Wobei alle Schulen in NRW 1000 € extra für den Bereich Digitalisierung erhalten haben. Da müsste doch etwas möglich sein, wenn nicht gerade das ganze Kollegium an einer teuren Fortbildung teilnimmt.
Beiträge von Der Germanist
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Schüler, der über Monate dauernd auf die Toilette wollte, vermeintlich, um dem Unterrichtsgeschehen nicht folgen zu müssen. Vorerkrankungen nicht bekannt.
Als er wieder einmal aufs Klo wollte, habe ich ihn auf die nächste Arbeitsphase vertröstet (wenige Minuten). Das hat gereicht: Er hat sich in die Hose gemacht.
Anschließend hat die Mutter eine Blasenerkrankung publik gemacht...
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Mein Mann hat über mein Gutachten (meist 3en, ein paar 4en) für meine A14 übrigens die Nase gerümpft. Es gab keinen weiteren Bewerber. Er ist bei IT.NRW und hat nur 5en, bei denen wird kaum etwas deutlich schlechteres vergeben.
Das ist aber scheinbar auch nicht überall gleich.
Eine Kollegin war total entsetzt über ihr 3er Gutachten am Ende der Probezeit. Ihre Freundinnen am Gymnasium hätten alle bessere Gutachten gehabt.
Das ist das Problem: Die Bewertung ist nicht einheitlich zwischen den Dienststellen.
Ja, in NRW ist es auch so:
3 von 5 P ist der Standard, 5 P sind Excellenz, die kaum einer erreichen sollte (nach den Standards)
Genau genommen, bedeuten 3 von 5 Punkten: Das ist eine gute Lehrkraft! (Laut Definition: "entspricht den Anforderungen"). Dass sich insbesondere Kolleg*innen um Funktionsstellen bemühen, die sich besonders auszeichnen, ist keine Frage; dass aber mancherorts per se 5 von 5 Punkten gegeben werden ("übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße"), ist wenig transparent.
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Ja, an den Fachkonferenzen der eigenen Fächer.
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Automatisch in die Vorwoche ist nicht.
Doch (oder ich missverstehe den Begriff Vorwoche). Es heißt in der ADO (§ 14 (2)) "In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer ... bereit halten". Man kann nun vielleicht darüber streiten, ob "letzte Woche" die Kalenderwoche meint oder exakt die sieben Tage vor Unterrichtsbeginn.
Wir haben nur in der letzten Woche der Ferien Präsenzpflicht.
Nicht zwangsläufig: Nur, wenn es angekündigt ist und für die organisatorische Vorbereitung des Schuljahrs notwendig. Was sollen man auch die ganze Zeit machen? Flunky-Ball spielen im Lehrerzimmer?

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Bei der BR Münster hieß es für die gymnasiale Oberstufe:
"Im Falle von mehreren Nachprüfungen einer Schülerin oder eines Schülers kann an einem Tag sowohl eine schriftliche Prüfung als auch eine mündliche Prüfung stattfinden; bei mündlichen Prüfungen können bis zu drei Prüfungen an einem Tag stattfinden." Ich weiß aber nicht, ob das auch für die Sekundarstufe I gelten soll.
In dem Fall von plattyplus wird das natürlich ein sportliches Programm für die Kolleginnen und Kollegen in der letzten Woche vor Schulbeginn. Das Vorgehen von dasHiggs, mit der schwierigsten Prüfung anzufangen, klingt da ganz sinnvoll.
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Ich kann doch nicht alles, was im Schulgesetz steht, aber seit 1979 nicht angewendet wird, jährlich in meiner Planung berücksichtigen.
Ich sage mal ganz frech: Das ist der vorgesetzten Behörde im Zweifel egal, die wird sagen: "Doch!". Und mit ungeschriebenen Gesetzen ist es so eine Sache: Es gibt einen Grund dafür, dass sie nicht schriftlich fixiert sind - weil sie in der Regel gegen irgendeine andere Regel verstoßen.
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Ganz lieben Dank, für eure Rückmeldungen. Ich schätze, dann nehme ich das mal in die Hand!
Wie Bolzbold schrieb: Es ergibt Sinn, mach es!
Hinsichtlich der Anmeldung zum EFV im Anschluss: Es dauert ja auch eine ganze Weile, bis man die Module beim DAPF oder die Veranstaltung der Bezirksregierungen besucht hat. Ein Jahr ist da evt. schnell um.
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Das ist ja offensichtlich nicht der Fall:
Das ist aber nicht das Problem der Schulleitung. Die ADO in NRW ist von 1979.
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Ohne Anspruch auf hundertprozentige Richtigkeit:
Zu 1): Man erhält ja einen Leistungsbericht mit einer abschließenden Punktzahl. Erfahrungsgemäß gibt es mehrere, die die gleiche Punktzahl haben (im Regelfall 4 oder 5). Dann werden die Leistungen in den Teilbereichen verglichen sowie weitere Kriterien (Dienstalter, Geschlecht, Schwerbehinderung) berücksichtigt. Die Behörde weist dann zu.
Zu 2): Auch hier wird in der Regel die Behörde aktiv: Aus Gründen der Rechtssicherheit soll in den Fällen, in denen ein Bewerber "frisch" begutachtet wird, die Konkurrenz durch eine alte Bewerbung nicht ins Hintertreffen geraten, und es wird eine neue Leistungsbeurteilung angeordnet, wenn die frühere älter als 12 Monate ist.
