Ich sehe das etwas anders.
Die Eltern sind vorallem als Aufsicht gedacht, gerade damit da niemand handelt.
Es führt z.B. damals bei unseren Gutachten zu Nachfragen, wenn Kinder mit scheinbar gleichem Notenbild unterschiedliche Empfehlungen bekamen.
Eher sind die Elternvertreter:innen auch mal Ratgeber.
In der GS sind das solche Sachen, dass die Elternvertreter:innen vielleicht etwas sagen können, wenn ein Kind Schwierigkeiten im ESE-Bereich zeigt,
und dann etwas bekannt wird, was man zuvor noch nicht wusste, z.B. Oma gestorben, Mutter krank ...
In der Regel weiß man das, manchmal aber auch nicht...
Das macht die Leistungen nicht besser oder schlechter, lässt sie aber in einem anderen Licht stehen und bei kleinen Kindern geht die Welt eben häufiger mal unter.
In den ersten GS-Zeugnissen stehen eine Menge Sätze und man kann dann überlegen, ob man den einen oder anderen anders formuliert.
Wichtiger finde ich es bei KK hinsichtlich der Ordnungsmaßnahmen. Da ist es durchaus so, dass die Elternvertreter:innen noch Sachen hinzufügen, die in der Schule nicht bekannt sind, weil die Kinder eben nicht immer alles den Lehrkräften sagen.
Auch finde ich gut, dass darüber deutlich wird, dass die Lehrkräfte um Lösungen bemüht sind, zumal es ja oft heißt, die Schule würde nichts machen. Dazu gehört, dass in der KK der Rechtsrahmen erläutert wird und für die Elternvertreter:innen die Vorgehenweise deutlich ist, es transparenter wird, was alles ausgeschöpft ist - ohne dass andere Kinder das nach Hause tragen und es bekannt ist - und was als nächstes folgen könnte.
Elternvertreter:innen dürfen auch darüber nichts erzählen, aber sie können sagen, dass die KK stattgefunden hat und es durchaus zahlreiche Maßnahmen gegeben hat.
Würden Elternvertreter:innen der Meinung sein, dass die KK/Ordnungsmaßnahme zu Unrecht erfolgt, dürften sie ihre Meinung dort äußern und auch entsprechend abstimmen.