Arbeiten während der Elternzeit

  • Hallo zusammen,


    zu meiner Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind schwanger und plane aktuell mit meinem Mann unsere Elternzeit. Im Gegensatz zu meiner ersten Elternzeit, in der ich 11 Monate Basiselterngeld bezogen habe, würde ich mir die Erziehungsarbeit gerne gleichberechtigter mit meinem Mann aufteilen. Das bedeutet konkret, dass ich gerne 6 Monate Basiselterngeld beziehen würde und mich anschließend 12 Monate lang mit jeweils 12 Stunden/Woche in der Elternzeit in der Schule selbst vertreten möchte (ElterngeldPlus). Mein Mann würde seine Arbeitsstunden auch entsprechend reduzieren, sodass wir gemeinsam 12 Monate lang in Elternzeit sind, denn erst nach 18 Monaten möchten wir unser Kind in eine Kitabetreuung geben. Das setzt allerdings voraus, dass meine Schule/Schulleitung auch bereit ist, gewisse ,,Zugeständnisse" einzugehen, damit die Arbeitszeit meines Mannes sowie meine eigene Arbeitszeit miteinander vereinbar sind und sich nicht überlappen.


    Heute hatte ich ein Gespräch mit meiner Schulleitung und habe mit ihr über die Voraussetzungen für eine Vertretung innerhalb der Elternzeit gesprochen. Ich habe ihr unter anderem gesagt, dass es notwendig wäre, dass meine 12 Stunden auf maximal drei Tage verteilt werden, damit mein Mann an zwei Tagen auch Kundentermine wahrnehmen kann. Außerdem macht bei meinem Mann und mir das ElterngeldPlus-Modell nur dann Sinn, wenn meine Stunden so organisiert sind, dass ich möglichst wenige ,,Freistunden" zwischendurch hätte (Beispiel: Wenn ich Dienstags in der ersten, in der fünften und sechsten Stunden arbeiten müsste, dann muss mein Mann in der Zeit auf die Kinder aufpassen, ohne dass er selbst arbeiten kann.) Darüber ist auch eine wichtige Voraussetzung für dieses Modell, dass Vertretungsstunden nur in Ausnahmefällen vorkommen (z.B. bei einem hohen Krankenstand im Kollegium).


    Ich bin aber immer noch etwas geschockt über den Verlauf des Gespräches: Mir wurde nur gesagt, dass die Schulleitung keine Versprechen abgeben könne/möchte, was meine ,,Wünsche" anginge, Überstunden würden wohl dazu gehören, wenn ich mich in der Elternzeit vertrete und eine Vereinbarkeit meiner Arbeitszeiten und der meines Mannes sei ihr egal (o-Ton: ,,Es ist nicht meine Zuständigkeit, wie Sie ihre Arbeitsstunden mit denen Ihres Mannes vereinbaren"). Ich solle mich doch mit dem Konrektor und Stundenplanmacher in Verbindung setzen. Da ich weiß, dass unser Konrektor bei der Stundenplanerstellung keinen Wert auf persönliche Sonderfälle legt, ihm die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, freundlich gesagt, egal ist und es nicht selten vorkommt, dass 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn auch noch der Vertretungsplan angepasst wird, mache ich mir nun Gedanken, ob mein Plan, mich selbst in der Elternzeit zu vertreten, überhaupt machbar ist. Die Schulleiterin steht nicht hinter mir, der Konrektor nimmt keine Rücksicht auf Kolleginnen mit Kindern...


    Ich frage mich daher Folgendes:

    - Welche Erfahrungen habt ihr/haben Kolleginnen, die sich in Elternzeit vertreten, gemacht? Wie habt ihr mit eurer Schulleitung über die ,,Rahmenbedingungen" gesprochen, unter denen ihr euch in der Elternzeit selbst vertretet? Hattet ihr ein Mitspracherecht bei der Verteilung eurer Stunden oder wurden euch Tage/Stunden willkürlich zugewiesen?


    -Darf man gegen seinen Willen gezwungen werden, Vertretungsstunden zu leisten, obwohl man nicht normal in Teilzweit arbeitet, sondern sich während der Elternzeit stundenweise selbst vertritt?


