Nein, ist es nicht. So hat in NDS vor einigen Jahren ein SL erfolgreich auf Anerkennung seiner außerunterrichtlichen Mehrarbeit geklagt und auch vor dem OVG Lüneburg Recht bekommen....maßgeblich war hier die von ihm gut dokumentierte Erfassung seiner eigenen Arbeitszeit.
Dieses von Seph angeführte Urteil ist nicht rechtskräftig, denn in einem Revisionsverfahren, das vom OVG Lüneburg ausgeschlossen, vom Land NDS aber im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BVerwG Leipzig erzwungen wurde und am 17.09. verhandelt werden wird, wird sich der Senat noch Veränderungen vorbehalten. Absehbar ist möglicherweise das klassische „ja,aber-Urteil“. Ja, die Erfassung kommt, aber erst in 2-3 Jahren… 😂. Daneben sind aber zwei parallele Entwicklungen bedeutsam:
- Die neue Arbeitszeitgesetzgebung mit dem Wandel von der festen max. Tagesarbeitszeit ( 8- Stundentag) hin zur flexiblen Wochenarbeitszeit. Das wird nur mit der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung zustimmmungfähig sein. Flexible AZ ja, aber nur bei exakter tagesäqiuvalenter AZE als „Regulativ“
- Das Pilotprojekt in Bremen; das im kommenden SJ startet.