Beiträge von Angryvarier

    In NDS gab's auch schon ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto mit ein bis zwei Mehrstunden (ab dem Schuljahr 1998/99 bis zum Schuljahr 2012/13; spätestens ab Schuljahr 2013/14 konnte es wieder "abgebaut" werden):

    Solltest du damit nahe legen wollen, dass in NDS ein verpflichtendes AZK kommen sollte, halte ich es deswegen für unwahrscheinlich, da bei der letzten versuchten Erhöhung dem KuMi vorgeschrieben wurde, dass eine Erhöhung zurück genommen werden müsse.

    Kein Wunder, dass bei Lehrern die Arbeitszeit nicht erfasst wird. So viele Diskussionen und "aber wenn das oder dies"-Einwände, wie da kommen werden....Da will jeder je kleinste Situation beschrieben haben, so dass aus diesem Unterfangen nichts wird. Es geht nicht um jede Minute, sondern um das große Ganze! In jedem Büro macht man auch mal Privatsachen und jeder Büromensch schaut vielleicht auch mal daheim in seine Mails. Das ist ne Mischkalkulation.

    Hier gebe ich dir völlig Recht. Offensichtlich scheint sich aber nun etwas zu bewegen! Hat jemand von den Foristen bereits gelesen, dass in Bremen die AZE eingeführt werden soll. Ich habe es im Weserkurier gelesen, bin aber noch skeptisch, ob die Meldung stimmt!!? VG

    Ich arbeite schon seit den 90ern viel und gern mit Excel; die Idee hatte ich natürlich schon, aber hier im Strang war öfter war von Apps die Rede. Ich stelle mir also eine sehr schlanke Lösung auf dem Smartphone vor - im besten Fall noch sprachgesteuert, und dachte, jemand nutzt vielleicht berreits ähnliches.

    Es gibt solche im Appstore, aber mich interessieren etwaige User-Erfahrungen hier.

    Nutze TimeTrack! Läuft!

    Ich glaube, du hast den Kern der Sache noch immer nicht für dich klar. Dein Dienstherr weist dich bereits jetzt an, deine Arbeitszeiten einzuhalten. Wenn du diese selbständig überschreitest, so begehst du einen Verstoß...nicht dein Dienstherr. Wenn du merkst, dass deine Aufgaben nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit zu schaffen sind, hast du bereits jetzt das Gespräch mit dem Dienstherrn zu suchen und zu besprechen, wie Abhilfe möglich ist. Formal ist das auch über eine Überlastungsanzeige möglich. An all diesen Dingen wird sich durch eine verpflichtende statt freiwillige Erfassung der Arbeitszeiten nichts ändern.


    PS: Das einzige, was sich vermutlich wirklich ändert, ist dass der Dienstherr nun noch einmal expliziter über die Einhaltung bestimmter Grenzen (z.B. max. 10 Stunden täglich) belehrt, sich in bestimmten Abständen die Zeiterfassung zeigen lässt und bei Verstößen gegen die Belehrung ermahnt.

    Hi, habe den Beitrag eben erst gelesen und ich glaube, dass du die Sache noch nicht so klar siehst. Ich habe mich bereits beim DH gemeldet per Überlastungsanzeige!! Und, was ist passiert? Nichts. Erstmal habe ich ca. 4 Monate auf ein Gespräch bei der SL gewartet, dann gab es ein Gespräch. Von effizienterer Arbeitsgestaltung war allerdings nicht die Rede. Hierbei wurde allen klar, dass meine AZ überhaupt nicht ausreicht, um die Aufgaben zu schaffen. Das wissen ja alle, nur keiner will es eingestehen. Und genau hierfür ist die Arbeitszeiterfassung wichtig, denn nun wird -wenn die Arbeitszeiterfassung kommt- deutlich werden, dass die Aufgaben in der Zeit (40Stunden) nicht zu schaffen sind. Und da wir wie alle anderen Beamten genau das gleiche Arbeitszeitpensum haben, muss der DH mir halt sagen, dass ich für eine Klassenarbeit nur noch 4 Minuten habe. Das wird dann aber unsinnig, weshalb auch keiner über den Unsinn "größere Effizienz" sprechen wird. Aber, insgesamt glaube ich auch nicht daran, dass die Arbeitszeiterfassung bei uns kommen wird. Das würde zuviel Verwerfung bringen. Dann lieber A13 für alle! Oder....?

    ich bin mir nicht sicher, ob ich das Ausgangsproblem richtig verstanden habe:

    Da wird dem TE gesagt, er/seie solle in den im Stundenplan ausgewiesenen Freistunden sich bereit machen für evtl anfallende Vetretungen? Die aber gar nicht immer anfallen?

    Wo ist dann das Problem? In einzelnen Freistunden wird man doch eh nicht viel anderes machen als im Lehrerzimmer zu sitzen. Bei Randstunden sehe ich die Einschränkung, die eine solche Regelung mit sich bringt, aber mittendrin?

    Doch, ich bin dann regelmäßig daheim und arbeite dort! Ich wohne aber auch nur 5 M von der Schule entfernt. Zudem haben wir Doppelstunden. In meinen Freistunden habe ich z.T. auch Termine, die ich nicht verschiebe. Für die KuK, die nicht in der Nähe der Schule wohnen, ist es so, wie geschrieben wurde. Möglicherweise wird sich das aber ändern, wenn wir die Arbeitszeiterfassung erhalten.

    Das würde ich begrüßen ! Dann könnten diese Stunden nicht mehr einfach so angeordnet werden, da die Freistunden/Hohlstunden ja als Arbeitszeit zählen. Danach wäre dann Schluss mit Arbeit! Das wäre natürlich für die Mütter fürchterlich, da sie dann nicht mehr vor 16-16:30 daheim wären.