    -Wenn der Fall eintreten würde, dass ich nach sechs Monaten wieder an der Schule arbeite und merke, dass ich statt 12 Stunden plötzlich 18 arbeiten muss und das regelmäßig, kann ich dann wieder ins Basiselterngeld wechseln?


    -Muss man während der Elternzeit unbedingt an der ,,eigenen" Schule arbeiten oder gäbe es auch die Möglichkeit, für die Dauer eines Jahres (während des Bezugs von ElterngeldPlus) an einer anderen Schule zu arbeiten? (Ich denke schon länger über einen Versetzungsantrag nach und das Gespräch heute hat mich ehrlich gesagt nur wieder darin bestätigt.)


    Ich danke euch schon einmal im Voraus für eure Antworten!

  • Susannea , wir kommen mal wieder nicht ohne deine Expertise aus. :)


    Erst einmal herzlichen Glückwunsch liebe Sany90 zu deiner Schwangerschaft. :rose:


    Deine SL klingt nach einem reichlich ekelhaften Klotz. Ich kenne mich nicht aus mit diesen Fragen, von dem her, was ich in den entsprechenden Threads hier aber immer wieder herauslese, können SLen sich nicht einfach einen komplett schlanken Fuß machen, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. In jedem Fall gibt es Beauftragte für Chancengleichheit (üblicherweise auch an der eigenen Schule im Sek.I-Bereich), an die man sich neben dem PR in so einem Fall wenden kann, um Unterstützung zu erhalten. An meiner Schule engagieren diese sich genau bei solchen Fragen und artikulieren nicht nur regelmäßig Sorgen von Kolleginnen und Kollegen in Teilzeit, sondern tragen auch dafür Sorge, dass deren Belange beachtet werden.

    Bei einem Deputat von 12 Stunden ist ein fester freier Tag normal, zwei Tage machbar- vorausgesetzt, du lässt den Stundenplanern etwas freie Hand bei der Stundenverteilung an diesen drei Tagen. Einen komplett kompakten Stundenplan für dich zu schnitzen, der auf nur drei Tage verteilt ist kann unter Umständen extreme Belastungen für andere KuK verursachen, die auch nicht verheizt werden dürfen. Insofern solltest nicht zu viele Zeitfenster an diesen drei Tagen schließen wollen, auch wenn es gut ist deutlich zu machen, dass es nicht zu viele Hohlstunden geben sollte. Ich habe in diesem Jahr beispielsweise drei Hohlstunden bei 12h Unterricht. Das halte ich persönlich für zumutbar.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • was ich in den entsprechenden Threads hier aber immer wieder herauslese, können SLen sich nicht einfach einen komplett schlanken Fuß machen, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht.

    Die KollegInnen, die sich selbst vertreten wollen, können aber auch nicht davon ausgehen, dass ihnen ein Plan nur nach ihrem Gusto gebastelt wird (s. 2. Absatz bei CDL).


    Darf man gegen seinen Willen gezwungen werden, Vertretungsstunden zu leisten, obwohl man nicht normal in Teilzweit arbeitet, sondern sich während der Elternzeit stundenweise selbst vertritt?

    In NRW gehört das laut ADO zur Dienstpflicht für jede Lehrkraft (abgesehen von GdB ab 50% ?), unabhängig ob Voll- oder Teilzeit. "Unnormale" Teilzeit gibt es meines Wissens nicht.


    -Muss man während der Elternzeit unbedingt an der ,,eigenen" Schule arbeiten oder gäbe es auch die Möglichkeit, für die Dauer eines Jahres (während des Bezugs von ElterngeldPlus) an einer anderen Schule zu arbeiten? (Ich denke schon länger über einen Versetzungsantrag nach und das Gespräch heute hat mich ehrlich gesagt nur wieder darin bestätigt.)

    Wenn jemand eh versetzt wird, kann er sich an der neuen Schule selbst vertreten, solche Fälle kenne ich. Theoretisch müsste das möglich sein, ich weiß aber nicht, ob der Aufwand höher ist als für eine "normale" Vertretungskraft und eine Schulleitung den Aufwand scheut. Vielleicht ergibt sich daraus etwas für eine spätere Versetzung?

