Entlastungsstunden bei Funktionsstelle A14

  • Das scheint bei uns anders zu sein.

    Die Regelung dazu findest du im Schulgesetz deines Bundeslandes. Ich kann es nur gebetmühlenartig wiederholen: Es lohnt sich, sich mal eine Stunde Zeit zu nehmen und das Gesetz von §1 bis Ende durchzulesen. Man erfährt unwahrscheinlich viel über die Rechte, die man als Einzelner hat bzw. die Rechte der einzelnen Konferenzen. Das ist zum Teil erstaunlich. Und da man ja den einzelnen Paragraphen recht schnell anmerkt, ob sie relevant sind oder nicht und man die weniger relevanten dann nur überfliegt, dauert es wirklich keine ganze Stunde.

  • Das scheint bei uns anders zu sein. Bei uns entscheidet allein der SL über die Vergabe von Entlastungsstunden. Kein anderer kann da mitreden!

    Einiges steht in der Niedersächsischen Arbeitszeitverordnung. Nicht für alle Schulformen, aber doch für die, die dich anscheinend interessieren. (War bereits oben verlinkt.)


    Der Personalrat hat teilweise "nur" ein Informationsrecht, teilweise ein Mitbestimmungsrecht. (Hängt von den jeweiligen Maßnahmen etc. ab). Wurde auch schon erwähnt.

  • Jein, es entscheidet die Schulleitung nach Beratung durch die LK

    Ok, wenn man ganz pingelig wird, dann entscheidet die Lehrerkonferenz über die Grundsätze der Verteilung auf Basis des Vorschlags der Schulleitung und die Schulleitung entscheidet dann über die konkrete Verteilung an einzelne Lehrkräfte.



    Interessant ist zumindest, dass das auch wieder bundeslandabhängig ist und es anderswo scheinbar an Aufstiegsstellen gebundene Entlastungsstunden gibt?

  • und es anderswo scheinbar an Aufstiegsstellen gebundene Entlastungsstunden gibt?

    Zumindest in NDS ist das nicht so. Entlastungsstunden gibt es für "Mehrarbeit" / zeitintensive Aufgaben.
    Wenn ein A14er nicht nur seinen A14 Job macht, sondern auch noch einiges darüber hinaus, dann bekommt der (so wie jeder andere Kollege auch) dafür Entlastungsstunden. Wenn ein anderer Kollege diese weiteren Aufgaben übernimmt, wandern die Stunden an den anderen Kollegen weiter.

  • Und genau da, so eine Bekannten in den Gymnasien, wird es problematisch, zukünftig auch für uns! Denn die Stellen werden zwar in ihrem Umfang ausgeschrieben, aber es wird nicht klar, was eigentlich A14 er Job ist und was darüber hinaus ? Es ist genau wie mit der Arbeitszeit! Keiner kann den jeweiligen Aufwand der Aufgaben beschreiben und somit auch nicht ermessen, ob ihm entsprechend Entlastung zusteht, oder nicht! Ist doch für den Arbeitgeber super :dollar: ! Wir an der Realschule machen bsp. die Bücherausgabe für A13 ohne Entlastung und am Gym A14 mit Entlastung! Das kann doch nicht sein? Oder?

  • Und genau da, so eine Bekannten in den Gymnasien, wird es problematisch, zukünftig auch für uns! Denn die Stellen werden zwar in ihrem Umfang ausgeschrieben, aber es wird nicht klar, was eigentlich A14 er Job ist und was darüber hinaus ? Es ist genau wie mit der Arbeitszeit! Keiner kann den jeweiligen Aufwand der Aufgaben beschreiben und somit auch nicht ermessen, ob ihm entsprechend Entlastung zusteht, oder nicht! Ist doch für den Arbeitgeber super :dollar: ! Wir an der Realschule machen bsp. die Bücherausgabe für A13 ohne Entlastung und am Gym A14 mit Entlastung! Das kann doch nicht sein? Oder?

    Dir ist doch im Parallelthread erst erklärt worden, dass einerseits bei weitem nicht an allen Gymnasien die Bücherausgabe eine Funktionsstelle ist (und schon gar nicht mit Entlastung) und andererseits der Aufwand der Bücherausgabe für die damit betraute Person sehr unterschiedlich sein kann, je nachdem wie das Verfahren aufgebaut ist und wer noch alles zuarbeitet. Insofern kann das also sehr wohl sein.

