Da wundern sich die Leut über die deutschen Zahlen der PISA-Studien. Aber wenn es soviel verwirrte KuKs gibt, wundert mich das gar nicht.
Könntest du mal aufhören, hier User*innen zu beleidigen? Danke.
Da wundern sich die Leut über die deutschen Zahlen der PISA-Studien. Aber wenn es soviel verwirrte KuKs gibt, wundert mich das gar nicht.
Könntest du mal aufhören, hier User*innen zu beleidigen? Danke.
https://de.statista.com/statistik/date…den-eu-staaten/
Ich hab keine Lust, auf diesem Niveau hier rumzustreiten.
Aber falsche Aussagen können wohl berichtigt werden, und es ist Fakt, dass Deutschland in absoluten Zahlen gesehen am meisten ukrainische Flüchtlinge aufgenommen hat.
Das ist allerdings richtig, wie ich neulich im Radio gehört habe und auch diese Quelle belegt: Ukrainische Flüchtlinge | Flucht & Asyl | Zahlen und Fakten | MEDIENDIENST INTEGRATION (mediendienst-integration.de) (siehe dort die Auflistung "Geflüchtete aus der Ukraine in Europa" beim Unterpunkt "Ukrainische Flüchtlinge in anderen Ländern"). Die dort genannten Zahlen stammen aus diesem Frühjahr und demnach leben derzeit In Deutschland über 200000 Ukrainer*innen mehr als in Polen.
Das ist ja nun nichts, was man landläufig als "Bildungsträger" klassifizieren würde.
Warum nicht? Was klassifiziert "man" denn "landläufig" darunter? Für mich ist ein "Bildungsträger" der Erwachsenenbildung jede Einrichtung, die der Aus-, Fort- und Weiterbildung dient bzw. wo Erwachsene Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen besuchen können.
EDIT: Auf "xing" schreibt das "NSI" übrigens unter dem Punkt "Über uns": "Wir sind der zentrale Bildungsträger der Kommunen in Niedersachsen."
EDIT 2: Ok, durch Fossis Bearbeitung seines Beitrags ist meine Nachfrage hinfällig. Ich lasse meine Antwort aber trotzdem nochmal stehen. fossi74 : Ich kann deine Unterscheidung zwischen "Bildungsträger" und "Bildungseinrichtung" nachvollziehen; das von mir genannte "NSI" fällt m. E. nach deiner Definition auch unter "Bildungsträger", denn es ist gar keine staatliche Einrichtung, sondern ein e.V. Bezüglich der Bezahlung habe ich keine Ahnung; verbeamtet ist der Bekannte aber auf keinen Fall.
Anderes Beispiel eines ehemaligen Mit-Referendaren von mir: Er arbeitet mittlerweile bei einem Bildungsträger (der Diakonie), wo junge Menschen auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet werden; dies ist ebenfalls eine Vollzeitstelle. Aber auch hier weiß ich nichts genaueres über die Bezahlung u. ä.
22:40 Uhr,
es ist draußen immer noch hell, das Licht ist seit Tagen superschön, der Mond leuchtet heute noch heller,
ein paar letzte Vögel singen noch
und am Himmel flitzen mindestens 4 kleine Fledermäuse und jagen Insekten.
Oh ja, das habe ich gestern Abend auch miterlebt, als ich genau um die Zeit auf dem Rückweg von einem Spargelbuffet (das übrigens ganz köstlich war und eine Mega-Auswahl hatte!) war
. Herrlich!
Außerdem freue ich mich heute über meine "verfrühten Sommerferien". Heute habe ich frei, weil die Klasse, die ich normalerweise heute eine Doppelstunde im Unterricht hätte, bei der Entlassung einer anderen Klasse "eingespannt" und meine Anwesenheit nicht erforderlich ist; morgen haben alle unsere Klassen (also die, die noch da sind und erst morgen ihre Zeugnisse erhalten) "Klassenlehrkräfte-Tag" in der ersten bis dritten Stunde.
Entweder versuche ich weiterhin die Dame fürs RS Lehramt zu erreichen oder ich muss mich damit arrangieren doch an die BS zu gehen.
Ja, so sieht's aus. Wir werden dir hier nicht weiterhelfen können, sorry.
Gymnasien machen das explizit nicht.
In NDS gilt der Erlass "Berufliche Orientierung an allgemeinbildenden Schulen" auch für Gymnasien. Das heißt allerdings ja nicht, dass das "Endziel" nach dem Abi der direkte Übergang ins Berufsleben ist.
Diese Lehramt gibt es überhaupt nirgends.
In Sachsen heißt es aber zumindest "Lehramt für Berufsschulen"
.
