Beiträge von Der Germanist

    Wenn sich die Bedingungen in den letzten Jahren für NRW nicht geändert haben, ist auch der Zeitpunkt der Klage nicht unwichtig: Wenn man auf Entfristung klagt und der aktuelle Arbeitsvertrag sieht bspw. nur 50% der Wochenstunden vor, ist man ggf. auch nur für eine halbe Stelle entfristet. Dann kommt man nicht so ohne Weiteres auf eine volle Stelle.

    enn sie den Text gemeinsam erarbeitet haben, ist das übrigens — auswendig oder nicht — keine eigenständige Leistung, wie sie in einer Klausur verlangt wird. Allein das ist schon eine Täuschungshandlung.

    Nichtsdestotrotz ist das Aufschreiben eines unter Hilfe erarbeiteten und dann auswendig gelernten Textes eine Täuschungshandlung.

    Das Niederschreiben eines auswendig gelernten Textes ist per se keine Täuschungshandlung. Warum sollte das auch? Wenn die Aufgabenstellung, wie oben schon beschrieben, so ist, dass es um Leistungen im AFB I geht, ist dies ja oft gar nicht anders möglich.

    Anders gelagert ist der Fall, wenn ein Schüler darauf beharrt, er habe z. B. eine Gedichtinterpretation im Vorfeld auswendig gelernt oder im Lateinunterricht eine Textstelle: Hier durfte ich bspw. vor Jahren, abgesegnet von der oberen Schulaufsicht, den Schüler, der sich mit den Worten "Ich habe im Vorfeld geübt und diese Textstelle schon mit Hilfe der Reclam-Übersetzung bearbeitet" einigermaßen glaubhaft herausgeredet hat, zu einer Wiederholung der Klassenarbeit antreten lassen, da der S* ja selbst zugegeben hat, dass seine Übersetzung keine eigenständige Leistung sei. Als Täuschungsversuch oder -handlung durfte dies gleichwohl nicht gewertet werden. Also: keine eigenständige Leistung heißt nicht gleich Täuschungsversuch.

    Ergänzung: Natürlich fiel die Wiederholungsarbeit schwächer aus.

    Also passt doch der Indiaktiv.

    Das habe ich auch nicht bestritten, ich habe nur die Begründung dafür hinterfragt. Grundsätzlich stehe ich hinter dem von O. Meier Gesagten:

    Der springende Punkt ist, dass die Schülerin den Driss glaubt, den Frau xy ihr aufgetischt hat. Insofern passt der Indikativ. Sie täte aber gut daran, den Konjuktiv zu verwenden und an der Stelle etwas mehr zu zweifeln.

    Ein Konjunktiv I muss hier nicht stehen, weil die Redeeinleitung "Frau xy hat gesagt" die Urheberschaft des Gesagten eindeutig angibt.

    Die Urheberschaft des Gesagten ist nicht der Indikator, ob ein Konjunktiv einzusetzen ist, sondern ob - wie kleiner gruener frosch und O. Meier oben angedeutet haben - der Sprecher ein Distanzierungssignal setzen möchte. "Bei der dritten Klasse von Verben [von denen Sätze in der indirekten Rede abhängig sind, dazu gehört "hat gesagt"] drückt der Sprecher mit dem Indikativ aus, dass er die indirekte Rede (den abhängigen Satz) als wahr ansieht" (DUDEN Band 9. Richtiges und gutes Deutsch. Sechste Auflage. Mannheim et al. 2007, S. 470).

    Oben wurde ein Buch von Dimiter Inkiow empfohlen; er hat mehrere zur antiken Mythologie in deutlich modernisierter Sprache (im Vergleich zum Schwab), die alle für die Altersstufe brauchbar sind. Die schon genannte "Percy Jackson"-Reihe wird in meiner 7 auch freiwillig gelesen; ich kenne die Romane selbst nicht, aber habe die beiden Bücher "Percy Jackson erzählt griechische Göttersagen" bzw. "...griechische Heldensagen", die auch mein Grundschulkind (4. Klasse) gern liest; die sind noch "jugendlicher" in der Art des Erzählens. Dazu gibt es übrigens auch Hörbücher!

