Beiträge von Angryvarier

    Dieser hat aber dafür Sorge zu tragen (und muss unter Verweis auf die Arbeits- und Mindestruhezeiten daran deutlich erinnert werden), dass genügend Begleitpersonen vorhanden sind.

    Hehe, nicht schlecht. Bei uns drängt die SL immer darauf, dass nur eine Begleitperson die Klasse beaufsichtigt, da sonst unnötig Ressourcen verbraucht werden.
    Aber um der Diskussion noch mal eine "Rote Linie" zu geben, ist doch offensichtlich, dass sich der Gesetzgeber von dem bisher lässig vereinbarten Gestaltungsspielraum, der dem Dienstherrn bei der Gestaltung der AZ zusteht, wie häufig behauptet wird, abwendet. Das lässt sich beim EuGH, aber auch in Deutschland beobachten. Hier ist es nun notwendig, dass die Rechtssprechung diesen Weg auch durch Urteile untermauert. Denn eins ist den Senaten der Gerichte auch ganz klar, dass der Dienstherr hier sehr eigennützig mit dem Begriff Gestaltungsspielraum umgeht.

    Je mehr ich vom herkömmlichen Unterrichten wegkomme, desto seltsamer erscheint mir immer öfter die Denkweise vieler Lehrer. Viele von uns scheinen sich wirklich in einer Art Traumwelt zu bewegen, was den Job betrifft

    Hm, wie ist denn das gemeint? Meinst du, dass wir uns in unserer Argumentation für eine Aufzeichnung der Arbeitszeit in einer Traumwelt bewegen? Solltest du das meinen, hielte ich es für recht abgehoben, ja geradezu arrogant, da es aus meiner Erfahrung heraus bei vielen Kollegen "brennt" und die Entlastung kommen muss! Insofern halte ich das Urteil des EuGH und eine Diskussion über zu lange Arbeitszeiten/Entgrenzung der Arbeit für lange überfällig.

    Die viele Arbeitszeit zu Hause sieht halt niemand. Wenn mein Nachbar, Konrektor am Gymnasium, nachmittags schon den Rasen mäht, grinsen die anderen Nachbarn. Die sehen halt nicht, dass er abends spät noch korrigiert. Und das ungerechtfertigte Bild der "faulen Säcke" schwebt noch umher. Würden wir dagegen alle nachmittags in der Schule sein, käme niemand mehr auf die Idee.


    Die Möglichkeit der freien Zeiteinteilung hat natürlich auch was, das gebe ich zu. Aber es führt irgendwie auch dazu, dass die Schule den ganzen Tag im Hinterkopf ist.

    Genau gegen diese, in juristischen Zirkeln auch gerne "unsichtbare Arbeitszeit" genannt, wendet sich eben das EuGH-Urteil. Ich hätte nicht gedacht, dass das EuGH sich so eindeutig positionieren wird. Der Senat ist ja über den vorherigen Entwurf hinaus gegangen, wenn man sich das Urteil -es ist auf der Seite des EuGH in Deutsch nachzulesen-, anschaut. Es wird genau dieser Flatratearbeit hoffentlich Grenzen setzen, wenn sich ein Lehrer darauf beziehen mag.

    Es gibt ein Urteil des BVerwG, das sinngemaß argumentiert, dass nur diejenigen Kollegen befördert werden, die so gut sind, dass sie die zusätzlichen Aufgaben auch in der vorgeschriebenen Wochenarbeitszeit erledigen können. AUs Sicht des Gesetzgebers und des Dienstherrn ist also alles in Ordnung.
    Ob das auch realistisch ist, kann man natürlich diskutieren.

    Genau das ist der Knackpunkt! Denn an anderen Schularten bekommen die Kollegen für weniger mehr, also Entlastung. Sind die dann weniger gut, weniger leistungsfähig ?? Und viel wichtiger, kann der Dienstherr überhaupt abschätzen, in welchem zeitlichen Rahmen und wieviel Aufwand es der Erledigung einer Tätigkeit bedarf, wenn er die Arbeitszeit eben nicht erheben lässt ?? Aus der Perspektive des Dienstherrn ist/mag also alles in Ordnung (sein), aus Sicht des Gesetzgebers vielleicht doch nicht nach dem EuGH -Urteil?? Übrigens bekommen Funktionskräfte in Teilzeit auch entsprechende Entlastung, warum nicht auch die Funktionsstelleninhaber, die in Vollzeit arbeiten?