    • Offizieller Beitrag

    -Muss man während der Elternzeit unbedingt an der ,,eigenen" Schule arbeiten oder gäbe es auch die Möglichkeit, für die Dauer eines Jahres (während des Bezugs von ElterngeldPlus) an einer anderen Schule zu arbeiten? (Ich denke schon länger über einen Versetzungsantrag nach und das Gespräch heute hat mich ehrlich gesagt nur wieder darin bestätigt.)


    Ich danke euch schon einmal im Voraus für eure Antworten!

    In der Tat ist es so, dass Du auch an einer anderen Schule eingesetzt werden kannst, weil Du während der Elternzeit "frei wie ein Vogel" bist. Meine Frau hat das seinerzeit sogar an einer andere Schulform gemacht. Wenn im Anschluss Urlaub aus familienpolitischen Gründen genommen werden sollte, dann geht das grundsätzlich auch - allerdings dann wahrscheinlich nur innerhalb derselben Schulform. (Das ist auch abhängig vom konkreten Bedarf vor Ort.

  • Ohne alles gelesen zu haben: Du darfst in der Elternzeit in Teilzeit keine Mehrarbeit machen, weil dadurch der Anspruch auf Elterngeld erlischt. Das habe ich gerade letzte Woche nochmal mit der BeZReg und dem/der betroffenen Kolleg:in abgeklärt. Das sollten auch eigentlich alle Stunden- und Vertretungsplaner:innen im Hinterkopf haben (ich habe den/die Kolleg:in darauf hingewiesen, woraufhin er/sie bei der BezReg nachgefragt hat, nicht umgekehrt).


    Ich kann dir nur raten, mit der/dem Stundenplaner:in zu sprechen. 12 Stunden möglichst (ganz) ohne Freistunden kann ich mir jetzt gerade nicht so ganz vorstellen, aber je flexibler du einsetztbar bist (lieber Sek I, als Sek II, möglichst nicht in Kopplungen/Schienen), desto einfacher wird das. 12 Stunden an drei Tagen würde ich schon als machbar bezeichnen. Auch hier gilt: Augen auf bei der Unterrichtsverteilung und Tipps im Stundenplanbüro holen.


    Edit: ihr müsstet ein Teilzeitkonzept haben. Da würde ich auch einfach mal reinschauen.

  • -Darf man gegen seinen Willen gezwungen werden, Vertretungsstunden zu leisten, obwohl man nicht normal in Teilzweit arbeitet, sondern sich während der Elternzeit stundenweise selbst vertritt?

    Nein, darfst du in Elternzeit nicht, weil du dann die Voraussetzungen für Elterngeld-/zeit nicht mehr unbedingt erfüllst.


    -Wenn der Fall eintreten würde, dass ich nach sechs Monaten wieder an der Schule arbeite und merke, dass ich statt 12 Stunden plötzlich 18 arbeiten muss und das regelmäßig, kann ich dann wieder ins Basiselterngeld wechseln?

    Ja, kannst du und innerhalb recht kurzer Zeit (meine 7 Wochen) auch aus der Schule raus sein.


    - Welche Erfahrungen habt ihr/haben Kolleginnen, die sich in Elternzeit vertreten, gemacht? Wie habt ihr mit eurer Schulleitung über die ,,Rahmenbedingungen" gesprochen, unter denen ihr euch in der Elternzeit selbst vertretet? Hattet ihr ein Mitspracherecht bei der Verteilung eurer Stunden oder wurden euch Tage/Stunden willkürlich zugewiesen?

    Das ist schwierig, weil andere BL auch andere Bestimmungen haben, bei uns gibt es kein selbst vertreten, sondern man ist eben da, aber jede Änderung usw. darf die Schulleitung nur mit Einverständnis machen, Mehrarbeit gar nicht usw.


    -Muss man während der Elternzeit unbedingt an der ,,eigenen" Schule arbeiten oder gäbe es auch die Möglichkeit, für die Dauer eines Jahres (während des Bezugs von ElterngeldPlus) an einer anderen Schule zu arbeiten? (Ich denke schon länger über einen Versetzungsantrag nach und das Gespräch heute hat mich ehrlich gesagt nur wieder darin bestätigt.)