    Ich habe es schon mal geschrieben:
    JETZT ist es so, dass die Arbeitszeit nicht erfasst wird und es dementsprechend auch keine Vorgabe von oben gibt, wie viele Arbeitssstunden für einen noramlen Arbeitstag veranschlagt werden und es keine Vorgaben zu täglicher oder wochenweiser Höchstarbeitszeit gibt. Wenn du krank bist, bleiben die Korrekturen liegen und du machst sie irgendwie so on top zu all den anderen Aufgaben, die neben den festgeschriebenen Unterrichtsstunden aber auch neben Konferenzen, Elterngesprächen, Tagen der offenen Tür, Sommerfesten etc. anfallen.

    DANN (= bei gesetzlich festgeschriebener Arbeitszeit) muss es so sein, dass jedem Arbeitstag ein bestimmter Wert X an Arbeitsstunden zugrunde gelegt wird und dass es eine Höchstarbeitszeit pro Woche gibt. Sagen wir, bei Vollzeitstelle 8.30 Stunden Arbeitszeit am Tag bei max. 48 Stunden in der Woche. Wenn du jetzt zwei Tage krank bist, dann gelten die 17 Stunden Arbeitszeit als abgeleistet. Dann hast du halt nur noch max. 31 Stunden in der Woche, die du überhaupt arbeiten DARFST. Davon ziehst du die übrige Unterrichtszeit ab und die Vorbereitungszeit und wenn dann wegen Konferenzen und anderen Extraaufgaben nicht genug übrig bleibt, um die Arbeiten wegzukorrigieren, dann muss dein Schulleiter dir sagen, welche Maßnahmen du ergreifen sollst, um nicht über die 48 Stunden zu kommen. Wenn er dann sagt, du sollst halt die KLausuren auf die nächste Woche schieben und da schon der nächste Stapel liegt, muss ER halt nächste Woche wieder eine Entscheidung treffen. Irgendwann wird er nicht mehr umhin kommen, dich an irgendeiner Stelle zu entlasten, vermutlich erstmal bei Mitarbeit an Extraaufgaben oder bei Anwesenheit an Konferenzen, wenn es hart auf hart kommt, eben indem er dich vom Unterricht freistellt.


    Das Spielchen geht jetzt auch schon, in abgewandelter Form steht das hinter dem Erteilen von Korrekturtagen im Abitur. Aber mit offiziell erfasster Arbeitszeit und mit gültigen Höchstarbeitszeiten ist es einfacher, dies auch nachzuweisen und einzufordern.

    Vor allen Dingen wird es dazu führen, dass gerichtlich festgelegt werden wird, dass die Kollegin und Kollegen bei einer beständigen Überschreitung der Arbeitszeit eine Reduzierung ihrer Pflichtstundendeputate bekommen werden. Da wird es dann wirklich interessant. Ich werde mal berichten.

    Mit der gesetzlichen Grundlage der Arbeitszeiterfassung wird sich doch einiges ändern, da Arbeitszeitverstösse dann endlich justiziabel werden und geahndet werden müssen. Natürlich muss man dann auch den Arsch in der Hose haben, das zu melden mit der Konsequenz auch juristisch gegen den Dienstherrn vorzugehen. Das wird passieren, die Juristen sind schon informiert:top:

    Du scheinst dich in deiner Opferrolle wohl zu ffühlen Dann weiterhin viel Vergnügen damit. 🤷🏾‍♂️

    Warum Opferrolle, wenn ich für Verstöße, die offensichtlich nicht korrekt sind, Abhilfe will? Muss ich mich dafür, dass ich Gesetze einhalte und eingehalten sehen will, als Opfer bezeichnen lassen? Das ist echt schwach!!

    Abgesehen von allen wenig sinnvollen Vergleichen zwischen verschiedenen Berufen ist für mich die Einrichtung und Überwachung der AZ das entscheidende Argument, das für die AZE spricht. Hiervon erwarte ich, dass sich die Behörde bei deutlicher Überschreitung der AZ nicht mehr „wegducken“ kann und die Arbeitszeiten anpassen muss.

    Ich verstehe dein Vorgehen nicht. Wenn er/sie für das Korrigieren länger braucht als andere? Soll er/sie dann zum Schulleiter gehen und die Liste mit den korrigierten Stunden vorzeigen mit dem Hinweis, nicht am Sommerfest teilzunehmen? ...

    Danke Quittengelee! Hier steht nämlich die Frage im Raum, inwiefern uns dann eine Arbeitszeiterfassung hilft. Ich glaube sie wird dann erst funktionieren, wenn sie tatsächlich verordnet und kontrolliert wird. Dann ist die Behörde nämlich gezwungen, diese Daten zu beachten und ernst zu nehmen. Ok, jetzt kommt sicher der Hinweis, da kann ja jeder aufschreiben, was er will. Aber darüber sind wir mit dem Urteil ja nun hinaus. Da es sich um Arbeitsschutz handelt, werden Verstösse ggf. auch geahndet, vorher eben nicht, weil man die AZE auch nicht ernst nahm. Was meint Ihr?

    Deine Argumentation setzt aber voraus, dass die Schulleitung bereit ist, meiner Argumentation zu folgen! Dem ist aber bei weitem nicht so! Mein Schulleiter möchte gerne Beweise, dass ich tatsächlich so viel gearbeitet habe! Und genau da setzt die verpflichtende Arbeitszeiterfassung an! Hier wäre dann mal ein Maßstab gegeben, der zumindestens von beiden Seiten ein gewisses Maß an Anerkennung/Objektivität erfahren durfte. Aber, ich glaube es erst, wenn der Dienstherr neue Regelungen hierzu verlautbaren lässt.

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