    Ich persönlich hätte am liebsten einen Arbeitsplatz in der Schule, an dem ich alles erledigen kann, nach Hause gehe und frei habe. Mit Stechuhr. Login - logout. Da wären dann aber auch alle Elternkontakte erledigt. Wäre sicher interessant, was dabei herauskäme und ob man womöglich effizienter arbeiten würde.

    Sehe ich genauso! Allerdings wäre dann die Arbeit in der vom Gesetzgeber /EuGH vorgegebenen Zeit niemals zu schaffen! Das weiß auch der Dienstherr! :dollar: :cash:

    Exakt Meerschwein Nele! Es geht nur mit entsprechender juristischer und logistischer Hilfe der Verbände! Aus meiner Erfahrung heraus erreicht man nur etwas auf dem juristischen Weg und selbst dann versucht der Dienstherr, sich nich an geltendes Recht zu halten und/oder Urteile m.M.n.einseitig zu "verbiegen", da ihm möglicherweise die personellen und finanziellen Mittel zur Aufrechterhaltung der Fürsorgepflicht -denn um nichts anderes geht es in den Verfahren! - fehlen oder er schlicht kein Interesse an der Gesundheit des Personals haben dürfte.

    Tja MrsPace, problematisch wird es aber dann, wenn du eine Funktionsaufgabe hast, die dir auch das Arbeiten innerhalb der 30 Tage Urlaub/Ferien abverlangt, dir zu deiner vollen Stelle noch zusätzlich Wochenarbeit im Rahmen von 5-6 Zeitstunden aufbürdet und du dann einfach nicht mehr in deine Work-Life Balance kommen kannst, da die Arbeit ja gemacht werden muss. Zudem ist es rechtlich angreifbar, wenn mit unterschiedlichen Maßstäben bez. von Entlastungen gemessen wird. Entscheidend ist, dass das EuGH Urteil in den kommenden Verfahren eine wichtige Rolle spielen wird. Denn nur dokumentierte Arbeitszeit ist evaluierbar. Sollten sich die AZ aus der Studie des DPHN bestätigen, besteht hier für die Landesregierungen vordringlicher Handlungsbedarf. Work-Life-Balance ist für manche Kollegen zu einem Schimpfwort geworden, da die Entgrenzung der Arbeit diese nicht zulässt. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist hier sehr einseitig auf finanzielle Einsparmöglichkeiten ausgerichtet. LG

    Präsenszeit in der Schulen zwecks unterrichtsvorbereitung? Das wäre ja noch schöner! Dann würde ich ernsthaft über einen jobwechsel nachdenken.

    Exakt aus diesem Grund bin ich nämlich in den Ort meiner Schule gezogen. Wohne 2 Minuten mit dem Rad von der Schule weg und liebe es bei unseren 90 M -Stunden mal eben nach Hause zu fahren, um dort zu arbeiten. Wohingegen die meisten Kolleginnen und Kollegen eine Anreise von 30 Minuten und mehr mit dem Auto auf sich nehmen und dann die Brückenstunden überbrücken müssen!! Leider gilt bei uns der heimische Arbeitsplatz nicht als Arbeitsplatz, wie ich nun gerade von unserer Fachkraft für Arbeitsmedizin erfahren musste. Auf meinen Einwurf, dass das FA mein Arbeitszimmer aber anerkennt, sagte sie nur, dass die Schulbehörde aber das nicht so sähe. Es geht bei mir nach einer OP um die Einrichtung eines orth. Arbeitsplatzes. Wird aber wegen dieser Argumentation wohl nicht genehmigt, obwohl wir in der Schule auch keinen Arbeitsplatz haben??
    Übrigens wird das EuGH -Urteil eine wichtige Rolle für die Lehrer in NDS spielen.

    Hallo ich komme aus Niedersachsen und unterrichte an einer Realschule. Bei uns in Niedersachsen Sind die verbände, Philologenverband und GEW, sehr aktiv, was die Arbeitszeitfrage anbelangt! Zudem sind in Niedersachsen mehrere Verfahren anhängig, die demnächst entschieden werden müssen! Aus meinem Bekanntenkreis habe ich erfahren, dass dem Urteil des EuGH für diese Verfahren große Bedeutung beigemessen wird. Eine einseitige Zeiterfassung durch die Kollegen stellt kein Hindernis dar. Ich bin sehr gespannt, wenn das Urteil desEuGh veröffentlicht wird.

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