Keine Angst. Am Ende wird nach dem "Gilt für alle Arbeitnehmer/Beamten" ein sternchen Stehen mit dem Hinweis stehen, dass Lehrer ausgenommen sind, weil man die Arbeitszeit garnicht erfassen kann.
Oder es wird so nervtötend umgesetzt, dass wir uns alle wünschen zum jetzigen System zurückkehren wollen
Das sehe ich nicht so! Eine Kollegin hat gerade ein Verfahren mit dem Dienstherren durch, in dem ihr vorgehalten wird, die AZ nicht erfasst zu haben. Sie hat daraufhin das Verfahren verloren. Zudem gilt das Arbeitschutzgesetz und der Arbeitsschutz auch für Beamte/ Lehrer, steht da in §2. Ich denke, dass die Behörden jetzt so langsam merken, dass sie da nicht mehr rauskommen. Schließlich gilt die Erfassungspflicht ab sofort. Konsequenz wird sein. Anwesenheit von 7:30-15:30 und in den Ferien gibt der Direktor Anweisungen zum Aufräumen der Bib. Mal sehen...