    Soviel ich weiß, nein.


    "Unnormale" Teilzeit gibt es meines Wissens nicht.

    Da fehlt dir dann ein Wissen, denn doch, in Elternzeit hast du deutlich mehr Rechte. s.u.


    Du darfst in der Elternzeit in Teilzeit keine Mehrarbeit machen, weil dadurch der Anspruch auf Elterngeld erlischt. Das habe ich gerade letzte Woche nochmal mit der BeZReg und dem/der betroffenen Kolleg:in abgeklärt. Das sollten auch eigentlich alle Stunden- und Vertretungsplaner:innen im Hinterkopf haben (ich habe den/die Kolleg:in darauf hingewiesen, woraufhin er/sie bei der BezReg nachgefragt hat, nicht umgekehrt).

    • Offizieller Beitrag

    Ohne alles gelesen zu haben: Du darfst in der Elternzeit in Teilzeit keine Mehrarbeit machen, weil dadurch der Anspruch auf Elterngeld erlischt. Das habe ich gerade letzte Woche nochmal mit der BeZReg und dem/der betroffenen Kolleg:in abgeklärt. Das sollten auch eigentlich alle Stunden- und Vertretungsplaner:innen im Hinterkopf haben (ich habe den/die Kolleg:in darauf hingewiesen, woraufhin er/sie bei der BezReg nachgefragt hat, nicht umgekehrt).


    Ich kann dir nur raten, mit der/dem Stundenplaner:in zu sprechen. 12 Stunden möglichst (ganz) ohne Freistunden kann ich mir jetzt gerade nicht so ganz vorstellen, aber je flexibler du einsetztbar bist (lieber Sek I, als Sek II, möglichst nicht in Kopplungen/Schienen), desto einfacher wird das. 12 Stunden an drei Tagen würde ich schon als machbar bezeichnen. Auch hier gilt: Augen auf bei der Unterrichtsverteilung und Tipps im Stundenplanbüro holen.


    Edit: ihr müsstet ein Teilzeitkonzept haben. Da würde ich auch einfach mal reinschauen.

    Ergänzung: Teilzeitkräfte dürfen gegen ihren Willen nicht zu früherem Kommen oder längerem Bleiben verpflichtet werden, da dies der Idee der Teilzeit widerspräche und die Anfangs- und Endzeiten eine gewisse Verlässlichkeit haben müssen.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure Antworten. Ihr macht mir Mut, dass es für mich doch noch eine Lösung gibt. Dafür ein großes ,,Dankeschön". Ich bin vor allem beruhigt über eure Aussagen zu den Vertretungsstunden.

    Bei 12 Stunden hätte ich nichts dagegen, wenn ich zwischendurch drei ,,Freistunden" hätte, um den Stundenplan flexibler zu gestalten. Bei uns in der Schule kommt es aber regelmäßig vor, dass Teilzeitkräfte mit Kleinkindern beispielsweise statt zur dritten Stunde zur ersten erscheinen müssen, weil früh morgens um 07:30 auf der Stundenplanapp diese Vertretung erscheint. Der Unterricht startet bei uns um 7:50. Eine Kollegin hatte dies mal zu spät gesehen. Sie durfte sich was anhören bzw. durfte sich anschreien lassen. Eine andere Kollegin hat am gleichen Tag erfahren, dass sie nicht nach der dritten Stunde nach Hause kann, weil sie in der sechsten Stunde vertreten muss. Dabei hat sie kleine Kinder. Vor solchen Situationen habe ich Angst, wenn ich mich an ,,meiner" Schule während der Elternzeit vertrete. Der Ton ist rau, um nicht zu sagen unverschämt und von Vertretungsstunden erfährt man in 50 Prozent der Fälle am gleichen Tag. Das kann ich mit zwei Kindern und ElternzeitPlus-Modell nicht leisten.

    Nachdem ich aber eure Antworten gelesen habe, bin ich doch wieder etwas zuversichtlicher. Ich werde mich mit unserer Gleichstellungsbeauftragten in Verbindung setzen und auch den Personalrat kontaktieren!