  • Dir ist doch im Parallelthread erst erklärt worden, dass einerseits bei weitem nicht an allen Gymnasien die Bücherausgabe eine Funktionsstelle ist (und schon gar nicht mit Entlastung) und andererseits der Aufwand der Bücherausgabe für die damit betraute Person sehr unterschiedlich sein kann, je nachdem wie das Verfahren aufgebaut ist und wer noch alles zuarbeitet. Insofern kann das also sehr wohl sein.

    Du hast vermutlich die Ironie meiner Frage nicht verstanden?? Denn hier geht es um Grundsätzliches. Der Kern meiner Aussage läuft darauf hinaus, dass die Schulbehörde Gleiches als ungleich behandelt und das auch noch bewusst tut, um möglichst wenig Entlastungsstunden einzusetzen. Denn eigentlich gilt hier doch auch wie sonst Art.3 Abs. I GG? Oder ?

  • Und genau da, so eine Bekannten in den Gymnasien, wird es problematisch, zukünftig auch für uns! Denn die Stellen werden zwar in ihrem Umfang ausgeschrieben, aber es wird nicht klar, was eigentlich A14 er Job ist und was darüber hinaus ?

    Ähm, also die A14 Stellen an den Gymnasien werden immer mit den entsprechenden Aufgaben ausgeschrieben (z.B. Mitwirkung in der Buchausleihe und Leitung einer Fachkonferenz. Zukünftige Veränderungen bleiben vorbehalten).
    Wenn dann der entsprechende Kollege noch die Betreuung des pädagogischen Netzwerkes übernimmt, bekommt der (wenn es sie denn gibt) für diese Mammutaufgabe noch 'ne Entlastungsstunde.


    Wer vorhat, sich auf eine ausgeschriebene Beförderungsstelle zu bewerben, ist übrigens gut beraten, vor der Bewerbung mit der entsprechenden Schulleitung zu sprechen, um zu erfahren, wie die Aufgaben genau definiert sind (wie oben schon geschrieben: Buchausleihe kann je nach Schule sehr unterschiedlich sein in der Ausgestaltung).
    Bei der Ausschreibung von A14-Stellen ist übrigens immer der Personalrat mit involviert. Falls du Fragen hast, hättest du da 'nen Ansprechpartner...

  • Du hast vermutlich die Ironie meiner Frage nicht verstanden?? Denn hier geht es um Grundsätzliches. Der Kern meiner Aussage läuft darauf hinaus, dass die Schulbehörde Gleiches als ungleich behandelt und das auch noch bewusst tut, um möglichst wenig Entlastungsstunden einzusetzen. Denn eigentlich gilt hier doch auch wie sonst Art.3 Abs. I GG? Oder ?

    Wie schon beschrieben: scheinbar Gleiches ist eben nicht immer gleich an allen Schulen. Es hat einen guten Grund, warum die Schulen selber Akzente setzen können, welche Aufgaben besonders belastend sind und als solche entsprechend entlastet werden müssen.

  • Hehe, dann müssen sie das aber auch genauso in der Ausschreibung differenziert mit oder ohne entsprechende Entlastung ausformulieren! So ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Dann stimmst du mir also zu?

    In was genau soll man dir denn zustimmen? Und nein, müssen sie nicht. Wenn man sich auf eine Funktionsstelle bewirbt, informiert man sich i.d.R. bei der entsprechenden Dienststelle und den (künftigen) Vorgesetzten möglichst detailliert, was denn genau erwartet wird und ob das eigene Profil zur Ausschreibung passt. Im Übrigen können sich durch Umstrukturierungen innerhalb der Schule auch Belastungsgrade an konkreten Funktionen verändern. Während vlt. jemand anfangs die Bücherleihe alleine neu aufbauen und sich um alles kümmern musste und dementsprechend zur Funktion auch noch Entlastungsstunden erhalten hatte, wird vlt. 2 Jahre später festgestellt, dass das Verfahren nun etabliert und nahezu ein Selbstläufer ist und die Entlastungsstunden besser aufgehoben sind bei der Person, die frisch die Administration des Schulnetzwerks übernommen hat.


    Daran kann ich absolut keine Willkür erkennen, sondern im Gegenteil Transparenz bezüglich besonderer Belastungen innerhalb der Schule. Dein Verweis auf das Grundgesetz ist im Zusammenhang mit Entlastungsstunden im Übrigen nicht zielführend, da Art.3 GG auf etwas ganz anderes zielt, als dass jeder exakt gleiche Arbeitsbelastung haben soll.

