• Wissenschaftlich ist Standard, von einem Verhältnis von ⅓ Unterricht, d.h.Deputat, und ⅔ nichterfasste AZ auszugehen, je nach Schulform. Insofern bewege ich mich eher im konservativen Bereich mit meiner Äußerung.

    Kannst du das mit entsprechender wissenschaftlicher Literatur belegen?

    Klar, die nichtunterrichtlichen Tätigkeiten nehmen zu und sind nicht mehr adäquat bei der Deputatsberechnung abgebildet.

    Die 2/3-Behauptung geht aber so stark an meiner Realität vorbei, dass diese Quellen ein heißer Kandidat für einen Peer-Review wären.

  • Ich übernehme die Zahl und meine sie bierernst für den Zeitraum ca. 3 Wochen vor Weihnachten bis Anfang Januar.

    Ahh... Ok, aber das hat den ja nichts mehr viel mit meiner Aussage von religiösen Menschen am 24/25/26 Dezember zu tun. Verstehe dann ehrlich gesagt nicht, was du mit Beitrag #201 in Bezug auf mich sagen wolltest.

  • Niedersächsische Arbeitszeitstudie Lehrkräfte an öffentlichen Schulen 2015 / 2016

    S. 89

    Hier geht der Autor on 29,92% Unterrichtszeit/ Aufwendungen für das Deutat aus.

    Und wie ich bereits korrekt beschrieb, liegt man unter Hinzunahme der unterrichtsnahen Tätigkeiten (Korrekturen, Vorbereitung) bei knapp 70% der Arbeitszeit. Die restlichen 30% sind für andere Tätigkeiten reserviert und werden natürlich auch jetzt bereits "bezahlt" (mal abgesehen davon, dass Beamte ohnehin nicht nach Arbeitszeit bezahlt werden). Deine Behauptung, Zeiten für DBs u.ä. seien bislang unbezahlte Arbeitszeiten, da sie nicht erfasst würden, stimmt schlicht nicht.

  • Niedersächsische Arbeitszeitstudie

    Lehrkräfte an öffentlichen Schulen

    2015 / 2016


    S. 89

    Hier geht der Autor on 29,92% Unterrichtszeit/ Aufwendungen für das Deutat aus.

    Irgendetwas passt da nicht (oder ich habe etwas übersehen):

    Auf S. 85 wird von 23,5 bzw 24,5 Stunden Deputat gesprochen.

    Auf S.86 und 87 wird aber ein IST Wert von unter 15 Zeitstunden -> Also 20 WS Unterricht gesprochen. Wo sind denn die restlichen 3,5 bzw 4,5 Unterrichtsstunden geblieben? Sind das alles Ermäßigungsstunden? Ich muss 28WS leisten; An die gemessenen 20WS Unterricht komme ich in NRW an der Realschule zumindest nicht dran.

  • Und wie ich bereits korrekt beschrieb, liegt man unter Hinzunahme der unterrichtsnahen Tätigkeiten (Korrekturen, Vorbereitung) bei knapp 70% der Arbeitszeit. Die restlichen 30% sind für andere Tätigkeiten reserviert und werden natürlich auch jetzt bereits "bezahlt" (mal abgesehen davon, dass Beamte ohnehin nicht nach Arbeitszeit bezahlt werden). Deine Behauptung, Zeiten für DBs u.ä. seien bislang unbezahlte Arbeitszeiten, da sie nicht erfasst würden, stimmt schlicht nicht.

    Ich glaube, du verstehst die Problematik nicht!! Korrekturen und Vorbereitungszeit werden nicht als AZ gemessen und interessiert den Dienstherr nicht, da diese Zeiten bereits eingepreist sind. Insofern arbeite dich doch bitte einmal erst in das Thema ein, bevor du zu meinen Thesen Stellung nimmst.

  • Ich glaube, du verstehst die Problematik nicht!! Korrekturen und Vorbereitungszeit wird nicht als AZ gemessen und interessiert den Dienstherr nicht, da diese Zeiten bereits eingepreist sind. Insofern arbeite dich doch bitte einmal erst in dasThema ein.

    Wenn Arbeitszeit erfasst werden soll, dann werden Korrekturen und Vorbereitungen selbstverständlich gemessen. Und diese Zeiten gehören doch auch zum Unterricht dazu.