  • da sieht man mal, dass so ein freiwilliges Bereitschaftsstundenmodell doch nicht das Schlechteste ist. Ne Freundin von mir ist extra auf 10 Stunden gegangen, damit das mit den drei Tagen Einsatz klappt. Ich hab mal grade geguckt, sie hat zweimal Nachmittagsunterricht und einmal zur ersten Stunde. ich empfinde - abgesehen von der seltsamen Vertretungssituation - Deine Wünsche auch ein wenig zu umfangreich, um realistisch umsetzbar zu sein. Du solltest überlegen, was Dir am Wichtigsten ist. Ansonsten kannst Du ja vlt. noch Stillentlastung in Anspruch nehmen.

  • Ehrlich gesagt finde ich die gar nicht umfangreich, da sind meine viel "spezieller" und die sind sogar ohne Elternzeit immer zu realisieren.

    17 Stunden, drei Tag, nie vor der 2. Stunde Unterricht (aktuell fange ich einmal zur 3. und 2xzur 4. Stunde an) usw.

  • Als Nichteltern-Kollege finde ich die Liste ehrlich gesagt sogar SEHR umfangreich und sehe einen Haufen Mehrbelastung bzw. ungünstiger Stundenpläne für die Kollegen. Der Schule wäre mit einer richtig einsetzbaren Vertretung sicher mehr geholfen.

  • Als Nichteltern-Kollege finde ich die Liste ehrlich gesagt sogar SEHR umfangreich und sehe einen Haufen Mehrbelastung bzw. ungünstiger Stundenpläne für die Kollegen. Der Schule wäre mit einer richtig einsetzbaren Vertretung sicher mehr geholfen.

    Übersehe ich was wesentliches?


    Sie möchte möglichst kompakt arbeiten und nur drei Tage.

    Mehr Wünsche sehe ich nicht.


    Mehrarbeit ist nicht erlaubt in Elternzeit, also kein Wunsch, sondern eine Vorgabe.

  • 3 Tage und wenig Freistunden lässt sich bei 12 Stunden schon machen. Den Wunsch haben wir häufig. Und erst zur 3. ist bei uns auch häufig. Aber wir müssen halt auch nichts vertreten und unsere Klassen haben teilweise auch mal von 12-17Uhr Unterricht.


    Bei euch würde es sich dann wahrscheinlich auch lohnen im Anschluss daran noch Partnerschaftsbonusmonate zu nehmen! Da gibt es noch weitere 4 Monate EG+ wenn beide 20-30Stunden arbeiten. EG+ war bei mir allerdings dann nur 150€.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Das bedeutet konkret, dass ich gerne 6 Monate Basiselterngeld beziehen würde und mich anschließend 12 Monate lang mit jeweils 12 Stunden/Woche in der Elternzeit in der Schule selbst vertreten möchte (ElterngeldPlus). Mein Mann würde seine Arbeitsstunden auch entsprechend reduzieren, sodass wir gemeinsam 12 Monate lang in Elternzeit sind, denn erst nach 18 Monaten möchten wir unser Kind in eine Kitabetreuung geben.

    DAs dein Mann aber vermutlich nur 4 Monate davon Geld erhält oder ihr mit der Stundenzahl euch genau an die Vorgaben für die Partnerschaftsbonusmonate halten müsst, ist klar?

  • Übersehe ich was wesentliches?


    Sie möchte möglichst kompakt arbeiten und nur drei Tage.

    Mehr Wünsche sehe ich nicht.


    Mehrarbeit ist nicht erlaubt in Elternzeit, also kein Wunsch, sondern eine Vorgabe.

    Hast Recht, es geht ja nur um die Elternzeit.


    Ich kenne diese Wünsche auch gerne von Kollegen NACH der Elternzeit (kompakte Stundenpläne, aber bitte nicht zu spät/früh, nur x Tage, bitte keine spontane Vertretung...) und mittlerweile triggert mich das 🙈

  • Du darfst in der Elternzeit in Teilzeit keine Mehrarbeit machen, weil dadurch der Anspruch auf Elterngeld erlischt.


    Da fehlt dir dann ein Wissen, denn doch, in Elternzeit hast du deutlich mehr Rechte. s.u.