  • Hm, wer glaubt, dass da mit Augenmaß und Rücksicht auf den entsprechenden Kollegen gehandelt wird, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten! Nein, das System ist insgesamt, da es ja jeder Schule selbst obliegt, die Aufgaben zu bewerten, willkürlich, insbesondere für den Kollegen, der an seiner Schule z.B für die Buchausleihe und eine Fachleitung keine Entlastungsstunden erhält und dann erfährt, dass für die exakt gleiche Aufgabe bei gleicher Schulgröße an der Nachbarschule 4 Entlastungsstunden gegeben werden. Das kann man auch nicht mehr damit begründen, dass eine Schule "Akzente setzen" wolle. Letztlich ist das die Konsequenz aus der sog. "eigenverantwortlichen" Schule. Insofern ist hier dringend eine juristische Klärung notwendig, wie sie von der GEW ja nun angestrebt wird. VG

    Wie schon beschrieben: scheinbar Gleiches ist eben nicht immer gleich an allen Schulen. Es hat einen guten Grund, warum die Schulen selber Akzente setzen können, welche Aufgaben besonders belastend sind und als solche entsprechend entlastet werden müssen.

  • Hm, wer glaubt, dass da mit Augenmaß und Rücksicht auf den entsprechenden Kollegen gehandelt wird, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten! Nein, das System ist insgesamt, da es ja jeder Schule selbst obliegt, die Aufgaben zu bewerten, willkürlich, insbesondere für den Kollegen, der an seiner Schule z.B für die Buchausleihe und eine Fachleitung keine Entlastungsstunden erhält und dann erfährt, dass für die exakt gleiche Aufgabe bei gleicher Schulgröße an der Nachbarschule 4 Entlastungsstunden gegeben werden. Das kann man auch nicht mehr damit begründen, dass eine Schule "Akzente setzen" wolle.

    Zum Einen kann derjenige auch an einer Schule sein, die das mit viel Augenmaß und durch Konsensbildung im Kollegium sehr transparent handhabt. Einer solchen Person Naivität zu unterstellen, ist absolut nicht zielführend und zeigt nur die eigene eingeschränkte Perspektive. Zum Anderen kann man von außen auch bei scheinbar gleichen Aufgaben kaum abschätzen, ob Aufgaben auch wirklich gleiche Belastungen mit sich bringen. Um dein Beispiel aufzugreifen: An der einen Schule ist eine Lehrkraft möglicherweise komplett alleine mit allem, was an der Buchausleihe dranhängt, an der anderen Schule wird er/sie unterstützt durch z.B. Schulassistenz, eine/n Koordinator/in usw. Im Übrigen ist mir keine Schule bekannt, die für so etwas 4 Entlastungsstunden vergibt, erst recht nicht für Fachleitungen. Diese polemische Überspitzung läuft ins Leere.

  • Ok, das war wohl missverständlich. Ich meinte eine Fachleitung und die Buchausleihe o.Ä. ! Ich kenne eine Schule, an der eine Fachleitung und die Buchausleihe trotz festangestellter Mitarbeiter in der Buchausleihe zu immerhin 3 (!!) Entlastungsstunden für den betr. Kollegen führt. Auch das Gegenteil ist mir bekannt. Es hängt immer von der SL ab. Diese muss sich hierfür ja auch nicht ernsthaft rechtfertigen.

  • Ok, das war wohl missverständlich. Ich meinte eine Fachleitung und die Buchausleihe o.Ä. ! Ich kenne eine Schule, an der eine Fachleitung und die Buchausleihe trotz festangestellter Mitarbeiter in der Buchausleihe zu immerhin 3 (!!) Entlastungsstunden für den betr. Kollegen führt. Auch das Gegenteil ist mir bekannt. Es hängt immer von der SL ab. Diese muss sich hierfür ja auch nicht ernsthaft rechtfertigen.

    Bei uns ist die Lehrbuchverwaltungsstelle eine A14 Stelle, deshalb natürlich dann ohne Entlastungsstunden. Bei den Fachleitungen gibt es Entlastungsstunden nur wenn man z.B. in den Naturwissenschaften die Sammlungsleitung übernimmt.

Werbung