    Die Asterix-Bände sind tatsächlich hinsichtlich der Anspielungen anspruchsvoll, aber das Schöne an ihnen ist, dass man Spaß beim Lesen haben kann, selbst wenn man eine Reihe von lustigen Stellen gar nicht versteht (geht auch meinem Grundschulkind so).

    Von den genannten Büchern auf Latein (Winnie-ille-Pu, Tres Investigatores [Die drei ???] etc.) würde ich abraten, weil die in der Regel selbst für SchülerInnen mit mehrjähriger Lateinerfahrung zu anspruchsvoll sind.

    Schüler werden dich erst dann respektieren, wenn du dich durchsetzen kannst und manchmal geht es nicht anders als denen eine Ohrfeige zu geben.

    mir ist es wichtig was beizubringen und dazu gehört nunmal ein respektvoller Umgang miteinander.

    Respekt ist keine Einbahnstraße, liebes Wunderkind. Konsequent sein ist wichtig, gewalttätig oder ausfällig werden, wie du hier in mehreren Posts, ist kontraproduktiv. Mehr fällt mir zu deinen Ausführungen nicht ein. Ach, eines doch: Werde bitte nicht Lehrkraft - zum Wohle unserer Kinder! Vielleicht reicht es noch für ein Bootcamp bei RTL2, wo du Kinder terrorisieren kannst.

    Um "sicher" zu gehen, muss man alles anmahnen, was noch 'ne Fünf geben könnte. Das sind im Wesentlichen alle Fälle, die im Halbjahr 'ne Vier hatten.

    Viel formaler Zinnober ohne inhaltlichen Nährwert.

    Ist das nicht ein Widerspruch? Wenn die ersten drei Klassenarbeiten eines Kindes bspw. alle zwischen "3" und "4" waren und die Sonstige Mitarbeit ebenfalls, man zum Halbjahr eine "4" gesetzt hat, nun die erste Arbeit geschrieben wurde, die wieder "4" ist, und die Sonstige Mitarbeit weiterhin solide - warum soll ich da eine Warnung aussprechen? Ich prognostiziere, dass das Kind weiterhin so mitarbeiten wird, schließe nicht aus, dass vielleicht auch eine "5" bei einer Arbeit dabei ist, aber muss deswegen doch nicht den Papierkram machen.

    Die Formulierung im Schulgesetz ist da nicht optimal. Das Wörtchen "nur", das du in deinem Ausführungen verwendest, kommt da z. B. nicht vor. Ich kann mir vorstellen, dass das hier und da mal verkehrt gemacht wird.

    Dass etwas falsch gemacht wird, kann ich mir auch gut vorstellen. Aber der Passus im Schulgesetz erscheint mir eindeutig: "Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten angemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt."

    Und warum verwendet ihr nicht die amtlichen Begriffe?

    Weil sie sich eingebürgert haben. Und "Fächergruppe 1" und "Fächergruppe 2" versteht nun wirklich nicht jeder auf Anhiebt.

    Anderes Beispiel:

    Hast du unter eine Arbeit noch nie ein "+" oder "-" (also bspw. "4+") gesetzt, obwohl es diese Note in NRW in der Sek. I gar nicht gibt? Diese Bezeichnungen haben sich aber eingebürgert und sind als kommentierender Hinweis, in welchem Bereich der Note die Leistung anzusiedeln ist, auch sicher hilfreich.

    In der Regel erhalten die Schulleitungen einer Übersicht aller Bewerber.

    Das ist mir neu. Wenn eine Schulleitung mit der Sachbearbeiterin gut kann, kann sie zwischen den Zeilen heraushören, wie viele externe BewerberInnen es gibt.

