Wir haben zur Zeit 400 originalverpackte Notebooks im Keller stehen. Sind vor 3 Monaten gekommen, um bedürftige Schüler im Distanzunterricht damit auszustatten. Da kein Distanzunterricht mehr sttattfindet, dürfen die Geräte jedoch nicht ausgegeben werden.
In NRW sind die Geräte aber nicht nur für den Distanzunterricht gedacht. Auch wenn bspw. einzelne SchülerInnen zu Hause nicht über die gleichen technischen Möglichkeiten verfügen wie ihre MitschülerInnen, können diese verliehen werden. Man darf die Notebooks - falls erforderlich - sicherlich auch als Klassensätze für den Unterricht nutzen.