Ich bin nebenbei Dozent bei unterschiedlichen Bildungsträgern. Das kann man nicht hauptberuflich machen.
Doch, vereinzelt schon. Der Ehemann einer ehemaligen Kollegin von mir hat eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten gemacht und einige Jahre in einer Stadtverwaltung gearbeitet, dann zunächst ein Bachelor-Studium in diesem Bereich absolviert, anschließend "Lehramt an Berufsbildenden Schulen" studiert und sein Referendariat an einer BBS gemacht. Nach dem Ref. hat er eine Vollzeittätigkeit am "Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung" aufgenommen. Dort unterrichtet er Verwaltungsfachangestellte, nimmt Prüfungen ab usw.
Kenne ich aus der SEK.I- ebenfalls BW auch nicht. Hier hat immer eine Person vom Fach Hauptaufsicht, üblicherweise ist das die Fachlehrperson der Klasse, die dann auch am Morgen des Prüfungstags an der Aufgabenauswahl mit beteiligt war und die die Erstkorrektur durchführt. Die zweite Person ist dann einfach irgendjemand aus dem Kollegium, der/ die dafür eingeteilt wird.
An meiner Schule ist - wenn es irgend geht - bei der Prüfungseröffnung auf jeden Fall die Lehrkraft dabei, die dieses Fach in der jeweiligen Klasse unterrichtet hat (oder - wenn mehrere Klassen/Kurse zusammen in der Aula die Prüfung schreiben - eine der in der Klassen unterrichtenden Fachlehrkräfte). Anschließend hat meist die Lehrkraft, die regulär laut Stundenplan in der Klasse Unterricht hätte, die Aufsicht. In unserer großen Aula haben auch immer zwei Lehrkräfte Aufsicht (eine setzt sich nach vorne, eine nach hinten in den Raum); da kann man sonst schlecht alle SuS im Blick haben.
Weil ich ein Fach anrechnen lassen konnte und vor 10 Jahren schon mal studiert habe.
Das Fach, das du dir für das Berufsschullehramt anrechnen lassen konntest, hast du schon vor 10 Jahren studiert, oder wie ist das gemeint?
Nee, aber wie gesagt. Würde es nur ungern schreiben. Vielleicht per PN.
Nachher lesen die das hier. Manchmal kommt der Zufall blöd.
Und wenn? Du hast doch hier nichts "Schlimmes" über das Schulamt geschrieben. Von daher verstehe ich deine Bedenken nicht.
Was du tun kannst, hat CDL dir in ihrem Beitrag Nr. 4 bereits geschrieben. Mehr fällt mir dazu auch nicht ein.
Wir haben 2000 Schüler, 120 Lehrer und 100 Klassen, ein, zwei und dreijährig, daher viele Abschlussklassen in verschiedenen Schularten.
Natürlich wird zuerst der Kollege eingeteilt, der Unterricht hätte, der darf aber nicht krank sein und nicht das Prüfungsfach unterrichten. Zudem werden die Klassen geteilt, 30 Schüler in 3 mal 10, damit der Raum nicht überfüllt ist
Dass die aufsichtführenden KuK das jeweilige Prüfungsfach nicht unterrichten dürfen, ist wohl wieder mal eine merkwürdige "BW-Regelung", oder? In NDS ist das nicht der Fall.
Meine Schule hat - bei ca. 1800 SuS und ca. 130 KuK - zwar nur selten Klassen oder Kurse mit 30 SuS, aber selbst große Klassen passen für Prüfungen bei uns locker in die Aula (da haben sogar schon über 100 SuS aus vier Fachoberschulklassen gleichzeitig ihre Abschlussprüfungen geschrieben) und wir suchen - wie DFU es schon beschrieb - auch grundsätzlich große Räume für Abschlussprüfungen aus. Wie klein sind denn eure Klassenräume, dass ihr eine 30er-Klasse auf gleich drei Räume zum Prüfungen-Schreiben aufteilen müsst?!
Bundesland?
Niedersachsen kann es schon mal nicht sein
. Hier heißt es zum einen nicht "Lehramt für die Berufsschule" sondern "Lehramt an Berufsbildenden Schulen" und zum anderen gibt es in NDS kein "Schulamt".
Ich habe erfolgreich Lehramt für die Berufsschule studiert und hatte immer das Ziel nach dem Abschluss an die Realschule zu gehen.
Ich will eigentlich gar nicht an die Berufsschule
Hilf' mir mal bitte das nachzuvollziehen. Warum hast du denn überhaupt das Lehramt Berufsschule studiert, wenn du von Anfang an wusstest, dass du nie an einer beruflichen Schule tätig werden wolltest? Da wäre es doch wohl "schlauer" gewesen, während des Studiums den Studiengang zu wechseln, statt das Berufsschullehramtsstudium zu beenden, oder?