    Es dürfte auch datenschutzrechtlich problematisch sein, da die Schulleitung nicht Dienstvorgesetzte eines externen Bewerbers ist und im Sinne der Datensparsamkeit diese Daten nicht aus der Behörde herausgegeben werden dürften. Aber meist weiß Bolzbold so etwas genauer.

    Interessant ist ja, dass die Einschränkung der "unerwartet kritischen Entwicklung" gemacht wird und gleichzeitig gesagt wird, man solle nach dem 01.04. nicht mehr bestellen. Was ist denn, wenn die Landesregierung nach Ostern feststellt (sie wird es nicht, ich weiß), dass sich die Infektionslage noch einmal verschlimmert, nachdem alle Welt einander besucht hat: Dann muss die Anordnung ergehen, dass man doch noch testen soll, nach der Bestellung muss man aber 2 bis 5 Tage auf neue Tests warten...

    in der Regel ALLE A14-Stellen an Gymnasien für interne Kandidaten ausgeschrieben

    Da gebe ich dir recht. Bei über 90% der Stellen hat man einen oder mehrere in Frage kommende KandidatInnen im Blick.

    das erkennt man ganz oft am Ausschreibungstext bzw. der Tätigkeit

    Innerhalb der BR Münster gibt es einen Katalog der bei der Ausschreibung genannten Tätigkeiten. Dieser Katalog ist abschließend. Daher ist es mittlerweile nicht mehr so einfach zu erschließen, ob schon konkret jemand in den Blick genommen wurde.

    Was bedeutet es zeitlich mit der Vorauswahl?

    Die Kommission entscheidet, wie viele BewerberInnen sie einladen will. Dies macht sie anhand der schon genannten Ordnungsgruppenliste. Die Ordnungsgruppen setzen sich zusammen aus der Note 1. Examen plus Note 2. Examen durch 2 mal 10 (also z. B. 1,6 und 1,8 ergeben Ordnungsgruppe 17, 2,0 und 2,6 ergeben 23), evt. aufgrund von Vertretungstätigkeiten nach oben korrigiert.

    Da eine Kommission bei vielen Stellen nicht alle einladen kann, legt sie anhand der Liste fest, bis zu welcher Ordnungsgruppe sie einlädt. So kommt es, dass in Fächern wie bspw. Deutsch am Gymnasium die OG 16 eventuell schon schlecht ist, man in Mathe oder Kunst aber auch in OG 28 noch eingeladen wird ... und wenn man Info oder Physik anbietet, wird man von zu Hause abgeholt.

    Wenn man sich auf eine Stelle beworben hat, kann es sicherlich nicht schaden, bei der Schule vorstellig zu werden und zu sagen, wer man ist und dass man sich ebenfalls auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat. Vielleicht kann man an der Reaktion der Schulleitung bereits ablesen, wie sehr diese auf einen internen Kandidaten fokussiert ist...

    Aus eigener Erfahrung: Ja und nein.

    Natürlich muss es in den Kontext passen. Und man sollte nicht zu deutlich den Klugscheißer heraushängen lassen...

    Ich kam nur darauf, weil mir das selbst passiert ist: Vor einigen Jahren ist einmal die Bestellung der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen in NRW inhaltlich geändert worden (vorher, wenn ich mich recht entsinne: Bestätigung durch Konferenz der weiblichen Lehrkräfte, später: Anhörung des gesamten Kollegiums). Das war im LGG neu geregelt, in der ADO und im SchulG aber nicht. Das wusste ich bei einem schulfachlichen Gespräch zufällig einmal auswendig, inkl. der Nummern der entsprechenden Absätze, und die Dezernenten, die mich auf das Feld der Gleichstellung geführt hatten, haben mich dort schnell wieder weggeführt... Mittlerweile weiß ich aber - wie man sieht - auch nicht mehr genau, wie das so war.

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