    Mehrarbeit ist nicht erlaubt in Elternzeit, also kein Wunsch, sondern eine Vorgabe.

    Das ist so für NRW, woher die TE stammt, nicht korrekt: Zitat aus dem Merkblatt Mehrarbeit der BR Münster:

    Teilzeit in Elternzeit

    Bei Lehrkräften, die Teilzeit in Elternzeit mit maximal zulässiger Stundenzahl ab-

    solvieren (30 von 41 Zeitstunden umgerechnet z.B. 18,5/25,5 Wochenstunden) ist

    darauf zu achten, dass diese absolute Höchstgrenze gem. § 15 Abs. 4 S. 1 BEEG

    im monatlichen Durchschnitt nicht überschritten wird, da ansonsten die Vorausset-

    zungen für den Bezug von Elterngeld entfallen würden. Daher sollten die Lehr-

    kräfte, die Teilzeit in Elternzeit mit maximal zulässiger Stundenzahl leisten, grund-

    sätzlich nicht zu Mehrarbeit herangezogen werden. Falls doch, ist zur Vermeidung

    der unerwünschten Rechtsfolgen binnen Monatsfrist ein Ausgleich im selben Um-

    fang einzuräumen, damit sich die monatliche Durchschnittsstundenzahl nicht un-

    zulässig erhöht.


    Und die TE spricht ja lediglich von 12 Wochenstunden, wenn ich das richtig gelesen habe. Oder habe ich einen Denkfehler?:autsch:

  • Bei uns wären das ganz normale Wünsche, die wir auch ohne "Wunsch" von alleine anstreben würden.

    Jetzt passen die Fächer dazu nicht, aber ansonsten würden wir vermutlich in so einem Fall sogar versuchen auf 2 Tage zu blocken, falls das gewünscht wird.

  • Hallo zusammen,


    ja, ich habe eigentlich nur zwei Wünsche: Ich würde gerne die 12 Stunden auf drei Tage verteilen. Welche Tage das sind, ist mir vollkommen egal. Außerdem wäre mir wichtig, dass die Stunden möglichst ,,kompakt" zusammengefasst werden. Ich habe nichts dagegen beispielsweise an einem Donnerstag in der ersten, dritten und vierten Stunde zu unterrichten (und damit in der zweiten Stunde ,,frei" zu haben). Wenn ich aber in der ersten, fünften und sechsten unterrichten müsste, dann wäre das für mich ein Problem. Mir ist grundsätzlich auch egal, ob meine erste Unterrichtsstunde in der ersten beginnt oder in der vierten. Auch gegen Nachmittagsunterricht (Förderunterricht) habe ich nichts. Da bin ich absolut flexibel.

    Und diese ,,Wünsche" beziehen sich nur auf das Arbeiten während der Elternzeit. Nach den 18 Monaten möchte ich wieder in Vollzeit ohne irgendwelche ,,Sonderwünsche" arbeiten. Bei meinem ersten Kind habe ich das bereits nach 11 Monaten Elternzeit gemacht. Selbst als mein Sohn krank war, ist mein Mann zu Hause geblieben, weil ich möglichst keine Belastung für das Kollegium sein wollte. Ich habe aber gemerkt, dass es mich sehr belastet hat, 11 Monate nicht zu arbeiten. Aus diesem Grund wollte ich zumindest in der zweiten Elternzeit stundenweise arbeiten.


    Ich wäre auch nicht gekränkt, wenn meine Schulleitung mir gesagt hätte: ,,Aus diesen und jenen Gründen können wir das leider nicht realisieren." Dann kann ich immer noch schauen, ob es eine andere Schule gibt, die sich auf meine zwei Wünsche einlässt. Ich war aber nicht auf ein so unfreundliches, ablehnendes Gespräch vorbereitet, wie ich es heute mit ihr geführt habe.


    Ich kann auch verstehen, dass sich Kollegen von solchen Threads wie meinem getriggert fühlen, aber mir geht es nicht um Teilzeitarbeit im Allgemeinen, sondern um meine Rechte, während ich in der Elternzeit bin und mich selbst vertrete.

Werbung