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Also, zweieinhalb Monate vorher anzukündigen, dass man eine Regel, die allgemein bekannt sein sollte, anwenden möchte, halte ich in Corona-Zeiten nicht für zu kurzfristig. Zumal wir nicht wissen, was in der letzten Woche der Sommerferien blühen könnte: Falls die Zahlen steigen sollten, müssen in den Schulen vielleicht wieder neue Raumkonzepte erarbeitet werden oder Laufwege neu geplant werden. In der Sekundarstufe I gibt es in NRW darüber hinaus großzügige Nachprüfungsregelungen für die Schüler*innen, sodass es in großen Systemen durchaus möglich ist, dass die traditionellen zwei Tage für das Gros der Kolleg*innen nicht ausreichen und man - genau wie z. B. Koordinatoren an den Gymnasien oder Stundenplaner - sich in der Woche vorher schon in der Schule aufhalten muss. Eine Nachprüfung besteht in den Fächern der Fächergruppe I aus zwei Teilen -> an einem Tag einer Leistungsüberprüfung soll keine weitere Überprüfung stattfinden -> der Prüfling hat evt. mehrere mangelhafte Fächer -> es gibt Prüfungen über mehrere Tage mit mehreren Prüfungsausschüssen. Das kann jedenfalls noch lustig werden.

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Aber die Unterschrift kommt von einem Arzt. Also zumindest beim Testzentrum in meiner Stadt, das von einem Apotheker betrieben wird, er brauchte dafür die Partnerschaft zu einem Arzt.
Das ist aber laut Coronateststrukturverordnung NRW nicht notwendig.
Ich habe gerade in der Schule nochmal nachgeschaut, unsere Schulleitung hat ein offizielles Formular mit nrw Wappen darauf bekommen, ich weiß allerdings nicht ob vom Schulamt der der BezReg.
Das Formular kommt aus dem SchILD-Forum. Minister Laumann hat mal auf einer Pressekonferenz vor einigen Wochen aus einer Laune heraus gesagt, dass die Schulleitungen für die Lehrkräfte ein negatives Ergebnis bestätigen können, wenn sie die Aufsicht über den Test geführt haben.
Laut Aussage meiner Bezirksregierung ist die Verwendung des Formulars möglich, wenn dies dem Gesundheitsamt angezeigt wurde.
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Laut Allgemeiner Dienstordnung in NRW gehören die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie die Fortbildung (auch schulintern) zu den Dienstpflichten. Wenn er im Rahmen der Hospitation bei Kolleg*innen etwas für seinen Unterricht "gewonnen" hat, sehe ich das versicherungstechnisch abgedeckt und nicht als reines "Privatvergnügen".
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Bin da nicht bei jeder Frage exakt der gleichen Meinung.
Ich auch nicht. Aber der Test an sich ist super. Mal schauen, wann ich den einmal im Unterricht nutze.
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Ich bin mir unsicher, ob Klassenarbeiten tatsächlich Prüfungen sind oder ob die Begrifflichkeiten anders definiert sind.
Klassenarbeiten sind keine Prüfungen im Sinne der NRW-BASS.
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Bin ich der einzige, der bei dem Titel an Julia dachte?
Dann wäre es ja klar, warum er nicht die dienstliche Adresse nutzt: Sie wird ja versetzt und der Schulleiter folgt ihr nach...
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Und wie gesagt, die Regelung war klar, der Schulleiter sah das anders und wenn den Recht nicht interessiert, dann hilft auch kein Rechtsweg,
Meist hilft es, das Ganze zu verschriftlichen: Brief an Schulleitung mit Aufforderung, schriftlich darzulegen, aufgrund welcher Rechtsauffassung das Attest nicht anerkannt wird. Manch einer rudert eilig zurück, wenn er etwas verschriftlichen muss und beim Verschriftlichen merkt, dass er keine Rechtsgrundlage hat.
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Hat ein Schulleiter das Recht, ein ärztliches Attest nach seinem persönlichen Belieben NICHT anzuerkennen? Ich denke doch wohl nicht, oder?!
In NRW heißt es im Schulgesetz § 43 (2), die Schule könne "in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen". Da müsste aber die SL deutlich machen, warum sie das ärztliche Attest nicht anerkennen möchte. Es sei denn, es gibt formale Bedenken: Es kommt nicht selten vor, dass ein ärztliches Attest nicht vom Arzt, sondern von der Sprechstundenhilfe unterzeichnet ist. Dann ist es streng genommen nicht gültig.
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Spannend ist: ich habe Montag eine angeordnete Fortbildung in einer anderen Schule. Aus meiner Leseweise ist das nicht zulässig. Mal sehen, wie das läuft.
Ich denke auch, du kannst zuhause bleiben. Selbst eine schulinterne Fortbildung wäre für die kommende Woche ausgeschlossen.
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Leider findet sich keine Regelung, wie in der Folge mit denjenigen SuS verfahren werden soll, die den Test verweigern. Welche Pflichten entstehen daraus der Schule bzw. den betreffenden Lehrkräften?
Tatsächlich steht das nicht ausdrücklich da, aber ich würde von einem analogen Fall wie bspw. einer Erkrankung ausgehen: Der Schüler/die Schülerin muss sich selbst um die Unterlagen kümmern, eine Extra-Beschulung im Distanzunterricht ist nicht vorgesehen.
Ist die "schulische Nutzung" begrenzt auf das Gebäude oder dehnt sich diese auf das schulische Angebot im Allgemeinen aus?
Damit ist das Gebäude gemeint.
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