei anderen Deputatsstunden nicht angenommen, dass man jeweils 1/2 Deputatstunde für die Vorbereitung benötigt, dann müsste das Deputat ja insgesamt viel geringer ausfallen.
Es gibt Möglichkeiten, dies zu umgehen (Einsatz der Pädagogischen Mitarbeiter:innen, da zählt es 1:1), dafür hat man dann am Mittag als Lehrkraft eine entsprechend lange Pause, wenn man danach noch ein Angebot gibt, das 1:1 aufs Deputat gerechnet werden kann.
... und auch da würde eine Arbeitszeiterfassung greifen, da diese Anfang und Ende registriert und keine Vorgaben setzt, wann die Lehrkraft nur halb zugegen ist.