Beiträge von Humblebee

    ab der 5. Klasse war ich froh, wenn meine Eltern nicht immer wussten, wo ich bin und erreichbar war ich logischerweise auch nicht.

    Hm, also ich und auch alle in meinem persönlichen Umfeld (sowohl in der Bekanntschaft als auch in der Familie) wären (in meiner eigenen Kindheit wie auch heutzutage) in dem Alter, mit 11/12 Jahren, von ihren Eltern vermutlich "geteert und gefedert" worden, wenn sie ihnen nicht mitgeteilt hätten, wo sie sich gerade aufhielten.

    Und was soll ein „Fachabi“ sein? Der Begriff ist mir weder in einer Prüfungsordnung noch auf einem Zeugnis begegnet. Vielleicht kann da jemand nachhelfen.

    Ich kenne die Fachhochschulreife und die fachgebundene Hochschulreife.

    Dazu schrieb ich ja gestern schon (siehe Beitrag Nr. 15):

    In NDS wird ebenfalls die "Fachhochschulreife" oft falsch als "Fachabitur" bezeichnet, aber...: Das Fachabitur: Fachhochschulreife & Fachgebundene Hochschulreife (studycheck.de).

    Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsoberschule (von denen es hierzulande aber nur noch wenige gibt) erwirbt man in NDS die "fachgebundene Hochschulreife", mit dem der Fachoberschule die "Fachhochschulreife". Am BG erwerben die SuS die allgemeine Hochschulreife. Ein "Fachabitur" gibt es also zumindest in NDS auch nicht.

    Palim: So, ich habe jetzt mal bei einem unserer Stundenplaner nachgefragt. Anscheinend - er wüsste zumindest nichts Gegenteiliges - gibt es tatsächlich bei "Untis" (nicht "WebUntis") keine Möglichkeit, sich zur selben Zeit mehrere Lehrkräfte- und Klassen-Pläne im selben Fenster anzeigen zu lassen.

    OT, aber kleine Anmerkung zum "Gendern", weil es hier gerade so gut passt: Wenn ich mich im "WebUntis" unserer Schule einlogge und "Stundenplan" anklicke, erscheinen dort quasi als Unter-Kategorien "Mein Stundenplan", "Klasse", "Schüler*in" - - ja, mit Gender-Sternchen! - sowie "Lehrkraft" und "Raum" . Keine Ahnung, wer das so eingestellt hat, aber mir gefällt's :).

    Übrigens scheint der B-Kurs besser zu sein

    Japp, das habe ich auch gerade gesehen; da gibt es einen Unterschied zu NDS (hier waren früher - wie gestern bereits gesagt - die A-Kurse die mit dem höheren Niveau; heute heißen die Kurse "G-Kurse" (grundlegende Anforderungsebene) und "E-Kurse" (erhöhte Anforderungsebene)):

    "Die integrativ organisierte Oberschule bildet zum zweiten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 7 bildungsgangübergreifende Klassen. Die Schülerinnen und Schüler werden in einigen Fächern in Kursen nach ihrem jeweiligen Leistungsstand unterrichtet. Es gibt Kurse auf dem Niveau der grundlegenden Bildung (A-Kurs) sowie Kurse auf dem Niveau der erweiterten Bildung (B-Kurs)." (Oberschule | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de))

    In NDS wird ebenfalls die "Fachhochschulreife" oft falsch als "Fachabitur" bezeichnet, aber...: Das Fachabitur: Fachhochschulreife & Fachgebundene Hochschulreife (studycheck.de).

    Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsoberschule (von denen es hierzulande aber nur noch wenige gibt) erwirbt man in NDS die "fachgebundene Hochschulreife", mit dem der Fachoberschule die "Fachhochschulreife". Am BG erwerben die SuS die allgemeine Hochschulreife. Ein "Fachabitur" gibt es also zumindest in NDS auch nicht.

    Das ist bei uns tatsächlich explizit nicht erlaubt. Wird vor zentralen Prüfungen auch immer noch einmal erwähnt. Während einer Arbeitsphase im Unterricht ist das aber kein Problem, seine Zeit effektiv zu nutzen.

    Ach, mir fällt gerade ein, dass wir dieses Thema hier schon mal hatten und daraufhin - wenn ich mich richtig erinnere - mehrere User*innen geschrieben hatten, das sei bei ihnen nicht erlaubt. Bei uns ist es anders; das wurde von unserer Abteilungsleiterin des BG vor einiger Zeit extra nochmal bei der Landesschulbehörde erfragt (nachdem in einer Dienstbesprechung ein "zugezogener" Kollege danach gefragt hatte).

    Aber keiner, wenn ich das richtig lese, der sonst zum Abitur führt bzw. zum Fachabitur.


    Und darum ging es doch.

    Edit: Doch, nur das das in Brandenburg nicht Fachabitur, sondern Fachhochschulreife dann heißt.

    Okay, also geht dann beides.

    Lies bitte die Frage nochmal, auf die du in deinem Beitrag Nr. 5 geantwortet hattest. Diese lautete:

    An einem Oberstufenzentrum (führt dies zum Fachabitur?!) konnte der Schüler aufgenommen werden? Auch ohne FOR mit Q?