Ich will keine so alten Schüler unterrichten.
Ich kam mit Klassenstufe 5 bis 10 viel besser klar.
An einer beruflichen Schule - die ja im Übrigen nicht nur aus dem Bereich "Berufsschule" besteht (zumindest in den meisten Bundesländern nicht) - finden sich auch viele "nicht so alte" Schüler*innen, also SuS zwischen 16 und 18 Jahren. Auch in den ersten und zweiten Ausbildungsjahren sind die Berufsschüler*innen oft noch minderjährig.
Durcheinander
Nennwert
Fußball
Einzel- oder Mannschaftssport?
Ich habe keine Angst, nur ist mir meine Freizeit ebenso wichtig, weshalb ich keine zusätzlichen 30h mit Unterrichts vor- und Nachbereitung verbringen möchte.
Oh, das "Mini-Max-Prinzip": Wenig arbeiten und dafür viel Geld bekommen! Boah, ey... ![]()
Ich glaube, so jemanden hat jede/r in der Familie.
In der Familie? Nein. Wohl aber im Bekanntenkreis (Kontakt seit 2020 von unserer Seite abgebrochen).
Was hat das mit dem Fall hier zu tun?
Das habe ich mich auch gerade gefragt. Sch...-Einstellung der Familie deiner Cousine Zauberwald , aber leider gibt's einige von diesem Schlag
!
Geimpft ist jetzt auch fast niemand mehr. Alles schon mindestens 2-3 Jahre her, ich kenne niemanden der sich noch gegen Corona impft. Ich werde das auch nicht machen. Ich habe mich aber auch nie gegen Grippe impfen lassen.
Das ist in meinem Umfeld anders. Zumindest diejenigen, die zur Risikogruppe gehören (vom Alter her oder an Vorerkrankungen leidend) - ich selbst eingeschlossen, aber auch andere Personen, die in Berufen mit viel "Publikumsverkehr", im Pflegebereich o. ä. arbeiten, ..., haben sich auch im letzten Winter sowohl gegen Covid als auch (wieder) gegen Grippe impfen lassen. Sie werden das vermutlich auch weiterhin so handhaben.
Ich glaube, das ist der Unterschied zwischen Sek 1 (Klasse 5-10) und BBS. Bei uns ist letztlich immer die Klassenleitung zuständig und in vielen Fällen besteht eine Holschuld und keine Bringschuld. Die englische Schule hatte übrigens mehrere Sekretärinnen, es gab insgesamt einen viel größeren Verwaltungsbereich als bei uns. Außerdem gab es technische Angestellte für Labor und Laptops, die sich um alle Geräte kümmerten, auch um die Dienstgeräte (Laptops), die alle Lehrer:innen hatten. Das ist übrigens schon 20 Jahre her, als ich das das erste Mal erlebt habe, ich war echt neidisch
Ich schätze, das ist nicht unbedingt ein Unterschied zwischen Sek I und BBS, sondern hat auch mit der Größe der Schule zu tun. Viele große Schulen hier in der Gegend - egal ob BBS oder allgemeinbildende Schule - haben mehr als eine Sekretär*in, mehr als ein/e Schulsozialarbeiter*in und eine/n Schulassistenten/assistentin, der/die sich u. a. auch um die schulischen Laptops, PCs und Tablets kümmert (sowohl die Leihgeräte der SuS als auch der Lehrkräfte und auch um die in der Schule verbleibenden Geräte) usw.
Was die Entschuldigungen angeht, so bin ich der Meinung, dass das Beibringen derselben grundsätzlich eine Bringschuld der SuS bzw. der Erziehungsberechtigten darstellt. Warum sollte die Schule oder die Klassenlehrkraft da eine Holschuld haben? Ich finde das Entschuldigungsverfahren dieser Gesamtschule sehr ausgereift: Entschuldigungsverfahren.pdf (wkge-en.de) (dort steht bspw. ausdrücklich drin, dass Entschuldigungen keine Holpflicht der Schule seien). Ein Bekannter von uns ist Jahrgangsleiter in der Sek I an einer IGS hier in der Stadt und von dessen Schule weiß ich übrigens sicher, dass nicht die Klassenleitung für das Eintragen fehlender SuS im Klassenbuch zuständig ist (das ist ja gar nicht möglich, wenn die Klassenlehrkraft gar nicht jeden Tag Unterricht in ihrer eigenen Klasse hat!), sondern nur die Entschuldigungen entgegennimmt und im Klassenbuch einträgt. So läuft es bei uns an der BBS auch.
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