Beiträge von Angryvarier

    Keine Angst. Am Ende wird nach dem "Gilt für alle Arbeitnehmer/Beamten" ein sternchen Stehen mit dem Hinweis stehen, dass Lehrer ausgenommen sind, weil man die Arbeitszeit garnicht erfassen kann.


    Oder es wird so nervtötend umgesetzt, dass wir uns alle wünschen zum jetzigen System zurückkehren wollen ;)

    Das sehe ich nicht so! Eine Kollegin hat gerade ein Verfahren mit dem Dienstherren durch, in dem ihr vorgehalten wird, die AZ nicht erfasst zu haben. Sie hat daraufhin das Verfahren verloren. Zudem gilt das Arbeitschutzgesetz und der Arbeitsschutz auch für Beamte/ Lehrer, steht da in §2. Ich denke, dass die Behörden jetzt so langsam merken, dass sie da nicht mehr rauskommen. Schließlich gilt die Erfassungspflicht ab sofort. Konsequenz wird sein. Anwesenheit von 7:30-15:30 und in den Ferien gibt der Direktor Anweisungen zum Aufräumen der Bib. Mal sehen...

    Der kleinere Teil ist gebunden durch z.B. Unterricht und Konferenzen. Funktionsaufgaben, Nach-Vorbereitung, Elterngespräche, Korrekturen machen den größeren Teil der Arbeit aus. Gerade bei Korrekturen komme ich mit der AZ in der Woche nicht "hinterher". Ich müsste ohne WE in der Woche länger arbeiten, was aber nicht möglich ist.

    Hallo, nein! Unseren Kuk ist das überhaupt nicht bewusst. Ich zeichne nun meine AZ seit Wochen auf und komme so auf 51-54 Stunden, wobei ich natürlich auch am Samstag und Sonntag arbeite. Überlege mich an das Gewerbeaufsichtsamt zu wenden, die die AZ überwachen. Das BAG Urteil gilt natürlich auch für Beamte, da sich ja auf den Gesundheitsschutz bezieht. Im Augenblick sind die Behörden recht unsicher, ich glaube aber, dass Ihnen bereits schwant, dass etwas Großes auf sie zukommt mit der Arbeitszeiterfassung. Bei uns im Norden sind mehrere Verfahren anhängig, in denen die Richter die Arbeitszeiterfassung fordern, um entsprechende Mehrarbeit durch Entlastung auszugleichen. Das EuGH Urteil aus 2019 gemeinsam mit dem BAG Urteil vom 13.09. scheint doch zu einer Veränderung bei den Kammern zu führen. LuL sind nicht vogelfrei, auch für sie gilt das Arbeitsschutzgesetz.

    Bei mir hat es bei den Stundenplänen früher öfters mal geknallt. Humblebee


    Damals gab es bei uns an der Schule für ein Fach nur zwei KuK. Da kam es dann dazu, daß ich meine Ruhezeit von 11 Stunden nicht mehr einhalten konnte, von wegen Abendschule und dann am nächsten Morgen zur ersten Stunde wieder antreten. Die Stunde wollte meine Alleinerziehende Kollegin aber auch nicht machen, weil sie die Kinder morgens in den Kindergarten bringen mußte.


    Da war dann der Personalrat gefordert: Welches Recht wiegt schwerer? Einhaltung der Mindestruhezeiten Contra Vereinbarkeit von Familie und Beruf ???

    Hm, komisch?? Bei uns schaut niemand darauf, ob die Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden kann, wenn es um Sitzungen des Schulvorstandes o.Ä. geht??

    Hallöle,


    So eine verfahrene Situation hatten wir auch mal an unserer Schule. Das ging dann soweit, dass die SL meinte, einen Mediator einschalten zu müssen. Das ging "nach hinten" los! Es wurde in dieser Mediationssitzung soviel gelogen und geheuchelt, wie ich es als junger Kollege nicht glauben wollte. Mir ist dann der Kragen geplatzt und ich habe mal die Sachen aus meiner Sicht auf den Tisch gebracht. Es folgte blankes Entsetzen in den Augen der alten KuK, die dann nachher zu mir kamen und sich für die offenen Worte bedankten. Für mich war die Sache insofern gut, weil die Fronten geklärt waren. Inzwischen sind die damaligen Protagonisten entweder im Ruhestand oder unter der Erde. Die Situation ist jetzt entspannt. Jeder hat ein Recht sich zu verteidigen ! VG

    Ok, das war wohl missverständlich. Ich meinte eine Fachleitung und die Buchausleihe o.Ä. ! Ich kenne eine Schule, an der eine Fachleitung und die Buchausleihe trotz festangestellter Mitarbeiter in der Buchausleihe zu immerhin 3 (!!) Entlastungsstunden für den betr. Kollegen führt. Auch das Gegenteil ist mir bekannt. Es hängt immer von der SL ab. Diese muss sich hierfür ja auch nicht ernsthaft rechtfertigen.