    Und daraufhin habe ich lediglich angemerkt, dass sich an einem "Oberstufenzentrum" nicht nur "berufliche Gymnasien" (die zur allgemeinen Hochschulreife und nicht nur zur Fachhochschulreife führen) sondern auch "Fachoberschulen" (Ziel: Fachhochschulreife), "Fachschulen", "Berufsfachschulen" und "Berufsschulen": Berufliche Schulen (Oberstufenzentren/OSZ) | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)

    Ein Oberstufenzentrum ist in Brandenburg also das, was z. B. in NDS "berufsbildende Schule" und in NRW "Berufskolleg" heißt.

    Die Antwort auf die obige Frage müsste also lauten: Nein, ein "Oberstufenzentrum" führt auch zu anderen Abschlüssen - je nach Schulform/Bildungsgang - und: ja, an Oberstufenzentren werden dementsprechend auch SuS mit anderen Abschlüssen aus den allgemeinbildenden Schulen aufgenommen (nur dann nicht am beruflichen Gymnasium).

    Sind nicht das sogenannte Fachabitur und die Fachhochschulreife zwei unterschiedliche Dinge?

    Doch, sind es.

    Wo logst du dich denn ein?

    In Webuntis, der Plattform mit der man bei Untis üblicherweise die Pläne und das digitale Klassenbuch für normale Lehrer zur Verfügung stellt oder wirklich in Untis (Multiuser), dem wirklichen Planungstool dahinter?

    Da ich "normale Lehrkraft" bin über mein Laptop oder über den Fest-PC in "WebUntis", übers Smartphone in "Untis Mobile". Ob unsere Stundenplaner*innen mit der "Untis"- oder der "WebUntis"-Stundenplanung arbeiten (meines Wissens ist letzteres auch möglich), weiß ich nicht; ich habe ja mit der Stundenplanung überhaupt nichts zu tun. Aber auch das werde ich in den nächsten Tagen in Erfahrung bringen!

    Als ich meinen Dienst angetreten habe, sagte mein damaliger Abteilungsleiter nur: "Herr Plattyplus, sein sie froh, daß die Residenzpflicht für Lehrer abgeschafft wurde und das sie als Single-Mann keine Haushälterin mehr einstellen müssen, um ihrem Dienst vollumfänglich nachkommen zu können."

    Noch Fragen was etwaige Einmischungen eingeht?

    Das ist für mich keine Einmischung in dein Privatleben sondern lediglich ein dämlicher Spruch (der mir zu einem Ohr 'rein und zum anderen wieder 'raus gehen würde) deines Vorgesetzten gewesen.

    Solltest Du wirklich solche Angst vor dem Straßenverkehr haben, würd ich dich wohl eher in ein Angstseminar schicken, vgl. der Seminare gegen Flugangst, wenn ich Amtsarzt wäre.

    Na, wie gut, dass du kein Amtsarzt bist!

    Und "Angst vorm Autofahren" ist genau sowas, zumindest solange man sich nicht diesbezüglich behandeln läßt, um wieder voll einsatzfähig zu werden.

    Siehe oben. Diese Idee finde ich mehr als... ich möchte mich jetzt nicht in meiner Wortwahl vergreifen, also sage ich mal: merkwürdig.

    *Gedanken eines verbitterten Plattyplus*

    Ja, so klingt es. Das finde ich wirklich traurig.

    Ich fahre ja nun selbst i. d. R. mit dem Auto zur Schule - in Fahrgemeinschaft oder alleine. Aber jemandem vorschreiben zu wollen das Auto nutzen zu müssen um zur Arbeit zu kommen, finde ich wirklich mehr als übergriffig. Eine ganze Reihe meiner Bekannten und Verwandten haben bzw. fahren kein Auto (teils ist ihnen dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, teils haben sie nie Führerschein gemacht, teils haben sie aus Umweltschutzgründen keines), aber niemand davon hatte je Probleme zur Arbeitsstelle zu gelangen. Und erst recht hat kein/e Arbeitgeber*in sich jemals darin eingemischt, wie sie zur Arbeit kommen.

    Wenn ich die Passagen "Prüfungen und Abschlüsse am Ende der Jahrgangsstufe 10" sowie "Übergang in die gymnasiale Oberstufe" aus dem obigen Link von Bolzbold richtig verstehe, ist eine Versetzung in die Sek II für die SuS nur mit diesem Vermerk "Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe" möglich (das würde hier in NDS dem "erweiterten Sek I"-Abschluss entsprechen). Die "Fachoberschulreife" bzw, der ("einfache") Realschulabschluss allein reicht da nicht.

    Wenn dieser Schüler bereits ein Jahr an einem "Oberstufenzentrum" war (dort befinden sich in Brandenburg die beruflichen Vollzeitschulen und die Berufsschulen: Berufliche Schulen (Oberstufenzentren/OSZ) | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de) ), heißt das aber m. E. noch nicht, dass er wirklich den für die Oberstufe/Sek II eines allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasiums notwendigen Abschluss in der Oberschule erworben hat.

    Findet sich dieser Vermerk bzgl. Berechtigung des Oberstufenbesuchs denn auf seinem Zeugnis? Und welchen Bildungsgang hat er denn in dem Oberstufenzentrum besucht? Das BG?

    Ich schätze übrigens, dass in Brandenburg - genauso wie in NDS - die "A-Kurse" die vom Niveau her höheren Kurse sind.

Werbung