Dieser hat aber dafür Sorge zu tragen (und muss unter Verweis auf die Arbeits- und Mindestruhezeiten daran deutlich erinnert werden), dass genügend Begleitpersonen vorhanden sind.
Hehe, nicht schlecht. Bei uns drängt die SL immer darauf, dass nur eine Begleitperson die Klasse beaufsichtigt, da sonst unnötig Ressourcen verbraucht werden.
Aber um der Diskussion noch mal eine "Rote Linie" zu geben, ist doch offensichtlich, dass sich der Gesetzgeber von dem bisher lässig vereinbarten Gestaltungsspielraum, der dem Dienstherrn bei der Gestaltung der AZ zusteht, wie häufig behauptet wird, abwendet. Das lässt sich beim EuGH, aber auch in Deutschland beobachten. Hier ist es nun notwendig, dass die Rechtssprechung diesen Weg auch durch Urteile untermauert. Denn eins ist den Senaten der Gerichte auch ganz klar, dass der Dienstherr hier sehr eigennützig mit dem Begriff Gestaltungsspielraum umgeht.