    Hm, wer glaubt, dass da mit Augenmaß und Rücksicht auf den entsprechenden Kollegen gehandelt wird, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten! Nein, das System ist insgesamt, da es ja jeder Schule selbst obliegt, die Aufgaben zu bewerten, willkürlich, insbesondere für den Kollegen, der an seiner Schule z.B für die Buchausleihe und eine Fachleitung keine Entlastungsstunden erhält und dann erfährt, dass für die exakt gleiche Aufgabe bei gleicher Schulgröße an der Nachbarschule 4 Entlastungsstunden gegeben werden. Das kann man auch nicht mehr damit begründen, dass eine Schule "Akzente setzen" wolle. Letztlich ist das die Konsequenz aus der sog. "eigenverantwortlichen" Schule. Insofern ist hier dringend eine juristische Klärung notwendig, wie sie von der GEW ja nun angestrebt wird. VG

    Wie schon beschrieben: scheinbar Gleiches ist eben nicht immer gleich an allen Schulen. Es hat einen guten Grund, warum die Schulen selber Akzente setzen können, welche Aufgaben besonders belastend sind und als solche entsprechend entlastet werden müssen.

    Hm, wenn ich 9 auf dem weiteren Schulgelände kiffende Berufsschüler anspreche und sie des Geländes verweise, bekomme ich auch immer übelste Sätze entgengeschmissen. Letztes Mal bin ich dann auf den Schüler zugegangen und habe ihn gefragt, ob er das bitte wiederholen könne, ich würde dann gleich mal absteigen. Der war dann still :sauer:! Ich habe die Sache dann aber nicht auf sich beruhen lassen, sondern bin dann schnurstracks in die BBS gegangen und habe alle Klassen mit dem SL durchsucht, mir den Schüler geschnappt und die Konsequenz, seitdem sind die nicht mehr aufgetaucht. Als Lehrer habe ich auch ein Recht mich zu verteidigen, das ich sehr ernst auch einfordere. Zu Glück muss ich an meiner Schule keine Angst haben. Bin in meiner Schule bisher noch nie körperlich angegangen worden, schade :zahnluecke:. Ich habe den Eindruck, dass es gerade bei ausländischen Schülern im Bereich HS/RS etwas bringt auch mal Hausbesuche bei den Eltern zu machen und mit den Vätern zu reden. Das bringt aus meiner Erfahrung einiges. So long!!

    Niemals, niemals wieder eine kath. Bekenntnisschule! Problem bei mir im Kollegium war, dass bei einer Scheidung eines Kollegen Druck auf ihn ausgeübt wurde, die Schule zu verlassen, da nicht mit den Prinzipien der Schule, des Glaubens vereinbar. Ich selbst als Schüler im Konvikt lehne Kirche als Teil der Bildungslandschaft rigoros ab, nachdem ich von einem Kollegen, der an einer privaten kath. Schule im Nordwesten unterrichtet, gehört habe, wie sexuelle Missbrauch stattfand und nicht aufgearbeitet wurde. So, good luck

    Wenn wir doch nur schon so weit wären??

    Laut unserem Verantwortlichen für diese Medien sind iPads auch am einfachsten zu administrieren. Daher gibt es bei uns auch bald iPads für alle Lernenden und Lehrenden.

    Ich hab meins schon und bin echt zufrieden. Klar sind das nicht die neuesten Modelle und die mit dem geringsten Speicherplatz, aber ich mache auch immer noch meine Vorbereitung am PC und habe mein Lenovo Mii für alles andere. Und für Korrekturen und als Tafelersatz und so ist das total ok.