  • Irgendetwas passt da nicht (oder ich habe etwas übersehen):

    Auf S. 85 wird von 23,5 bzw 24,5 Stunden Deputat gesprochen.

    Auf S.86 und 87 wird aber ein IST Wert von unter 15 Zeitstunden -> Also 20 WS Unterricht gesprochen. Wo sind denn die restlichen 3,5 bzw 4,5 Unterrichtsstunden geblieben? Sind das alles Ermäßigungsstunden? Ich muss 28WS leisten; An die gemessenen 20WS Unterricht komme ich in NRW an der Realschule zumindest nicht dran.

    Die Arbeitszeitstudie vergleicht die Arbeitszeit von Lehrkräften (40 Unterrichtswochen) mit der Arbeitszeit anderer vollbeschäftiger Personen (ca. 45 Arbeitswochen). Soweit ich das auf die Schnelle überprüfen konnte, sind die ausgewiesenen Werte der Deputatsstunden auf ca. 45 Arbeitswochen verteilt worden, um einen aussagefähigen Durchschnitt pro Arbeitswoche (nicht pro Unterrichtswoche) abzubilden.

  • Ich glaube, du verstehst die Problematik nicht!! Korrekturen und Vorbereitungszeit werden nicht als AZ gemessen und interessiert den Dienstherr nicht, da diese Zeiten bereits eingepreist sind.

    Doch, natürlich werden diese mit erfasst. Deren Zeitbedarf steckt bereits im Deputat der Lehrkräfte als Pauschale mit drin. Wenn man selbst für seine Korrekturen deutlich mehr Zeit als diese Pauschale benötigt, muss an anderer Stelle gespart werden. Um die entsprechenden Stellen zu identifizieren, ist eine individuelle Arbeitszeiterfassung genau das richtige Instrument, nicht etwa die von dir propagierte anonyme Erfassung eines Durchschnitts.

    PS:

    Insofern arbeite dich doch bitte einmal erst in das Thema ein, bevor du zu meinen Thesen Stellung nimmst.

    Ad hominem Angriffe dieser Art sind hier völlig unangebracht und gehen auch völlig fehl.

  • Arbeitszeitstudie NDS, S. 139

    Die Unterrichtszeit wird auf etwa 30% gesetzt, je nach Schulform drüber oder drunter 28,5 - 37,5),

    alles andere kommt hinzu und der Deckeneffekt wird nachfolgend auch schon beschrieben.

    Und Tabelle 12, S. 39 in

    https://kooperationsstelle.uni-goettingen.de/fileadmin/user…land.pdf#page83

    Da sieht man über Jahre, dass es verschiedene Werte gibt, die Arbeitszeitstudie drittelt aber - also 1/3 weitere Tätigkeiten, das andere ist Unterricht und Vor- und Nachbereitung.

  • Der Dienstherr muss bei Einführung der AZE wissen, dass dieser letztgenannte nichtunterrichliche Bereich wie zusätzliche Konfenzen, DB‘s etc. ihn nun richtig Geld kosten wird, da er ja nun zur AZ zählt.

    Bevor du weiter persönliche Attacken startest, nimm doch bitte mal Stellung zu deiner These hier. Warum sollten DBs, Konferenzen u-ä. den Dienstherrn nun "richtig Geld kosten", wenn eine zentrale Arbeitszeiterfassung kommt? Die zugehörigen Arbeitszeiten sind ja auch jetzt bereits Arbeitszeiten und innerhalb der Arbeitszeitvorgaben der Lehrkräfte unterzubringen.


    Glaubst du wirklich, das läuft dann so ab: "Ähm Chef, also wir haben ja morgen die vor 4 Monaten bekannt gegebene DB, meine Arbeitszeit ist für diese Woche aber schon anders verplant/aufgebraucht, das Land muss mir also die zusätzlichen 90min extra bezahlen"?