    Bei uns läuft alles noch über unsere privaten Rechner! Das wird sich aber ändern, da die Kolleginnen und Kollegen jetzt auch langsam mitbekommen, dass sich auf ihren privaten Rechnern ja auch private Daten ihrer Familien befinden!! Leider ist die Schulbehörde noch nicht soweit!! Ich werde meine Betreuung mit meinen privaten Geräten dann auch einstellen>⇒ Tühringer Datenschutzbeauftragte fordert Strafgelder von 1000€ für Lehrer (???). Ist mir alles zu heikel. Dann eben wieder mit Kopien und Abholung durch die Eltern :aufgepasst:

    ist kein Problem, mache ich seit Jahren per App. Einfach Gewöhnung!! Vor allem wird einmal deutlich, wie viele Stznden Mann tatsächlich arbeitet!!😓

    Nein aber die Note fürs Zimmer und die Klassenlehrertätigkeit?!



    dann hoffe ich, dass nie einer uns verpflichtet, die Arbeitszeit nachzuweisen, sonst sitzen wir nochmal länger an Dokumentationen!

    C 55/18 besagt, dass alle Arbeitgeber verpflichtet werden, die AZ der Mitarbeiter zu messen und nachzuweisen, indem entsprechende Systeme (App/Stempeluhr😂 etc.) eingerichtet werden. Das dt. AU- Gesetz ist nach dem Gutachten von Prof. Bayreuther so nicht haltbar und muss gem. EuGH-Urteil geändert werden. Und ja, das gilt auch für Beamte !! Die AZ ist dann verm. täglich an den AG zu übermitteln. Die Erhebung erfolgt auf Basis des vom Beamten geleisteten Eid und dem damit geschaffenen besonderen Dienstverhältnis ( Fürsorgepflicht/ etc. ) und Vertrauensverhältnis vice versa Richteramt.

    Das glaube ich nicht! Ich weiß , dass das Urteil C 55/18 EuGH erhebliche Auswirkungen auf die Vertrauensarbeitszeit - und nicht s anderes ist es!- daheim haben wird. In NDS liegen die Verfahren beim OVG und harren der Revision! Es bleibt spannend! Nicht reden, gegen die Misstände klagen!

    Tja, in NDS schauen wir mal wieder in die Röhre!
    Auszahlung laut Besoldungsstelle frühestens im September und dann auch nur rückwirkend zum 01.03. !
    Aber die Besoldung wird ja i. Karlsruhe geprüft! Es hilft nur eins! Klagen gegen den Dienstherren!

    Ach, was fang ich überhaupt an: Warte auf die perfekte Gymstelle im schnicken Akademikerviertel aka eine "bessere" Schule!

    Hm, ich muss auch sagen, dass ich im Jahr 1999 froh war irgendwo unterzukommen. Zudem habe ich mir immer die Neugierde behalten! Kein Schüler frisst dich auf! Aber, der Schüler hat ein Recht, sich zu wehren, wenn er schlechte und unmotivierte Lehrer bekommt! Man muss sich auch die Freude am Beruf -ja die gibt es!!- nicht nehmen lassen. Stimmt, gerade die Kinder in der vermeintlich schlechten, "abgerockten" Schulen brauchen gute Lehrer und geben das dann auch wirklich zurück! Ich bin immer noch total begeistert vom Zusammenhalt und von der Motivation der Kolleginnen und Kollegen an meiner alten HS. Tolles Team!

    Weshalb ich das hier formuliere? Wir wollen gerechte Bezahlung für dieselbe Arbeit. Was bitte, habt ihr am Gymnasium oder der Realschule mehr zu leisten, dass brutto 400 € im Monat rechtfertigt?
    BTW: Unser Deputat ist zusätzlich auch noch höher.

    Ja, das kann ich auch nur unterstützen, obwohl ich noch A13 bekomme. Ich ziehe den Hut vor GS und HS-Lehrern, die sich ganz anderen Problemen als an den Gymnasien gegenübersehen. Ich selbst habe an einer HS in Nds unterrichtet, weil es mich interessierte, wie die Kollegen da arbeiten. Alle Achtung, habe da auch nach 25 Berufsjahren noch viel lernen dürfen!! Eindeutig muss die Bezahlung angeglichen werden. Aber es ist halt Niedersachsen! Jeder, der hier Lehrer ist, weiß, was diese Aussage gerade auch vor der augenblicklichen Gehaltsdebatte bedeutet.Erst heute wurde unser KuMi wieder als "Ankündigungsminister" tituliert. Einer, der gerne redet, aber keine Taten folgen lässt! Leider


    So, und gerade habe ich erfahren, dass man sich in Regierungskreisen tatsächlich auf eine Erhöhung der Bezüge zur Angleichung von A12 zu A13 geeinigt hat, nämlich auf 94,25 Euro :( Wie peinlich ist das denn?? Es sollen wohl auch keine "Stufenerhöhungen" als sukzessive Angleichung an A13 kommen. Oh, wie peinlich!

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