    Ich begrüße die Herstellung von Transparenz durch Erfassung der Arbeitszeiten und wenn du meine Beiträge hier im Forum mitverfolgt hast, weißt du, dass ich sehr für die individuelle Arbeitszeiterfassung und Steuerung der Arbeitszeit auch unabhängig von einer zentralen Lösung werbe. Die Hoffnung, in Zukunft würden dann alle Besprechungen, Korrekturen usw. zu bezahlten Überstunden führen, teile ich aber nicht und halte ich vom Ansatz her auch für daneben. Es wird schlicht wie bisher eine Anweisung geben, innerhalb der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit die Aufgaben zu erfüllen und die Arbeitszeit keinesfalls zu überschreiten.

  • Ahh... Ok, aber das hat den ja nichts mehr viel mit meiner Aussage von religiösen Menschen am 24/25/26 Dezember zu tun. Verstehe dann ehrlich gesagt nicht, was du mit Beitrag #201 in Bezug auf mich sagen wolltest.

    Ich dachte, du bezogst dich darauf, dass man 120 Klausuren auch an 3 Tagen korrigieren kann, ob an diesen 3 oder nicht.

  • Glaubst du wirklich, das läuft dann so ab: "Ähm Chef, also wir haben ja morgen die vor 4 Monaten bekannt gegebene DB, meine Arbeitszeit ist für diese Woche aber schon anders verplant/aufgebraucht, das Land muss mir also die zusätzlichen 90min extra bezahlen"?

    Ja genau das erwarte ich, wenn ich das Urteil aus 12.02.2025 des OVG Lüneburg lese. Denn genau mit dieser Argumentation wurde dem Rektor eine Nachzahlung von ca. 31.000 € zugestanden. Das war das Außergewöhnliche an dem Urteil. Dem Kläger wurde entgegen den Erwartungen Geld nachgezahlt, weil er durch die Arbeitszeiterfassung glaubhaft machen konnte, dass er diese Zeit für Arbeit verwendet hat. Das ist der Sinn und Zweck der Arbeitszeiterfassung, aber nicht eine Kontrolle oder gegebenenfalls Überwachung der Kollegen. Und ja, diese 31.000 € nach Versteuerung nahezu 38.000 €, tun dem Land, dem DH weh, so dass er sich demnächst überlegen wird, ob er Konferenzen und außerunterrichtliche Tätigkeiten ausweitet, wie er es bisher getan hat. Hier sind wir also wieder bei meiner These. Er wird hier reduzieren müssen, da es sonst für ihn zu teuer wird.

  • Und die Länder wissen auch, dass Lehrkräfte mehr arbeiten, als sie müssten und die Ausgaben steigen werden oder es qualitativ weiter bergab geht an Schulen, wenn die Arbeitszeit richtig erfasst und eingehalten werden würde. Sonst würden die Länder sich nicht so dagegen wehren.

  • Ich übernehme die Zahl und meine sie bierernst für den Zeitraum ca. 3 Wochen vor Weihnachten bis Anfang Januar.

    Jup, bei mir war es für den gleichen Zeitraum sogar das dreifache, ergo 120 Arbeiten. Ich hatte also für 40 Arbeiten circa eine Woche Zeit. Um da unter 41 Stunden zu bleiben, blieb die Unterrichtsvorbereitung erst einmal auf der Strecke. Stattdessen habe ich mit alten Materialien und Schulbüchern gearbeitet und improvisiert. Eine Weile lang geht das ganz gut.

  • ich meinte auch 120 Arbeiten.
    Was ja verrückterweise die normale Anzahl ist, die man zwei mal im Halbjahr hat. (Klar, je nach BL ist die Arbeit in der Fächergruppe II kürzer, Physik geht schneller als Politik zu korrigieren und Deutsch ist weniger spassig als Mathe...)

  • Und die Länder wissen auch, dass Lehrkräfte mehr arbeiten, als sie müssten und die Ausgaben steigen werden oder es qualitativ weiter bergab geht an Schulen, wenn die Arbeitszeit richtig erfasst und eingehalten werden würde. Sonst würden die Länder sich nicht so dagegen wehren.

    Darüber bin ich mir nicht so sehr im Klaren. In NRW ist jedenfalls die Ablehnung von Teilzeit-Anträgen ohne familiäre Gründe ein Eigentor. Wieso man das macht, verstehe ich einfach gar nicht. So viele werden Teilzeit bezahlt und arbeiten Vollzeit. Scheint das Ministerium in NRW nicht zu wissen.

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